Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 02.02.2017 Gehälter von Männern und Frauen In Deutschland gibt es immer noch ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen von 22 Prozent. In Bayern liegt die Lücke bei 25 Prozent. Dabei haben Frauen die besseren Noten und Abschlüsse. Viele von ihnen sind in typischen, schlechter bezahlten „Frauenberufen“ tätig, Frauen arbeiten häufig in Teilzeit, schaffen seltener den Sprung in Führungspositionen . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrer? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrerin? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrer bzw. Lehrerin? 2. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? 3. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieher? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieherin? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieher bzw. Erzieherin? 4. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Arzt? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ärztin? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Arzt bzw. Ärztin? 5. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? 6. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.07.2017 17/16416 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? 7. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieur? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieurin? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieur bzw. Ingenieurin? 8. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.04.2017 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Wie in der Vorbemerkung zur Anfrage bereits dargelegt, gibt es immer noch ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen. Die unbereinigte Lohnlücke (Gender Pay Gap) wird als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter in Prozent der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste männlicher Beschäftigter definiert. Die unbereinigte Lohnlücke ist u. a. deshalb vergleichsweise hoch, weil Unterschiede wie Berufswahl, Position, Ausbildung und Beschäftigungsform (Vollzeit / Teilzeit) nicht berücksichtigt werden. Die bestehenden Ungleichheiten lassen sich insbesondere auf folgende Ursachen zurückführen: Frauen fehlen in bestimmten Berufen, Branchen und auf höheren Stufen der Karriereleiter (Frauen unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit familienbedingt häufiger und länger als Männer); kollektive und auch individuelle Lohnverhandlungen konnten die schlechtere Bewertung typischer Frauenberufe bislang nicht überwinden. Die Lohnunterschiede beruhen zu gut zwei Dritteln auf feststellbaren und strukturellen Faktoren wie Bildung und Berufswahl, Berufserfahrung oder Dauer und Anzahl von Familienpausen. Der Rest der Lohnlücke (sog. bereinigte Lohnlücke) beruht auf nicht sicher bestimmbaren Faktoren. Dazu können auch diskriminierend wirkende Mechanismen auf dem Arbeitsmarkt gehören, die für Frauen zu Abschlägen beim Verdienst führen. 1. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrer? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrerin? In der Tabelle zu 1a und 1b ist für Bayern insgesamt sowie den Regierungsbezirk Schwaben und die schwäbischen Landkreise und kreisfreien Städte die Anzahl der voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte (als Personen) im Schuljahr 2015/2016 dargestellt. Dabei ist jeweils angegeben, wie viele dieser Lehrkräfte männlich bzw. weiblich sind. Drucksache 17/16416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 absolut anteilig absolut anteilig Augsburg/Stadt 3 076 992 32,2 % 2 084 67,8 % Kaufbeuren 589 224 38,0 % 365 62,0 % Kempten 1 065 442 41,5 % 623 58,5 % Memmingen 650 273 42,0 % 377 58,0 % Aichach-Friedberg 1 012 282 27,9 % 730 72,1 % Augsburg/Land 1 926 561 29,1 % 1 365 70,9 % Dillingen a.d. Donau 890 307 34,5 % 583 65,5 % Günzburg 1 310 437 33,4 % 873 66,6 % Neu-Ulm 1 368 426 31,1 % 942 68,9 % Lindau 605 200 33,1 % 405 66,9 % Ostallgäu 959 345 36,0 % 614 64,0 % Unterallgäu 989 327 33,1 % 662 66,9 % Donau-Ries 1 169 404 34,6 % 765 65,4 % Oberallgäu 958 327 34,1 % 631 65,9 % Schwaben insgesamt 16 566 5 547 33,5 % 11 019 66,5 % Bayern insgesamt 115 054 38 221 33,2 % 76 833 66,8 % 1 ohne Lehrkräfte im Zuständigkeitsbereich des StMELF Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte1 (als Personen) im Schuljahr 2015/2016 davon Tabelle zu 1a und 1b. Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte1 (als Personen) im Schuljahr 2015/2016 männlich weiblichinsgesamt Landkreis bzw. kreisfreie Stadt Quelle: des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Lehrer bzw. Lehrerin? Die Vergütung der Lehrkräfte richtet sich bei Beamten nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG), bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach dem Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV-EntgO-L). In beiden Fällen wird nicht nach dem Geschlecht unterschieden. Relevante Faktoren sind vielmehr die konkret ausgeübte Tätigkeit, der Umfang der Tätigkeit, die bisherige Dauer der Tätigkeit und ggf. der Familienstand. Relevant können auch besondere Umstände wie z. B. die Leistung von Mehrarbeit oder die Ausübung eines Nebenamts sein. Die Bezüge bzw. das Entgelt werden durch das Landesamt für Finanzen festgesetzt, angeordnet und abgerechnet. Mit Blick auf die oben genannten sehr individuellen Umstände ist es nicht möglich, miteinander vergleichbare „durchschnittliche Gehälter“ von männlichen bzw. weiblichen Lehrkräften zu ermitteln. 2. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? Laut Pflegestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik arbeiteten am 15. Dezember 2015 in Bayern insgesamt 21.383 Männer in der Pflege. Dies entspricht einem Anteil von 14,3 % aller Beschäftigten in der Pflege. Daten für den Regierungsbezirk Schwaben und die schwäbischen Landkreise und kreisfreien Städte, vgl. Anlage 1. b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? Laut Pflegestatistik des Bayerischen Landeamtes für Statistik arbeiteten am 15. Dezember 2015 in Bayern insgesamt 128.503 Frauen in der Pflege. Dies entspricht einem Anteil von 85,7 % aller Beschäftigten in der Pflege. Daten für den Regierungsbezirk Schwaben und die schwäbischen Landkreise und kreisfreien Städte, vgl. Anlage 1. c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent ) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in der Pflege? Laut Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik lag das monatliche Bruttoeinkommen in Bayern im April 2014 für Beschäftigte im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege , Rettungsdienst und Geburtshilfe bei 3.270 Euro (Männer) bzw. 3.080 Euro (Frauen). In der Altenpflege betrug der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst 2.635 Euro (Männer) bzw. 2.610 Euro (Frauen). Daten für die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. 3. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bay- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 ern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieher? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieherin? Daten zur Anzahl der Erzieherinnen und Erzieher nach Geschlecht und Regierungsbezirks- oder Kreisebene liegen der Staatsregierung nicht vor. Nach den Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik arbeiteten mit Stand 1. März 2016 41.387 Erzieherinnen (97,2 %) und 1.172 Erzieher (2,8 %) in Kindertageseinrichtungen in Bayern. c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Erzieher bzw. Erzieherin? Zahlen über die Höhe der Verdienste der Erzieherinnen und Erzieher liegen der Staatsregierung nicht vor. Im Übrigen besteht gegenüber der Staatsregierung keine Auskunftspflicht der Einrichtungsträger. Auf Grundlage des letzten aktuellen Tarifabschlusses TVöD VKA1 vom 29. April 2016 beträgt der durchschnittliche Verdienst der Erzieherinnen und Erzieher im Jahr 2017 ohne Entgeltnebenkosten 3.422,32 Euro monatlich. 4. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Arzt? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ärztin? Die Angaben ergeben sich aus folgender Tabelle, wobei anzumerken ist, dass eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten nicht möglich ist, sondern sich die Angaben aus dem Melderegister der Bayerischen Landesärztekammer systembedingt auf die Ärztlichen Kreisverbände beziehen. Ärztl. Kreisverband Männer Frauen Gesamt in Zahlen in % in Zahlen in % in Zahlen Augsburg-Aichach- Friedberg 1.498 54,7 1.240 45,3 2.738 Kempten 314 57,2 235 42,8 549 Lindau 203 56,7 155 43,3 358 Memmingen- Mindelheim 432 58,6 305 41,4 737 Mittelschwaben- Günzkreis-Neu-Ulm 354 59,8 238 40,2 592 Oberallgäu 269 60,2 178 39,8 447 1 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst – Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Ärztl. Kreisverband Männer Frauen Gesamt in Zahlen in % in Zahlen in % in Zahlen Ostallgäu 461 56,9 349 43,1 810 Schwaben gesamt 4.074 56,3 3.168 43,7 7.242 Quelle: Bayerische Landesärztekammer c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent ) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Arzt bzw. Ärztin? Daten für die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. Laut Angaben des Bayerischen Landesamtes für Statistik lag der Bruttomonatsverdienst im April 2014 für Human- und Zahnmediziner bei 7.858 Euro (Männer) bzw. 6.093 Euro (Frauen). Der Aussagewert ist jedoch eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Vorbemerkung zu den Fragen 5 bis 8: Angefragt wurde zunächst das Bayerische Landesamt