17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16284 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Natascha Kohnen SPD vom 14.02.2017 Energieberatung für einkommensschwache Haushalte Zum Thema Energieberatung für einkommensschwache Haushalte frage ich die Staatsregierung: 1. In welchen Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 50.000 gibt es einen kommunalen Energieberater für einkommensschwache Haushalte? 2. In welcher Abteilung ist diese/r Berater/-in angesiedelt? 3. In welcher Höhe werden diese Energieberater von der Staatsregierung gefördert? 4. In welchen Förderprogrammen wird die Unterstützung der Energieberater abgebildet? 5. Auf welche Weise unterstützen die Kommunen einkommensschwache Haushalte bei der Begleichung der Strom- bzw. Gasrechnung? 6. Wie viele bayerische Haushalte erhielten in den Jahren 2010–2015 eine finanzielle Unterstützung zur Übernahme der Strom-, Gasrechnungen durch staatliche Stellen? 7. Wie viele einkommensschwache Haushalte je Kommune erhielten in den Jahren 2010–2015 eine finanzielle Unterstützung zur Übernahme der Strom-, Gasrechnungen durch die oben genannten Städte und Gemeinden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 30.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. In welchen Städten und Gemeinden mit einer Einwohnerzahl über 50.000 gibt es einen kommunalen Energieberater für einkommensschwache Haushalte? 2. In welcher Abteilung ist dieser Berater/-in angesiedelt ? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat eine Abfrage bei den 17 Städten mit einer Einwohnerzahl von über 50.000 Einwohnern (Stichtag: 31. Dezember 2015) durchgeführt. Aufgrund der eingereichten Rückmeldungen von 15 Städten stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: Insgesamt werden in neun Städten Energieberatungen speziell für einkommensschwache Haushalte angeboten. Die Landeshauptstadt München sowie die Städte Nürnberg, Erlangen , Aschaffenburg und Neu-Ulm haben jeweils kommunale Energieberater für einkommensschwache Haushalte. • Landeshauptstadt München: Die Energieberatung wird von der Stadtwerke München GmbH (SWM) und den Münchner Wohlfahrtsverbänden im Rahmen des Projekts „Energieberatung für Haushalte mit geringem Einkommen“ durchgeführt. Eine weitere Energieberatung bietet das Institut für sozialpädagogische Arbeit in München (1.S.AR. GmbH) an. • Stadt Nürnberg: Die Energieberatung für einkommensschwache Haushalte ist im Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt im Stab Armutsprävention angesiedelt und wird im Rahmen des Energiesparprojektes (ESP) durchgeführt. • Stadt Erlangen: Der Energieberater für einkommensschwache Haushalte ist bei der ESTW – Erlanger Stadtwerke AG (100-prozentige Tochter der Stadt Erlangen) angesiedelt. • Stadt Aschaffenburg: Es besteht eine Energieberatung für einkommensschwache Haushalte in Kooperation der Aschaffenburger Versorgungs -GmbH AVG mit dem Aschaffenburger Verein Grenzenlos e.V. im Rahmen des Programms „Stromsparcheck“. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16284 • Stadt Neu-Ulm: Der Energieberater gehört zum „Stromsparcheck kommunal “ bei der kommunalen Energieagentur Ulm, die eine städte- und länderübergreifende Einrichtung der Stadt Ulm, des Landkreises Neu-Ulm und des Alb-Donau-Kreises mit Partnern aus dem Bereich der regionalen Energieversorger und den Kreishandwerkerschaften ist. In den Städten Regensburg und Schweinfurt bzw. Bamberg wird die Energieberatung für einkommensschwache Haushalte über die Diakonie bzw. zusammen mit der Caritas angeboten. • Stadt Regensburg: Träger des Kooperationsprojekts „Energiesparhelfer für einkommensschwache Haushalte“ ist das Diakonische Werk Regensburg e.V. • Stadt Schweinfurt: Die Energieberatung wird im Rahmen des „FIT-Projekts Energieberatung”, einer gemeinsamen Initiative der bayerischen Evang.-Luth. Landeskirche und des Diakonischen Werks Bayern „f.i.t – fördern, initiativ werden, teilhaben, weil Armut nicht ausgrenzen darf“ durchgeführt. • Stadt Bamberg: In Bamberg wird die Energieberatung für Transfer- und einkommensschwache Haushalte in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Sozialverbänden (Caritas, Diakonie und den Sozialämtern) durchgeführt. In der Stadt Fürth ist Trägerin des Projekts „Stromsparcheck “ die Kirchliche Beschäftigungsinitiative e. V. (KBI), die Energieberatung (bisher nur Strom) für entsprechende Haushalte anbietet. Eine weitere Stelle besteht bei der KBI im Rahmen des Energiespar-Service. Die Städte Augsburg, Würzburg, Kempten (Allgäu), Rosenheim Ingolstadt und Passau bieten Energieberatungen für alle Bürger an, die auch einkommensschwache Haushalte in Anspruch nehmen können. • Stadt Augsburg: Die Stadt Augsburg ist an der Regionalen Energieagentur Augsburg beteiligt, welche kostenfreie Beratungen für alle Zielgruppen