17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16148 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 03.02.2017 Islamistische Gefährder in Bayern Wie meiner Anfrage zum Plenum anlässlich der Plenarwoche in der 4. Kalenderwoche 2017 (Drs. 17/15150) zu entnehmen war, leben derzeit knapp zwanzig sog. islamistische Gefährder in Bayern. Laut Bundeskriminalamt (BKA) soll es allerdings deutschlandweit bis zu 570 Gefährder geben. Ich frage hierzu die Staatsregierung: 1.1 Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „islamistische Gefährder“? 1.2 Sollte es unterschiedliche Definitionen und Begriffserklärungen geben (z. B. von bayerischen Sicherheitsbehörden und dem BKA), inwieweit unterscheiden sich diese von der bayerischen „Lesart“ des Begriffs? 1.3 Sollte es mehrere Begriffserklärungen geben, welche Institutionen verwenden diese dann? 2.1 Inwieweit bestehen Verbindungen zwischen den islamistischen Gefährdern und der salafistischen Szene in Bayern? 2.2 In wie vielen Fällen handelt es sich bei den in Bayern lebenden bzw. wohnhaften islamistischen Gefährdern um Konvertiten? 3.1 Wie viele islamistische Gefährder (nach Ansicht des BKA) haben derzeit ihren Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt in Bayern? 3.2 Wie viele islamistische Gefährder sind derzeit (zum Zeitpunkt der Fragestellung) in Haft? 3.3 Nachdem gemäß der o. g. Anfrage zum Plenum 40 Prozent von insg. 40 islamistischen Gefährdern ihren Lebensmittelpunkt /Wohnort in Bayern haben, frage ich die Staatsregierung, wo sind die übrigen 60 Prozent? 4.1 Auf welche Weise werden die in Bayern lebenden Gefährder bisher überwacht? 4.2 Ist es in der Vergangenheit schon einmal vorgekommen, dass ein von Behörden des Freistaates überwachter Gefährder vom „Radar“ der Überwachung verschwunden ist, sei es durch Auslandsaufenthalte, sei es durch Reisen innerhalb der Bundesrepublik? 4.3 Wie viele (untersch.) Sicherheitsbehörden und Beamte sind für die Überwachung der in Bayern lebenden islamistischen Gefährder derzeit nötig? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 5. Wie bewertet die Staatsregierung derzeit vor dem Hintergrund des Falles Anis Amri die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Bezug nehmend auf islamistische Gefährder und Terrorverdächtige ? 6.1 Wie hoch werden gegenwärtig die jährlichen Kosten für die Überwachung der in Bayern lebenden islamistischen Gefährder geschätzt? 6.2 Wie viele Mittel stellt die Staatsregierung jährlich für Präventionsarbeit in diesem Bereich bereit? 7.1 Welche Präventionsmaßnahmen und -programme gibt es derzeit in Bayern? 7.2 Wie werden die jeweiligen Präventionsmaßnahmen und -programme bisher angenommen? 7.3 Welche Erfolge konnten aus Sicht der Staatsregierung aufgrund der bisherigen Präventionsarbeit verbucht werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 16.03.2017 Die Antwort zur Schriftlichen Anfrage betreffend Teilfrage der Ziffer 1.1 sowie die Fragen 2.1, 2.2, 3.2 (erste Frage), 4.2 und 4.3 ist als Verschlusssache (VS-NfD) eingestuft. Daher wurde die Antwort auf die oben genannten Fragen mit Schreiben vom heutigen Tag gemäß § 48 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung/VSA) an die VS-Registratur der Verwaltung des Landtags mit der Bitte um VSA-konformen Umgang übermittelt. Grund der VS-Einstufung ist laut Mitteilung des Bayerischen Landeskriminalamts, dass aufgrund der geringen Quantitäten eine Individualisierung und somit ein Rückschluss auf die Gefährdereigenschaft der betroffenen Personen möglich werden würde, außerdem könnten konkrete Rückschlüsse auf die Arbeitspraxis der beteiligten Sicherheitsbehörden gezogen werden. Eine Ausstufung der Informationen kann von hiesiger Seite nicht erfolgen. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16148 werden kann. Die Staatsregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Teilfrage der Ziffer 1.1 sowie die Fragen 2.1, 2.2, 3.2, 4.2 und 4.3 aus Geheimhaltungsgründen nicht in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden können. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antwort auf die Teilfrage der Ziffer 1.1 sowie die Fragen 2.1, 2.2, 3.2, 4.2 und 4.3 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Nach § 7 Nummer 4 der Verschlusssachenanweisung für die Behörden des Freistaats Bayern (VS-Anweisung/VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Diese Informationen werden daher gemäß § 7 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD) eingestuft und gemäß § 48 VSA der VS-Registratur der Verwaltung des Landtags gesondert übermittelt. 1.1 Wie definiert die Staatsregierung den Begriff „islamistische Gefährder? 1.2 Sollte es unterschiedliche Definitionen und Begriffserklärungen geben (z. B. von bayerischen Sicherheitsbehörden und dem BKA), inwieweit unterscheiden sich diese von der bayerischen „Lesart“ des Begriffs? 1.3 Sollte es mehrere Begriffserklärungen geben, welche Institutionen verwenden diese dann? Der Begriff Gefährder wurde bundesweit einheitlich definiert. Ein Gefährder ist eine Person, bei der bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100a der Strafprozessordnung (StPO), begehen wird (entnommen aus BT-Drs. Nr 16/3570, 24.11.2006) 3.1 Wie viele islamistische Gefährder (nach Ansicht des BKA) haben derzeit ihren Wohnort bzw. Lebensmittelpunkt in Bayern? Mit Stand 13.02.2017 haben siebzehn Gefährder ihren Lebensmittelpunkt in Bayern bzw. befinden sich momentan in Bayern in Haft. 3.3 Nachdem gemäß der o. g. Anfrage zum Plenum 40 Prozent von insg. 40 islamistischen Gefährdern ihren Lebensmittelpunkt/Wohnort in Bayern haben, frage ich die Staatsregierung, wo sind die übrigen 60 Prozent? Betreffend der o. g. Anfrage zum Plenum befanden sich mit Stand 09.01.2017 21 Gefährder im Sinn der Anfrage im Ausland und 2 Gefährder im Sinn der Anfrage in außerbayerischen Justizvollzugsanstalten. 4.1 Auf welche Weise werden die in Bayern lebenden Gefährder bisher überwacht? Die bayerischen Sicherheitsbehörden nutzen konsequent die rechtlichen Möglichkeiten, um die Gefährder in Bayern engmaschig zu überwachen. Die Überwachungsmaßnahmen bedürfen in jedem Einzelfall einer Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen und taktischen Zweckmäßigkeit. Hinsichtlich der Maßnahmen, welche zur Überwachung von Gefährdern und Relevanten Personen, gibt es einen bundeseinheitlichen Katalog „Standardmaßnahmen bei Gefährdern und Relevanten Personen“ mit Stand 27.06.2016. Beispielhaft dienen der Überwachung eines Gefährders nachfolgende Maßnahmen: – Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung – Meldeauflagen – Ausreisebeschränkungen – Verbleibskontrollen – Informationsaustausch mit Sicherheitsbehörden – Observation – Einsatz technischer Mittel – Überwachung des Fernmeldeverkehrs – Auswertung des Internets und sonstiger Open Sources 5. Wie bewertet die Staatsregierung derzeit vor dem Hintergrund des Falles Anis Amri die länderübergreifende Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden Bezug nehmend auf islamistische Gefährder und Terrorverdächtige? Bereits seit den Anschlägen in Paris und Brüssel findet sowohl zwischen Bund und Ländern als auch auf europäischer und internationaler Ebene ein verstärkter Informationsaustausch zwischen den Sicherheitsbehörden statt. Außerdem soll durch Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen der internationale Informationsaustausch und die gemeinsame Analysefähigkeit gestärkt werden. Anlässlich des Falles Anis AMRI wird derzeit durch verschiedene bundesweite Gremien evaluiert, ob es über die bestehenden Strukturen hinaus der Einrichtung weiterer Instrumentarien bedarf. 6.1 Wie hoch werden gegenwärtig die jährlichen Kosten für die Überwachung der in Bayern lebenden islamistischen Gefährder geschätzt? Die insgesamt im Haushalt für die Bayerische Polizei enthaltenen Ausgabeansätze sind für die Erfüllung aller polizeilichen Aufgabenstellungen veranschlagt. Eine Kostenschätzung der Aufwendungen zur Überwachung der in Bayern lebenden islamistischen Gefährder ist aufgrund der kameralen Haushaltssystematik nicht möglich. 