Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 13.01.2017 Überwachungskameras in der Stadt Nürnberg Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche und wie viele Bahnhöfe werden derzeit in der Stadt Nürnberg videoüberwacht? 2. Welche Bahnhöfe in der genannten Stadt sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet? a) Wann werden diese mit Überwachungskameras nachgerüstet ? 3. Sind alle in der Stadt Nürnberg eingesetzten Regionalzüge /S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet ? a) Wenn nein, ist eine Nachrüstung vorgesehen und bis wann? 4. Wie viele und welche öffentlichen Räume oder Einrichtungen werden in der Stadt Nürnberg außerdem videoüberwacht? 5. Ist eine Ausweitung der Videoüberwachung in der Stadt Nürnberg geplant? a) Falls ja, an welchen Standorten? 6. Erfüllt die Videoüberwachung nach Meinung der Staatsregierung ihren Zweck? a) Kann sie das für die Stadt Nürnberg auch mit konkreten Zahlen belegen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.03.2017 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbindung des Polizeipräsidiums Mittelfranken und der Regierung von Mittelfranken wie folgt beantwortet. 1. Welche und wie viele Bahnhöfe werden derzeit in der Stadt Nürnberg videoüberwacht? 2. Welche Bahnhöfe in der genannten Stadt sind noch nicht mit Überwachungskameras ausgestattet ? a) Wann werden diese mit Überwachungskameras nachgerüstet? Insgesamt werden derzeit mit dem Hauptbahnhof Nürnberg und dem Bahnhof Frankenstadion zwei von den 19 Regional -/S-Bahnhöfen und Haltepunkten durch Kameras der Deutschen Bahn AG (3-S-Zentrale) sowie alle 40 U-Bahnstationen durch Kameras der VAG überwacht. Konkrete Erkenntnisse über die Ausrüstung weiterer Bahnhöfe liegen nicht vor. 3. Sind alle in der Stadt Nürnberg eingesetzten Regionalzüge/S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet? a) Wenn nein, ist eine Nachrüstung vorgesehen und bis wann? Es sind noch nicht alle in der Stadt Nürnberg eingesetzten Regionalzüge/S-Bahn-Züge mit Videokameras ausgestattet. Bislang sind von Nürnberg aus die Züge der S1 nach Bamberg und Hartmannshof, der S3 nach Neumarkt und der S4 nach Ansbach, der Mittelfrankenbahn nach Neuhaus, Simmelsdorf -Hüttenbach und Markt Erlbach sowie des Franken- Thüringen-Express nach Bamberg mit Ausnahme vereinzelt eingesetzter Doppelstockgarnituren mit Videokameras ausgestattet . Mit der Neuausschreibung der Verkehrsleistungen werden voraussichtlich im Laufe des Fahrplanjahres 2018 die Züge von Nürnberg über Allersberg nach München sowie von Nürnberg nach Treuchtlingen, ab Dezember 2018 je nach Fahrzeugzulauf sukzessive die Neufahrzeuge der S-Bahn Nürnberg sowie voraussichtlich ab Juni 2019 alle Züge der Mittelfrankenbahn mit Videoanlagen ausgerüstet sein. Nach derzeitigem Planungsstand sollen die Züge nach Stuttgart bis 2020, nach Regensburg bis 2021, nach Würzburg bis 2022 sowie die Züge nach Bayreuth/Hof/Weiden/ Schwandorf bis 2023 folgen. 4. Wie viele und welche öffentlichen Räume oder Einrichtungen werden in der Stadt Nürnberg außerdem videoüberwacht? Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken werden derzeit mit dem Königstor und Plärrer zwei Örtlichkeiten als Kriminalitätsbrennpunkte polizeilich nach dem Polizeiaufgabengesetz videoüberwacht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16292 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16292 Das einzig gefährdete Objekt im Sinne des Polizeirechts ist nach sorgfältiger Gefahrenabwägung das Türkische Generalkonsulat . Hier wird im Rahmen des Objektschutzes polizeiliche Videoüberwachung betrieben. Im Bereich des Polizeipräsidiums Mittelfranken sind an folgenden Dienstgebäuden Kameras zur Ausübung des Hausrechts und der Eigensicherung angebracht: Polizeiinspektionen Nürnberg-Flughafen, Nürnberg-Süd, Nürnberg-Ost, Nürnberg-Ost Zentrale Diensthundestaffel , Nürnberg-West Areal Wallensteinstraße sowie an