Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Ludwig Hartmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.01.2017 10.000-Häuser-Programm – Bilanz 2015/2016 Laut der Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie auf meine Anfrage zum Plenum vom 30.11.2016 (Drs. 17/14621) wurden bis Ende Oktober 2016 in den Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus insgesamt 6.264 Anträge bewilligt. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15. September 2015 bis 31. Dezember 2016) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt ? b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15. September 2015 bis 31. Dezember 2016)? c) Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystemHaus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 2. a) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt? b) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt? 3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technik- Bonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? 5. a) Wurde inzwischen eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des 10.000-Häuser-Programms, z. B. im Hinblick einer Förderung von Anschlüssen an Nah- und Fernwärmenetze oder der Kopplung an KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau), initiiert? b) Wenn nein, ist eine solche Aktualisierung bzw. Fortschreibung , beispielsweise in den genannten Bereichen , geplant? c) Wenn nein, warum nicht? 6. a) Liegen bereits Ergebnisse einer für Ende des Jahres 2016 geplanten Evaluierung des Programms vor? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, wann ist mit dem Erscheinen der Ergebnisse zu rechnen? 7. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 03.04.2017 1. a) Wie viele der bisher im Gesamtzeitraum (15. September 2015 bis 31. Dezember 2016) gestellten Anträge wurden in den beiden Programmteilen jeweils bewilligt? Seit dem Programmstart am 15. September 2015 bis Ende Dezember 2016 wurden im Programmteil EnergieSystem- Haus 587 Anträge und im Pro grammteil Heizungstausch 6.211 Anträge bewilligt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bewilligungsstellen vorrangig Be scheide für den Programmteil Heizungstausch erstellt haben, da in diesem Programmteil bislang kein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich war. Zu dem wird beim Heizungstausch als dem einfacher und bedeutend rascher abzuwickelnden Programmteil eine größere Zahl von Förderfällen angestrebt. b) Wie verteilen sich die bisher gestellten Anträge in den beiden Programmteilen auf die Monate seit Beginn des Programms (Zeitraum 15. September 2015 bis 31. Dezember 2016)? Folgender Tabelle kann die Anzahl der postalisch eingegangenen Anträge über die Monate September 2015 bis Dezember 2016 entnommen werden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.06.2017 17/16294 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16294 Zeitraum EnergieSystemHaus Heizungstausch Sep 15 45 516 Okt 15 100 753 Nov 15 155 452 Dez 15 159 337 Jan 16 113 108 Feb 16 139 407 Mrz 16 155 511 Apr 16 138 575 Mai 16 239 513 Jun 16 337 566 Jul 16 257 513 Aug 16 243 425 Sep 16 234 368 Okt 16 214 353 Nov 16 221 185 Dez 16 124 51 Zur Erläuterung: Die geringe Antragszahl im Dezember 2016 erklärt sich dadurch, dass in diesem Monat in beiden Programmteilen keine elektroni sche Antragstellung möglich war. c) Welche Maßnahmen wurden in den beiden Programmteilen Heizungstausch und EnergieSystem- Haus konkret bewilligt (bitte geförderte Einzelmaßnahmen nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Im Programmteil Heizungstausch wurden folgende Maßnahmen bewilligt: Bewilligte Maßnahmen Ohne Solarthermie Mit Solarthermie zur BW Mit Solarthermie zur BW + HU Ölbrennwertgerät 2.367 213 282 Gasbrennwertgerät 2.145 152 181 Biomassekessel 614 19 217 KWK-Anlage 20 0 1 Gesamt 5.146 384 681 BW: Brauchwassererwärmung ; HU: Heizungsunterstützung; KWK: Kraft-Wärme- Kopplung Im Programmteil „EnergieSystemHaus“ wurden folgende Maßnahmen bewilligt: Bewilligte Maßnahmen Neubau Sanierung 3- Li te r- H au s 1, 5- Li te r- H au s nu r T ec hn ik - B on us 8- Li te r- H au s 5- Li te r- H au s 3- Li te r- H au s nu r T ec hn ik - B on us G es am t Wärmepumpen - system 36 46 9 3 8 5 0 107 Kraft- Wärme- Kopplung 1 3 0 0 0 1 0 5 Netzdienliche Photovoltaik 113 165 20 15 16 3 2 334 Solarwärmespeicherung 10 4 2 13 22 10 0 61 Holzheizung 26 15 8 8 15 8 0 80 Summe 186 233 39 39 61 27 2 587 2. a) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Kombination Heizung – Solarthermieanlage für die Warmwasseraufbereitung bewilligt? Es wurden insgesamt 384 Anträge im Programmteil Heizungstausch für die Maßnahme „Solarthermie zur Brauchwassererwärmung“ bewilligt. b) Wie viele der Anträge mit erweiterter Förderung wurden aufgrund der Nutzung von Solarwärme zur Heizungsunterstützung bewilligt? Es wurden insgesamt 681 Anträge im Programmteil Heizungstausch für die Maßnahme „Solarthermie zur Brauchwassererwärmung und Heizungsun terstützung“ bewilligt. 