Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.01.2017 Cybercops bei der Bayerischen Polizei I Die ersten Einstellungen von Computer- und Internetkriminalisten/-innen (sog. „Cybercops“) bei der Bayerischen Polizei fanden 2012 statt. Die Bekämpfung von Cybercrime ist eine der größten Herausforderungen der Zukunft . Cybercrime-Delikte sind selten eigenständige Taten, sondern sind oft eine Tathandlung für ein Delikt im Bereich der „klassischen“ Kriminalität. Aufgrund des Tatmittels Internet und der damit verbundenen digitalen Spurensicherung sind Cybercrime-Ermittlungen in allen polizeilichen Ermittlungen erforderlich. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie viele sogenannten Cybercops gibt es momentan bei der Bayerischen Polizei (bitte die Entwicklung seit 2012, die einzelnen Besoldungsgruppen auflisten und etwaige Führungspositionen kennzeichnen)? 1.2 Wie viele der im Jahr 2012 bei der Bayerischen Polizei angeworbenen Cybercops haben zwischenzeitlich ihren Dienst wieder quittiert? 1.3 Wie viele sind in andere Fachbereiche bei der Polizei gewechselt? 2.1 Wie lange hat jeweils die Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen gedauert? 2.2 Wie viele der angeworbenen Cybercops haben Informatik studiert und wie viele studierten in ähnlichen Fachbereichen (aufgeschlüsselt in Bachelor und Master bzw. den einzelnen weiteren Studienbereichen)? 3.1 Gab es auch Einstellungen ohne abgeschlossenes Studium? 3.2 Bis wann sollen die neu genehmigten Cybercops- Stellen besetzt werden? 3.3 Auf welche Dienststellen/Kommissariate sollen die neu genehmigten Stellen verteilt werden? 4.1 Gibt es Überlegungen, geeignetes Fachpersonal aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik auch außertariflich zu bezahlen? 4.2. Gibt es Überlegungen, interessierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (verschiedener Laufbahnen) zu Cybercops weiterzubilden? 5.1 Gab es eine Evaluation nach 2012 zur Einstellung von Cybercops? 5.2 Wenn nein, warum nicht? 5.3 Wenn ja, was hat diese Evaluation ergeben? 6.1 Wie hat sich die Aufklärungsquote bei den im Freistaat Bayern bearbeiteten Strafanzeigen in den Fällen von „Cybercrime im engeren Sinn“ seit 2010 verändert (bitte nach Phänomen und Jahr aufschlüsseln)? 6.2 In wie vielen Fällen von Cybercrime im engeren Sinn konnten durch die Cybercops Täter ermittelt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren sowie den Delikts- oder Phänomenbereichen)? 6.3 Waren die ermittelten Täter zum Zeitpunkt der Tat in Bayern wohnhaft bzw. behördlich gemeldet? 7.1 Kam es bei den in Bayern ermittelten Tätern zu Verurteilungen (bitte beispielhaft einige herausragende Verurteilungen nennen)? 7.2 Wie oft wurde seit 2012 durch Cybercops Schadsoftware untersucht und die jeweiligen Täter/Programmierer ausfindig gemacht? 7.3 Um welche Art von Schadsoftware handelte es sich bei den Auswertungen mit ermittelten Tätern? 8.1 Wie ist das technische Hintergrundwissen auf der Sachbearbeiter-Ebene zu bewerten? 8.2 Bekommt die Sachbearbeitung in den Präsidien für die qualifizierte Abarbeitung der technischen Sachverhalte /Fragestellungen fachliche und technische Ermittlungsunterstützung ? 8.3 Wenn ja, wie sieht diese konkret aus, bzw. wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Wie viele sogenannte Cybercops gibt es momentan bei der Bayerischen Polizei (bitte die Entwicklung seit 2012, die einzelnen Besoldungsgruppen auflisten und etwaige Führungspositionen kennzeichnen )? 