17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16147 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2017 Rechtsextremes Gefährdungspotenzial in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden nach Kenntnis der Staatsregierung aktuell bundesweit als „Gefährder“ eingestuft? 1.2 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden nach Kenntnis der Staatsregierung aktuell bundesweit als „Relevante Personen“ eingestuft? 1.3 Wie hat sich diese Zahl nach Kenntnis der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren nach Fallzahlen und prozentual entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren und Regierungsbezirken auflisten)? 2.1 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Gefährder“ eingestuft (bitte nach Regierungsbezirken auflisten)? 2.2 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Relevante Personen“ eingestuft (bitte nach Regierungsbezirken auflisten)? 2.3 Wie hat sich diese Zahl in den letzten fünf Jahren nach Fallzahlen und prozentual entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren und Regierungsbezirken auflisten)? 3. Wie verhalten sich die in den Fragen 1 und 2 abgefragten Zahlen jeweils zu den Zahlen der als „Gefährder“ bzw. als „Relevante Personen“ eingestuften Personen aus den Phänomenbereichen „Islamismus“ bzw. „Linksextremismus “ (bitte nach nach Fallzahlen und prozentual aufführen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 20.03.2017 Die Antwort zur Schriftlichen Anfrage ist teilweise als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft. Daher wurde die Antwort mit Schreiben vom heutigen Tag gemäß § 48 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung/VSA) an die VS-Registratur der Verwaltung des Landtags mit der Bitte um VSA-konformen Umgang übermittelt. Grund der VS-Einstufung ist laut Mitteilung des Bayer. Landeskriminalamts, dass aufgrund der geringen Quantitäten eine Individualisierung und somit ein Rückschluss auf die Gefährdereigenschaft der betroffenen Personen möglich werden würde, außerdem könnten konkrete Rückschlüsse auf die Arbeitspraxis der beteiligten Sicherheitsbehörden gezogen werden. Eine Ausstufung der Informationen kann von hiesiger Seite nicht erfolgen. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Fragen 2.1, 2.2, 2.3 sowie 3 aus Geheimhaltungsgründen (Teilbeantwortung der Fragen 2.1 und 2.2) nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden können. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antwort auf die Fragen 2.1, 2.2, 2.3 sowie 3, insbesondere in der vollständigen Beantwortung der Fragen 2.1 und 2.2, als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung/VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher gemäß § 7 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und gemäß § 48 VSA der VS-Registratur der Verwaltung des Landtags gesondert übermittelt. Vorbemerkung: Die Begriffsdefinition des „rechtsextremen Spektrums“ aus der Fragestellung differiert gegenüber der der Auswertung zugrunde liegenden bundeseinheitlichen Definition von Personen aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts (PMK – rechts). Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16147 Der Begriff des rechtsextremen Spektrums stellt in Deutschland kein ideologisch einheitliches Gefüge dar. Vielmehr tritt er in verschiedenen Ausprägungen nationalistischer, rassistischer und antisemitischer Ideologieelemente und mit unterschiedlichen , sich daraus herleitenden Zielsetzungen auf. Kennzeichen für Rechtsextremismus sind unter anderem Nationalismus, Fremdenfeindlichkeit, völkische Ideologie, Antisemitismus, einhergehend mit der Verherrlichung des NS-Regimes und Relativierung bis zur Leugnung des Holocaust , Diffamierung und Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und seiner Institutionen. Im Vergleich dazu kann bei den Personen aus dem Bereich der PMK – rechts festgestellt werden, dass deren kriminelle Zielrichtung, nach Würdigung der Umstände von Straftaten und/oder der Einstellung des Täters, auch teilweise gegen Personen gerichtet ist wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe , Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status. Eine konkrete nationalistische Einstellung der Täter liegt dabei nicht zwingend vor. Daher sind unter dem Begriff PMK – rechts auch Personen subsumiert, welche die freiheitlich demokratische Grundordnung, die Bundesrepublik Deutschland und ihre Institutionen nicht per se ablehnen, sondern deren kriminelle Intention primär aus persönlichen oder sozialen Hintergründen (z. B. Fremdenhass ohne differenzierten politischen Hintergrund) erwachsen sein kann. 1.1 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden nach Kenntnis der Staatsregierung aktuell bundesweit als „Gefährder“ eingestuft? Es liegen der Staatsregierung keine aktuellen, offiziellen, bundesweiten Zahlen zu Gefährdern vor. Nach Einbindung des Bundesministeriums des Innern wird die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE verwiesen, worin die Anzahl von bundesweit 22 Gefährdern im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts genannt wurde (vgl. BT-Drs. 18/11369, S. 4). Angaben dazu unterliegen tagesaktuellen Schwankungen. 1.2 Wie viele Personen aus dem rechtsextremen Spektrum werden nach Kenntnis der Staatsregierung aktuell bundesweit als „Relevante Personen“ eingestuft ? Es liegen der Staatsregierung keine aktuellen, offiziellen, bundesweiten Zahlen zu Relevanten Personen vor. Nach Einbindung des Bundesministeriums des Innern wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Martina Renner, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE verwiesen, worin die Anzahl von bundesweit 104 Relevanten Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität – rechts genannt wurde (vgl. BT-Drs. 18/11369, S. 4). Angaben dazu unterliegen tagesaktuellen Schwankungen. 1.3 Wie hat sich diese Zahl nach Kenntnis der Staatsregierung in den letzten fünf Jahren nach Fallzahlen und prozentual entwickelt (bitte nach einzelnen Jahren und Regierungsbezirken auflisten)? Es liegen der Staatsregierung keine offiziellen, bundesweiten Zahlen zu der Frage 1.3 vor. Entsprechend kann die Frage seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr nicht beantwortet werden. 2.1 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Gefährder “ eingestuft (bitte nach Regierungsbezirken auflisten)? Derzeit werden im niedrigen einstelligen Bereich Personen als „Gefährder“ im Sinne der Anfrage eingestuft. Diese befinden sich im Regierungsbezirk Oberpfalz und in Niederbayern . 2.2 Wie viele dem rechtsextremen Spektrum Bayerns zuzuordnende Personen werden aktuell als „Relevante Personen“ eingestuft (bitte nach Regierungsbezirken auflisten)? Derzeit werden hierzu in Bayern unter 20 Personen als „Relevante Personen“ im Sinne der Anfrage eingestuft. Diese befinden sich im Regierungsbezirk Oberbayern, in Schwaben , in Mittelfranken und im Regierungsbezirk Niederbayern .