3. Wie oft und für welche Systeme wurde ein Technik- Bonus in je welcher Gesamthöhe erteilt (bitte konkret nach Häufigkeit aufschlüsseln)? Bewilligte Maßnahme Technikvariante Anzahl der Bewilligungen Bewilligung in Euro Wärmepumpen - system T1.1 Erdwärmekollektor mit Sole-System 39 78.000 € T1.2 Sole- oder CO2- Erdwärmesonden-System 29 58.000 € T1.3 Grundwasser-System 23 46.000 € T1.4 Kompressionswärmepumpen aller Art 13 26.000 € T1.5 Thermische Wärmepumpe 3 7.500 € Kraft- Wärme- Kopplung T2.1 Alle Arten von KWK- Anlaoen 0 - € T2.2 KWK-Anlagen als Gemeinschafts-BHKW (Blockheizkraftwerk) 5 22.500 € T2.3 Bei Gemeinschafts- BHKW ie Hausanschluss 0 - € Netzdienliche Photovoltaik T3.1 Netzeinspeisung 50 % der installierten Leistung mit Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmuno 22 44.000 € T3.2 Netzeinspeisung 50 % der installierten Leistung mit elektrischem Speicher 115 690.000 € T3.3 Netzeinspeisung 30 % der installierten Leistung mit elektrischem Speicher, Wärmespeicher und elektrischer Wassererwärmung 197 1.569.000 € Solarwärmespeicherung T4.1 Solaranlage mit mind. 10 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser- Pufferspeicher (ab 1m3) 52 52.000 € T4.2 Solaranlage mit mind. 15 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser- Pufferspeicher (ab 2 m3) 5 7.500 € T4.3 Solaranlage mit mind. 20 m2 Bruttokollektorfläche und Heizwasser- Pufferspeicher (ab 3 m3) 4 8.000 € T4.4 Heizwasser- Saisonspeicher (100 % solare Deckung des Heizwärmebedarfs ) 0 - € Holzheizung T5.1 Holzkessel mit Partikelfilter 47 70.500 € T5.2 Holzkessel mit Brennwerttechnik 33 49.500 € Gesamt 587 2.728.500 € Drucksache 17/16294 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. a) Wie groß ist der finanzielle Anteil, der anteilig vom Gesamtfördervolumen für bisher bewilligte Anträge ausgeschüttet wurde (absolut und prozentual)? Insgesamt ist im 10.000-Häuser-Programm der Großteil der Mittel für das EnergieSystemHaus vorgesehen. Erwartungsgemäß sind jedoch in den ersten 15 Monaten der Programmlaufzeit wesentlich mehr Mittel für den Programmteil Heizungstausch abgeflossen. Ein Heizungstausch ist mit wesentlich geringerem zeitlichem Aufwand durchzuführen als der Bau eines bzw. die Sanierung zum Energiesystemhaus. Dies ist auch in den Fristen für Abwicklung und Abrechnung des Programms berücksichtigt: Beim Hei zungstausch müssen die Maßnahmen binnen 9 Monaten nach dem bestätigten Eingang des elektronischen Antrags abgeschlossen sein. Beim EnergieSystemHaus stehen hierfür 30 Monate zur Verfügung. Im Programmteil „Heizungstausch“ wurden absolut 3.432.507 Euro ausbezahlt. Das entspricht 3,81 Prozent des Gesamtfördervolumens beider Programm teile. Im Programmteil EnergieSystemHaus wurden absolut 76.500 Euro aus bezahlt. Das entspricht 0,085 Prozent des Gesamtfördervolumens beider Programmteile. b) Wie hoch ist die durchschnittliche Fördersumme bei den bisher bewilligten Anträgen? Die durchschnittlich bewilligte Fördersumme beim Heizungstausch beträgt 1.138,30 Euro und beim Ener gieSystemHaus 12.354,50 Euro. c) Welchen durchschnittlichen prozentualen Anteil macht die Förderung an den Gesamtkosten der jeweils beantragten Sanierungs- bzw. Bauvorhaben aus? Folgender Tabelle kann der prozentuale Anteil der Förderung im Rahmen des EnergieBonusBayern an den Gesamtinvestitionskosten der beantrag ten Maßnahmen entnommen werden: Heizungstausch Energie SystemHaus laut Angebot gemäß Rechnung/ Verwendungsnachweis Angabe bei Antragstellung Prozentualer Anteil der Förderung an Gesamtkosten 6,94 % 8,20 % 7,60 % 5. a) Wurde inzwischen eine Aktualisierung bzw. Fortschreibung des 10.000-Häuser-Programms, z. B. im Hinblick einer Förderung von Anschlüssen an Nah- und Fernwärmenetze oder der Kopplung an KfW-Programme (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau ), initiiert? b) Wenn nein, ist eine solche Aktualisierung bzw. Fortschreibung, beispielsweise in den genannten Bereichen, geplant? c) Wenn nein, warum nicht? Das 10.000-Häuser-Programm wurde im Winter 2016/17 überarbeitet und wird neu aufgesetzt. Eine Förderung von Nah- und Fernwärmenetzen ist weiterhin nicht vorgesehen. Die Investitionskosten für Fernwärmesysteme entstehen vor allem beim Betreiber des Netzes, aber kaum beim Gebäudebesitzer . Der EnergieBonusBayern wendet sich aber an private Eigentümer. Vor allem aus förderrechtlichen Gründen ist daher eine Förderung im Rah men des 10.000-Häuser- Programms nicht möglich. Die Kopplung an Ktw-Programme ist einer der Grundpfeiler des 10.000-Häuser-Programms. Eine Kombination im Programmteil „Heizungstausch“ ist möglich, aber nicht verpflichtend. Im Programmteil „EnergieSystem Haus“ ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme eines Ktw-Förderprogramms obligatorische Voraussetzung für eine Förderung mit dem EnergieBonus Bayern. 6. a) Liegen bereits Ergebnisse einer für Ende des Jahres 2016 geplanten Evaluierung des Programms vor? b) Wenn ja, welche? c) Wenn nein, wann ist mit dem Erscheinen der Ergebnisse zu rechnen? Eine Evaluierung des Programms wurde bereits angestoßen . Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Sie sind voraussichtlich gegen Ende 2017 verfügbar. 7. Gibt es Überlegungen, das Programm in eventuell modifizierter Form über den bisher abgesteckten Zeitrahmen hinweg auszudehnen? Nein. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16294