1.2 Wie viele der im Jahr 2012 bei der Bayerischen Polizei angeworbenen Cybercops haben zwischenzeitlich ihren Dienst wieder quittiert? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2017 17/16373 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16373 1.3 Wie viele sind in andere Fachbereiche bei der Polizei gewechselt? Die Entwicklung der Einstellungen lässt sich aus folgender Tabelle entnehmen: Beginn der einjährigen polizeifachlichen Unterweisung Anzahl 01.07.2011 25 01.05.2014 22 01.05.2016 21 Tabelle 1: Anzahl der Cybercops bei der Bayerischen Polizei Momentan befinden sich noch 21 Personen im Bereich des Technischen Computer- und Internetkriminaldienstes in der polizeifachlichen Unterweisung, die sie voraussichtlich Ende April 2017 abschließen werden. Alle im Jahr 2011 eingestellten Personen, die 2012 die einjährige polizeifachliche Unterweisung beendet haben, sind weiterhin im Dienst der Bayerischen Polizei. Eine Person hiervon ist in den Bereich des fachlichen Schwerpunkts Wirtschaftskriminaldienst gewechselt. Sie erfüllte für beide fachlichen Schwerpunkte die notwendigen Voraussetzungen . Über die gestellten Fragen hinaus können wir mitteilen, dass eine im Jahr 2014 eingestellte Person für den Bereich Technischer Computer- und Internetkriminaldienst den Polizeidienst verlassen hat. Damit ergibt sich die momentane Zahl von 45 fertig ausgebildeten aktiven Beschäftigten im Bereich des fachlichen Schwerpunkts Technischer Computer- und Internetkriminaldienst . Wie bereits oben dargestellt, werden mit Ende April 2017 voraussichtlich weitere 21 fertig ausgebildete Beschäftigte in diesem Bereich zur Verfügung stehen. 2.1 Wie lange hat jeweils die Nachbesetzung der frei gewordenen Stellen gedauert? Die einjährige polizeifachliche Unterweisung für Computerund Internetkriminalisten beginnt aufgrund der speziellen Ausgestaltung der Ausbildung erst, wenn hinreichend große bzw. effektive Klassenstärken erreicht sind. Eine Nachbesetzung erfolgt also nur im Rahmen der Einstellung für den nächsten Beginn der polizeifachlichen Unterweisung. Hierbei wird auf die Angaben in Frage 1 verwiesen. 2.2 Wie viele der angeworbenen Cybercops haben Informatik studiert und wie viele studierten in ähnlichen Fachbereichen (aufgeschlüsselt in Bachelor und Master bzw. den einzelnen weiteren Studienbereichen )? Gem. § 70 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (FachV-Pol/VS) wird grundsätzlich ein Abschluss in einem Studiengang einer einschlägigen technischen Fachrichtung vorausgesetzt. Bisher eingestellt wurden: Studienabschlüsse Dipl.-Informatiker (FH) Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) Dipl.-Verwaltungsinformatiker Bachelor of Science, Informatik Dipl.-Ing. (FH) Elektrotechnik, mit entsprechenden Studienschwerpunkten Bachelor of Science, Wirtschaftsinformatik Dipl.-Ing. Elektrotechnik, (Uni) Bachelor of Engineering – Informationstechnik Dipl.-Ing. (FH) Bioinformatik Studienabschlüsse Dipl.-Betriebswirt (FH) – Schwerpunkt Informatik Dipl.-Ing. (FH) Techn. Informatik Bachelor of Arts, Management, Communication & IT Bachelor of Engineering, Telematik, TH Dipl.-Ingenieur Geoinformatik (FH) Dipl.-Ingenieur (FH) Feinwerktechnik/Mechatronik mit entsprechenden Studienschwerpunkten Bachelor of Arts (honour), Web Design & Development Bachelor of Engineering, Medientechnik Tabelle 2: Studienabschlüsse der eingestellten Cybercops 3.1 Gab es auch Einstellungen ohne abgeschlossenes Studium? Nein, siehe Antworten zu Frage 2.2. 3.2 Bis wann sollen die neu genehmigten Cybercops- Stellen besetzt werden? Die vorgesehenen rund 70 Stellen für Computer- und Internetkriminalisten sollen auf zwei Chargen verteilt zum 01.05. und 01.11.2017 besetzt werden. 