Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 16.01.2017 Unterrichtsversorgung in Unterfranken Nach einer Resolution des Unterfränkischen Lehrer- und Lehrerinnenverbandes vom vergangenen Dezember ist die Unterrichtsversorgung der Schüler in Unterfranken „dramatisch angespannt“. Als Ursachen nennt der Verband den Mangel an qualifizierten Lehrer(inne)n, an Lehrstunden und eine personell unzureichend ausgestattete mobile Reserve. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Lehrer für das Lehramt Realschule und Gymnasium konnten nach dem Ende ihres Referendariats nicht in den Dienst übernommen werden (bitte jeweils mit Aufstellung nach Fächerverbindungen)? b) Wie viele Lehrerstellen blieben zum Schuljahresbeginn in den Grund- und Mittelschulen, der Berufsschule und den Förderschulen unbesetzt? c) Welche Angebote der Um- und Nachqualifizierung für Lehramtsabsolventen gibt es und welche Entlohnung ist im Falle einer Anstellung oder Übernahme in den Staatsdienst vorgesehen? 2. a) Wie viele Lehrer umfasst die mobile Reserve in der ersten Hälfte des Schuljahrs 2016/17 in Unterfranken? b) Wie viele der als Einsatzreserve vorgesehenen Lehrer sind aktuell nicht einsetzbar, da sie sich im Krankenstand befinden oder aus einem anderweitigen Grund nicht verfügbar sind? c) Wie lange dauert derzeit durchschnittlich der Einsatz eines Lehrers an einer Schule (bitte Aufstellung nach Schularten)? 3. a) Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Lehrer entwickelt, die Elternzeit in Anspruch genommen haben (bitte Aufstellung nach Schularten)? b) Wie viele Lehrer unterrichten derzeit in Teilzeit (bitte Aufstellung nach Schularten)? 4. a) Wie viele Lehrer sind in diesem Schuljahr mit Aushilfsverträgen beschäftigt und welche Laufzeit haben die Verträge (bitte Aufstellung nach Schularten und Monaten )? b) Wie werden sie entlohnt (bitte Aufstellung nach Schularten )? 5. a) Wie viele Doppelführungen von Schulklassen gibt es im laufenden Schuljahr (bitte Aufstellung nach Schularten )? b) Wie viele ursprünglich für den differenzierten Unterricht vorgesehenen Unterrichtsstunden mussten seit Schuljahresbeginn gestrichen werden (bitte Aufstellung nach Schularten)? c) Wie hoch ist die Zahl der Vertretungsstunden seit Schuljahresbeginn (bitte Aufstellung nach Schularten )? 6. a) Wie viele Unterrichtsstunden mussten ganz entfallen (bitte Aufstellung nach Schularten)? b) In wie vielen Fällen musste eine Klasse wegen des Ausfalls eines Lehrers auf andere Klassen aufgeteilt werden (bitte mit Bezeichnung der jeweiligen Schule)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.04.2017 1. a) Wie viele Lehrer für das Lehramt Realschule und Gymnasium konnten nach dem Ende ihres Referendariats nicht in den Dienst übernommen werden (bitte jeweils mit Aufstellung nach Fächerverbindungen )? Im Bereich der staatlichen Realschulen gab es im September 2016 insgesamt 2.411 Bewerber (710 aus dem laufenden Prüfungsjahrgang, 1.657 Wartelistenberechtigte und 44 freie Bewerber). Die insgesamt 2.140 nicht auf einer Planstelle eingestellten Bewerber sind in der nachfolgenden Tabelle 1 zu 1 nach Fächerverbindung differenziert dargestellt. Tabelle 1 zu 1. Nicht eingestellte Bewerber für eine Planstelle im Schuldienst an staatlichen Realschulen im September 2016 Fächerverbindung Nicht eingestellte Bewerber für eine Planstelle im Schuldienst an staatlichen Realschulen im September 2016 F/Geo 102 E/G 146 D/Geo 184 D/G 285 D/E 73 D/M 53 E/M 31 M/Ph 94 M/C 79 Ph/C 5 B/C 32 D/F 21 E/F 28 F/Ek 35 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.07.2017 17/16414 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16414 Fächerverbindung Nicht eingestellte Bewerber für eine Planstelle im Schuldienst an staatlichen Realschulen im September 2016 Inf + Beifach 