Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 19.01.2017 Halbzeitbewertung des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) Das Gesamtbudget des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (sog. EaSI-Programm ) für die Förderperiode 2014–2020 beträgt insgesamt 919.469.000 Euro. Ich frage die Staatsregierung: 1. Haben sich bereits bayerische Unternehmen bzw. Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen (Universitäten) für entsprechende Projekte beworben? 2. Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich und wie hoch war die jeweils genehmigte Fördersumme? 3. Wie hoch sind die Mittel, die bis zum jetzigen Zeitpunkt von Einrichtungen aus dem Freistaat Bayern vom EaSI- Programm beantragt und auch ausgeschüttet wurden? 4. Gibt es eine Messgröße, wie hoch die Fördermittel aus dem EaSI-Programm für die zweite Hälfte der Förderperiode 2017–2020 für den Freistaat Bayern ausfallen könnten ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.04.2017 Vorbemerkung: Das Programm der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) ist ein von der Kommission direkt verwaltetes Finanzinstrument, das drei Unterprogramme umfasst. Diese sind PROGRESS (zielt auf die Förderung der Modernisierung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik ), EURES (zielt auf die Förderung der beruflichen Mobilität) und das PROGRESS-Mikrofinanzierungsinstrument (fördert den Zugang zu Mikrofinanzierung und das soziale Unternehmertum). Das Programm EaSI soll zur Umsetzung von Europa 2020, der Wachstumsstrategie der Europäischen Union, beitragen. Hierzu stellt das Programm finanzielle Unterstützung für die Ziele der Union in Bezug auf die Förderung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung , die Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen bereit. Als mögliche finanzierbare Maßnahmen kommen die in der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 genannten Maßnahmen in Betracht. Hierunter fallen im Unterprogramm PROGRESS unter anderem analytische Tätigkeiten zum Aufbau und zur Verbreitung von Kenntnissen, damit die Politiken der Union für die oben genannten Ziele auf fundierten Fakten fußen, sowie Maßnahmen, die dem Austausch von Informationen und dem wechselseitigen Lernen dienen. Im Unterprogramm EURES, welches die freiwillige geographische Mobilität von Arbeitskräften fördern und zu einem hohen Niveau qualitativ hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung beitragen soll, kommt beispielsweise die Finanzierung von Maßnahmen zur Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs - und Einstellungsdiensten für Grenzgänger in Betracht . Im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und soziales Unternehmertum wird ausgewählten Finanzintermediären in der EU ermöglicht, Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Darlehen zu gewähren, indem Bürgschaften übernommen werden und damit das Verlustrisiko der Kreditgeber teilweise gedeckt wird. Nähere Informationen hierzu sind über die EIF-Website abrufbar (http://www. eif.org/what_we_do/microfinance/easi/index.htm). EaSI ist ein Programm in der ausschließlichen Direktverwaltung der Europäischen Kommission. Die Staatsregierung hat dementsprechend keine eigenen, über die allgemein zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse über bayerische Empfänger von Mitteln aus dem Programm EaSI. Zentrale Informationsplattform zum EaSI-Programm ist die Website der Europäischen Kommission (http://ec.europa. eu/social/main.jsp?catId=1081&langId=de). Auf dieser wer- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.05.2017 17/16293 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16293 den sowohl die jährlichen Arbeitsprogramme als auch die aktuellen Ausschreibungen und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen der Kommission veröffentlicht. Zudem