Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.03.2017 Ausgleichsflächen Universitätsklinikum Augsburg Der Bau der erforderlichen Gebäude für das Universitätskli nikum Augsburg zieht Eingriffe in naturschutzwürdige und naturrechtlich wertvolle Flächen nach sich. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Durch welche Konzepte kann der erforderliche Flä chenverbrauch für die geplanten Gebäude des Cam pus des Universitätsklinikums Augsburg reduziert wer den? 1.2 Wurden höhere Geschossflächenzahlen, sparsamere oder überbaute Parkflächen, Tiefgaragen oder Park decks eingeplant, beziehungsweise oberirdische Park flächen (auch bestehende) durch flächensparendere Lösungen reduziert? 2.1 Wie sollen die Eingriffe in naturschutzwürdige und na turrechtlich wertvolle Flächen beim Aufbau des Univer sitätsklinikums Augsburg minimiert werden? 2.2 Wurden bereits die erforderlichen Untersuchungen über die ökologische Wertigkeit der zu bebauenden Flächen durchgeführt? 2.3 Wenn ja, wann werden diese vorausichtlich abge schlossen sein, beziehungsweise welche Ergebnisse wurden bisher festgestellt? 3.1 Wie sehen die Pläne für die notwendigen Ausgleichs flächen aus? 3.2 In welchem Umfang können die Eingriffe möglichst ortsnah ausgeglichen werden? 3.3. Wo befinden sich die Grundstücke, die für einen Flä chenausgleich infrage kommen? 4. Kann das staatseigene Grundstück am Bischofs ackerweg in Augsburg (Flurnummer 1263/7) als mögli che Ausgleichsfläche bei der Errichtung des Universi tätsklinikums in Betracht gezogen werden? 5. In welchem Zeitrahmen ist mit einem Abschluss der Planungsmaßnahmen zu rechnen, wann ist der vor aussichtliche Baubeginn? 6. Wird eine Trasse für die denkbare Fortsetzung der Straßenbahnlinie 5 über den Campus der Universitäts klinik bis in das Stadtgebiet von Neusäß freigehalten? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis senschaft und Kunst vom 03.04.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kamm vom 13. März 2017 wird in Absprache mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Staatsregierung strebt an, das Klinikum Augsburg zum 1. Januar 2019 in staatliche Trägerschaft zu überführen. Die Universität Augsburg hat zum 01.12.2016 eine Medizi nische Fakultät gegründet, die nun aufgebaut werden soll. Hierfür sind verschiedene Fakultätsneubauten notwendig. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind neben Erschließungs maßnahmen vorerst vier Gebäude aufgenommen, die im Wesentlichen parallel entstehen sollen. Daneben sind In terimsmaßnahmen vorgesehen, um den Studienbetrieb vor Fertigstellung der Neubauten ermöglichen zu können. Der weitere Ausbau wird dann im Rahmen zukünftiger Haus halte erfolgen. 1.1. Durch welche Konzepte kann der erforderliche Flächenverbrauch für die geplanten Gebäude des Campus des Universitätsklinikums Augsburg re duziert werden? 1.2. Wurden höhere Geschossflächenzahlen, sparsa mere oder überbaute Parkflächen, Tiefgaragen oder Parkdecks eingeplant, beziehungsweise oberirdische Parkflächen (auch bestehende) durch flächensparendere Lösungen reduziert? 2.1. Wie sollen die Eingriffe in naturschutzwürdige und naturrechtlich wertvolle Flächen beim Aufbau des Universitätsklinikums Augsburg minimiert wer den? Die Medizinische Fakultät soll in räumlicher Nähe zum Klinikum Augsburg errichtet werden. Zur Definition des Grundstückszuschnitts und zur Abstimmung des notwen digen Baurechts mit der Stadt Augsburg wurde eine Kon zeptstudie angefertigt. Diese beinhaltet neben einer städ tebaulichen Gesamtkonfiguration u. a. erste Ansätze zu Art und Umfang der Bebauung, zum fließenden und ruhenden Verkehr, zu begrünten und versiegelten Flächen. Im Ergeb nis sind neben den für das Klinikum erforderlichen Flächen rund 130.000 m2 zur Errichtung