4 KR + Beifach 298 Ev + Beifach 97 sonst. WW + Beifach 295 sonst. Sw + Beifach 84 sonst. Sm + Beifach 100 sonst. Mu + Beifach 50 Ku + Beifach 40 sonst. Fächerverbindungen 4 Insgesamt 2.140 Um eine Einstellung in den Schuldienst an staatlichen Gymnasien bewarben sich im September 2016 insgesamt 3.383 Personen (1.019 aus dem aktuellen Prüfungsjahrgang, 2.154 Wartelistenberechtigte und 210 freie Bewerber). Die insgesamt 3.129 Bewerber, die nicht im Rahmen einer Planstelle eingestellt wurden, sind in Aufgliederung nach ihrer Fächerverbindung der folgenden Tabelle 2 zu 1 zu entnehmen . Tabelle 2 zu 1. Nicht eingestellte Bewerber für eine Planstelle im Schuldienst an staatlichen Gymnasien im September 2016 Fächerverbindung Nicht eingestellte Bewerber für eine Planstelle im Schuldienst an staatlichen Gymnasien im September 2016 K + Beifach 301 Ev + Beifach 31 L + Beifach 202 F + Beifach 284 Sp + Beifach 294 D/E, D/G, D/Sk, D/ Geo 805 E/G, E/Sk, E/Geo, E/It 464 WR/E, WR/Geo 81 M + Beifach 223 Ph/Geo, Ph/In, In/ WR, In/E 10 B + Beifach, C + Beifach 140 Ps + Beifach 41 Musik 26 Kunst 11 Sm/D, Sm/E 112 Sw/D, Sw/E 104 Insgesamt 3.129 Darüber hinaus gab es im September 2016 weitere Einstellungsmöglichkeiten an Realschulen und Gymnasien in kommunaler oder privater Trägerschaft, im Rahmen einer Zweitqualifizierungsmaßnahme zum Erwerb einer weiteren Lehramtsbefähigung oder als befristet angestellte Aushilfslehrkraft an staatlichen Schulen. Zudem bieten sich den Absolventen der Zweiten Staatsprüfung nach dem Referendariat auch Anstellungsmöglichkeiten im Schuldienst außerhalb Bayerns. b) Wie viele Lehrerstellen blieben zum Schuljahresbeginn in den Grund- und Mittelschulen, der Berufsschule und den Förderschulen unbesetzt? An den Grund- und Mittelschulen in Bayern gab es zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 im Rahmen der Klassenbildung keine unbesetzten Stellen. Wenn für die Einstellung besetzbare Planstellen mangels geeigneter Bewerber oder aufgrund von Nichtantritten nicht besetzt werden konnten, wurden hierfür bis zum nächsten Einstellungstermin befristete Arbeitsverträge vergeben, sodass alle Einstellungskapazitäten ausgeschöpft werden konnten. Im Lehramt für Sonderpädagogik waren zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 von den insgesamt 789 Einstellungsmöglichkeiten (Planstellen und staatliche Angestelltenverträge ) noch 67 Angestelltenverträge offen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass den Regierungen zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Bewerber zur Verfügung standen. Diese Stellen konnten jedoch sukzessive im Laufe des ersten Schulhalbjahres besetzt werden. Im Bereich der beruflichen Schulen konnten die im Rahmen des Direktbewerbungsverfahrens ausgeschriebenen sowie im anschließenden Zuweisungsverfahren zu vergebenden Stellen zum Schuljahresbeginn vollumfänglich besetzt werden. Wenn für die Einstellung besetzbare Planstellen mangels geeigneter Bewerber – z. B. in Mangelfächern wie Metalltechnik sowie Elektro- und Informationstechnik, für die vom Staatsministerium stets Sondermaßnahmen und aktuelle Kooperationsmodelle mit Universitäten zur Qualifizierung von Bewerbern initiiert werden – nicht besetzt werden konnten, wurden hierfür bis zum nächsten Einstellungstermin befristete Arbeitsverträge vergeben, sodass alle Einstellungskapazitäten ausgeschöpft werden konnten und die Unterrichtsversorgung vollumfänglich sichergestellt werden konnte. c) Welche Angebote der Um- und Nachqualifizierung für Lehramtsabsolventen gibt es und welche Entlohnung ist im Falle einer Anstellung oder Übernahme in den Staatsdienst vorgesehen? Zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung können nach Art. 22 Abs. 2 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für