werden dort Publikationen bereitgestellt, die eine Auswahl beispielhafter Projekte und Organisationen umfassen , die durch EaSI gefördert und finanziert worden sind. Die jüngste Publikation datiert vom 25. Januar 2017 und ist unter folgender Internetadresse abrufbar: http://ec.europa. eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de&pubId=7966&furt herPubs=yes. Informationen über Begünstigte von direkt von der Kommission verwalteten EU-Programmen sind öffentlich zugänglich über das Finanztransparenzsystem (FTS) auf der Europa-Website http://ec.europa.eu/budget/fts/index_ de.htm. Dort sind in der FTS-Datenbank Informationen zu den bereitgestellten Mitteln je Land und Jahr von 2007 bis 2015 veröffentlicht. Mit Hilfe der Suchfunktion können die von der Kommission innerhalb der Programme unmittelbar bezahlten Begünstigten recherchiert werden. Die Informationen werden für jedes Finanzjahr Ende Juni des darauffolgenden Jahres veröffentlicht, für das Jahr 2016 also Ende Juni 2017. 1. Haben sich bereits bayerische Unternehmen bzw. Verwaltungen oder Bildungseinrichtungen (Universitäten ) für entsprechende Projekte beworben? EaSI ist ein Programm in der ausschließlichen Direktverwaltung der Europäischen Kommission. Die Staatsregierung hat dementsprechend keine eigenen, über die allgemein zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse über bayerische Empfänger von Mitteln aus dem Programm EaSI. Für das Jahr 2015 weist die oben genannte öffentlich zugängliche FTS-Datenbank für das Programm EaSI und Deutschland beispielsweise 19 individuelle Verpflichtungen der Kommission mit 48 Begünstigten aus Deutschland aus. Die Verpflichtungen umfassen einen Betrag von rund 11,5 Millionen Euro. Unter den dort genannten Begünstigten findet sich auch ein Empfänger aus Bayern. 2. Wenn ja, um welche Einrichtungen handelt es sich und wie hoch war die jeweils genehmigte Fördersumme ? Aus der oben genannten öffentlich zugänglichen FTS-Datenbank ist für das Jahr 2015 ein Empfänger aus Bayern für die Mittel aus EaSI erkennbar. Dies ist für den Punkt „EURES-T BAYERN-TSCHECHIEN; ARBEITSPLAN 2016“ – neben vier weiteren Empfängern – die „Arbeit und Leben Bayern gGmbH“, eine Landesorganisation des Bundesarbeitskreises ARBEIT UND LEBEN. Diese ist eine Weiterbildungseinrichtung , die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) und dem Deutschen Volkshochschulverband (DVV) getragen wird. Für den Punkt „EURES-T BAYERN-TSCHECHIEN; AR- BEITSPLAN 2016“ wurde entsprechend der Aufstellung aus dem FTS eine Gesamtsumme von 708.075,60 Euro für die dort genannten fünf Begünstigten zugesagt. 3. Wie hoch sind die Mittel, die bis zum jetzigen Zeitpunkt von Einrichtungen aus dem Freistaat Bayern vom EaSI-Programm beantragt und auch ausgeschüttet wurden? Die Staatsregierung verfügt über keine, über die allgemein zugänglichen Informationen hinausgehenden Erkenntnisse dazu, welche Mittel aus dem Programm EaSI beantragt und ausgeschüttet wurden, und verweist daher auf die für jedermann zugänglichen, oben genannten Informationsquellen. 4. Gibt es eine Messgröße, wie hoch die Fördermittel aus dem EaSI-Programm für die zweite Hälfte der Förderperiode 2017–2020 für den Freistaat Bayern ausfallen könnten? Anders als bei den allgemeinhin bekannten Strukturfonds, wie beispielsweise dem Europäischen Sozialfonds, findet bei der Mittelverwendung aus dem Programm EaSI kein Verteilungsschlüssel nach Mitgliedstaaten Anwendung. Vielmehr erfolgt die Auswahl der Begünstigten nach Qualitätskriterien , die die Kommission bei der Auswahl der jeweiligen Aktivitäten zugrunde legt. Daher ist eine Prognose zu den künftigen Mittelzuwendungen für deutsche oder gar bayerische Begünstigte nicht möglich. Dies hängt einerseits von der Beteiligung an EaSI-Aktivitäten und andererseits von der Auswahl durch die Europäische Kommission ab.