den Dienstgebäuden des Polizeipräsidiums Mittelfranken Areal Jakobsplatz und Richard-Wagner-Platz. Zudem erfolgt eine polizeiliche anlassbezogene Mitnutzung von Kameras im Bereich des Stadions Nürnberg. Die Regierung von Mittelfranken teilt unter Beteiligung der Stadt Nürnberg mit, dass in der Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Nürnberg zuletzt am 20. April 2016 über die Videoüberwachung berichtet wurde. Die entsprechenden Vorbereitungsunterlagen sind nach wie vor aktuell, insofern darf auf die Anlage 1 sowie auf die darin Bezug genommenen Ausführungen für die Sitzung des Personal - und Organisationsausschusses (POA) am 28. Januar 2014 (Anlage 2) verwiesen werden. 5. Ist eine Ausweitung der Videoüberwachung in der Stadt Nürnberg geplant? a) Falls ja, an welchen Standorten? Außer dem Königstor und dem Plärrer sind in Nürnberg keine weiteren Örtlichkeiten vorhanden, die die rechtlichen Voraussetzungen als Kriminalitätsbrennpunkt belegbar erfüllen . Eine Ausweitung der Videoüberwachung auf andere Örtlichkeiten im Stadtgebiet kann derzeit nach Bewertung des Polizeipräsidiums Mittelfranken aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen. Die Regierung von Mittelfranken teilt nach Einbindung der Stadt Nürnberg mit, dass in der Sitzung des Rechts- und Wirtschaftsausschusses am 20. April 2016 die Verwaltung beauftragt wurde, in Abstimmung mit der Polizei und Verkehrs -Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) zu prüfen, ob die Videoüberwachung in den Bereichen der VAG optimiert werden kann. Die Verwaltung hat daraufhin vier Varianten zum Ausbau der Videoüberwachung in U-Bahnhöfen der VAG betrachtet. Ob bzw. inwieweit die Videoüberwachung hier tatsächlich ausgeweitet wird, ist derzeit nicht absehbar. 6. Erfüllt die Videoüberwachung nach Meinung der Staatsregierung ihren Zweck? a) Kann sie das für die Stadt Nürnberg auch mit konkreten Zahlen belegen? Der zielgerichtete Einsatz von offener Videoüberwachung als integrativer Bestandteil eines polizeilichen Gesamtkonzepts zur Gefahrenabwehr und zur Verhütung und Bekämpfung von Sicherheitsstörungen und Straftaten im öffentlichen Bereich hat sich bei der Bayerischen Polizei bereits vielfach bewährt. Die in diesem Zusammenhang durchgeführten Evaluationen zeigen, dass an den überwachten Örtlichkeiten seit Betreiben der Videoüberwachung regelmäßig ein spürbarer Rückgang der Kriminalitätsbelastung zu verzeichnen ist. Darüber hinaus konnten zahlreiche Straftaten, insbesondere körperliche Auseinandersetzungen, unterbunden oder verhindert werden. Für den Bereich der Strafverfolgung ließen sich mithilfe der Videoüberwachung wichtige Fahndungs- und Ermittlungsansätze gewinnen oder Tatabläufe beweiskräftig nachvollziehen. Das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung wird gestärkt. Im Bereich der Straftatenaufklärung etwa war die Aufklärungsquote innerhalb des videoüberwachten Bereichs des Konzeptes „Königstor“ im Jahr 2015 mit 70,8 Prozentpunkten deutlich höher als im übrigen Stadtgebiet Nürnberg mit 64,5 Prozent, was nicht zuletzt auch den Aufnahmen der Überwachungskameras zu verdanken ist. In den Jahren zwischen 2011 und 2014 lag die Aufklärungsquote im Schnitt sogar zehn Prozentpunkte und mehr über der im gesamten Stadtgebiet. Drucksache 17/16292 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage 1 - 2 - Videoüberwachung im Stadtgebiet Nürnberg 1. Antrag der Stadtratsfraktion der FW vom 07.01.2016 2. Antrag der Stadtratsfraktion der CSU vom 29.09.2014 und vom 12.01.2016 Vor dem Hintergrund der Anträge der CSU (vom 29.09.2014 und 12.01.2016) und der FW vom 07.01.2016 wird über die Videoüberwachung in Nürnberg berichtet. Dabei stehen besonders die Kameras im öffentlichen Raum im Fokus, die nicht der Eigensicherung dienen. Im Stadtgebiet existieren zahlreiche Videoüberwachungsanlagen, die sich hinsichtlich ihres Betreibers wie auch nach ihrem Überwachungszweck (Objektsicherung, Gefahrenabwehr) unterscheiden. Aufgrund datenschutzrechtlicher Erwägungen ist Videoüberwachung nicht uneingeschränkt zulässig. Die für öffentliche Stellen einschlägigen Rechtsgrundlagen Art. 21a Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG), § 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. Art. 32 Polizeiaufgabengesetz (PAG) gestatten den Einsatz dieser Technik daher nur zu bestimmten Überwachungszwecken. Die Videoüberwachung durch die Stadt Nürnberg ist unter strengen Voraussetzungen lediglich zum Personen- oder Objektschutz (vgl. Art. 21a BayDSG) zulässig, polizeiliche Videoüberwachung kann demgegenüber zum Zwecke der Gefahrenabwehr, insbesondere zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten sowie zum Schutz privater Rechte (Art. 32 PAG) erfolgen. 1. Videoüberwachung durch die Stadt Nürnberg Die Stadt Nürnberg setzt Videoüberwachungsanlagen in verschiedensten Ausführungen ein, ganz konkret zur Beobachtung des fließenden Verkehrs (Verkehrskameras) sowie an sensiblen Gebäuden oder Liegenschaften (z.B. Museen, Müllverbrennungsanlage). Der Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum können bzw. dürfen die Kameras der Stadt Nürnberg nicht dienen; dieser Überwachungszweck ist der Zuständigkeit der Polizei vorbehalten. Die einzelnen städtischen Kameras sind in den Ausschussunterlagen für die Sitzung des POA am 28.01.2014 zusammengestellt, auf die insoweit verwiesen wird. Zwischenzeitlich sind lediglich einige wenige Überwachungsanlagen neu in Betrieb genommen worden, nämlich an der Zufahrt der Kongresshalle, der Kunstvilla, dem Langwasserbad sowie an einzelnen Schulen im Rahmen von Türklingelanlagen. 2. Videoüberwachung im Bereich des Nürnberger Hauptbahnhofs Der Einsatz von Videotechnik am Nürnberger Hauptbahnhof ist Bestandteil des Sicherheitskonzepts der Deutschen Bahn AG (DB AG), welches eine Ergänzung zur Präsenz von Sicherheitspersonal , der Kooperation mit den Sicherheitsbehörden sowie sonstigen präventiven Maßnahmen darstellt. Gemeinsam mit der Bundespolizei hat sich die DB AG dazu entschlossen, die Videoüberwachung zu modifizieren und an aktuelle unternehmerische, polizeifachliche und gesellschaft- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16292 - 2 - - 3 - liche Erfordernisse anzupassen. Die konkrete Umsetzung dieses Beschlusses in Nürnberg wird derzeit von der DB AG in Abstimmung mit der Bundespolizei geplant und voraussichtlich erst Ende diesen Jahres abgeschlossen sein (s. im übrigen die Stellungnahme der DB AG vom 22.03.2016). 3. Stellungnahme der VAG zur Videoüberwachung in den U-Bahnhöfen und in den Fahrzeugen: In den Nürnberger U-Bahn-Anlagen sind aktuell etwa 240 Videokameras installiert. Überwacht werden alle Bahnsteigkanten, Bereiche der Bahnsteige, bei einigen Bahnhöfen Zwischengeschosse und bei neueren Bahnhöfen auch Zugangsbereiche. In den Bahnhöfen der U2 und U3 sind aus betrieblichen Gründen weitere etwa 160 Kameras zur Überwachung der Bahnsteiggleise vorhanden . Eine Ausweitung der Kameraüberwachung ist derzeit nicht geplant. Alle Videobilder werden in die Leitstelle der VAG übertragen und dort von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern laufend beobachtet . Zusätzlich hat auch das Polizeipräsidium Mittelfranken die Möglichkeit, die Videobilder auf einen Arbeitsplatz ihrer Einsatzzentrale aufzuschalten. Das Polizeipräsidium Mittelfranken nutzt dies bei entsprechenden Anlässen zur Lagebeurteilung und Einsatzsteuerung. Möglich ist eine Beobachtung in Echtzeit und eine Rückschau auf das Geschehen, das sich kurz zuvor ereignet hat. Die Rückschaumöglichkeit ist ein wichtiges Hilfsmittel zur Beurteilung der Lage bei Vorkommnissen. Alle Videobilder werden auf zentralen Servern aufgezeichnet. Die Aufzeichnung ist ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Tathergängen, zur Ermittlung von Tätern und zur Beweissicherung. Die Stadt Nürnberg und die