17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16288 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 15.02.2017 Personalmangel im Bayerischen Landeskriminalamt Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Trifft es zu, dass im Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) – SG 626 derzeit ca. 3.000 Vorgänge aufgrund Personalmangels nicht bearbeitet werden können? 1.2 Wenn ja, was wird unternommen, um die Personalprobleme zu beheben? 2.1 Wurden in diesem Zusammenhang bereits Anzeigen wegen Strafvereitelung gestellt? 2.2 Wie wurde mit den Anzeigen umgegangen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird hinsichtlich der Fragen 2.1 und 2.2 im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz, wie folgt beantwortet: Zu 1.1: Nach Mitteilung des BLKA kam es in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Anstieg von Geldwäscheverdachtsmeldungen . Allein im Vergleich zum Vorjahr war 2016 eine Steigerung der Zahlen um 30 Prozent auf 6.321 zu verzeichnen (2015: 4.869). Dies stellt ausdrücklich keine ausschließlich bayerische Entwicklung dar; vielmehr ist eine vergleichbare Situation im Bund und in den Ländern festzustellen. Aufgrund des Massenanfalls von Geldwäscheverdachtsmeldungen war mit den verfügbaren Personalressourcen in der Gemeinsamen Finanzermittlungsgruppe (GFG) Bayern , die vom Bayer. Landeskriminalamt gemeinsam mit dem Zollfahndungsamt München betrieben wird, eine voll- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. ständige Bearbeitung aller Verdachtsfälle nicht möglich. Etwa 3.500 eingegangene Geldwäscheverdachtsmeldungen konnten derzeit noch nicht in das Clearingverfahren genommen werden. Jede einzelne Verdachtsmeldung wird jedoch unmittelbar nach ihrem Eingang beim Bayerischen Landeskriminalamt (SG 626) einer Erstbewertung unterzogen , um festzustellen, ob sich aus dem mitgeteilten Sachverhalt Anhaltspunkte ergeben, die Sofortmaßnahmen oder eine vorrangige Bearbeitung erforderlich machen. Es kann also keine Rede davon sein, dass ca. 3.000 Vorgänge nicht bearbeitet werden können. Zu 1.2: In den zurückliegenden Jahren wurde beim Bayerischen Landeskriminalamt stets versucht, der zunehmenden Mengenproblematik im Bereich der Geldwäscheverdachtsmeldungen durch eine Optimierung der Geschäftsprozesse zielgerichtet entgegenzuwirken. Die Geschäftsabläufe in der GFG Bayern wurden durch das Sachgebiet 121 (Projektberatung ) des Bayerischen Landeskriminalamts zuletzt im Jahre 2016 einer Überprüfung unterzogen. Als Ergebnis konnte festgestellt werden, dass aufgrund der vorangegangenen Prozessoptimierungen Verbesserungen lediglich im einstelligen Prozentbereich gesehen werden. Im Rahmen von Personalnachersatzmaßnahmen wurde das Sachgebiet 626 als polizeilicher Teil der GFG Bayern in den vergangenen Jahren wegen des hohen Arbeitsanfalls regelmäßig berücksichtigt, was aktuell dazu führt, dass lediglich ein Dienstposten in der Sachbearbeitung unbesetzt ist. Darüber hinaus wird das Sachgebiet 626 durch behördeninterne Maßnahmen personell verstärkt. Zu 2.1: Beim Bayerischen Landeskriminalamt sowie im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind keine diesbezüglichen Anzeigen bekannt. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass solche Verfahren im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz statistisch nicht gesondert erfasst werden und das Ergebnis der durch die Generalstaatsanwälte bei den Staatsanwaltschaften durchgeführten Abfrage auf Erinnerung beruht. Zu 2.2: Entfällt.