andere Schularten nachqualifiziert werden. Derzeit gibt es für Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen folgende Angebote: Zweitqualifizierung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Februar 2016: Im Februar 2016 konnten sich Lehrkräfte, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zum Februar 2016 erfolgreich abgeschlossen hatten und bei denen die Fächerverbindung (einschließlich Erweiterungsfächer) eines der Fächer Deutsch, Mathematik oder Englisch und darüber hinaus ein weiteres für die Mittelschule relevantes Fach enthält, für eine zweijährige Zweitqualifizierung bewerben . Um alle bereitgestellten Kontingente besetzen zu können, erfolgte eine Ausweitung der Maßnahme auf Wartelistenbewerber mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien und auf Lehrkräfte, die die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zum Februar 2016 erfolgreich abgeschlossen hatten (mit allen Fächerkombinationen ) bis zu einem Notenschnitt von 3,5. Drucksache 17/16414 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Auch Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Realschulen bzw. Gymnasien (mit den Fächern Deutsch oder Englisch in der Fächerkombination und einer weiteren modernen Fremdsprache und mit einem Notenschnitt bis zu 3,5), die zum Bewerbungszeitraum an einer Mittelschule tätig waren sowie eine mindestens sechsmonatige Bewährungszeit an einer bayerischen Mittelschule nachweisen konnten, wurden zum Februar 2016 zu einer eineinhalbjährigen Zweitqualifizierung zugelassen. Zweitqualifizierung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Schuljahr 2016/2017: Zum Schuljahr 2016/2017 wurden Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen mit zwei Fächern, die dem Fächerkanon des Lehramts an Mittelschulen zugeordnet werden können, und Studienreferendare für Gymnasien bzw. Realschulen, die die Zweite Staatsprüfung im Sommer 2016 für das Lehramt an Gymnasien bzw. Realschulen erfolgreich mit zwei Fächern abschlossen haben, die ebenfalls dem Fächerkanon des Lehramts an Mittelschulen zugeordnet werden können, zu einer zweijährigen Zweitqualifizierung zugelassen. Um alle bereitgestellten Kontingente besetzen zu können, erfolgte eine Ausweitung der zweijährigen Maßnahme auf Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen mit allen Fächerkombinationen bis zu einem Notenschnitt von 3,5 explizit für den Regierungsbezirk Oberbayern. Des Weiteren konnten sich Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen mit mindestens einjähriger Mittelschulerfahrung und mit zwei Fächern, die dem Fächerkanon des Lehramts an Mittelschulen zugeordnet werden können, zu einer einjährigen Zweitqualifizierung bewerben. Zweitqualifizierung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen zum Februar 2017: Im Februar 2017 konnten Studienreferendare mit allen Fächerkombinationen , die die Zweite Staatsprüfung im Februar 2017 für das Lehramt an Gymnasien mit einem Gesamtnotenschnitt bis 3,5 erfolgreich abgeschlossen hatten, und Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen (mit allen Fächerkombinationen) mit einem Gesamtnotenschnitt bis 3,5 zu einer zweijährigen Zweitqualifizierung zugelassen werden. Zu der eineinhalbjährigen Zweitqualifizierung konnten sich Lehrkräfte mit der Lehramtsbefähigung für Gymnasien bzw. Realschulen mit allen Fächerkombinationen und einem Gesamtnotenschnitt bis 3,5, die als Lehrkraft an einer bayerischen staatlichen Mittelschule tätig waren sowie eine mindestens sechsmonatige Bewährung als Lehrkraft an einer bayerischen staatlichen Mittelschule nachweisen, bewerben. Eine Bewährungsfeststellung beendet die Zweitqualifizierung und führt zum Erwerb der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzung zu einer Berufung in das Beamtenverhältnis