Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 01.02.2017 Umwandlung der Asylsozialberatung in eine Migrationsberatung Bezug nehmend auf die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage „Asylsozialberatung“ (Drs. 17/7010 vom 20.07.2015, Fragen 4 und 5) ergeben sich für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen erhebliche Unterschiede zwischen den Zahlenwerten aus der Antwort der Staatsregierung und den von den Trägern der Asylsozialberatung angegebenen Werten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung Diskrepanz des angegebenen Wertes von 4,83 Vollzeitstellen zum von den Trägern ermittelten tatsächlichen Wert von 3,00 Vollzeitstellen ? b) Wie erklärt die Staatsregierung Diskrepanz des angegebenen Wertes von 746 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum von den Trägern ermittelten tatsächlichen Wert von 1.316 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern? c) Trifft es zu, dass die Assistenzkräfte (je 0,5 bei Caritas und ev. Kirche) in vollem Umfang auf den Betreuungsschlüssel angerechnet wurden? 2. a) Trifft es zu, dass durch die angegebenen, tatsächlichen Zahlenwerte der errechnete Betreuungsschlüssel sich erheblich ungünstiger, nämlich von 1:154 auf 1:272 darstellt? b) Ergibt sich auch in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern durch eine entsprechende Korrektur der Daten ein deutlich anderer Betreuungsschlüssel ? c) Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung aus diesen korrigierten Werten? 3. a) Wie schätzt die Staatsregierung nach den Erfahrungen in der Asylsozialberatung und dem erwarteten Familienzuzug den Bedarf an weiterer Sozialberatung von Migrantinnen und Migranten (Migrationsberatung) in den kommenden Jahren ein? b) Wie soll diese Beratungstätigkeit organisiert werden? c) Welche Mittel hat die Staatsregierung für diese Beratungstätigkeiten in den Haushalt 2017/18 eingestellt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 04.04.2017 1. a) Wie erklärt die Staatsregierung Diskrepanz des angegebenen Wertes von 4,83 Vollzeitstellen zum von den Trägern ermittelten tatsächlichen Wert von 3,00 Vollzeitstellen? Die Antwort der Staatsregierung zur Schriftlichen Anfrage „Asylsozialberatung“ (Drs. 17/7010) enthält zu Frage 4 a, b und c die Angaben zu den Vollkostenstellen (VK-Stelle) je Landkreis/kreisfreier Stadt. Hier ist die Angabe für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen 0,5 VK-Stellen für 2013, 1,0 VK-Stellen für 2014 und 2,0 VK-Stellen bis März 2015. Eine Angabe von 4,83 Vollzeitstellen für die Stadt Straubing und den Landkreis Straubing-Bogen kann der Antwort auf die Schriftliche Anfrage nicht entnommen werden. b) Wie erklärt die Staatsregierung Diskrepanz des angegebenen Wertes von 746 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern zum von den Trägern ermittelten tatsächlichen Wert von 1.316 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern? Unter Nr. 5 erfolgen die Angaben hinsichtlich der zu betreuenden Personen: 323 für 2013, 551 für 2015 und 653 für März 2015. Diese Angaben waren Zahlenwerte aus der staatlichen Datenbank „integriertes Migrantenverwaltungssystem – iMVS“, welche aus Angaben der Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden besteht. Die Überprüfung von Angaben, welche die Träger ermittelt haben, ist der Staatsregierung nicht möglich, da nicht bekannt ist, welche Grundlagen diese Zahlen haben. c) Trifft es zu, dass die Assistenzkräfte (je 0,5 bei Caritas und ev. Kirche) in vollem Umfang auf den Betreuungsschlüssel angerechnet wurden? Ja, entsprechend Nr. 4.1.2 und 4.2.1.2 der Richtlinie für die Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von Ausländerinnen und Ausländern vom 08.03.2016 (AllMBl 2016 S. 1495) werden Assistenzkräfte in vollem Umfang auf den Betreuungsschlüssel angerechnet. 