6.2 Wie viele Mittel stellt die Staatsregierung jährlich für Präventionsarbeit in diesem Bereich bereit? Bayernweit arbeiten seit 2015 das Innen-, Justiz, Kultusund Sozialressort im Rahmen des Bayerischen Netzwerks für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus eng zusammen. Konkrete Angaben zur Höhe der insgesamt aufgewendeten bzw. geplanten Haushaltsmittel sind nicht möglich, da die Haushaltsmittel ganz unterschiedlichen Haushaltstiteln zugeordnet sind. Die für eine effektive Präventions- und Deradikalisierungsarbeit gegen Salafismus erforderlichen Finanz- und Personalmittel wurden im Doppelhaushalt 2017/2018 entsprechend berücksichtigt und im Vergleich zum Jahr 2016 deutlich aufgestockt . Damit steht ein solider Grundstock für den kontinuierlichen und bedarfsgerechten Ausbau und die Weiterentwicklung der Maßnahmen des Netzwerks zur Verfügung. 7.1 Welche Präventionsmaßnahmen und -programme gibt es derzeit in Bayern? 7.2 Wie werden die jeweiligen Präventionsmaßnahmen und -programme bisher angenommen? Drucksache 17/16148 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Um der Radikalisierung junger Menschen speziell aus dem salafistischen Bereich entgegenzuwirken, arbeitet Bayern seit 2015 verstärkt ressortübergreifend im neu geschaffenen „Bayerischen Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus“ zusammen. Für die ressortübergreifende und interdisziplinäre Abstimmung der staatlichen Maßnahmen sowie für die inhaltliche Steuerung und strategische Ausrichtung des gesamten Netzwerkes ist die interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) mit Vertretern des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, des Staatsministeriums der Justiz, des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zuständig. Das Bayerische Netzwerk besteht aus zwei Säulen und deckt damit systematisch die beiden Bereiche Prävention und Deradikalisierung ab. Prävention setzt an, bevor eine Radikalisierung erkennbar ist, und richtet sich an alle gesellschaftlichen Gruppen. Dementsprechend liegt die Präventionsarbeit im Verantwortungsbereich aller betroffenen Ressorts. In diesem Kontext greifen Maßnahmen der allgemeinen Prävention1 und der spezifischen Prävention2. Deradikalisierung erfolgt hingegen anlass- und personenbezogen bei Vorliegen eines Radikalisierungsprozesses bzw. im Falle einer bereits erfolgten Radikalisierung.3 Im Rahmen des Netzwerkes wurde seit 2015 bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Sie wurden 2016 fortgeführt , ausgebaut und ressortübergreifend an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Das Kompetenzzentrum für Deradikalisierung hat am 01.09.2015 beim Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) im Zuge der Einrichtung von Bayerns Netzwerk für Prävention und Deradikalisierung gegen Salafismus den Wirkbetrieb aufgenommen. Wesentliche Kernaufgabe des Kompetenzzentrums ist die Zusammenarbeit mit dem zivilgesellschaftlichen Träger Violence Prevention Network e. V. (VPN) sowie die Wahrnehmung einer koordinierenden Funktion in Deradikalisierungsfällen mit Sicherheitsrelevanz. Der zivilgesellschaftliche Träger VPN unterhält in Bayern eine eigene Beratungsstelle mit Sitz in München. Die „Beratungsstelle Bayern“ arbeitet mit jungen Menschen, die islamistische Tendenzen aufweisen, mit dem Ziel Dschihad in Kriegsgebiete ausreisen möchten oder aus Syrien bzw. dem Irak zurückkehren und sich in Haft befinden. Auch unbegleitete minderjährige Geflüchtete können das Beratungsangebot in Anspruch nehmen. Das Ziel der „Beratungsstelle Bayern“ ist die Radikalisierungsvermeidung bzw. Deradikalisierung junger Menschen sowie die Beratung der Angehörigen in der Ausstiegsbegleitung. Die Mitarbeiter der „Beratungsstelle Bayern“ suchen den direkten Zugang zu jungen Menschen und sprechen Gefährdete im Umfeld des extremistischen Salafismus schnell vor Ort an, um Ausstiegsprozesse aus einem bereits stattgefundenen Radikalisierungsprozess zu initiieren. Flankierend schaffen die Trainer ein unterstützendes Angebot für deren Angehörige (und das nähere Umfeld), die sich im Umgang mit ihren sich entfremdenden Kindern (bzw. Schülern, Freunden etc.) hilflos und ohnmächtig fühlen. 