in der Besoldungsgruppe A 12. Zweitqualifizierungsmaßnahme für das Lehramt für Sonderpädagogik zum Schuljahr 2016/2017: Da der Bedarf an Lehrkräften für Sonderpädagogik aufgrund des hohen Bedarfs an qualifiziertem Personal nicht aus Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik gedeckt werden kann, wurde für das Schuljahr 2016/2017 eine Zweitqualifizierungsmaßnahme für Grundschul-, Realschul- und Gymnasiallehrkräfte aufgelegt. Insgesamt 100 Lehrkräfte dieser Lehrämter wurden zu einer sonderpädagogischen Zweitqualifizierungsmaßnahme zugelassen, wobei die Absolvierung des ersten Jahres in einem staatlichen Angestelltenverhältnis erfolgt. Im zweiten Jahr werden die Teilnehmer in ein Beamtenverhältnis auf Probe für das Lehramt für Sonderpädagogik übernommen (Besoldungsgruppe A 13). Das Angebot richtete sich an Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Realschulen oder an Gymnasien, die sich bereits mindestens ein Jahr im Förderschuldienst bewährt hatten und über eine positive Eignungsfeststellung bezüglich der Tätigkeit im Förderschulbereich verfügten. Ausgewählt wurden die Bewerberinnen und Bewerber nach dem Leistungsprinzip. Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung insbesondere im Zusammenhang mit der Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen an staatlichen Berufsschulen : Im Zusammenhang mit der Beschulung von Asylbewerbern und Flüchtlingen werden im Schuljahr 2016/2017 zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung u. a. auch Absolventen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Realschulen im Rahmen von halb- bzw. einjährigen Zweitqualifizierungsmaßnahmen für den Einsatz an staatlichen Berufsschulen ausgebildet. Ziel dieser Maßnahmen ist die Übernahme ins Beamtenverhältnis bzw. die dauerhafte Einstellung an staatlichen Berufsschulen mit Eingangsamt A 13 bzw. E 13 (TV-L). Maßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses in der Fächerverbindung Mathematik/Physik an Fachoberschulen und Berufsoberschulen für Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen: Im Rahmen der Maßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses in der Fächerverbindung Mathematik/Physik an Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden auch im Schuljahr 2016/2017 Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen qualifiziert. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung werden die Teilnehmer zu Studienräten (Eingangsamt A 13) ernannt. 2. a) Wie viele Lehrer umfasst die mobile Reserve in der ersten Hälfte des Schuljahrs 2016/17 in Unterfranken ? b) Wie viele der als Einsatzreserve vorgesehenen Lehrer sind aktuell nicht einsetzbar, da sie sich im Krankenstand befinden oder aus einem anderweitigen Grund nicht verfügbar sind? c) Wie lange dauert derzeit durchschnittlich der Einsatz eines Lehrers an einer Schule (bitte Aufstellung nach Schularten)? Die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung. Deshalb werden hierfür bayernweit beständig erhebliche Anstrengungen unternommen . Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden die Lehrkräfte der mobilen Reserve eingesetzt. So standen zum Schuljahresbeginn 2016/2017 insgesamt 2.377 Vollzeitkapazitäten für den Einsatz in der Mobilen Reserve zur Verfügung. Dieses Kontingent setzt sich zusammen aus 1.950 Vollzeitkapazitäten für Lehrkräfte des Lehramts an Grundschulen bzw. an Mittelschulen sowie Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16414 weitere 212 Vollzeitkapazitäten aus dem Bereich der Fachlehrer sowie 215 Vollzeitkapazitäten durch das Vorziehen der im November und Januar eines Schuljahres jeweils erfolgenden Aufstockungen im vollen Umfang erstmals bereits auf den Schuljahresbeginn. Zum Schulhalbjahr 2016/2017 wurde zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte abgedeckt. Die Zuweisungen werden jeweils bedarfsorientiert auf der Grundlage regelmäßiger Stichtagserhebungen vorgenommen, d. h. aktuelle Entwicklungen der Vertretungssituation (z. B. längerfristige Erkrankungen , Schwangerschaften, etc.) werden bei der jeweiligen Vergabe der zusätzlichen Stellenkontingente berücksichtigt. Damit kann die Mobile Reserve unter Bezugnahme auf die konkreten Vertretungssituationen dem unterschiedlich steigenden Bedarf während des Schuljahres angepasst werden. Im Regierungsbezirk Unterfranken wurden entsprechend der Schüler- und Klassenzahlentwicklung im aktuellen Schuljahr ca. 210 Vollzeitlehrerstellen für Grund- und Mittelschullehrer zuzüglich 21 Vollzeitlehrerstellen für Fachlehrer aus dem Gesamtkontingent der bereitzustellenden Mobilen Reserve ab Schuljahresbeginn vorgehalten. Diese Kontingente konnten durch die zuständige Regierung von Unterfranken vollumfänglich mit Personal besetzt werden. Die Daten über die Abwesenheitszeiten der Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden nicht zentral erfasst und gespeichert ; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Prüfung der Personalakten von mehreren Hundert Lehrkräften an staatlichen Grund- und Mittelschulen an der Regierung von Unterfranken vorgenommen werden. Von einer solchen Erhebung wurde abgesehen. Im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve werden Abfragen zur generellen Vertretungssituation in den einzelnen Schulamtsbezirken vorgenommen. Die Rückmeldungen der Regierungen wiesen im Schuljahr 2016/2017 zu den jeweiligen Stichtagen eine Versorgungssituation aus, die auch bayernweit mit der der Vorjahre vergleichbar war, allerdings regional unterschiedliche Ausprägungen zeigte (z. B. erhöhter Vertretungsbedarf infolge von Schwangerschaften in bestimmten Schulamtsbezirken). Die Zuständigkeit für die Planung und Zuteilung der Mobilen Reserven an die einzelnen Schulen liegt bei den staatlichen Schulämtern. Diese nehmen ihre Planung unter Berücksichtigung der konkreten Vertretungsfälle im Schulamtsbezirk vor. Die Lehrkräfte der Mobilen Reserve werden im gesamten Schulamtsbezirk und ggf. auch übergreifend eingesetzt und im Vertretungsfall bedarfsgerecht zugewiesen . Ziel ist es, Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden . Die Dauer eines Einsatzes richtet sich nach der Abwesenheit der zu vertretenden Lehrkraft. Daten über die durchschnittliche Einsatzdauer einer Mobilen Reserve werden vom Staatsministerium nicht erhoben, da die durchschnittliche Einsatzzeit der Mobilen Reserven erheblichen Schwankungen unterliegt und deshalb geringe Erkenntnisse in Bezug auf die zu bildenden Kontingente in den einzelnen Regierungsbezirken liefert. Um die durchschnittliche Einsatzdauer der Mobilen Reserve zu erheben, müssten die insgesamt 96 staatlichen Schulämter sämtliche Vertretungseinsätze aller sich im Einsatz befindlichen Mobilen Reserven rückwirkend für die letzten Jahre auswerten. Von einer solchen Auswertung wird aufgrund des erheblichen Verwaltungsaufwands abgesehen . An Förderzentren im Regierungsbezirk Unterfranken wurden für das Schuljahr 2016/2017 Mobile Reserven im Umfang von rund 38 Vollzeitlehrereinheiten gebildet. Die Daten zu den Abwesenheitszeiten einzelner Lehrkräfte der Mobilen Reserve an Förderzentren liegen dem Staatsministerium nicht vor. Mit Stand vom 08.02.2017 berichtet der Regierungsbezirk Unterfranken, dass im Bereich der Förderschule die aktuell anfallenden Ausfälle infolge von Langzeiterkrankungen, Beschäftigungsverboten, Mutterschutz und Elternzeit bis auf wenige Spitzen ausgeglichen werden. Im Bereich der staatlichen Realschulen besteht keine institutionalisierte Mobile Reserve. Die zur Abwendung von Unterrichtsausfall zur Verfügung stehenden