2. a) Trifft es zu, dass durch die angegebenen, tatsächlichen Zahlenwerte der errechnete Betreuungsschlüssel sich erheblich ungünstiger, nämlich von 1:154 auf 1:272 darstellt? b) Ergibt sich auch in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern durch eine entsprechende Korrektur der Daten ein deutlich anderer Betreuungsschlüssel? c) Welche Konsequenz zieht die Staatsregierung aus diesen korrigierten Werten? Die rechnerischen Betreuungsquoten für die Stadt Straubing und Straubing-Bogen aus der Antwort auf die Schrift- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16298 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16298 liche Anfrage betragen für 2013 1:646 (323/0,5), für 2014 1:551 (551/1,0) und für März 2015 1:327 (653/2,0). Bei den Angaben zu den Betreuungsquoten ist die Staatsregierung immer darauf angewiesen, dass die Träger der Asylsozialberatung (ASB) zuverlässig die tatsächliche Personalsituation übermitteln. Personelle Veränderungen vor Ort sind stets nur den Trägern bekannt. Veränderungen wie Kündigungen, Mutterschutz etc. sind zeitnah an das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) zu melden. Das StMAS führt mehrmals innerhalb eines Bewilligungszeitraums einen Datenabgleich mit den Trägern durch, um so eine möglichst aktuelle Datenbasis zu haben. 3. a) Wie schätzt die Staatsregierung nach den Erfahrungen in der Asylsozialberatung und dem erwarteten Familienzuzug den Bedarf an weiterer Sozialberatung von Migrantinnen und Migranten (Migrationsberatung) in den kommenden Jahren ein? Seit vielen Jahren werden in Bayern Migrantinnen und Migranten kompetent und einzelfallbezogen beraten. Hier haben sich zwei gewichtige Säulen im Rahmen der professionellen Beratungsstruktur entwickelt, die flächendeckend Beratung und Betreuung anbieten. Zum einen die Asylsozialberatung , die Asylbewerberinnen und Asylbewerber zu asylspezifischen Themen beraten soll. Zum anderen betreibt die Bundesregierung bundesweit bereits seit mehr als zehn Jahren ein integrationsspezifisches Beratungsangebot für Zuwanderinnen und Zuwanderer . Diese Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) steht allen dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund offen. Der Bund finanziert dieses Beratungsangebot mit ca. 50 Mio. Euro, wobei rund 7,7 Millionen Euro auf Bayern entfallen. Bayern ergänzt als eines der wenigen Bundesländer das Angebot des Bundes und fördert zusätzlich die MBE mit einem Fördervolumen von bis zu rund 6,9 Mio. Euro im Jahr 2017. Hierbei werden die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Caritas, Diakonie, Paritätische, Rotes Kreuz, Arbeiterwohlfahrt, etc.) unterstützt, die flächendeckend entsprechende Beratungsstellen für dauerhaft Bleibeberechtigte etabliert haben – in der Regel dort, wo konkreter Beratungsbedarf besteht. Die Mittel wurden sowohl in der Asylsozial- als auch in der Migrationsberatung für Erwachsene in den vergangenen Jahren massiv aufgestockt, sodass nach derzeitigem Stand ein weiterer Ausbau im Jahr 2018 nicht vorgesehen ist. b) Wie soll diese Beratungstätigkeit organisiert werden ? Um Überschneidungen in der Beratung sowie Doppelstrukturen zu verhindern und eine Beratungsstruktur „aus einem Guss“ anbieten zu können, wird derzeit eine Zusammenlegung der Förderbereiche entwickelt. Ziel ist eine einheitliche Förderrichtlinie mit einer einheitlichen Beratungsstruktur, um so eine durchgängige Beratung unabhängig vom Rechtsstatus gemäß der Bedürfnisse vor Ort zu ermöglichen. c) Welche Mittel hat die Staatsregierung für diese Beratungstätigkeiten in den Haushalt 2017/18 eingestellt ? Für die Förderung der Asylsozialberatung stehen im Haushaltsjahr 2017 23,0 Mio. Euro und 2018 15,0 Mio. Euro zur Verfügung (jeweils Haushaltsansätze). Bei der Migrationsberatung belaufen sich die Haushaltsansätze 2017 und 2018 auf je 6,9 Mio. Euro.