17. Wahlperiode 30.05.2017 17/16295 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 07.03.2017 Vogelgrippe und die Auswirkungen auf die Rassegeflügelzüchter Eine Rassegeflügelzucht, das heißt die Erhaltung der alten Geflügelrassen, ist im Gegensatz zu den Wirtschaftsrassen nur in einer extensiven Haltung möglich. Schon jetzt verlieren Rassegeflügelzüchter viele Zuchttiere und ganze Zuchten aus ihren Erhaltungszuchten. Sie gehen nicht durch die hochpathogene Influenza, sondern vor allem durch die Aufstallung verloren. Gerade die von den Züchtern betreuten Groß-, Zier- und Wassergeflügelzüchter sind dabei besonders betroffen. Fast alle Züchter konnten ihre Tiere nicht in den Ställen unterbringen. Es wird von einer fast 50-prozentigen Tötung gesprochen. Viele davon stehen auf der Roten Liste der bedrohten Nutztierrassen. Besonders viele alte Geflügelrassen würden im Gegensatz zum Wirtschaftsgeflügel den Wildformen sehr nahestehen . So seien z. B. Rangkämpfe viel ausgeprägter. In den Ställen gebe es keine Ausweichmöglichkeiten. Hinzu komme , dass das Rassegeflügel nur die Freilandhaltung kenne. Diese Faktoren würden für eingestalltes Rassegeflügel einen großen Stress bedeuten und zu einer Immunsuppression führen. Selbst bei einer peinlichen Hygiene komme es bei der Aufstallung zu einer Konzentration der Erreger, was gemeinsam mit der Immunsuppression zu häufigen Todesfällen führe – ein Teufelskreis. Eine Stallpflicht, die ins Frühjahr verlängert werde, sei für die Rasse- und Ziergeflügelzucht besonders dramatisch, da eine Nachzucht unter Stallbedingungen bei sehr vielen Rassen und Arten nicht möglich sei. Es liegt inzwischen die Vermutung nahe, dass sich Wildtiere eher an den Nutztieren , die in Massentierhaltung leben, infizieren, und nicht umgekehrt . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Tiere sind bisher in der Massentierhaltung am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben? b) Wie viele davon sind bisher in der Rasse- und Ziergeflügelzucht am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben? c) Wie viele davon sind bisher in der freien Natur am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben (bitte auch Wildvögel angeben)? 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass die Bedingungen einer großen und engen Mas- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. sengeflügelhaltung verantwortlich sind für die Entstehung hochpathogener Formen der Viren aus endemisch vorhandenen niedrig pathogenen Formen ? 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass das Vogelgrippevirus über Geflügeltransporte zu Schlachthöfen oder über, mit Viren belasteter Luft aus den Ställen, mangelhafte Hygiene beim Transport von Geräten, Fahrzeugen, Transportbehältern und Abfällen aus der Geflügelhaltung, Ausbringung von Geflügelkot auf Agrarflächen bzw. Eintrag in Oberflächengewässer in die freie Landschaft gelangt und somit auch Wildvögeln gefährlich werden kann? b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass sich das Virus über den weltweiten Handel, z. B. mit Bruteier, Eintagsküken und mangelhaft erhitztem Futter aus tierischen Abfällen und durch länderübergreifende Lebendtransporte von Geflügel zu Schlachthäfen und den Rücktransport leerer Behälter und Container ausbreitet und so auch zu uns gelangt ? c) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wie sie in Frage 3 a und b beschrieben sind? 4. Trifft es zu, dass bei verendeten Vögeln nur auf den Gehalt an Viren getestet wird, nicht aber, ob es eine eventuell andere Todesursache gab? 5. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Vogelgrippevirus auch in gesicherte Stallanlagen (nach Aufstallungspflicht ) von außen direkt oder indirekt über Wildvögel eingetragen werden kann? 6. Wie viele Betriebe, die aktuell von der Vogelgrippewelle betroffen sind, hielten ihre Tiere in Freilandhaltung? 7. a) Wie viele Wildvögel wurden seit Ausbruch der Vogelgrippe nachweislich mit dem aktuellen H5N8-Virus infiziert ? b) Ist es richtig, dass es Nachweise des hochpathogenen Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bisher nur in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit Vogelgrippefällen in der Geflügelwirtschaft gab? 8. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um in Zukunft eine Einschleppung und Weiterverbreitung des Vogelgrippevirus wirksam zu verhindern, da die bisher ergriffenen Maßnahmen wie Aufstallpflicht und „aktives“ Wildvögelmonitoring dies bislang offensichtlich nicht vermochten? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16295 Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.03.2017 1. a) Wie viele Tiere sind bisher in der Massentierhaltung am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben? In Bayern war vom aktuellen H5N8-Geschehen eine große Nutztierhaltung betroffen; in einem Mastputenbestand in Niederbayern wurden nach Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest alle rd. 11.000 Tiere getötet. b) Wie viele davon sind bisher in der Rasse- und Ziervogelzucht am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben ? In Bayern war ein Tierpark von H5N8 betroffen; rd. 210 Vögel (10 verschiedene Arten) wurden getötet. Darüber hinaus waren sechs gemischte Kleinhaltungen betroffen, in denen insgesamt rd. 230 Tiere getötet wurden. Der Feststellung des Ausbruchs der Geflügelpest gingen stets mehrere Todesfälle in den Beständen voraus. c) Wie viele davon sind bisher in der freien Natur am aktuellen Vogelgrippevirus gestorben (bitte auch Wildvögel angeben)? In Bayern wurde H5N8 bei rd. 120 Wildvögeln nachgewiesen (D: über 1.200). Nicht alle verendeten Wildvögel werden aufgefunden, daher kann zur Anzahl der an Aviärer Influenza (AI) insgesamt verstorbenen Wildvögel keine Aussage gemacht werden. 2. Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass die Bedingungen einer großen und engen Massengeflügelhaltung verantwortlich sind für die Entstehung hochpathogener Formen der Viren aus endemisch vorhandenen niedrigpathogenen Formen ? Zitat aus der Antwort des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vom 20. Februar 2017 an die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e. V. zur gleichen Fragestellung (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Hochpathogene AI-Viren können aus niedrigpathogenen Vorläuferviren durch spontane Mutationen entstehen. Dieser Vorgang ist in der Natur auf Viren der Subtypen H5 und H7 beschränkt. Die Risiken der Entstehung von hochpathogenen aus niedrigpathogenen Viren können bislang nicht spezifiziert werden.“ 3. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass das Vogelgrippevirus über Geflügeltransporte zu Schlachthöfen oder über mit Viren belasteter Luft aus den Ställen, mangelhafte Hygiene beim Transport von Geräten, Fahrzeugen, Transportbehältern und Abfällen aus der Geflügelhaltung, Ausbringung von Geflügelkot auf Agrarflächen bzw. Eintrag in Oberflächengewässer in die freie Landschaft gelangt und somit auch Wildvögeln gefährlich werden kann? „Bei jedem Nachweis von Geflügelpest in einem Geflügelbestand werden umfangreiche epidemiologische Untersuchungen , im Bedarfsfall mit Unterstützung durch das Friedrich -Loeffler-Institut (FLI), durchgeführt. Diese umfassen sämtliche o. g. Aspekte sowie weitere mögliche Eintragswege wie Personenkontakte, Futter, Einstreu, direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln etc. Grundsätzlich ist eine wie in der Frage dargestellte Übertragungsmöglichkeit vorstellbar und wird daher im Rahmen epidemiologischer Ausbruchsuntersuchungen abgeklärt.“ b) Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, dass sich das Virus über den weltweiten Handel, z. B. mit Bruteiern, Eintagsküken und mangelhaft erhitztem Futter aus tierischen Abfällen und durch länderübergreifende Lebendtransporte von Geflügel zu Schlachthöfen und den Rücktransport leerer Behälter und Container ausbreitet und so auch zu uns gelangt? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): “Die in der Antwort zu Frage 3 a genannten epidemiologischen Untersuchungen umfassen sämtliche möglichen Kontakte des betroffenen Betriebes im epidemiologisch relevanten Zeitraum. Hierbei werden sowohl die Möglichkeiten für einen Eintrag des Erregers in den Bestand als auch für die Verschleppung des Virus aus dem Bestand heraus berücksichtigt . Sofern internationale Handelskontakte bestehen, werden die entsprechenden Behörden der jeweiligen Länder informiert und führen ihrerseits weitere epidemiologische Ermittlungen durch. Bezüglich der Aufklärung von Übertragungswegen über Ländergrenzen hinweg findet ein Austausch zwischen den beteiligten Behörden statt. In regelmäßigen Ausschusssitzungen auf EU-Ebene wird zudem die weltweite Lage der AI sowie die in anderen Ländern/Kontinenten ergriffenen Maßnahmen (z. B. Asien, USA) besprochen, um daraus Informationen für die eigene Situation und die unter Umständen erforderlichen Schutzmaßnahmen gegen die Einschleppung von Erregern nach Europa bzw. die Ausbreitung innerhalb der EU z. B. über Handelsaktivitäten zu verhindern. Zahlreiche von der AI betroffene Länder sind für die Einfuhr von Geflügel und dessen Erzeugnisse vollständig gesperrt. Auch für aufgrund von AI-Feststellungen innerhalb der EU eingerichtete Restriktionszonen herrschen auf der Grundlage des EU-Rechts (Richtlinien 2005/94/EG und 2009/158/EG; Entscheidung 2006/563/EG) sowie der nationalen Geflügelpestverordnung Verbringungssperren für Tiere und Waren. Diese umfassen auch Bruteier, Eintagsküken , Fleisch und andere Erzeugnisse.“ c) Sind der Staatsregierung Fälle bekannt, wie sie in Frage 3 a und b beschrieben sind? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Im Tierseuchennachrichtensystem der Europäischen Union sind 538 Ausbrüche dokumentiert. Bei 395 (73 Prozent ) wurde die Eintragsquelle als „unbekannt“ angegeben. Bei 143 Ausbrüchen (27 Prozent) werden folgende Eintragsquellen genannt: Bei 55 Ausbrüchen erfolgte die Infektion durch Kontakt zu Nachbarbetrieben, in 47 Ausbrüchen wird ein direkter Kontakt zu Wildtieren angegeben und 25 Geflügelpestausbrüche in Ungarn und Rumänien entstanden durch den Zukauf von Tieren. Weiterhin konnte in 12 Betrieben eine Übertragung durch Gerätschaften ermittelt werden, bei zwei Fällen wurde der indirekte Kontakt zu Wildtieren als Ursache festgestellt sowie jeweils ein Ausbruchsgeschehen wurde auf Personenkontakt beziehungsweise eine Übertragung durch Fahrzeuge zurückgeführt. In wenigen Fällen konnten Eintragswege als wahrscheinlich oder als gesichert ermittelt werden. Dies war bei Aus- Drucksache 17/16295 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 brüchen von HPAI Subtyp H5N1 in drei Kleinhaltungen in Brandenburg nach Verfütterung von Abfällen von tiefgefrorenen Enten an Hühner im Jahre 2007 und einem Sekundärausbruch im Jahr 2017 von HPAI Subtyp H5N8 bei Puten in Brandenburg nach Verbringen von Tieren aus einem H5N8- betroffenen Bestand der Fall. 4. Trifft es zu, dass bei verendeten Vögeln nur auf den Gehalt an Viren getestet wird, nicht aber, ob es eine eventuell andere Todesursache gab? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Gemäß den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung sind Geflügelhalter verpflichtet, bei Auftreten entsprechender Symptome, im Falle von erhöhten Verlusten oder bei starkem Rückgang der Legeleistung die Krankheitsursache tierärztlich abklären zu lassen und – im Falle eines Verdachts auf das Vorliegen der Geflügelpest – diesen Verdacht bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die von der zuständigen Behörde eingeleiteten Untersuchungen umfassen die klinische Untersuchung der Tiere im Bestand sowie die Entnahme von Proben und/oder verendeten Tieren zur Sektion. Üblicherweise erfolgt bei Geflügel und bei Wildvögeln, die in eine staatliche Untersuchungseinrichtung zur Untersuchung verbracht werden, eine Sektion mit pathologisch-anatomischer Untersuchung und weiterführender Laboruntersuchung. Diese umfasst nicht nur die Untersuchung auf aviäre Influenzaviren, sondern auch die Untersuchung auf andere Erreger/Krankheiten . Relevant für die einzuleitenden Maßnahmen ist allerdings der Nachweis des Geflügelpesterregers.