3.3 Auf welche Dienststellen/Kommissariate sollen die neu genehmigten Stellen verteilt werden? Mit diesen Stellen werden das Dezernat 54 – Cybercrime des Bayerischen Landeskriminalamts und das Kriminalfachdezernat 12 – Cybercrime des Polizeipräsidiums München verstärkt. Bei den übrigen Polizeipräsidien werden die Stellen für die Kommissariate Cybercrime, die bei den Kriminalpolizeiinspektionen und Kriminalpolizeiinspektionen mit Zusatzaufgaben in Bayern seit 01.03.2017 eingerichtet werden, verwendet. 4.1 Gibt es Überlegungen, geeignetes Fachpersonal aus den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnik auch außertariflich zu bezahlen? Eine außertarifliche Bezahlung ist nicht vorgesehen. Zur Deckung des Personalbedarfs bzw. zur Gewinnung von Fachkräften werden stattdessen tarifrechtliche Möglichkeiten geprüft, insbesondere bei der Stufenzuordnung bzw. der Vorweggewährung von Entgeltstufen im Rahmen des § 16 des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). 4.2 Gibt es Überlegungen, interessierte Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte (verschiedener Laufbahnen ) zu Cybercops weiterzubilden? Diese Überlegungen werden bereits umgesetzt. Momentan werden neun Polizeibeamte mittels eines externen Hochschulstudiums zu Computer- und Internetkriminalisten weitergebildet . Zwischen dem Freistaat Bayern und den von den Beamten besuchten Hochschulen bestehen aber keine speziellen Verträge. 5.1 Gab es eine Evaluation nach 2012 zur Einstellung von Cybercops? 5.2 Wenn nein, warum nicht? 5.3 Wenn ja, was hat diese Evaluation ergeben? Mit der Einstellung von Personen mit einem externen Studienabschluss in den einschlägigen Fachrichtungen sowohl für den Technischen Computer- und Internetkriminaldienst als auch den Wirtschaftskriminaldienst wurden positive Erfahrungen gemacht. Dies bestätigten die Rückmeldungen aus den Polizeiverbänden, den jeweiligen Dienststellen, als Drucksache 17/16373 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 auch von Berufsvertretungen. Aus diesem Grunde wurden auch nach Abstimmungen mit den Verbänden und Berufsvertretungen weitere Einstellungen vorgenommen. 6.1 Wie hat sich die Aufklärungsquote bei den im Freistaat Bayern bearbeiteten Strafanzeigen in den Fällen von „Cybercrime im engeren Sinn“ seit 2010 verändert (bitte nach Phänomen und Jahr aufschlüsseln)? Nachfolgend werden die Fallzahlen und Aufklärungsquoten zu Computerkriminalität insgesamt und den einzelnen Kriminalitätsformen , die darunter subsumiert werden, auf Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) aufgeführt. Computerkriminalität (Summenschlüssel 897000) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 15.076 13.432 11.024 11.920 11.055 10.146 8.510 Aufgeklärte Fälle 4.372 3.202 3.026 3.330 3.190 2.895 2.923 Aufklärungs - quote in % 29 23,8 27,4 27,9 28,9 28,5 34,3 Tabelle 3: Computerkriminalität Summenschlüssel 897000 Quelle: PKS Bayern Hinweis zu Tabelle 3: Der Summenschlüssel 897000 ist nur eingeschränkt mit Vorjahren vergleichbar, da im Jahr 2016 neue Deliktsschlüssel u. a. im Bereich des § 263a Strafgesetzbuch – StGB (Computerbetrug ) eingeführt wurden. Computerbetrug soweit nicht unter den Schlüssel 516300 bzw. 517900 zu erfassen (517500) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 3.160 7.765 5.327 4.752 4.440 4.528 3.524 Aufgeklärte Fälle 1.074 1.297 1.092 1.322 1.170 1.069 1.065 Aufklärungsquote in % 34 16,7 20,5 27,8 26,4 