Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 02.03.2017 WLAN in Asylunterkünften Der Freistaat Bayern will in der Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck im Rahmen des Programms Bayern- WLAN kostenloses WLAN installieren. Dabei hat bereits der von Ehrenamtlichen betriebene Verein Refugees Online e.V. diese Unterkunft mit entsprechender Hardware ausgestattet und die Flüchtlinge können das von diesem Verein bereitgestellte WLAN nutzen. In der Asylunterkunft auf dem Gelände der Straßenmeisterei in Gilching hat der Freistaat Bayern auf das Angebot des Vereins Refugees Online e.V., für eine entsprechende Ausrüstung mit WLAN zu sorgen, seit Monaten nur hinhaltend reagiert. So wurde dieses Angebot bereits lange vor dem Einzug der Flüchtlinge im Spätsommer 2016 gestellt (Einzug der Flüchtlinge im Dezember 2016), dem Verein aber bisher keine Möglichkeit gegeben, das WLAN zu installieren . Für kostenloses WLAN hat der Freistaat in dieser Unterkunft noch nicht gesorgt, obwohl seit Juni 2016 feststeht , dass dort Flüchtlinge einziehen. In einer Asylunterkunft in Deggendorf wurde Flüchtlingen das Taschengeld gekürzt, nachdem kostenloses WLAN eingerichtet wurde. Eine Klage vor dem Landshuter Sozialgericht wurde allerdings am 17.08.2016 im Sinne eines Flüchtlings entschieden. Wenn in Fürstenfeldbruck kostenloses Bayern-WLAN eingerichtet und das Taschengeld der Flüchtlinge gekürzt wird, besteht die Gefahr, dass diese Kürzungen einer Klage vor den Sozialgerichten nicht standhalten. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Was hat den Freistaat bewogen, die Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck im Rahmen des Programms Bayern-WLAN auszustatten, anstatt auf die bisherige von Ehrenamtlichen des gemeinnützigen Vereins Refugees Online e.V. installierte Einrichtung zu setzen? 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat durch die Ausrüstung der Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck mit WLAN im Rahmen des Programms Bayern- WLAN? 3. Besteht die Möglichkeit, in der Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck zumindest teilweise die bereits vom Verein Refugees Online e.V. installierte Infrastruktur zu nutzen? 4. Hat der Freistaat Bayern das Ziel, die Asylunterkunft auf dem Gelände der Straßenmeisterei in Gilching mit WLAN im Rahmen des Programms Bayern-WLAN auszustatten ? 5. Warum geht der Freistaat Bayern nicht auf das Angebot des gemeinnützigen Vereins Refugees Online e.V. ein, die Asylunterkunft auf dem Gelände der Straßenmeisterei in Gilching mit kostenlosem WLAN auszustatten? 6. Wird der Freistaat Bayern den Flüchtlingen im Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck das Taschengeld kürzen, sobald das kostenlose WLAN eingerichtet ist? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.04.2017 Vorbemerkung Bei der in der Anfrage eingangs angesprochenen Entscheidung des Sozialgerichts Landshut handelt sich um eine Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz, im Rahmen dessen die Rechtslage lediglich summarisch geprüft wird. Gegen das entsprechende Urteil des Hauptsacheverfahrens wurde fristgerecht Berufung eingelegt. Ein rechtskräftiges Urteil, welches die Anrechnung von Sachleistungen, konkret die Bereitstellung von WLAN auf die Geldleistungen des soziokulturellen Existenzminimums (sog. Taschengeld) als rechtswidrig erachtet, liegt daher nicht vor. 1. Was hat den Freistaat bewogen, die Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck im Rahmen des Programms Bayern-WLAN auszustatten, anstatt auf die bisherige von Ehrenamtlichen des gemeinnützigen Vereins Refugees Online e.V. installierte Einrichtung zu setzen? Voranzustellen ist, dass die Bereitstellung von WLAN in Asylunterkünften grundsätzlich nicht zum Ausstattungs-Mindeststandard zählt, der in allen Einrichtungen für Asylsuchende vorgehalten werden muss. Die Entscheidung, Erstaufnahmeeinrichtungen (AE) und