anbietet und darüber hinaus in enger Kooperation mit dem SKM Augsburg, Kath. Verband für soziale Dienste e.V., den „Stromsparcheck“ unterstützt. • Stadt Würzburg: Die Energieberater der Stadt Würzburg für alle Bürger sind als Sanierungsmanager, Klimaschutzmanager und Energielotsen beim Fachbereich Umwelt- und Klimaschutz, in der Fachabteilung Hochbau des Baureferats und im Rahmen der „Agenda 21 – Nachhaltige Entwicklung“ angesiedelt . • Stadt Kempten (Allgäu): Die Stadt Kempten bietet allen ihren Bürgern, also auch den einkommensschwachen Haushalten, kostenlose Energieberatungen durch das Energie- und Umweltzentrum Allgäu gemeinnützige GmbH (eza!) an. • Stadt Rosenheim: Im Umwelt- und Grünflächenamt, zugeordnet dem Baudezernat , ist ein städtischer Klimaschutzmanager angesiedelt, der auch Energieberatungen für alle Bürger durchführt. • Stadt Ingolstadt: Die Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH (100-prozentige Tochter der Stadt Ingolstadt) bietet eine Energieberatung für alle Stadtwerke-Kunden an. • Stadt Passau: Das Umweltamt der Stadt Passau bietet eine Energieberatung für alle Bürger an. 3. In welcher Höhe werden diese Energieberater von der Staatsregierung gefördert? Die Energieberater werden aus Programmen der Bundesregierung gefördert. 4. In welchen Förderprogrammen wird die Unterstützung der Energieberater abgebildet? Es bestehen Förderprogramme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über den Projektträger Jülich; unter anderem erhalten die Städte Aschaffenburg, Neu-Ulm, Würzburg und Rosenheim Förderungen aus dem Projekt „Stromsparcheck-kommunal“ und dem Förderprogramm „Nationale Klimaschutzinitiative – Kommunalrichtlinie“ (Klimaschutzmanager). Die Stadt Würzburg erhält für den Einsatz eines Sanierungsmanagers einen Zuschuss im Rahmen des KfW-Programms 432 „Energetische Stadtsanierung“ (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau). Das Diakonische Werk Regensburg erhält Förderungen aus dem „ESF (Europäischer Sozialfonds) – Förderprogramm für Langzeitarbeitslose” (Lohnkostenzuschuss ) und aus dem Förderprogramm „Regensburg effizient “. 5. Auf welche Weise unterstützen die Kommunen einkommensschwache Haushalte bei der Begleichung der Strom- bzw. Gasrechnung? Leistungen nach dem SGB II und SGB XII: a) Grundsätzliche Regelung Im Rahmen der Gewährung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende) und dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII – Sozialhilfe) zählt Haushaltsstrom zu den regelbedarfsrelevanten Verbrauchsausgaben und ist somit Teil des Regelbedarfs/Regelsatzes. Der Leistungsbezieher muss daher seine Stromkosten mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln decken. Lediglich im Einzelfall kann evtl. ein ergänzendes Darlehen zur Begleichung einer Stromnachzahlung gewährt werden. Die Bemessung des Regelbedarfs/Regelsatzes erfolgt anhand statistisch erfasster Verbrauchsausgaben unterer Einkommensgruppen. Mitberücksichtigt werden dabei auch die Ausgaben für Strom. Für SGB-II-Leistungsberechtigte werden die o. g. Leistungen allerdings durch die Bundesagentur für Arbeit erbracht (nicht Gegenstand der Anfrage). Für Sozialhilfeempfänger sind die Kommunen zuständig. b) Heizenergie Insoweit der Leistungsbezieher mit Strom oder Gas heizt, sind die hierdurch entstehenden Kosten Teil der Bedarfe für Unterkunft und Heizung und werden im Rahmen der Leistungsgewährung in tatsächlicher Höhe anerkannt, soweit diese angemessen sind. Evtl. anfallende Nachzahlungsbeträge werden übernommen, soweit diese angemessen sind. Für SGB-II-Leistungsberechtigte und für Sozialhilfeempfänger sind die Kommunen zuständig. c) Energieschulden Sofern Energieschulden bestehen, kann der zuständige Leistungsträger bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen diese Schulden übernehmen. Eine Schuldenübernahme erfolgt im Regelfall auf Darlehensbasis. Für SGB-II-Leistungsberechtigte und für Sozialhilfeempfänger sind die Kommunen zuständig. Drucksache 17/16284 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Wie viele bayerische Haushalte erhielten in den Jahren 2010–2015 eine finanzielle Unterstützung zur Übernahme der Strom-, Gasrechnungen durch staatliche Stellen? Leistungen nach dem SGB II und SGB XII: Statistische Daten hierüber liegen der Staatsregierung nicht vor. Für die hier in Rede stehenden SGB-II-Leistungen sei angemerkt, dass auch die amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit hierzu keine Daten erfasst, da insoweit keine gesetzliche Erhebungspflicht besteht. 7. Wie viele einkommensschwache Haushalte je Kommune erhielten in den Jahren 2010–2015 eine finanzielle Unterstützung zur Übernahme der Strom-, Gasrechnungen durch die oben genannten Städte und Gemeinden? Leistungen nach dem SGB II und SGB XII: Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.