“ 5. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Vogelgrippevirus auch in gesicherte Stallanlagen (nach Aufstallungspflicht) von außen direkt oder indirekt über Wildvögel eingetragen werden kann? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Im Rahmen der Verschleppung der Erreger bzw. der Einschleppung der Erreger in einen Geflügelbestand spielt der Faktor „Mensch“ eine nicht zu unterschätzende Rolle, denn bedingt durch eine hohe Viruslast in der Umwelt besteht jederzeit die Möglichkeit, dass über mit Wildvogelkot kontaminierte Stiefel, Reifen oder aber auch Einstreumaterial der Erreger in einen ansonsten abgeschotteten Geflügelbestand eingebracht wird. Das FLI stellt auf seiner Homepage www.fli.de umfangreiche Informationen zur Verbesserung der Biosicherheit in Geflügelhaltungen zur Verfügung.“ 6. Wie viele Betriebe, die aktuell von der Vogelgrippewelle betroffen sind, hielten ihre Tiere in Freilandhaltung ? Bei den Fällen in bayerischen Hausgeflügelhaltungen ist ein Bestand bekannt, der sich nicht an die Stallpflicht gehalten hat. 7. a) Wie viele Wildvögel wurden seit Ausbruch der Vogelgrippe nachweislich mit dem aktuellen H5N8- Virus infiziert? Siehe Antwort zu Frage 1 c. b) Ist es richtig, dass es Nachweise des hochpathogenen Vogelgrippevirus bei Wildvögeln bisher nur in räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit Vogelgrippefällen in der Geflügelwirtschaft gab? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Die Aussage ist nicht zutreffend. Vorläufer des aktuellen H5N8-Virus wurden zunächst im Sommer 2016 im Grenzgebiet der Russischen Föderation und der Mongolei und das Virus selbst dann Ende Oktober 2016 bei einem Wildvogel in Ungarn nachgewiesen, bevor die ersten Nachweise bei gehaltenen Vögeln erfolgten. Auch in Deutschland gingen den ersten Ausbrüchen bei gehaltenen Vögeln zahlreiche Nachweise bei Wildvögeln voraus, insbesondere am Plöner See in Schleswig-Holstein, am Bodensee und nahe der Ostseeküste in Mecklenburg-Vorpommern. So wurden zwischen dem 1. und dem 11. November 2016 Fälle von H5N8 bei Wildvögeln festgestellt, wohingegen der erste Fall beim Hausgeflügel am 11. November 2016 aus Schleswig- Holstein gemeldet wurde. 8. Welche Maßnahmen plant die Staatsregierung, um in Zukunft eine Einschleppung und Weiterverbreitung des Vogelgrippevirus wirksam zu verhindern, da die bisher ergriffenen Maßnahmen wie Aufstallpflicht und „aktives“ Wildvogelmonitoring dies bislang offensichtlich nicht vermochten? Zitat BMEL (für Bayern liegen keine anderen Erkenntnisse vor): „Dieser Schlussfolgerung kann nicht gefolgt werden. Das Wildvogelmonitoring dient dazu, einen Überblick über die in der Wildvogelpopulation vorkommenden aviären Influenzaviren zu bekommen. Die Aufstallung soll den unmittelbaren Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln unterbinden. Im aktuellen Geschehen (Stand 15. Februar 2017) wurden 15 HPAI-Ausbrüche in den ca. 865 in Deutschland existierenden Zoos, Wildparks und ähnlichen Haltungen, die ihr Geflügel in der Regel nicht aufstallen können, festgestellt; das sind etwa 1,7 Prozent der Bestände. Im Vergleich dazu wurden in den etwa 65.000 kommerziellen Geflügelhaltungen mit angenommener Aufstallung bisher 40 Ausbrüche festgestellt (etwa 0,06 Prozent der Bestände). Dies ist als Indiz dafür anzusehen, dass die Aufstallung ihre Wirkung nicht verfehlt hat. Weiterhin muss in weiteren 16 Fällen in Geflügelhaltungen mit weniger als 400 Tieren davon ausgegangen werden, dass die Tiere zumindest zeitweise im Freiland gehalten wurden. Unabhängig von der Aufstallung sind aber die Biosicherheitsmaßnahmen von großer Bedeutung, denn die Einschleppung auch in Betriebe mit sehr gutem Management zeigt, dass dem Faktor „Mensch“ eine sehr große, möglicherweise bisher unterschätzte Bedeutung zukommt. Bei den Tierhaltern muss eine Bewusstseinsänderung eintreten und zwar dahingehend, dass sie selbst Teil der Biosicherheit sind und sie durch ihr Verhalten wesentlich dazu beitragen können , dass der Erreger nicht in ihren Bestand eingetragen wird.“