Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 06.02.2017 Nachfolgebesetzung bayerischer Schulleitungsämter im Bereich Grund- und Mittelschulen und Förderzentren im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst Schulleitungsmitglieder in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren nutzen immer häufiger Möglichkeiten zum vorzeitigen Wechsel in den Ruhestand. Gleichzeitig geben die zurückgehenden Bewerberzahlen für Schulleitungsämter großen Anlass zur Sorge um die künftige, qualitativ hochstehende Besetzung von Schulleitungsposten in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren in Bayern. Auch in anderen Bundesländern häuft sich die Anzahl der Schulen ohne Schulleitung. Wenn Schulleitungen früher als erwartet in den Ruhestand wechseln, ist eine mittel- und langfristig orientierte Nachbesetzungsplanung nötig. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Schulleiter und Konrektoren in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren wurden in Bayern aufgrund von Dienstunfähigkeit seit 2007 frühpensioniert (bitte pro Jahr angeben)? 1.2 Welche Gründe (bitte mit Häufigkeiten) wurden vom Staatsministerium angegeben (bitte seit 2007 pro Jahr angeben)? 1.3 Wie viele reguläre Ruhestandsversetzungen gab es dagegen bei Lehrkräften in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren (bitte seit 2007 pro Jahr angeben )? 2.1 Wie hoch ist in Bayern der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren, die zur vorzeitigen Pensionierung führten (bitte seit 2007 pro Jahr angeben)? 2.2 Wie stellt sich der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren im Vergleich zu den Lehrkräften dar? 2.3 Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellt ? 3. Wie viele Todesfälle gab es in Bayern bei Schulleitern und Konrektoren in den Jahren seit 2007 (bitte pro Jahr angeben)? 4. Wie viele Schulleiter und Konrektoren in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren sind seit 2007 in Bayern von ihrem Amt zurückgetreten (bitte konkrete Nennung der Gründe und pro Jahr angeben)? 5. Welche wirksamen Maßnahmen treffen in Bayern die Schulämter und die Regierung für eine gelingende Personalplanung bei der mittel- und langfristigen Nachbesetzung von Schulleitungsämtern? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.04.2017 Vorbemerkung: Die Anzahl der Bewerbungen auf eine Schulleitungsstelle an Grund-, Mittel- und Förderschulen wird nicht zentral erfasst und gespeichert. Deshalb kann ein Rückgang der Bewerberzahlen vor diesem Hintergrund nicht bestätigt werden. Eine Abfrage im September des aktuellen Schuljahres für den Bereich der Grund- und Mittelschulen ergab, dass zum Stand 20.09.2016 lediglich unter 1 Prozent aller Schulleitungsstellen unbesetzt waren. Unter unbesetzten Schulleiterstellen sind die Stellen zu verstehen, die trotz Ausschreibung vorerst nicht besetzt werden konnten. In allen anderen Fällen (z. B. Krankheit, zeitl. befristete Abordnung, Pensionierung während eines Schuljahres , erfolgreiche Bewerbung auf eine andere Stelle) wird die Schule bis zur Wiederbesetzung durch den Stellvertreter kommissarisch geleitet, der hierfür auch die entsprechende Leitungszeit erhält. 1.1 Wie viele Schulleiter und Konrektoren in Grundund Mittelschulen sowie Förderzentren wurden in Bayern aufgrund von Dienstunfähigkeit seit 2007 frühpensioniert (bitte pro Jahr angeben)? Eine Ausspielung statistischer Werte aus dem Personalverwaltungsprogramm VIVA ist erst seit dem Schuljahr 2012/2013 möglich. Für die Jahre vorher müsste zur Beantwortung der Frage eine Auswertung sämtlicher Personalakten aller Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. Lehrkräfte vorgenommen werden, die zwischen 2007 und 2012 aus den nachgefragten Gründen in den Ruhestand eingetreten bzw. verstorben sind. Von einer solchen Erhebung wurde wegen des unverhältnismäßigen Aufwands abgesehen. Da nach den Frühpensionierungen gefragt ist, wurden nur diejenigen Schulleitungen (und bei Frage 1.3 aufgrund der Vergleichbarkeit Lehrkräfte) ausgewertet, bei denen es sich um Beamte handelt. Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die folgende Anzahl an Schulleitern aufgrund von Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert worden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.06.2017 17/16411 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16411 Tabelle 1: Anzahl der Schulleitungen (Schulleiter und stellvertretende Schulleiter), die seit dem Schuljahr 2012/ 2013 aufgrund von Dienstunfähigkeit pensioniert wurden Schuljahr Grund- und Mittelschule Förderschule 2012/2013 31 4 2013/2014 23 2 2014/2015 23 3 2015/2016 25 0 1.2 Welche Gründe (bitte mit Häufigkeiten) wurden vom Staatsministerium angegeben (bitte seit 2007 pro Jahr angeben)? Die Ursachen für eine Frühpensionierung dürfen aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht und des damit einhergehenden Datenschutzes weder an den Regierungen noch im Staatsministerium erhoben oder gespeichert werden. 