1 Allgemeine Prävention = Stärkung von Toleranz & Demokratiefähigkeit , Sensibilisierung und Vernetzung 2 Spezifische Prävention = Früherkennung & Stärkung der Handlungskompetenz von Fachkräften 3 Im Mittelpunkt stehen die Beratung von Angehörigen sowie die Beratung und Begleitung von Betroffenen (inkl. Ausstiegshilfen). Insgesamt (Stand: 31.01.2017) wurden durch die Beratungsstelle VPN Bayern seit 15.03.2016 (Vertragsbeginn mit dem BLKA) bislang 119 Beratungsfälle bearbeitet. Das Netzwerk hat seit seiner Gründung über 5.000 Fachkräfte (vor allem Multiplikatoren), Angehörige und Betroffene im Rahmen von Vorträgen, Veranstaltungen, Fortbildungen und Beratungsleistungen erreicht. Das Interesse an den Präventionsmaßnahmen des Netzwerks steigt stetig an. Nachfolgend werden gemeinsame Maßnahmen und Projekte des Netzwerks im Jahr 2016 exemplarisch aufgeführt. • Internetauftritt „Antworten auf Salafismus“ Wichtige Bestandteile einer nachhaltigen Präventionsarbeit sind die umfassende Information und Aufklärung über den Salafismus und seine verschiedenen Erscheinungsformen sowie das Aufzeigen von Hilfs- und Beratungsangeboten für all jene, die regelmäßig mit Jugendlichen zusammenarbeiten oder in Kontakt stehen. Die Internetplattform „Antworten auf Salafismus“ gibt verlässliche Informationen über das Phänomen und verlinkt zu Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern. Zielgruppe der Internetplattform sind in erster Linie Behörden, interessierte Bürger, Familie, Freunde, soziales Umfeld von (gefährdeten) Jugendlichen, die auf der Suche nach Information und ggf. Unterstützung sind. Die Plattform ist am 24.11.2016 unter www.antworten-auf-salafismus.de öffentlichkeitswirksam online gegangen. Dieses Online-Angebot ist in Deutschland einmalig und stößt bundesweit auf äußerst positive Resonanz. • Werbekampagne des Netzwerks Mittels einer Werbekampagne wirbt das Netzwerk gezielt für den Internetauftritt. Es wird mit typischen Fragen von verschiedenen Zielgruppen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven geworben, auf die das Internetportal Antworten bietet. Im Rahmen der Kampagne wurde diesen Fragen ein Gesicht gegeben. Da die Kampagnengesichter bisher auf sehr positive Resonanz gestoßen sind, wurden die Gesichter auch auf Plakate gedruckt, die flächendeckend in Bayern an alle Zielgruppen verteilt werden. Die Plakate werden vor allem von Schulen stark nachgefragt. • Info-Broschüre über das Netzwerk Das Netzwerk stellt sich außerdem in einer Informationsbroschüre vor, in dem die Aufgaben, Strukturen, Ansprechpartner und Angebote des Netzwerks kompakt dargestellt werden. Sie ist unter dem offiziellen Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung abrufbar und muss aufgrund der großen Nachfrage bereits nachgedruckt werden (1. Auflage : 10.000 Exemplare). • Videoclip über das Netzwerk Die Aufgaben, Strukturen, Ansprechpartner und Angebote des Netzwerks werden darüber hinaus in einem kurzen Videoclip präsentiert, der unter anderem auf der neuen Website „Antworten auf Salafismus“ abzurufen ist und auf allen Veranstaltungen und bei allen Vorträgen unserer Netzwerkpartner gezeigt wird. • Fachtag „Antworten auf Salafismus“ am 24.11.2016 Zum einjährigen Bestehen des Netzwerks zogen die vier beteiligten Minister in München eine positive Bilanz und präsentierten den neuen Internetauftritt des Netzwerks. An der Veranstaltung nahmen über 200 Fachkräfte aus den Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16148 verschiedenen Zielgruppen des Netzwerks teil, die in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen als Multiplikatoren dienen. • Tag der offenen Tür der Staatsregierung am 26.11.2016 Auch am Tag der offenen Tür in der Staatskanzlei am 26.11.2016 war das Netzwerk mit einem eigenen Stand vertreten . Es wurden zahlreiche Informationsmaterialien des Netzwerks bzw. der Netzwerkpartner verteilt, das Netzwerk wurde per Videoclip präsentiert und die Besucher konnten sich durch den neuen Internetauftritt des Netzwerks „Antworten auf Salafismus“ klicken. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger war groß. • Informationsveranstaltungen des Netzwerks bei den Regierungen Um das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Netzwerks und die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner noch bekannter zu machen und möglichst flächendeckend für das Phänomen der Radikalisierung und die Hintergründe zu sensibilisieren, werden in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen für Multiplikatoren durchgeführt. Zielgruppen sind insbesondere die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regierungen, der Helferkreise sowie die Ehrenamtskoordinatorinnen und -koordinatoren, die Verantwortlichen für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe. Im Jahr 2016 fanden entsprechende Veranstaltungen in Unterfranken , Mittelfranken, Oberbayern, Oberfranken, in der Oberpfalz und im Januar 2017 in Niederbayern mit jeweils 150–250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Schwaben folgt voraussichtlich im Frühjahr 2017. Im Nachgang zu diesen Veranstaltungen gingen zahlreiche Anfragen für vertiefende Folgeveranstaltungen sowie einige Hinweise auf Radikalisierungsverdachtsfälle bei den Netzwerkpartnern ein. 7.3 Welche Erfolge konnten aus Sicht der Staatsregierung aufgrund der bisherigen Präventionsarbeit verbucht werden? Präventive Maßnahmen zielen darauf ab, Radikalisierungsprozesse zu verhindern oder ihnen möglichst frühzeitig zu begegnen. Dementsprechend schwierig ist es, „Erfolge“ im Bereich der Prävention zu messen. Die Präventionsarbeit des Bayerischen Netzwerks kann dennoch insoweit große Erfolge verbuchen, als dass es gelungen ist, innerhalb kurzer Zeit die Angebote und Ansprechpartner des Netzwerks bayernweit bekannt zu machen. Auf den zahlreichen Vortragsveranstaltungen und Workshops der Netzwerkpartner konnten außerdem Fachkräfte sowie das Umfeld von Betroffenen für das Phänomen des Salafismus bzw. des Islamismus und der Radikalisierung in diesem Bereich sensibilisiert und für den Umgang mit dem Phänomen qualifiziert werden . Auch die Angebote im allgemein-präventiven Bereich zur Stärkung von Toleranz und Demokratiefähigkeit werden stark nachgefragt. Im Nachgang zu Veranstaltungen, Vorträgen und öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen des Netzwerks gingen oftmals zahlreiche weiterführende Anfragen sowie Hinweise auf Radikalisierungsverdachtsfälle ein. Die vielfältigen Angebote des Netzwerks stoßen insgesamt auf äußerst positive Resonanz und vermitteln Handlungssicherheit im Umgang mit dem Phänomen Salafismus und Radikalisierung. Daneben konnte bereits die kommunale Vernetzung der Präventionsarbeit im Bereich Salafismus gestärkt und ausgebaut werden mit dem Ziel, Präventionsangebote möglichst flächendeckend in Bayern umzusetzen. Mit dem bundesweit bislang einzigartigen Internetauftritt „Antworten auf Salafismus“ ist es der Staatsregierung gelungen , eine verlässliche Plattform mit Informationen rund um das Thema Salafismus und Radikalisierung zu schaffen. Interessierte und Betroffene finden auf der Website ein breites Informationsangebot sowie die verschiedensten Beratungs-, Unterstützungs- und Förderangebote. Das bundesweit positive Feedback bestätigt den Erfolg der Website. Bezogen auf den Erfolg von Deradikalisierungsarbeit ist zu beachten, dass derartige Prozesse langfristig wirken und oftmals mehrere Jahre intensiver Beratung und Unterstützung bedürfen. Kurzfristige Erfolge sind demnach eher selten bzw. nur in Fällen eines frühen Radikalisierungsstadiums erzielbar. Dennoch konnte bei bisher fünf Personen, die zunächst als sicherheitsrelevant (Vorliegen von Eigen- oder Fremdgefährdung ) eingestuft worden sind, eine nachhaltige Distanzierung bzw. Deradikalisierung erreicht werden. Bei mehr als 20 Personen, die im Bayerischen Landeskriminalamt als sicherheitsrelevanter Beratungsfall eingestuft worden sind, wurde ein Fortschreiten des Radikalisierungsprozesses verhindert und ein erfolgreicher Einstieg in die Deradikalisierung vollzogen. Bei den übrigen aktiven Fällen ist die weitere Entwicklung angesichts der o. g. Gründe abzuwarten.