Planstellen werden als sogenannte „Integrierte Lehrerreserve“ genutzt, damit die Schulleitungen der staatlichen Realschulen vor Ort noch flexibler auf kurzfristigen Unterrichtsausfall reagieren können. Durch Zuweisung von 89 Stellen aus der demografischen Rendite zum Schuljahr 2016/2017 konnte die Integrierte Lehrerreserve deutlich ausgebaut werden. Einer durchschnittlich großen staatlichen Realschule stehen damit zur Abwendung von Unterrichtsausfall in etwa 18 Lehrerwochenstunden zusätzlich zum Grundbudget zur Verfügung, im Vorjahr waren es zehn Lehrerwochenstunden. Daneben sind im kurzfristigen Vertretungsfall auch Stundenplanänderungen vorzunehmen oder Mehrarbeit anzuordnen. Für längerfristige Ausfälle (ab sechs Wochen) stehen den staatlichen Realschulen die notwendigen Geldmittel zur Beschäftigung von Aushilfslehrkräften zur Verfügung. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen werden seit Einführung der Integrierten Lehrerreserve Lehrkräfte im Status einer Mobilen Reserve an Einzelschulen zugewiesen. Grund hierfür ist das Vorliegen besonderer Situationen an Einzelschulen, z. B. bereits in der Personalplanungsphase bekannte, krankheitsbedingte Ausfälle von Lehrkräften des Stammpersonals, die nicht durch Aushilfsverträge aufgefangen werden können. Diese Mobilen Reserven sind daher grundsätzlich das ganze Schuljahr über an der Stammschule eingesetzt. Dem Staatsministerium liegen keine Informationen vor, wie viele der als Einsatzreserve vorgesehenen Lehrer derzeit nicht einsetzbar sind, da die Schulleiter die Stunden der Integrierten Lehrerreserve auf verschiedene Lehrkräfte verteilen . Im Bereich der staatlichen Gymnasien im Regierungsbezirk Unterfranken umfasst die Mobile Reserve in der ersten Hälfte des Schuljahrs 2016/2017 elf Lehrkräfte, von denen eine Lehrkraft aktuell nicht einsetzbar ist. Die Mobile Reserve wird im Gymnasialbereich ausschließlich für längerfristigen Aushilfsbedarf (z. B. Mutterschutz mit anschließender Elternzeit, langfristige Erkrankungen) eingesetzt , da aufgrund des Fächerprinzips sowie der im Vergleich zum Grundschulbereich wesentlich geringeren Anzahl an Standorten ein Schulwechsel für eine Lehrkraft der Mobilen Reserve häufig mit einem Umzug verbunden ist und damit schwieriger zu realisieren ist als im Grundschulbereich. Die Zuweisung erfolgt in den meisten Fällen für mindestens ein Halbjahr. Ausfälle von kürzerer Dauer werden dagegen mit der Zuweisung von Mitteln für befristete Beschäftigungsverhältnisse oder mit schulinternen Maßnahmen (Einsatz der Integrierten Lehrerreserve, Einsatz der Mittel zur eigenen Bewirtschaftung, Mehrarbeit etc.) kompensiert. Im Bereich der staatlichen Berufsschulen ist keine mobile Reserve eingerichtet. Drucksache 17/16414 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 An den staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen steht die Mobile Reserve verteilt auf 16 räumlich zusammengefasste Schulcluster bereit. Für die Schulen hat dies den Vorteil, dass, entsprechend dem Ausfall an der eigenen Schule, Lehrkräfte mit unterschiedlichen Fächerkombinationen zum Einsatz gebracht werden können. Die Clusterbildung trägt dazu bei, den Wirkungs- und Auslastungsgrad der Lehrkräfte der Mobilen Reserve zu optimieren und damit den Unterrichtsausfall zu minimieren. Solange kein Vertretungsfall eintritt, werden die Lehrkräfte der Mobilen Reserve zur individuellen Förderung, für Differenzierungsangebote oder Ergänzungsunterricht an der Stammschule eingesetzt. Die Koordination des Einsatzes der mobilen Reserven in den gebildeten Clustern erfolgt – entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip – durch die Schulleitungen. Im Regierungsbezirk Unterfranken umfasste die Mobile Reserve zum Schuljahresbeginn (Stichtag 19.09.2016) 1,8 Vollzeitlehrkräfte. Vonseiten des Staatsministeriums werden keine Daten bezüglich der aktuellen Einsetzbarkeit und der durchschnittlichen Einsatzzeit eines Lehrers an einer anderen Schule erhoben. 