der Medizinischen Fakultät angekauft worden. Der Grunderwerb wurde nach Billigung des Haushaltsausschusses am 20. Dezember 2016 notariell beurkundet. Der Eigentumsübergang der Fakultätsflächen erfolgte zum 1. Januar 2017. Die Stadt Augsburg hat bereits den Beschluss gefasst, einen Bebauungsplan für das künf tige Fakultätsgelände aufzustellen, der möglichst Ende 2017 vom Stadtrat verabschiedet werden soll. Dies ist jedoch ein komplexer, arbeits und zeitintensiver Prozess: Zahlreiche Gutachten, u. a. zum Artenschutz, Naturschutz, Immissi Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.06.2017 17/16368 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16368 onsschutz und Verkehr, sind zu erstellen, Beteiligungen von Bürgern, Nachbargemeinden, Trägern öffentlicher Belange durchzuführen, die Ergebnisse öffentlich auszulegen, Be denken und Anregungen zu behandeln und abzuwägen. Die Fragen zu Art, Umfang und Verortung der ökologischen Aus gleichsmaßnahmen sind Teil dieses Prozesses. Aus vorgenannten Gründen können noch keine substan tielleren Antworten auf die Fragen gegeben werden. 2.2 Wurden bereits die erforderlichen Untersuchun gen über die ökologische Wertigkeit der zu bebau enden Flächen durchgeführt? 2.3 Wenn ja, wann werden diese vorausichtlich abge schlossen sein, beziehungsweise welche Ergeb nisse wurden bisher festgestellt? 3.1 Wie sehen die Pläne für die notwendigen Aus gleichsflächen aus? 3.2 In welchem Umfang können die Eingriffe möglichst ortsnah ausgeglichen werden? 3.3 Wo befinden sich die Grundstücke, die für einen Flächenausgleich infrage kommen? Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass die Beeinträchti gungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auszugleichen sind (Eingriffsregelung). Um den Eingriff qualifizieren und quan tifizieren zu können, wurden bereits die hierzu notwendigen Gutachten zur Artenschutz und Naturschutz beauftragt. Al lerdings kann die artenschutzrechtliche Prüfung saisonbe dingt – derzeit ist die Ruhephase der Tiere – erst ab April durchgeführt werden. Somit liegen noch keine Ergebnisse vor. Erst danach können zusammen mit der unteren Natur schutzbehörde der Stadt Augsburg Art, Umfang und Veror tung der Ausgleichsmaßnahmen definiert werden. 4. Kann das staatseigene Grundstück am Bischofs ackerweg in Augsburg (Flurnummer 1263/7) als mögliche Ausgleichsfläche bei der Errichtung des Universitätsklinikums in Betracht gezogen wer den? Auf einer Teilfläche des staatseigenen Grundstücks am Bi schofsackerweg in Augsburg ist der Bau von Wohnraum im Rahmen des Staatlichen Sofortprogramms im Wohnungs pakt Bayern, 1. Säule vorgesehen. Im Übrigen bleibt die weitere Verwendung des Areals noch laufenden Prüfungen vorbehalten. 5. In welchem Zeitrahmen ist mit einem Abschluss der Planungsmaßnahmen zu rechnen, wann ist der voraussichtliche Baubeginn? Die Planungsaufträge für die ersten beiden Fakultätsneu bauten sind bereits erteilt. Mit der Durchführung eines Realisierungswettbewerbes mit Ideenteil für die noch an stehenden weiteren Bauabschnitte sollen die planerischen Überlegungen konkretisiert werden. Die Hauhaltsunterla geBau soll für beide Neubauten noch 2018 fertiggestellt und anschließend dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen zur Genehmigung vorgelegt werden. Dieser entscheidet über die Umwandlung des Planungstitels in ei nen Bautitel und damit über den Fortgang der Maßnahmen. 6. Wird eine Trasse für die denkbare Fortsetzung der Straßenbahnlinie 5 über den Campus der Universi tätsklinik bis in das Stadtgebiet von Neusäß freige halten? Die Trassenplanung obliegt der Stadt Augsburg bzw. der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (AVG). Hierzu liegen dem Freistaat Bayern keine detaillierten Informationen vor.