VAG investieren laufend in die bestehende Videotechnik. Zur Erhöhung der Verfügbarkeit wurden wichtige Systemkomponenten, wie z. B. das Datenkommunikationsnetz , der Video-Steuerrechner und der Datenspeicher, gedoppelt und eine zweite Datenübertragungsleitung räumlich getrennt aufgebaut. Um die Bildqualität zu verbessern, wurde in den letzten Jahren u. a. die Bildübertagung digitalisiert . Die Übertragungsraten und die Bildauflösung wurden deutlich erhöht. Damit einhergehend auch die Speicherkapazität. Die Videobilder haben Fernsehbildqualität (768x576 Bildpunkte). Auch schnelle Bewegungen im Bild lassen sich lückenlos nachvollziehen. Alle Straßenbahn- und U-Bahn-Züge sind videoüberwacht. Insgesamt sind rund 630 Kameras verbaut . Alle Kamerabilder werden auf lokalen Festplatten in den Zügen aufgezeichnet. Als technische Besonderheit werden die Bilder von U-Bahn-Zügen, die auf den Linien U2 und U3 unterwegs sind, in die Leitstelle der VAG übertragen. Auch auf diese Bilder hat die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken einen Live-Zugriff. Geplant ist, die Strecken der U1 und die bestellen neuen U-Bahnzüge ebenfalls für eine Bildübertragung in Echtzeit zu ertüchtigen. Drucksache 17/16292 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 3 - 4. Videoüberwachung durch die Polizei Das Polizeipräsidium Mittelfranken hat mit Schreiben vom 07.03.2016 sowie 15.03.2016 zu den Anträgen von CSU und der FW Stellung genommen, s. Anlagen 1 und 2. Die Polizei setzt demnach Videoüberwachung gem. Art. 32 PAG lediglich an Örtlichkeiten ein, an denen eine gewisse signifikante Häufung und Kontinuität im Straftatenvorkommen nachgewiesen ist. Ein rein subjektives Überwachungsbedürfnis der Bevölkerung im Zuge einer starken Frequentierung wie sie bspw. bei der Lorenzkirche oder in der Fußgängerzone stattfindet sind daher keine ausreichende Grundlage polizeilicher Videoüberwachung. Aktuell befinden sich im Bereich Plärrer zwei und im Rahmen des Videoüberwachungskonzepts Königstorpassage 14 Installationen. Örtlich beschränkt sich das Konzept Plärrer im Wesentlichen auf die als Plärrer bezeichnete Verkehrsfläche sowie die angrenzenden kriminalgeografisch relevanten Straßenzüge. Im Konzept Königstor werden der Zugangsbereich von Hauptbahnhof- Osthalle zur Königstorpassage, ein Teil der Mittelinsel des Bahnhofsplatzes, die bahnhofsnahen Bereich der Königstraße und Luitpoldstraße sowie die Königstorpassage und der hieran angrenzende Bereich des Stadtgrabens abgedeckt. Neben den Standorten am Plärrer und Königstor existiert eine weitere Überwachungskamera zum Schutz des Generalkonsulats der Republik Türkei nach dem Wiener Übereinkommen zum Schutz ausländischer Einrichtungen. Alle drei Videokonzepte beinhalten schwenk- und zoomfähige Videotechnik mit einer Aufzeichnung von 25 Bildern pro Sekunde. Die Aufzeichnungen werden sieben Tage lang gespeichert. Die Aufklärungsquote bei Delikten liegt in den videoüberwachten Bereichen deutlich höher als die Gesamtaufklärungsstandorte im Stadtgebiet (Plärrer: 71,8 %/ Königstor: 76,3 %; allgemeine Aufklärungsquote 2014: 62,3 %). Nach Einschätzung der Polizei entfalten die Installationen auch präventive Wirkung, da ein erhöhtes Entdeckungsrisiko die Mehrzahl möglicher Täter von einer Umsetzung des Tatentschlusses abhält. Mit Blick auf die rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung und den Betrieb von Videoüberwachungsanlagen ergeben sich nach Einschätzung der Polizei aktuell keine hinreichenden Gründe für eine Erweiterung der vorhandenen Konzeptionen. Das Polizeipräsidium Mittelfranken strebt jedoch einen behutsamen Ausbau i.S.e. Modernisierung der Installationen im öffentlichen Raum an. II. OA/L III. Herrn OBM Nürnberg, den 29.03.2016 Ordnungsamt i.A. Madeja (5320) Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16292 Anlage 2 Drucksache 17/16292 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16292