23,6 30,2 Tabelle 4: Computerbetrug, Schlüssel 517500 Quelle: PKS Bayern Hinweis zu Tabelle 4: Der Schlüssel 517500 ist nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar, da im Jahr 2016 neue Deliktsschlüssel im Bereich des § 263a StGB (Computerbetrug) eingeführt wurden. Missbräuchliche Nutzung von Telekommunikationsdiensten § 263a StGB (517900) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 35 102 110 106 117 136 141 Aufgeklärte Fälle 3 23 18 29 40 46 80 Aufklärungsquote in % 8,6 22,5 16,4 27,4 34,2 33,8 56,7 Tabelle 5: Missbräuchl. Nutzung v. Telekommunikationsdiensten, Schlüssel 517900 Quelle: PKS Bayern Hinweis zu Tabelle 5: Der Schlüssel 517900 ist aufgrund von Änderungen der PKS-Schlüsselung nicht mehr mit den Vorjahren vergleichbar. Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung §§ 269, 270 StGB (543000) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 2.600 1.870 1.970 2.699 1.967 1.678 1.569 Aufgeklärte Fälle 1.225 732 790 771 706 631 604 Aufklärungsquote in % 47,1 39,1 40,1 28,6 35,9 37,6 38,5 Tabelle 6: Fälschung beweiserheblicher Daten/Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, Schlüssel 543000 Quelle: PKS Bayern Datenveränderung, Computersabotage §§ 303a, 303b StGB (674200) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 648 580 545 1.022 881 361 248 Aufgeklärte Fälle 142 190 101 152 157 123 81 Aufklärungsquote in % 21,9 32,8 18,5 14,9 17,8 34,1 32,7 Tabelle 7: Datenveränderung, Computersabotage, Schlüssel 674200 Quelle: PKS Bayern Ausspähen, Abfangen von Daten einschl. Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei §§ 202a, 202b, 202c, 202d StGB (678000) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 1.519 1.442 1.464 1.704 2.021 1.947 1.374 Aufgeklärte Fälle 279 189 234 229 275 258 240 Aufklärungsquote in % 18,4 13,1 16 13,4 13,6 13,3 17,5 Tabelle 8: Ausspähen, Abfangen von Daten, einschließlich Vorbereitungshandlungen und Datenhehlerei, Schlüssel 678000 Quelle: PKS Bayern Softwarepiraterie (private Anwendung z. B. Computerspiele) (715100) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 37 25 9 7 4 13 38 Aufgeklärte Fälle 35 25 9 5 4 13 37 Aufklärungsquote in % 94,6 100 100 71,4 100 100 97,4 Tabelle 9: Softwarepiraterie (private Anwendung), Schlüssel 715100 Quelle: PKS Bayern Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns (715200) 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Fallzahlen 6 2 3 8 12 11 7 Aufgeklärte Fälle 6 2 2 8 12 11 7 Aufklärungsquote in % 100 100 66,7 100 100 100 100 Tabelle 10: Softwarepiraterie in Form gewerbsmäßigen Handelns , Schlüssel 715200 Quelle: PKS Bayern 6.2 In wie vielen Fällen von Cybercrime im engeren Sinn konnten durch die Cybercops Täter ermittelt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren sowie den Delikts- oder Phänomenbereichen)? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16373 Es werden keine Statistiken darüber geführt, welche polizeilichen Sachbearbeiter ggf. mit welcher Qualifikation im Sinne der Fragestellung mit einer Fallbearbeitung betraut waren. 