1.3 Wie viele reguläre Ruhestandsversetzungen gab es dagegen bei Lehrkräften in Grund- und Mittelschulen sowie Förderzentren (bitte seit 2007 pro Jahr angeben)? Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die folgende Anzahl an verbeamteten Lehrkräften regulär in den Ruhestand eingetreten : Tabelle 2: Anzahl der Lehrkräfte, die seit dem Schuljahr 2012/2013 regulär in den Ruhestand eingetreten sind Schuljahr Grund- und Mittelschule Förderschule 2012/2013 1.630 193 2013/2014 1.713 195 2014/2015 1.631 186 2015/2016 1.329 149 2.1 Wie hoch ist in Bayern der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren, die zur vorzeitigen Pensionierung führten (bitte seit 2007 pro Jahr angeben)? 2.2 Wie stellt sich der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren im Vergleich zu den Lehrkräften dar? 2.3 Ist der Staatsregierung bekannt, wie sich der Anteil psychischer Erkrankungen bei Schulleitern und Konrektoren im Vergleich zu anderen Bundesländern darstellt? Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.2. 3. Wie viele Todesfälle gab es in Bayern bei Schulleitern und Konrektoren in den Jahren seit 2007 (bitte pro Jahr angeben)? Seit dem Schuljahr 2012/2013 ist die folgende Anzahl an Schulleitern und stellvertretenden Schulleitern während der aktiven Dienstzeit verstorben: Tabelle 3: Anzahl der Schulleitungen (Schulleiter und stellvertretende Schulleiter), die seit dem Schuljahr 2012/2013 im aktiven Dienst verstorben sind Schuljahr Grund- und Mittelschule Förderschule 2012/2013 3 1 2013/2014 4 1 2014/2015 4 1 2015/2016 3 0 4. Wie viele Schulleiter und Konrektoren in Grundund Mittelschulen sowie Förderzentren sind seit 2007 in Bayern von ihrem Amt zurückgetreten (bitte konkrete Nennung der Gründe und pro Jahr angeben )? Die Anzahl der freiwilligen Rücktritte von Schulleiterinnen und Schulleitern sowie die zugrunde liegenden Ursachen werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht zentral erfasst und gespeichert. Zur Beantwortung der Frage müsste daher rückwirkend eine Prüfung aller Personalakten der sich momentan im höchsten funktionslosen Beförderungsamt befindlichen aktiven Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen vorgenommen werden. Von einer solchen Erhebung wurde wegen des hohen Aufwands ebenfalls abgesehen. 5. Welche wirksamen Maßnahmen treffen in Bayern die Schulämter und die Regierung für eine gelingende Personalplanung bei der mittel- und langfristigen Nachbesetzung von Schulleitungsämtern ? Beim Ausscheiden eines Schulleiters aus dem Amt wird die entsprechende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Schulanzeiger der jeweiligen Regierung ausgeschrieben . Die Auswahl erfolgt entsprechend dem am Wettbewerbsprinzip orientierten Auswahlverfahren ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Nach Abschluss des Verfahrens wird die ausgeschriebene Stelle grundsätzlich zum 1. August des jeweiligen Jahres neu besetzt . Damit soll sichergestellt werden, dass die Stelle eines Schulleiters nach Möglichkeit unmittelbar nach Ausscheiden des Vorgängers zum Schuljahresende wiederbesetzt wird, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. In Ausnahmefällen verlängert sich der Zeitraum einer Wiederbesetzung , z. B. wenn ein Schulleiter / eine Schulleiterin bereits zum Halbjahr in die Pension eintritt, frühzeitig wegen Krankheit oder aus anderen Gründen vor Ablauf eines Schuljahres aus dem Amt scheidet. Das Staatsministerium ist sich der Bedeutung der Schulleitung und ihrer Qualifizierung bewusst. Um Schulleitungen mittel- und langfristig mit geeignetem Personal zu besetzen, finden umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen statt, um die Lehrkräfte auf eine Funktion in der Schulleitung vorzubereiten und sie in der Amtsausführung zu begleiten. Das vom Staatsministerium umgesetzte Qualifizierungsmodell zur Führungskräfteentwicklung im Schulwesen gliedert sich in drei Phasen. Zunächst gibt es zur Qualitätssicherung ein verbindliches Ausbildungscurriculum für neu ernannte Schulleiter (Modul B). Hinzu kommen die verpflichtende Vorqualifizierung (Modul A) sowie die berufsbegleitende Fortbildung in den ersten Amtsjahren (Modul C). Die Führungsfortbildung setzt also weit vor der Übertragung der Funktion an und wird in das Bewerbungsverfahren einbezogen. Sie endet nicht mit der Übernahme der Leitungsaufgabe und verbindet den Auswahlprozess mit dem Qualifizierungsprozess. Die Gesamtzahl der verpflichtenden Ausbildungstage ist dabei in der Vergangenheit von 20 Tagen auf 32,5 Tage gestiegen. Mit diesem Modell werden geeignete Lehrkräfte bereits frühzeitig dabei unterstützt, sich zur kompetenten Führungskraft zu entwickeln.