3. a) Wie hat sich in den vergangenen zehn Jahren die Zahl der Lehrer entwickelt, die Elternzeit in Anspruch genommen haben (bitte Aufstellung nach Schularten)? In nachfolgender Tabelle zu 3 a ist für die Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017 die Anzahl der Lehrkräfte des Freistaates Bayern in Elternzeit nach Schularten differenziert ausgewiesen. Zu beachten ist, dass die Auswertung zu den Lehrkräften in Elternzeit auf Basis des Personalverwaltungssystems VIVA erfolgte. Die entsprechenden Daten aus VIVA liegen seit dem Schuljahr 2012/2013 vor. Tabelle zu 3 a. Lehrkräfte des Freistaates Bayern in Elternzeit seit dem Schuljahr 2012/20131 Schulart Lehrkräfte des Freistaates Bayern in Elternzeit im Schuljahr 2012/2013 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Grund-/ Mittelschule 2.699 2.656 2.697 2.849 2.842 Realschule 570 652 725 734 765 Gymnasium 1.072 1.145 1.185 1.182 1.219 Fachober-/ Berufsoberschule 77 111 110 134 143 Förderzentrum 408 426 466 478 504 Berufsschule 117 130 127 120 158 1 Quelle: Personalverwaltungssystem VIVA (jeweils zum Stand 1. Oktober des entsprechenden Schuljahres); bis zum Schuljahr 2011/2012 liegen keine Daten vor. b) Wie viele Lehrer unterrichten derzeit in Teilzeit (bitte Aufstellung nach Schularten)? Für das Schuljahr 2016/2017 können auf Basis der amtlichen Schulstatistik derzeit noch keine Angaben gemacht werden, da die im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten “ zum Stichtag 1. Oktober 2016 erhobenen Lehrerdaten zunächst zeitaufwendige Plausibilisierungsprozesse durchlaufen, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Ersatzweise ist in der nachfolgenden Tabelle zu 3 b die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 in Aufgliederung nach Schularten dargestellt . Tabelle zu 3 b. Teilzeitbeschäftigte Lehrkäfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 Schulart Teilzeitbeschäftigte Lehrkäfte 1 als Personen im Schuljahr 2015/2016 Grundschule 14.324 Mittel-/Hauptschule 5.362 Förderzentrum (einschl. Schule für Kranke) 3.426 Schulartunabhängige Orientierungsstufe 16 Integrierte Gesamtschule 48 Freie Waldorfschule 408 Realschule 5.202 Realschule zur sonderpädagogischen Förderung 68 Wirtschaftsschule 535 Abendrealschule 6 Gymnasium 8.687 Abendgymnasium 13 Kolleg 34 Berufsschule 1.640 Berufsschule zur sonderpädagogischen Förderung 296 Berufsfachschule 928 Fachoberschule 799 Berufsoberschule 184 Fachschule (einschl. Landwirtschaftsschulen ) 450 Fachakademie 654 insgesamt 43.080 1 Als teilzeitbeschäftigt gelten alle Lehrkräfte, die mit mindestens der Hälfte, aber weniger als der vollen Unterrichtspflichtzeit beschäftigt sind. 4. a) Wie viele Lehrer sind in diesem Schuljahr mit Aushilfsverträgen beschäftigt und welche Laufzeit haben die Verträge (bitte Aufstellung nach Schularten und Monaten)? In der nachfolgenden Tabelle zu 4 ist die Anzahl der befristet angestellten voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 nach Schularten differenziert ausgewiesen. Zu den Laufzeiten der Verträge liegen dem Staatsministerium keine Informationen vor. Für das Schuljahr 2016/2017 liegen derzeit noch keine Daten vor. Tabelle zu 4. Befristet angestellte voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 Schulart Befristet angestellte vollund teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 Grund-/Mittel-/Hauptschule 644 Förderzentrum 330 Realschule 1.137 Gymnasium 371 Kolleg 1 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16414 Schulart Befristet angestellte vollund teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte als Personen im Schuljahr 2015/2016 IGS/ORST 5 Wirtschaftsschule 49 Berufsschule 220 Berufsschule z. sonderpäd. Förderung 24 Berufsoberschule 29 Fachoberschule 181 Berufsfachschule 51 Berufsfachschule des Gesundheitswesens 29 Fachschule1 3 Fachakademie1 5 1 ohne Schulen im Verantwortungsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) b) Wie werden sie entlohnt (bitte Aufstellung nach Schularten)? Die Vergütung der Lehrkräfte mit Aushilfsverträgen richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L). Relevante Faktoren für die Festlegung der Vergütung sind dabei einerseits die Vorbildung bzw. Ausbildung, andererseits die konkret ausgeübte Tätigkeit. Bei gleicher Vorbildung und gleicher Tätigkeit entspricht das Entgelt einer befristeten angestellten Aushilfslehrkraft dem einer unbefristet angestellten Lehrkraft, die ebenfalls nach TV EntgO-L vergütet wird. 5. a) Wie viele Doppelführungen von Schulklassen gibt es im laufenden Schuljahr (bitte Aufstellung nach Schularten)? Daten zur Häufigkeit von Doppelführungen von Klassen liegen dem Staatsministerium nicht vor. Zur Beantwortung der Frage wäre daher eine Befragung der einzelnen Schulen notwendig. Hiervon wird aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwandes abgesehen. b) Wie viele ursprünglich für den differenzierten Unterricht vorgesehenen Unterrichtsstunden mussten seit Schuljahresbeginn gestrichen werden (bitte Aufstellung nach Schularten)? Im Rahmen der amtlichen Schulstatistik wird die Anzahl der Stunden für den differenzierten Unterricht, die infolge von Krankheitsfällen vorübergehend aufgelöst werden müssen, nicht separat erhoben. c) Wie hoch ist die Zahl der Vertretungsstunden seit Schuljahresbeginn (bitte Aufstellung nach Schularten )? 6. a) Wie viele Unterrichtsstunden mussten ganz entfallen (bitte Aufstellung nach Schularten)? b) In wie vielen Fällen musste eine Klasse wegen des Ausfalls eines Lehrers auf andere Klassen aufgeteilt werden (bitte mit Bezeichnung der jeweiligen Schule)? Der folgenden Tabelle zu den Fragen 5 c, 6 a und 6 b sind die Angaben zum Unterrichtsausfall für Bayern insgesamt nach Schularten differenziert im Schuljahr 2015/2016 zu entnehmen . Dabei ist für jede Schulart der Anteil der nicht planmäßigen Unterrichtsstunden, der Anteil der Unterrichtsstunden, die durch Lehrkräfte vertreten worden sind, der Anteil der Unterrichtsstunden, die aufgrund organisatorischer Maßnahmen (z. B. Aufhebung von Klassenteilungen, Mitführung von Klassen etc.) doch noch erteilt wurden, und der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden aufgeführt. Tabelle zu den Fragen 5 c, 6 a und 6 b. Unterrichtsausfall nach Schularten in Bayern im Schuljahr 2015/2016 Schulart Unterrichtsausfall in Bayern im Schuljahr 2015/2016 Anteil der nicht planmäßigen Lehrerstunden Abgewendeter Unterrichtsausfall durch Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden organisatorische Maßnahmen Vertretungen Grundschule 6,5 % 1,5 % 4,2 % 0,8 % Mittelschule 8,1 % 2,0 % 4,3 % 1,9 % Förderschule 8,1 % 4,1 % 3,3 % 0,8 % Realschule 11,1 % 1,9 % 8,0 % 1,2 % Gymnasium 8,9 % 1,3 % 5,5 % 2,1 % Berufl. Oberschule 6,7 % 1,4 % 2,5 % 2,8 % Wirtschaftsschule 8,6 % 2,2 % 3,9 % 2,5 % Berufsschule 9,6 % 3,5 % 2,9 % 3,2 % Berufsfachschule 7,8 % 2,3 % 3,2 % 2,3 % Bei der Auswertung der Daten zum Unterrichtsausfall kommt dem Staatsministerium im Rahmen der staatlichen Schulaufsicht nach Art. 111 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs - und Unterrichtswesen (BayEUG) die besondere Verantwortung zu, Einzelschulen vor einer Beeinträchtigung ihrer Erziehungs- und Unterrichtsarbeit durch Veröffentlichungen sensibler statistischer Daten auf Schulebene zu schützen. Auf die Ausweisung von Daten zum Unterrichtsausfall auf Schulebene wird deshalb verzichtet.