Gemeinschaftsunterkünfte (GU) mit einem Internetzugang für Asylsuchende auszustatten, obliegt dem örtlichen Leistungsträger, der hierüber anhand der örtlichen Einzelfallumstände, insbesondere auch im Hinblick auf die technische Realisierbarkeit, befindet. Soweit die Ausstattung von Asylunterkünften mit WLAN in Betracht kommt, sind die Regierungen gehalten, die Einrichtung von WLAN über die Initiative BayernWLAN des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorzunehmen. Der Initiative BayernWLAN liegt ein Rahmenvertrag zugrunde , der nach einer europaweiten Ausschreibung mit der Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16297 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16297 Firma Vodafone GmbH abgeschlossen wurde. Nach diesem Vertrag sind alle Behörden des Freistaats, sofern sie WLAN einrichten, verpflichtet, sich aus diesem Rahmenvertrag zu bedienen. Dementsprechend erfolgt auch die Ausstattung der AE- Dependance Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck über den vorbezeichneten Rahmenvertrag. 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat durch die Ausrüstung der Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck mit WLAN im Rahmen des Programms Bayern-WLAN? Die Vergabesumme für die Ausstattung der AE-Dependance Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck beträgt 27.200 Euro brutto. Die laufenden Kosten betragen monatlich 695 Euro für das WLAN und ca. 30 Euro für den Internetzugang. 3. Besteht die Möglichkeit, in der Asylunterkunft Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck zumindest teilweise die bereits vom Verein Refugees Online e.V. installierte Infrastruktur zu nutzen? Eine Nutzung der vom Verein Refugees Online e.V. eingerichteten technischen Infrastruktur für die Installation von WLAN im Zuge der Initiative BayernWLAN ist aus technischen Gründen nicht möglich. 4. Hat der Freistaat Bayern das Ziel, die Asylunterkunft auf dem Gelände der Straßenmeisterei in Gilching mit WLAN im Rahmen des Programms Bayern-WLAN auszustatten? Derzeit ist nicht geplant, die GU Gilching mit WLAN im Zuge der Initiative BayernWLAN auszustatten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Warum geht der Freistaat Bayern nicht auf das Angebot des gemeinnützigen Vereins Refugees Online e.V. ein, die Asylunterkunft auf dem Gelände der Straßenmeisterei in Gilching mit kostenlosem WLAN auszustatten ? Es trifft nicht zu, dass der Freistaat Bayern nicht auf das Angebot eingeht. Die Regierung von Oberbayern wird in dieser Sache Gespräche mit dem Verein Refugees Online e.V. aufnehmen, sobald die technischen Voraussetzungen für eine Installation von WLAN in der Unterkunft gegeben sind. Dies wurde auch gegenüber dem Verein Refugees Online e.V. bereits kommuniziert. 6. Wird der Freistaat Bayern den Flüchtlingen im Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck das Taschengeld kürzen , sobald das kostenlose WLAN eingerichtet ist? Bei der geplanten Einrichtung von WLAN in der AE-Dependance Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck im Zuge der Initiative BayernWLAN handelt es sich um eine staatliche Leistungserbringung . Durch die Bereitstellung von WLAN in der Aufnahmeeinrichtung wird ein Teil der Bedarfe des soziokulturellen Existenzminimums (im Falle der Einrichtung von WLAN: Abteilung 8 – Nachrichtenübermittlung) der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Sachleistung erbracht. Ein entsprechender Bargeldbetrag ist insoweit mithin nicht mehr zu gewähren, da der entsprechende Bedarf gedeckt ist. Anderenfalls käme es zu einer Doppelleistung, für die keine Rechtsgrundlage besteht. Dies entspricht dem bundesgesetzlich in § 3 Abs. 1 Satz 6 AsylbLG angeordneten Sachleistungsprinzip. Demnach sollen die Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Abs. 1 des Asylgesetzes , soweit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, durch Sachleistungen gedeckt werden.