6.3 Waren die ermittelten Täter zum Zeitpunkt der Tat in Bayern wohnhaft bzw. behördlich gemeldet? Die Anteile der in Bayern gemeldeten Tatverdächtigen im Phänomenbereich „Computerkriminalität“ (Summenschlüssel 897000) ergeben sich aus nachfolgender Tabelle. Jahr Anteil der Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Bayern in % 2016 77,0 2015 77,2 2014 77,9 2013 78,9 2012 78,9 2011 78,3 2010 76,5 Tabelle 11: Anteil der Tatverdächtigen mit Wohnsitz in Bayern 7.1 Kam es bei den in Bayern ermittelten Tätern zu Verurteilungen (bitte beispielhaft einige herausragende Verurteilungen nennen)? Beim Staatsministerium der Justiz liegen keine statistischen Erkenntnisse dahingehend vor, ob gerade bei durch Cybercops geführten Ermittlungen es anschließend auch zu entsprechenden gerichtlichen Verurteilungen kam. Eine entsprechende Statistik nach Spezialisierung des ermittelnden Polizeibeamten wird nicht geführt. Ob an konkreten Ermittlungsverfahren Cybercops als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft mitgewirkt haben, lässt sich in der Regel auch nicht den Ermittlungsakten entnehmen. Erfasst werden in der Regel lediglich die polizeilichen Sachbearbeiter und der jeweilige Dienstgrad. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg teilte folgende zwei herausragende Verfahren, bei denen Cybercops an den Ermittlungen beteiligt waren und die mit einer Verurteilung endeten, mit: Fall 1: Dem Verurteilten lag unter anderem zur Last, in einer Vielzahl von Fällen über das Underground-Forum crimenetwork .biz zuvor ausgespähte Kreditkartendaten bezogen und sodann zum eigenen Vorteil zum Erwerb von Waren und Dienstleistungen eingesetzt zu haben. Zudem hatte er ebenfalls über das genannte Forum gefälschte ausländische Ausweisdokumente für sich und seine Lebensgefährtin bezogen und diese unter anderem zur Eröffnung von Bankkonten unter Falschpersonalien verwendet. Diese Bankkonten wiederum wurden Dritten zur Verfügung gestellt, welche die Erlöse anderer krimineller Geschäfte darauf einzahlen lassen konnten. Der Verurteilte sollte die eingegangenen Beträge abzüglich einer Provision an die Vortäter transferieren. Er wurde rechtskräftig vom Landgericht Traunstein zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren 10 Monaten verurteilt. Fall 2: In einem anderen Verfahren tätigte der Verurteilte eine Vielzahl von Warenbestellungen unter Verwendung fremder Personen-, Adress- und Zahlungsdaten im Internet. Die Bestellungen erfolgten dabei in einigen Fällen, um die Empfänger zu verärgern bzw. zu belästigen, in anderen Fällen ließ der Verurteilte die Waren an sog. Warenagenten versenden und erhielt eine Provision zwischen 15 und 35 % des jeweiligen Warenwertes. Daneben waren Fälle des sogenannten „Swattings“ Gegenstand des Verfahrens. Hierbei handelt es sich um ein vor allem in den USA zu beobachtendes Kriminalitätsphänomen , bei dem durch das Absetzen falscher Notrufe Rettungs- und/oder Polizeikräfte zu einer fremden Person geschickt werden, um diese durch die Folgen des Einsatzes zu schädigen. Schließlich lagen dem Verurteilten auch Fälle der Volksverhetzung und des Verbreitens von Kinderpornografie zur Last. Er wurde rechtskräftig vom Landgericht Nürnberg-Fürth zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren 5 Monaten verurteilt. 7.2 Wie oft wurde seit 2012 durch Cybercops Schadsoftware untersucht und die jeweiligen Täter/Programmierer ausfindig gemacht? 7.3 Um welche Art von Schadsoftware handelte es sich bei den Auswertungen mit ermittelten Tätern? Die Untersuchung von Schadsoftware im Sinne einer Verhaltensanalyse ist grundsätzlich Aufgabe des Bayerischen Landeskriminalamtes. Im Malwarelabor des Bayerischen Landeskriminalamtes sind keine sog. Cybercops mit der Untersuchung von Schadsoftware betraut. Die Analysen werden durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter geleistet. Von den ermittelnden Cybercrime-Dienststellen der Polizeipräsidien werden zum Teil „Light-Analysen“ durchgeführt. Hierbei wird ein Rechner mit der