17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16276 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 06.02.2017 Kontakte von Polizeiangehörigen zum „Reichsbürger“ von Georgensgmünd Nach dem Suizid eines Spezialeinsatzkommando(SEK)- Beamten am 20. Januar 2017 stellen sich neue Fragen: In der Presse war berichtet worden, dass neben dem seit November 2016 suspendierten 50-jährigen Polizisten, welcher in einem Chatkontakt mit dem Todesschützen von Georgensmünd stand, noch ein weiterer Polizist in Kontakt mit Wolfgang P. stand. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurde gegen den 45-jährigen Polizisten, welcher sich am 20.01.17 das Leben nahm, wegen der Chatkontakte zu Wolfgang P. ermittelt? 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, warum der betreffende Polizist die Informationen über das Waffenarsenal und die von Wolfgang P. ausgehende Gefahr nicht weitergegeben hat? 3. Gibt es noch weitere Chatkontakte des Wolfgang P. aus der Chatgruppe, welche Verbindungen zu Polizei oder Ordnungsbehörden hatten oder haben? 4. Hat das nach dem Suizid sichergestellte Handy des 45-jährigen SEK-Beamten Verbindungen des Verstorbenen oder anderer Polizeibeamten zur Reichsbürgerszene offengelegt? 5. Welche Erkenntnisse gibt es zu der Frage, ob der Suizid des Beamten mit dem Einsatz in Georgensgmünd in Zusammenhang steht? 6. Gibt es seitens des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) Handreichungen oder andere Formen der Information für Polizeibeamte zum privaten Verhalten in Internetforen im Allgemeinen sowie zum Kontakt mit den sogenannten. „Reichsbürgern“ im Speziellen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wurde gegen den 45-jährigen Polizisten, welcher sich am 20.01.17 das Leben nahm, wegen der Chatkontakte zu Wolfgang P. ermittelt? Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums (PP) Mittelfranken wurde gegen den betreffenden Polizeibeamten kein Ermittlungsverfahren wegen etwaiger Kontakte zu Wolfgang P. eingeleitet. 2. Gibt es Erkenntnisse darüber, warum der betreffende Polizist die Informationen über das Waffenarsenal und die von Wolfgang P. ausgehende Gefahr nicht weitergegeben hat? Der betreffende Polizeibeamte war nach Auskunft des PP Mittelfranken dienstlich mit dem Einsatz in Georgensgmünd befasst und hatte aus diesem Grund dieselben Informationen wie alle anderen am 19.10.2016 in Georgensgmünd eingesetzten Polizeibeamten. Derzeit liegen keine Erkenntnisse vor, dass der betreffende Polizeibeamte darüber hinausgehende Informationen zu Wolfgang P., insbesondere zu dessen Waffenarsenal und zu dessen Gefährlichkeit, hatte. 3. Gibt es noch weitere Chatkontakte des Wolfgang P. aus der Chatgruppe, welche Verbindungen zu Polizei oder Ordnungsbehörden hatten oder haben? Nach Angaben des PP Mittelfranken sind der Sonderkommission (SOKO) „Reichsbürger“ der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach aus dem noch laufenden Ermittlungsverfahren Chatkontakte des Wolfgang P. zu den beiden bereits suspendierten Polizeibeamten bekannt. Darüber hinaus ergaben sich bislang keine Erkenntnisse in Bezug auf Chatkontakte des Wolfgang P. zu weiteren Polizeibeamten oder zu Sicherheits-/Ordnungsbehörden. 4. Hat das nach dem Suizid sichergestellte Handy des 45-jährigen SEK-Beamten Verbindungen des Verstorbenen oder anderer Polizeibeamten zur Reichsbürgerszene offengelegt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16276 5. Welche Erkenntnisse gibt es zu der Frage, ob der Suizid des Beamten mit dem Einsatz in Georgensgmünd in Zusammenhang steht? Die Fragen 4 und 5 betreffen ein aktuell laufendes Ermittlungsverfahren . Derzeit können dazu keine Aussagen getroffen werden. 6. Gibt es seitens des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr Handreichungen oder andere Formen der Information für Polizeibeamte zum privaten Verhalten in Internetforen im Allgemeinen sowie zum Kontakt mit den sogenannten „Reichsbürgern“ im Speziellen? Soziale Netzwerke sind aus unserer Lebenswelt nicht mehr wegzudenken. Auch Angehörige der Bayerischen Polizei bewegen sich auf Plattformen wie Facebook, Google+ oder Twitter und in anderen Internetforen. Im Auftrag des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wurde deswegen von einer Arbeitsgruppe unter Leitung des Bayerischen Landeskriminalamtes der „Leitfaden Soziale Netzwerke – Social Media Guidelines für die Bayerische Polizei“ erarbeitet . Mit diesem Leitfaden werden Polizeibeamtinnen und -beamten Hinweise für den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien innerhalb und außerhalb des Dienstes an die Hand gegeben. Darüber hinaus werden die Beamten hinsichtlich möglicher Risiken und Gefahren sensibilisiert. Die Broschüre beinhaltet sowohl allgemeine Hinweise und Verhaltenstipps als auch spezielle Hinweise für Polizeibeamte . Die Broschüre ist über das Intranet-Angebot der Bayerischen Polizei für jeden Polizeibeamten zu jeder Zeit abrufbar . Daneben wird vom Bayerischen Landeskriminalamt weiteres Informationsmaterial zu aktuellen Themen in Form von Flyern, Broschüren zur Verfügung gestellt. Neben einer federführend durch das Staatsministerium der Justiz erarbeiteten und allen Ressorts zur Verfügung stehenden Handreichung „Was tun bei schwierigen Verfahrensbeteiligten “ haben alle bayerischen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte in den polizeiinternen Medien, z. B. im Intrapol der Bayer. Polizei, in unserem Magazin „Bayerns Polizei“ und auch in den Mitarbeiterzeitschriften der Polizeipräsidien die Möglichkeit, sich umfassend über die Thematik „Reichsbürger“ zu informieren. Darüber hinaus wird im Rahmen des polizeilichen Informationsaustausches in Staatsschutzangelegenheiten (z. B. anhand der täglichen polizeilichen Staatsschutzlage Bayern, durch die IVS1-Berichte, WE-Meldungen2 und Lagebilder) über das Phänomen der sog. „Reichsbürger“ informiert und sensibilisiert. Die Thematik wird ferner in den Staatsschutzlehrgängen des Fortbildungsinstitutes der Bayerischen Polizei behandelt. Mit Schreiben vom 25.10.2016 hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr alle Präsidien der Bayerischen Polizei gebeten, ihre Polizeibeamtinnen und -beamten auf eine verstärkte Eigensicherung bei Einsätzen mit sog. „Reichsbürgern“ oder „Selbstverwaltern“ hinzuweisen . 1 Spezialeinsatzkommando (SEK) 2 Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI)