17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16281 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.02.2017 Zukunft des „Hauses der Kunst“ Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle stellte Ende Januar gemeinsam mit dem Direktor Okwui Enwezor und dem Architekten David Chipperfield im Landtag die Pläne zur Sanierung und zur zukünftigen Nutzung des „Hauses der Kunst“ vor. Dabei konzentrierte sich das öffentliche Interesse auf die „Studie“ von Chipperfield und die geplante Außengestaltung des Hauses. Durch die Auseinandersetzung mit den Plänen von David Chipperfield blieb das von AEA Consulting vorgeschlagene und von Okwui Enwezor unterstützte Betriebskonzept nach Abschluss der Sanierungsarbeiten bisher weitgehend unbeachtet. Eine Diskussion darüber ist aber umso wichtiger , als das Nutzungskonzept eine Neuausrichtung des Hauses hin zu einem „Kulturzentrum“ beinhaltet, das sich als Vielspartenveranstalter, also als Plattform unterschiedlichster Kunstformen wie Tanz, Musik und Film versteht. Um die Vorhaben zu realisieren, müssen der Etat, die Zahl und Bezahlung der Mitarbeiter angehoben und die Einnahmen gesteigert werden, gegebenenfalls auch die Zuwendungen der Gesellschafter. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben jeweils die beiden Gremien? 1.2 Wie ist in ihnen jeweils das Stimmverhältnis geregelt und wer entscheidet wie über die Zusammensetzung beider Gremien? 2.1 Wie steht die Staatsregierung zur in der Machbarkeitsstudie geäußerten Kritik an der rechtlichen Struktur, insbesondere zum Vorschlag, das bisherige „Governance Modell in seiner jetzigen Ausprägung zu überprüfen“ und den Aufsichtsrat zu erweitern? 2.2 Würde die Staatsregierung im Fall der Umsetzung des Vorschlags hinnehmen, dass sich durch die Erweiterung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls der Gesellschafter das Stimmverhältnis zu ihren Ungunsten ändern würde? 2.3 Trifft es zu, wie in der Machbarkeitsstudie geäußert, dass zwar „in den Gründungsartikeln . . . ein Beirat genannt “ wird, er „aber zurzeit nicht bestellt ist“? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 3.1 Wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats zur Machbarkeitsstudie bzw. in früheren Sitzungen an den Plänen von David Chipperfield, insbesondere den Vorschlägen zur Gestaltung der Außenfassade des Gebäudes und des angrenzenden Areals, von einzelnen Vertreterinnen und Vertretern Kritik geübt? 3.2 Inwiefern stehen die Pläne von David Chipperfield noch zur Diskussion, nachdem sie mit dem in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen und vom Aufsichtsrat beschlossenen Raumprogramm korrespondieren? 3.3 Wie ist in dieser Frage die Meinung der Staatsregierung? 4.1 Unterstützt die Staatsregierung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagene inhaltliche und konzeptionelle Neuausrichtung des Hauses? 4.2 Sieht sie in der in der Studie favorisierten und auch von Direktor Okwui Enwezor verfolgten „multidisziplinären Ausrichtung“ die Gefahr einer Konkurrenz hin zur Beliebigkeit und Austauschbarkeit der Programme, weil zunehmend die größeren Kultureinrichtungen weltweit, aber auch in München z. B. die Kammerspiele ähnliche Ziele als Vielspartenveranstalter verfolgen? 5. Wie erklären sich die teilweise divergierenden Angaben zu den Erlösen im Jahr 2015 in der Machbarkeitsstudie und im dem Landtag gegebenen Bericht vom 04.07.2016, z. B. bei der Spende der Art Mentor Foundation Lucerne, die in der Studie mit 300.000 Euro angegeben wird, im Bericht mit 134.000 Euro? 6.1 Hält die Staatsregierung die Annahme der Studie für realistisch, dass die Besucherzahl für eintrittspflichtige Ausstellungen (und damit die Einnahmen) im Jahr der Wiedereröffnung von knapp 150.000 auf 300.000 steigen und sich danach auf 250.000 einpendeln wird, obwohl die Anzahl der Ausstellungen verringert und die Eintrittsgelder erhöht werden sollen und es sich bei dem Haus der Kunst um keinen Neubau handelt, der wie im Fall der Pinakothek der Moderne und des Museums Brandhorst mit anfangs erhöhtem Besucherinteresse rechnen kann? 6.2 Worauf basieren die Annahmen der Studie, dass sich die Zuwendungen der Gesellschaft der Freunde von 2015 bis zum Jahr drei der Wiedereröffnung um 65 Prozent auf 870.000 Euro erhöhen werden, obwohl z. B. mit dem neuen Konzertsaal sich eine konkurrierende Einrichtung an den gleichen Adressatenkreis um Spenden wenden wird? 6.3 Plant die Staatsregierung eine Erhöhung der Zuwendungen , z. B. zum Ausgleich der trotz optimistischer Annahmen prognostizierten Fehlbeträge in den ersten Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16281 drei Betriebsjahren bzw. eine Erhöhung der Mittel des Freistaats um jährlich 500.000 Euro ab dem dritten Jahr nach Eröffnung, wie sie in der Studie ins Spiel gebracht wird (dazu zum Vergleich bitte detaillierte Auflistung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben seit 2009 und die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre eins bis drei nach Fertigstellung)? 7.1 Welcher Art sind die Dokumente und Objekte des Historischen Archivs und welchen Zeitraum decken sie ab? 7.2 Fällt das Haus der Kunst unter den Geltungsbereich des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG), wenn ja, wurden jeweils die Akten nach 30 Jahren den Staatsarchiven zur Übernahme angeboten? 7.3 Ist geplant, das Archiv Interessierten vollumfänglich zugänglich zu machen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: 1.1 Welche Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse haben jeweils die beiden Gremien? Nach der Satzung der Gesellschaft berät und überwacht der Aufsichtsrat die Geschäftsführung. Außerdem nimmt er zu dem von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss , Lagebericht und Wirtschaftsplan Stellung, bevor diese der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung unterliegen nach der Satzung der Gesellschaft neben den gesetzlich vorgeschriebenen Befugnissen insbesondere folgende Aufgaben: • die Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers; • Die Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das vorangegangene Geschäftsjahr; • die Genehmigung des für das kommende Geschäftsjahr geltenden Wirtschaftsplanes; • die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates ; • die Wahl des Abschlussprüfers. 1.2 Wie ist in ihnen jeweils das Stimmverhältnis geregelt und wer entscheidet wie über die Zusammensetzung beider Gremien? Das Stimmengewicht in der Gesellschafterversammlung bemisst sich nach den von den einzelnen Gesellschaftern jeweils gezeichneten Anteilen am Stammkapital. Hierüber gibt die folgende Tabelle Auskunft: Gesellschafter Anteil am Stammkapital v. H. Freistaat Bayern 40.560 78 Gesellschaft der Freunde der Stiftung Haus der Kunst e.V. 8.320 16 Künstlerverbund im Haus der Kunst München e.V. 3.120 6 Gesamt 52.000 100,0 Im Aufsichtsrat zählt die Stimme aller Aufsichtsratsmitglieder gleich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gehört dem Aufsichtsrat gemäß der Satzung kraft Amtes als Vorsitzender an. Die vom Freistaat Bayern in den Aufsichtsrat entsandten Personen werden vom Staatsminister für Bildung und Kultus , Wissenschaft und Kunst benannt. Zur Entsendung der weiteren Mitglieder des Aufsichtsrates siehe 1.1. 2.1 Wie steht die Staatsregierung zur in der Machbarkeitsstudie geäußerten Kritik an der rechtlichen Struktur, insbesondere zum Vorschlag, das bisherige „Governance Modell in seiner jetzigen Ausprägung zu überprüfen“ und den Aufsichtsrat zu erweitern ? 2.2 Würde die Staatsregierung im Fall der Umsetzung des Vorschlags hinnehmen, dass sich durch die Erweiterung des Aufsichtsrats und gegebenenfalls der Gesellschafter das Stimmverhältnis zu ihren Ungunsten ändern würde? Nach Art. 65 Abs. 1 Nr. 3 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) darf der Staat sich an Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts nur beteiligen, wenn der Staat einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan, erhält. 2.3 Trifft es zu, wie in der Machbarkeitsstudie geäußert, dass zwar „in den Gründungsartikeln … ein Beirat genannt“ wird, er „aber zurzeit nicht bestellt ist“? Nach der Satzung der Gesellschaft aus dem Jahr 1992 war durch den Aufsichtsrat ein „künstlerischer Beirat“ zu bestellen . In der aktuellen, im Jahr 2015 von der Gesellschafterversammlung beschlossenen Satzung ist ein derartiges Gremium nicht vorgesehen, es steht der Geschäftsführung aber frei, einen Beirat zu etablieren. Dies ist nach Auskunft der Geschäftsführung auch beabsichtigt. 3.1 Wurde in der Sitzung des Aufsichtsrats zur Machbarkeitsstudie bzw. in früheren Sitzungen an den Plänen von David Chipperfield, insbesondere den Vorschlägen zur Gestaltung der Außenfassade des Gebäudes und des angrenzenden Areals, von einzelnen Vertreterinnen und Vertretern Kritik geübt? Die Erstellung der planungsvorbereitenden Studie von David Chipperfield Architects ist im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines gegenüber der ursprünglichen Fassung aus dem Jahr 2010 präzisierten und konkretisierten Bauantrags der Gesellschaft, also des Nutzers des im Eigentum des Freistaats stehenden Gebäudes, zu sehen. Hierfür ist zunächst nicht der Aufsichtsrat, sondern die Geschäftsführung der Gesellschaft zuständig. Der Aufsichtsrat hat sich jedoch eingehend mit dem in der Machbarkeitsstudie erarbeiteten Nutzungskonzept befasst und dieses gebilligt. Die Billigung des Aufsichtsrats bezieht sich auch darauf, dass die Geschäftsführung die zur Umsetzung des Nutzungskonzepts erforderlichen baulichen Maßnahmen in den Bauantrag aufnimmt. 3.2 Inwiefern stehen die Pläne von David Chipperfield noch zur Diskussion, nachdem sie mit dem in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen und vom Auf- Drucksache 17/16281 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 sichtsrat beschlossenen Raumprogramm korrespondieren ? Das Haus der Kunst erarbeitet derzeit auf Grundlage der Machbarkeitsstudie das Raumprogramm für die Sanierung. Sobald das Raumprogramm vorliegt, muss der Bauantrag aus dem Jahr 2010 überarbeitet werden. Erst nach Genehmigung des Bauantrags kann die eigentliche Planungsphase beginnen und die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) erstellt werden. Im Zuge der Planungsarbeiten werden die Ergebnisse der bis dahin geführten Diskussion berücksichtigt werden. 3.3 Wie ist in dieser Frage die Meinung der Staatsregierung ? Die Staatsregierung kann sich erst positionieren, sobald seitens des Hauses der Kunst ein überarbeiteter Bauantrag vorgelegt wird. 4.1 Unterstützt die Staatsregierung die in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagene inhaltliche und konzeptionelle Neuausrichtung des Hauses? 4.2 Sieht sie in der in der Studie favorisierten und auch von Direktor IkwuiEnwezor verfolgten „multidisziplinären Ausrichtung“ die Gefahr einer Konkurrenz hin zur Beliebigkeit und Austauschbarkeit der Programme , weil zunehmend die größeren Kultureinrichtungen weltweit, aber auch in München z. B. die Kammerspiele ähnliche Ziele als Vielspartenveranstalter verfolgen? Die von einer international tätigen Agentur zur Beratung von Kulturinstitutionen erarbeitete Machbarkeitsstudie setzt sich ausführlich mit der Marktsituation auseinander. Die Staatsregierung sieht keinen Anlass, die auf gesicherten Daten basierenden Annahmen der Machbarkeitsstudie in Zweifel zu ziehen. Die in der Studie empfohlene, auch von der Geschäftsführung angestrebte inhaltliche Neuausrichtung wurde auch vom Aufsichtsrat im Grundsatz gebilligt. 5. Wie erklären sich die teilweise divergierenden Angaben zu den Erlösen im Jahr 2015 in der Machbarkeitsstudie und im dem Landtag gegebenen Bericht vom 04.07.2016, z. B. bei der Spende der Art Mentor Foundation Lucerne, die in der Studie mit 300.000 Euro angegeben wird, im Bericht mit 134.000 Euro? Die divergierenden Angaben erklären sich mit einem Büroversehen , im Bericht an den Landtag vom 04.07.2016 wurden bei der Aufschlüsselung der Einnahmen aus Zuschüssen /Spenden die Zeilen „Art Mentor Foundation Lucerne“ und „Andere“ verwechselt. Der in der Studie angegebene Betrag ist korrekt. 6.1 Hält die Staatsregierung die Annahme der Studie für realistisch, dass die Besucherzahl für eintrittspflichtige Ausstellungen (und damit die Einnahmen) im Jahr der Wiedereröffnung von knapp 150.000 auf 300.000 steigen und sich danach auf 250.000 einpendeln wird, obwohl die Anzahl der Ausstellungen verringert und die Eintrittsgelder erhöht werden sollen und es sich bei dem Haus der Kunst um keinen Neubau handelt, der wie im Fall der Pinakothek der Moderne und des Museums Brandhorst mit anfangs erhöhtem Besucherinteresse rechnen kann. Die Staatsregierung sieht keinen Anlass, die Annahmen der Machbarkeitsstudie in Zweifel zu ziehen. Eine Erhöhung der Besucherzahl erscheint bereits aufgrund der Erweiterung der genutzten Fläche sowie damit einhergehend des inhaltlichen Angebots als plausibel. 