Schadsoftware infiziert und der Netzverkehr überprüft. Bislang wurden durch die Bayerische Polizei vorwiegend Ransomware, Spähtrojaner, Online-Banking-Trojaner und Remote Administration Tools (RAT)-Malware, aber auch beispielsweise speziell programmierte Software zum Eingriff in Onlinespiele untersucht. Über die Anzahl der Untersuchungen von Schadsoftware und der Untersuchung von Schadsoftware durch Cybercops im Speziellen werden keine Statistiken geführt. Ebenso wird keine Statistik geführt, in wie vielen Fällen die Täter durch die Untersuchung ausfindig gemacht werden konnten. 8.1 Wie ist das technische Hintergrundwissen auf der Sachbearbeiter-Ebene zu bewerten? Das bei dem einzelnen Sachbearbeiter vorliegende technische Hintergrundwissen divergiert nach Vorbildung, Fortbildungsstand und persönlicher Affinität zur IT. Die Aus- und Fortbildung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten stellt deswegen einen zentralen Punkt der Bekämpfungsstrategie dar. Bereits seit Anfang der 90er-Jahre gibt es daher spezielle Seminare zum Thema Cybercrime (vormals IuK-Kriminalität ). Um die Aus- und Fortbildung den stetig gestiegenen Anforderungen anzupassen, wurde bei der Bayerischen Polizei ein Aus- und Fortbildungskonzept erarbeitet, das sowohl die Ausbildung in allen Zweigen (2.–4. Qualifikationsebene – QE) der Bayerischen Polizei, als auch die Fortbildung regelt . Die Umsetzung dieses Aus- und Fortbildungskonzepts erfolgte am 09.03.2016. Dazu unterstützen die Beamten des Technischen Kriminaldienstes (TKD), die sog. Cybercops, die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter in der Abarbeitung der Fälle. Die Sachbearbeitung von Fällen der Cybercrime kann so qualitativ hochwertig erfolgen. 8.2 Bekommt die Sachbearbeitung in den Präsidien für die qualifizierte Abarbeitung der technischen Drucksache 17/16373 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Sachverhalte/Fragestellungen fachliche und technische Ermittlungsunterstützung? 8.3 Wenn ja, wie sieht diese konkret aus, bzw. wenn nein, warum nicht? In den Ermittlungsgruppen der Polizeiinspektionen werden speziell geschulte und fortgebildete Beamte für die Ermittlungen im Bereich „Cybercrime“ eingesetzt, die als sogenannte Schwerpunktsachbearbeiter Cybercrime zugleich als Multiplikatoren und Ansprechpartner bei der Anzeigenaufnahme in der Dienststelle fungieren. Dazu stehen die TKD-Beamten sowie die Beamten der sog. Regionalen Beweismittelsicherung und -auswertung (RBA) im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung regelmäßig für Anfragen und Unterstützungsleistungen der Sachbearbeitung zur Verfügung. Daneben steht die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) beim Bayerischen Landeskriminalamt den Polizeiverbänden als Beratungs- und Unterstützungsorgan zur Verfügung . Unterstützungsleistungen erfolgen entweder informell (beispielsweise im Rahmen telefonischer Anfragen) oder formell, durch eine offizielle Unterstützungsanfrage an die entsprechende Cybercrime-Dienststelle oder das Bayerische Landeskriminalamt. In entsprechenden Einzelfällen wird seitens des Bayerischen Landeskriminalamtes auch Unterstützung vor Ort geleistet. Zur Steigerung der IT-Kompetenz der Sachbearbeiter werden zudem zielgruppenorientierte Dienstunterrichte auf den Dienststellen durchgeführt. Durch das Bayerische Landeskriminalamt wird zudem ein Cybercrime-Infoportal betrieben, in welchem tagesaktuell über neu auftretende Schadsoftware informiert wird und den Sachbearbeitern Ermittlungshilfen an die Hand gegeben werden.