Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 23.02.2017 Steueroase Malta Wie die Süddeutsche Zeitung, der WDR und der NDR berichteten , wird der EU-Mitgliedsstaat Malta ebenfalls als Steuerschlupfloch durch Briefkastenfirmen genutzt. Darunter befinden sich auch 1.616 Firmen, die deutsche Shareholder haben, während nur 266 Personen bei ihrem Finanzamt angegeben haben, Beteiligungen zu besitzen. Das Bundesministerium der Finanzen verweist auf Nachfrage, nach der Diskrepanz zwischen den beiden Zahlen, auf die Zuständigkeit der Länder, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Personen aus Bayern haben bei ihren Steuererklärungen angegeben, Beteiligungen an maltesischen Firmen zu besitzen? 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Personen in Bayern tatsächlich Beteiligungen an maltesischen Firmen besitzen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, stimmt diese Zahl mit den Meldungen beim Finanzamt überein? 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Betrag der entgangenen Steuermittel, aus diesen Konstrukten mit Malta, für den Freistaat Bayern in den letzten 5 Jahren war? b) Wenn nein, warum nicht? 4. a) Gibt es weitere sogenannte Steueroasen, die von Personen aus Bayern zur Steueroptimierung genutzt werden ? b) Wenn ja, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Zahl der gemeldeten Beteiligungen mit den tatsächlichen Zahlen übereinstimmt? 5. a) Werden nach Inkrafttreten des neuen Transparenzgesetzes gegen Geldwäsche erneut Ermittlungen aufgenommen , welche Steuerpflichtige steuerlich nicht gemeldete Firmen im Ausland besitzen? b) Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 03.04.2017 1. Wie viele Personen aus Bayern haben bei ihren Steuererklärungen angegeben, Beteiligungen an maltesischen Firmen zu besitzen? Gemäß § 138 Abs. 2 Abgabenordnung haben Steuerpflichtige mit Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt, Geschäftsleitung oder Sitz im Geltungsbereich der Abgabenordnung (AO) dem zuständigen Finanzamt ihre Beteiligungen an ausländischen Firmen mitzuteilen. Die Mitteilung ist innerhalb von fünf Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres zu erstatten, in dem das meldepflichtige Ereignis eingetreten ist. Die Meldung erfolgt mit amtlich vorgeschriebenem Vordruck im Rahmen der Steuererklärung. Die Meldungen werden von den Finanzämtern statistisch nicht gesondert erfasst. Eine Ausfertigung der Meldung wird jeweils an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeleitet. Nach Angaben des BZSt ist eine Abfrage der eingegangenen Mitteilungen nach Bundesländern nicht möglich. 2. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Personen in Bayern tatsächlich Beteiligungen an maltesischen Firmen besitzen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Wenn ja, stimmt diese Zahl mit den Meldungen beim Finanzamt überein? 3. a) Ist der Staatsregierung bekannt, wie hoch der Betrag der entgangenen Steuermittel, aus diesen Konstrukten mit Malta, für den Freistaat Bayern in den letzten 5 Jahren war? b) Wenn nein, warum nicht? Die Zahl von Steuerpflichtigen mit Beteiligungen an maltesischen Unternehmen wird nicht gesondert statistisch erfasst. Zahlen, die in der Presse oder in Forschungsarbeiten zu finden sind, lassen sich nicht verifizieren. 4. a) Gibt es weitere sogenannte Steueroasen, die von Personen aus Bayern zur Steueroptimierung genutzt werden? Die Europäische Kommission hat einen dreistufigen Prozess zur Erstellung einer Liste sogenannter nicht kooperativer Steuergebiete eingeleitet. Ziel ist es, eine entsprechende Liste von Staaten, die als Steueroasen bezeichnet werden können, bis Ende 2017 zur Verfügung zu haben. Mit gemeinsamen Standards für die Unternehmensbesteuerung soll der Kampf gegen Steuerflucht weiter verschärft werden. b) Wenn ja, wie stellt die Staatsregierung sicher, dass die Zahl der gemeldeten Beteiligungen mit den tatsächlichen Zahlen übereinstimmt? Auf die derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwürfe eines Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.06.2017 17/16303 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16303 eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen, eines Gesetzes zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie mit weiteren Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz wird verwiesen. 5. a) Werden nach Inkrafttreten des neuen Transparenzgesetzes gegen Geldwäsche erneut Ermittlungen aufgenommen, welche Steuerpflichtige steuerlich nicht gemeldete Firmen im Ausland besitzen? Ja. b) Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 5 a.