6.2 Worauf basieren die Annahmen der Studie, dass sich die Zuwendungen der Gesellschaft der Freunde von 2015 bis zum Jahr drei der Wiedereröffnung um 65 Prozent auf 870.000 Euro erhöhen werden, obwohl z. B. mit dem neuen Konzertsaal sich eine konkurrierende Einrichtung an den gleichen Adressatenkreis um Spenden wenden wird? Dem Staatsministerium liegen hierzu keine über die Studie hinausgehenden Erkenntnisse vor. 6.3 Plant die Staatsregierung eine Erhöhung der Zuwendungen , z. B. zum Ausgleich der trotz optimistischer Annahmen prognostizierten Fehlbeträge in den ersten drei Betriebsjahren bzw. eine Erhöhung der Mittel des Freistaats um jährlich 500.000 Euro ab dem dritten Jahr nach Eröffnung, wie sie in der Studie ins Spiel gebracht wird (dazu zum Vergleich bitte detaillierte Auflistung der jährlichen Einnahmen und Ausgaben seit 2009 und die prognostizierten Einnahmen und Ausgaben für die Jahre eins bis drei nach Fertigstellung)? Der jährliche Zuschuss des Freistaats Bayern ist im Staatshaushalt im Einzelplan 13 bei Kapitel 1305 Titel 68302 veranschlagt . Er beträgt derzeit 3,178 Mio. Euro. Die Frage der Dotierung dieses Zuschusses in den kommenden Jahren obliegt dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber. Nachfolgend werden die jährlichen Einnahmen und Ausgaben seit 2009 auf Grundlage der geprüften Jahresabschlüsse dargestellt . in T € 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Einnahmen 7.194,7 6.358,1 6.843,0 6.534,6 6.636,5 7.971,8 8.067,5 davon Mittel des Freistaats 3.178,0 3.178,0 2.900,0 2.900,0 3.178,0 3.178,0 3.178,0 sonstige Einnahmen 4.016,7 3.180,1 3.943,0 3.634,6 3.458,5 4.793,8 4.889,5 Ausgaben 6.824,6 6.081,8 7.193,4 7.068,5 6.890,1 7.917,8 8.066,6 Jahresüberschuss / -fehlbetrag 370,1 276,3 -350,4 -533,9 -253,6 54,0 0,9 7.1 Welcher Art sind die Dokumente und Objekte des Historischen Archivs und welchen Zeitraum decken sie ab? Das Historische Archiv im Haus der Kunst umfasst über 10.000 Schriftdokumente. Zum Bestand gehören neben den schriftlichen Dokumenten diverse Objekte (z. B. einige wenige Gemälde und Büromaschinen), Plakate und Ausstellungskataloge , außerdem eine umfangreiche Sammlung von architektonischen Plänen und Zeichnungen, die die Ursprünge des Gebäudes sowie bauliche Veränderungen im Inneren, die man seit der Nachkriegszeit vorgenommen hat, dokumentieren. Den größten Teil der Bestände bilden Dokumente aus den Jahren 1933 bis 1945. Wichtiges Quellenmaterial ist zum Beispiel die Künstlerkartei der „Großen Deutschen Kunstausstellungen“ und die Kontenbücher des „Hauses der Deutschen Kunst“, in denen die verkauften Werke, die Käufer, die Kaufpreise und die Verkaufsdaten verzeichnet sind. Die Informationen aus den Kontenbüchern sind seit Oktober 2011 weitgehend über die Online-Datenbank gdk-research zugänglich, die vom Münchner Zentral- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16281 institut für Kunstgeschichte in Kooperation mit dem Deutschen Historischen Museum Berlin und dem Historischen Archiv des Hauses der Kunst entwickelt wurde. Die vorhandenen Dokumente und Materialien, die den Ausstellungsbetrieb und dessen kuratorische wie organisatorische Prozesse seit Mitte der 1990er-Jahre dokumentieren , sollen demnächst ebenfalls in den Bestand des Historischen Archivs integriert werden. 7.2 Fällt das Haus der Kunst unter den Geltungsbereich des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG), wenn ja, wurden jeweils die Akten nach 30 Jahren den Staatsarchiven zur Übernahme angeboten? Die Gesellschaft ist keine „sonstige öffentliche Stelle“ im Sinne des Art. 1 des Bayerischen Archivgesetzes und fällt somit nicht unter dessen Geltungsbereich. 7.3 Ist geplant, das Archiv Interessierten vollumfänglich zugänglich zu machen? Die umfangreichen Bestände des Historischen Archivs sind bereits jetzt für jedermann auf Anfrage zugänglich, zudem sind die Quellenbestände zu den Ausstellungen 1937–1944 über eine digitale Plattform abrufbar, die in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für Kunstgeschichte erstellt worden ist. Seit 2005 veranstaltet das Haus der Kunst darüber hinaus öffentliche Rundgänge durch Archiv und Gebäude, um eine nachhaltige Auseinandersetzung mit der Geschichte des Hauses anzuregen. Die Rundgänge nehmen nicht nur anhand von historischen Dokumenten die Rolle des „Hauses der Deutschen Kunst“ in der NS-Zeit in den Blick – sie reflektieren ebenso den heutigen Umgang mit der Geschichte dieses Ortes sowie die Funktion und Bedeutung von Architektur .