17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16291 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 13.01.2017 Überwachungskameras in Stadt und Landkreis Fürth Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche und wie viele Bahnhöfe werden derzeit in Stadt und Landkreis Fürth videoüberwacht? 2. Welche Bahnhöfe in genannter Stadt/Landkreis sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet? a) Wann werden diese mit Überwachungskameras nachgerüstet ? 3. Sind alle in Stadt/Landkreis eingesetzten Regionalzüge /S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet? a) Wenn nein, ist eine Nachrüstung vorgesehen und bis wann? 4. Wie viele und welche öffentlichen Räume oder Einrichtungen werden in Stadt und Landkreis Fürth außerdem videoüberwacht? 5. Ist eine Ausweitung der Videoüberwachung in Stadt und Landkreis Fürth geplant? a) Falls ja, an welchen Standorten? 6. Erfüllt die Videoüberwachung nach Meinung der Staatsregierung ihren Zweck? a) Kann sie das für die Stadt/den Landkreis Fürth auch mit konkreten Zahlen belegen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Regierung von Mittelfranken wie folgt beantwortet: 1. Welche und wie viele Bahnhöfe werden derzeit in Stadt und Landkreis Fürth videoüberwacht? 2. Welche Bahnhöfe in genannter Stadt/Landkreis sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet ? a) Wann werden diese mit Überwachungskameras nachgerüstet? Derzeit werden nur der Hauptbahnhof Fürth als einer von 24 S- und Regionalbahnhöfen in Stadt und Landkreis Fürth durch Kameras der Deutschen Bahn AG sowie alle sechs U-Bahnstationen videoüberwacht. Bei der Kamera im Hauptbahnhof Fürth handelt es sich zudem um eine Webcam, die lediglich dem Zweck der Überwachung des Betriebsablaufes dient. Es liegen keine Erkenntnisse über die Ausrüstung weiterer Bahnhöfe vor. 3. Sind alle in Stadt/Landkreis eingesetzten Regionalzüge /S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet ? a) Wenn nein, ist eine Nachrüstung vorgesehen und bis wann? Es sind noch nicht alle in Stadt und Landkreis Fürth eingesetzten Regionalzüge/S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet . Bislang sind von Fürth aus die Züge der S1 nach Bamberg und Hartmannshof, die Züge der Mittelfrankenbahn nach Cadolzburg, Markt Erlbach und Nürnberg sowie die Züge des Franken-Thüringen-Express nach Bamberg mit Ausnahme vereinzelt eingesetzter Doppelstockgarnituren mit Videoanlagen ausgestattet. Mit der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen werden ab Dezember 2018 je nach Fahrzeugzulauf sukzessive die Neufahrzeuge der S-Bahn Nürnberg sowie voraussichtlich ab Juni 2019 alle Züge der Mittelfrankenbahn mit Videoanlagen ausgerüstet sein. Die Züge nach Würzburg sollen nach derzeitigem Planungsstand bis 2022 folgen. 4. Wie viele und welche öffentlichen Räume oder Einrichtungen werden in Stadt und Landkreis Fürth außerdem videoüberwacht? In Stadt und Landkreis Fürth wird keine polizeiliche Videoüberwachung im eigentlichen Sinne nach dem Polizeiaufgabengesetz betrieben. In der Stadt Fürth sind an den Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16291 Dienstgebäuden der Polizeiinspektion und Verkehrspolizeiinspektion Fürth, im Landkreis Fürth an denen der Polizeiinspektionen Stein und Zirndorf Videokameras zur Ausübung des Hausrechts und der Eigensicherung angebracht. Zudem erfolgt eine polizeiliche anlassbezogene Nutzung von Kameras des Stadions Sportpark Ronhof/Thomas Sommer in Fürth. Im Übrigen sind nach Mitteilung der Regierung von Mittelfranken im Landkreis Fürth weder dem Ordnungsamt des Landkreises noch den Landkreiskommunen Anlagen zur Videoüberwachung bekannt. Die Stadt Fürth hat wiederum mitgeteilt, dass es Videoüberwachung neben der vorgenannten in Bahnhöfen etwa auch in Bussen sowie bei einem Recyclinghof und einem Kindergarten gibt. 5. Ist eine Ausweitung der Videoüberwachung in Stadt und Landkreis Fürth geplant? a) Falls ja, an welchen Standorten? Nach Bewertung des Polizeipräsidiums Mittelfranken kann derzeit ein Ausbau der Videoüberwachung im öffentlichen Raum bereits deshalb nicht erfolgen, weil die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt werden. Die Regierung von Mittelfranken teilt wiederum mit, dass die Stadt Fürth keine weiteren Überwachungsmaßnahmen plant und dem Landratsamt Fürth keine Erkenntnisse über Planungen, auch durch die Landkreiskommunen, vorliegen. 6. Erfüllt die Videoüberwachung nach Meinung der Staatsregierung ihren Zweck? a) Kann sie das für die Stadt/den Landkreis Fürth auch mit konkreten Zahlen belegen? Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung als integrativer Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Sicherheitsstörungen und Straftaten im öffentlichen Bereich hat sich bei der Bayerischen Polizei bereits vielfach bewährt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Evaluationen zeigen, dass an den überwachten Örtlichkeiten seit Betreiben der Videoüberwachung regelmäßig ein spürbarer Rückgang der Kriminalitätsbelastung zu verzeichnen ist. Darüber hinaus konnten zahlreiche Straftaten, insbesondere körperliche Auseinandersetzungen, unterbunden oder verhindert werden. Für den Bereich der Strafverfolgung ließen sich mithilfe der Videoüberwachung wichtige Fahndungs- und Ermittlungsansätze gewinnen oder Tatabläufe beweiskräftig nachvollziehen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird gestärkt. Wie bei der Beantwortung der Frage 4 dargestellt, wird in Stadt und Landkreis Fürth von der Bayerischen Polizei keine Videoüberwachung mit der Zielrichtung der Gefahrenabwehr , insbesondere zur Verhinderung von Straftaten, betrieben . Insofern können auch keine Zahlen zur Wirksamkeit von Videoüberwachung genannt werden.