17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16290 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 13.01.2017 Überwachungskameras im Landkreis Erlangen- Höchstadt Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche und wie viele Bahnhöfe werden derzeit im Landkreis Erlangen-Höchstadt videoüberwacht? 2. Welche Bahnhöfe im genannten Landkreis sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet? a) Wann werden diese mit Überwachungskameras nachgerüstet ? 3. Sind alle im Landkreis eingesetzten Regionalzüge mit Videokameras ausgestattet? a) Wenn nein, ist eine Nachrüstung vorgesehen und bis wann? 4. Wie viele und welche öffentlichen Räume oder Einrichtungen werden im Landkreis Erlangen-Höchstadt außerdem videoüberwacht? 5. Ist eine Ausweitung der Videoüberwachung im Landkreis Erlangen-Höchstadt geplant? a) Falls ja, an welchen Standorten? 6. Erfüllt die Videoüberwachung nach Meinung der Staatsregierung ihren Zweck? a) Kann sie das für den Landkreis Erlangen-Höchstadt auch mit konkreten Zahlen belegen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Regierung von Mittelfranken wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2. a): Die im Landkreis Erlangen-Höchstadt an der Hauptstrecke gelegenen Bahnhöfe Bubenreuth und Baiersdorf sowie die sechs im Landkreis liegenden Bahnhöfe an der Gräfenbergbahn werden derzeit nicht videoüberwacht. Es liegen keine Erkenntnisse über aktuelle Planungen zur Ausstattung mit Überwachungskameras vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Zu 3. und 3. a): Mit Ausnahme vereinzelt nach Bamberg eingesetzter Doppelstockgarnituren sind alle im Landkreis Erlangen- Höchstadt eingesetzten Regionalzüge/S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet. Zu 4.: Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wird keine polizeiliche Videoüberwachung nach dem Polizeiaufgabengesetz betrieben . Lediglich an den Dienstgebäuden der Polizeiinspektionen Herzogenaurach und Höchstadt a. d. Aisch sind zur Ausübung des Hausrechts und der Eigensicherung Videokameras angebracht. Im Übrigen übermittelte uns die Regierung von Mittelfranken folgende Übersicht: – Gemeinde Adelsdorf: Bauhof-Areal, Kläranlage – Stadt Baiersdorf: Eingangsbereich Mittelschule – Stadt Höchstadt: Parkhaus am Vogelseck – Markt Wachenroth: Bereich vor dem Bauhof Öffentliche Abfallsammelstelle/ Wertstoffinsel Zu 5. und 5. a): Nach Bewertung des Polizeipräsidiums Mittelfranken kann derzeit ein Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum bereits deshalb nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden. Die Regierung von Mittelfranken teilt wiederum mit, dass weitere Kameras derzeit nicht geplant werden. Zu 6. und 6. a): Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung als integrativer Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Sicherheitsstörungen und Straftaten im öffentlichen Bereich hat sich bei der Bayerischen Polizei bereits vielfach bewährt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Evaluationen zeigen, dass an den überwachten Örtlichkeiten seit Betreiben der Videoüberwachung regelmäßig ein spürbarer Rückgang der Kriminalitätsbelastung zu verzeichnen ist. Darüber hinaus konnten zahlreiche Straftaten, insbesondere körperliche Auseinandersetzungen , unterbunden oder verhindert werden. Für den Bereich der Strafverfolgung ließen sich mithilfe der Videoüberwachung wichtige Fahndungs- und Ermittlungsansätze gewinnen oder Tatabläufe beweiskräftig nachvollziehen . Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird gestärkt. Wie bei der Beantwortung der Frage 4 dargestellt, wird im Landkreis Erlangen-Höchstadt von der Bayerischen Polizei keine Videoüberwachung mit der Zielrichtung der Gefahrenabwehr , insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, betrieben . Insofern können auch keine Zahlen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung genannt werden.