17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16289 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2017 Untergetauchte Neonazis Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität rechts – PMKrechts ), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 1.2. In wie vielen dieser Fällen wurden die Täter bereits verurteilt und nach Vollstreckung eines Teils der Haftstrafe ins Ausland abgeschoben oder aus anderen Gründen ins Ausland ausgeliefert oder einem internationalen Strafgerichtshof überstellt? 2.1 Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 2.2 An welchen Orten waren die einzelnen Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen, zuletzt gemeldet? 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten , die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten ? 4.1 In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? 4.2 Auf welchen Delikten beruhen die jeweiligen Haftbefehle ? 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf Personen mit Bezügen zum Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität Rechts (PMK-rechts). Der Begriff „Neonazi“ wird im Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) nicht verwendet. Die Rechercheergebnisse beruhen auf einer Auswertung der Fallzahlendatenbanken des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA). Bei der folgenden Beantwortung wird der Stand 31.12.2016 zugrunde gelegt. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme zum Stichtag. Veränderungen ergeben sich aus dem dynamischen Prozess des Erlasses und des Vollzugs der Haftbefehle ; auf der einen Seite werden ständig offene Haftbefehle durch die Sicherheitsbehörden vollzogen, auf der anderen Seite werden neue Haftbefehle von den zuständigen Justizbehörden erlassen. 1.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über die bundesweite Zahl von Neonazis (Personen mit Bezügen zur Politisch motivierten Kriminalität rechts – PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen? 1.2 In wie vielen dieser Fälle wurden die Täter bereits verurteilt und nach Vollstreckung eines Teils der Haftstrafe ins Ausland abgeschoben oder aus anderen Gründen ins Ausland ausgeliefert oder einem internationalen Strafgerichtshof überstellt? Die Übermittlung aktueller bundesweiter Zahlen von Personen mit offenem Haftbefehl aus dem Bereich PMK-Rechts erfolgt, nach Rücksprache mit dem Bundeskriminalamt, grundsätzlich nur über das Bundesministerium des Innern (BMI). Unsererseits können somit keine Angaben im Sinne der Anfrage getroffen werden. 2.1 Gegen wie viele Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Nach Auskunft des BLKA liegen in Bayern mit Stand 31.12.2016 gegen 62 Personen mit Bezügen zu PMK-rechts unvollstreckte Haftbefehle vor. 2.2 An welchen Orten waren die einzelnen Neonazis (Personen mit Bezügen zur PMK-rechts), gegen die aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorliegen, zuletzt gemeldet? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16289 Im Rahmen der oben beschriebenen statistischen Auswertung zu Personen mit unvollstreckten Haftbefehlen aus dem Bereich PMK-rechts ist das der Frage entsprechende Erhebungskriterium unter der Rubrik „letzter bekannter Aufenthalt “ subsumiert. Dabei wird jedoch nicht zwingend die letzte offizielle Meldeanschrift dargestellt, sondern aus fahndungstaktischen Gründen auch Örtlichkeiten, an denen sich die Gesuchten nach vorliegenden Erkenntnissen zuletzt regelmäßig aufgehalten hatten. Die Erkenntnisse zum letzten bekannten Aufenthalt sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeschlüsselt: Letzter bekannter Aufenthalt Anzahl Personen Bayern 22 Hessen 1 Sachsen 1 Sachsen-Anhalt 1 Italien 4 Österreich 7 Russische Föderation 4 Großbritannien 1 Tschechische Republik 2 Slowakei 1 Bulgarien 1 Ungarn 1 Rumänien 1 Serbien 1 Paraguay 1 USA 1 Ohne festen Wohnsitz, bzw. Adresse unbekannt 12 3.1 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind? Mit Stand 31.12.2016 liegen zu 62 Personen mit Bezügen zu PMK-rechts insgesamt 77 unvollstreckte Haftbefehle vor. Die Anzahl der Haftbefehle ist mit der Anzahl der gesuchten Personen deshalb nicht identisch, weil in einzelnen Fällen zu einer Person mehrere aktuell unvollstreckte Haftbefehle vorhanden sind. Nach Auskunft des BLKA beruhen 20 der 77 Haftbefehle auf Delikten, die dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzuordnen sind. 3.2 Wie viele dieser Haftbefehle beruhen nach Kenntnis der Staatsregierung ausschließlich oder teilweise auf Gewaltdelikten? Nach Auskunft des BLKA beruhen 11 der 77 Haftbefehle auf Gewaltdelikten. Keines dieser zugrunde liegenden Gewaltdelikte ist dem Phänomenbereich PMK-rechts zuzurechnen. 4.1 In welchen Jahren wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die jeweiligen Haftbefehle jeweils (erstmals) ausgestellt? Das Jahr der erstmaligen Ausstellung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen: Jahr der Ausschreibung Anzahl der Haftbefehle 2008 1 2009 0 Jahr der Ausschreibung Anzahl der Haftbefehle 2010 0 2011 4 2012 3 2013 9 2014 10 2015 14 2016 36 4.2 Auf welchen Delikten beruhen die jeweiligen Haftbefehle ? Die Haftbefehle wurden nach Jahr der Ausstellung und Delikt aufgeschlüsselt und in folgender Tabelle dargestellt: Delikt 2008 2011 2012 2013 2014 2015 2016 gesamt § 86a StGB 1 6 4 4 3 18 § 113 StGB 1 1 §§ 113, 223 StBG 1 1 § 130 StGB 1 1 2 § 145a StGB 1 1 § 145d StGB 1 1 § 170 StGB 1 1 § 185 StGB 1 1 2 § 211 StGB 1 1 § 223 StGB 1 1 2 § 224 StGB 5 5 § 230 StGB 1 1 § 240 StGB 1 1 § 241 StGB 0 § 242 StGB 1 1 3 3 8 § 243 StGB 1 1 3 5 § 244 StGB 1 1 2 § 255 StGB 1 1 § 246 StGB 1 1 § 248b StGB 0 § 261 StGB 1 1 § 263 StGB 2 1 3 § 265a StGB 3 3 § 267 StGB 1 1 § 303 StGB 0 § 316 StGB 1 2 3 WaffG 1 1 § 29 BtMG 2 2 § 21 StVG 1 1 1 3 6 AsylverfG 0 OWiG 1 1 PflVersG 1 1 Strafttat nach belgischem Recht 1 1 gesamt 1 4 3 9 10 14 36 77 StGB = Strafgesetzbuch, WaffG = Waffengesetz, BtMG = Betäubungsmittelgesetz, StVG = Straßenverkehrsgesetz, OwiG = Ordnungswidrigkeitengesetz Nachdem in den Jahren 2009 und 2010 keine Haftbefehle ausgestellt wurden, die aktuell noch unvollstreckt sind, wurden diese Jahre aus Gründen der Übersichtlichkeit in der obigen Tabelle nicht dargestellt. 5. Gegen wie viele bayerische Neonazis (Personen mit Bezügen zu PMK-rechts) liegen nach Kenntnis der Staatsregierung in anderen Bundesländern aktuell unvollstreckte Haftbefehle vor? Die Staatsregierung kann nur Informationen zu offenen Haftbefehlen bayerischer Behörden mitteilen, insofern liegen zur Fragestellung keine Erkenntnisse vor. 6. Wann wurde zuletzt eine Überprüfung der Anzahl unvollstreckter Haftbefehle gegen Neonazis durchgeführt ? Die Anzahl der aktuell unvollstreckten Haftbefehle wurde mit Stand 31.12.2016 letztmalig überprüft.