für Statistik. Dieses führt eine jährliche Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung durch. Für die Beantwortung der Fragen 5 a und b, 6 a und b, 7 a und b sowie 8 a und b konnten vom Landesamt für Statistik jedoch keine Angaben zur Verfügung gestellt werden. Deshalb wird als Datenquelle die Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen, da sie die geeignetste Grundlage für die Beantwortung der insbesondere hinsichtlich der Regionalisierungsanforderungen sehr detaillierten Fragen bietet . Stichtag für die Datenangaben ist der 31.12.2015. Es ist in diesem Zusammenhang auf die als Anlage beigefügten methodischen Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Datenerhebung sowie auf die Informationen zur Klassifikation der dargestellten Berufe hinzuweisen. Die in den Antworten zu den Fragen 5 c, 6 c, 7 c und 8 c angegebenen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste (jeweils ohne Sonderzahlungen) von Vollzeitbeschäftigten (einschließlich Beamtinnen und Beamten) in Bayern nach Geschlecht und ausgewählten beruflichen Tätigkeitsbereichen beziehen sich auf den Erhebungszeitraum April 2014. Es können ausschließlich Ergebnisse für Bayern insgesamt zur Verfügung gestellt werden. Die berufliche Tätigkeit erfasst die ausgeübte Tätigkeit gemäß der von der Bundesagentur für Arbeit entwickelten Klassifikation der Berufe, Ausgabe 2010. Die vorliegenden Ergebnisse der Verdienststrukturerhebung 2014 können aus methodischen Gründen (insbesondere : neue Klassifikation der Berufe; Ausweitung der Stichprobe auch auf Kleinstbetriebe; zusätzliche Einbeziehung der Land-, Forstwirtschaft, Fischerei; geändertes Hochrechnungsverfahren ) nicht direkt mit den Ergebnissen früherer Berichtsjahre verglichen werden. 5. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fra- Drucksache 17/16416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 gen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? Die Antworten zu Fragen 5 a und 5 b sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 09 Bayern Insgesamt Insgesamt 5.234.414 Männer 2.820.813 Anteil in % 53,9 Frauen 2.413.601 Anteil in % 46,1 62 Verkaufsberufe Insgesamt 341.303 Männer 86.586 Anteil in % 25,4 Frauen 254.717 Anteil in % 74,6 097 Schwaben Insgesamt Insgesamt 698.225 Männer 380.500 Anteil in % 54,5 Frauen 317.725 Anteil in % 45,5 62 Verkaufsberufe Insgesamt 50.048 Männer 12.032 Anteil in % 24,0 Frauen 38.016 Anteil in % 76,0 1. 09761 Augsburg, Stadt Insgesamt Insgesamt 140.315 Männer 70.944 Anteil in % 50,6 Frauen 69.371 Anteil in % 49,4 62 Verkaufsberufe Insgesamt 8.546 Männer 2.460 Anteil in % 28,8 Frauen 6.086 Anteil in % 71,2 2. 09762 Kaufbeuren, Stadt Insgesamt Insgesamt 17.535 Männer 7.857 Anteil in % 44,8 Frauen 9.678 Anteil in % 55,2 62 Verkaufsberufe Insgesamt 1.508 Männer 347 Anteil in % 23,0 Frauen 1.161 Anteil in % 77,0 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 3. 09763 Kempten (Allgäu), Stadt Insgesamt Insgesamt 37.876 Männer 18.079 Anteil in % 47,7 Frauen 19.797 Anteil in % 52,3 62 Verkaufsberufe Insgesamt 4.887 Männer 1.073 Anteil in % 22,0 Frauen 3.814 Anteil in % 78,0 4. 09764 Memmingen, Stadt Insgesamt Insgesamt 29.595 Männer 16.039 Anteil in % 54,2 Frauen 13.556 Anteil in % 45,8 62 Verkaufsberufe Insgesamt 2.301 Männer 536 Anteil in % 23,3 Frauen 1.765 Anteil in % 76,7 5. 09771 Aichach-Friedberg Insgesamt Insgesamt 33.362 Männer 17.668 Anteil in % 53,0 Frauen 15.694 Anteil in % 47,0 62 Verkaufsberufe Insgesamt 2.982 Männer 795 Anteil in % 26,7 Frauen 2.187 Anteil in % 73,3 6. 09772 Augsburg Insgesamt Insgesamt 69.304 Männer 39.351 Anteil in % 56,8 Frauen 29.953 Anteil in % 43,2 62 Verkaufsberufe Insgesamt 5.603 Männer 1.546 Anteil in % 27,6 Frauen 4.057 Anteil in % 72,4 7. 09773 Dillingen a. d. Donau Insgesamt Insgesamt 31.704 Männer 16.848 Anteil in % 53,1 Frauen 14.856 Anteil in % 46,9 62 Verkaufsberufe Insgesamt 2.015 Männer 292 Anteil in % 14,5 Frauen 1.723 Anteil in % 85,5 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 8. 09774 Günzburg Insgesamt Insgesamt 48.348 Männer 26.600 Anteil in % 55,0 Frauen 21.748 Anteil in % 45,0 62 Verkaufsberufe Insgesamt 2.705 Männer 552 Anteil in % 20,4 Frauen 2.153 Anteil in % 79,6 9. 09775 Neu-Ulm Insgesamt Insgesamt 61.886 Männer 36.640 Anteil in % 59,2 Frauen 25.246 Anteil in % 40,8 62 Verkaufsberufe Insgesamt 5.024 Männer 1.340 Anteil in % 26,7 Frauen 3.684 Anteil in % 73,3 10. 09776 Lindau (Bodensee) Insgesamt Insgesamt 29.713 Männer 16.297 Anteil in % 54,8 Frauen 13.416 Anteil in % 45,2 62 Verkaufsberufe Insgesamt 1.805 Männer 347 Anteil in % 19,2 Frauen 1.458 Anteil in % 80,8 11. 09777 Ostallgäu Insgesamt Insgesamt 45.183 Männer 25.998 Anteil in % 57,5 Frauen 19.185 Anteil in % 42,5 62 Verkaufsberufe Insgesamt 3.522 Männer 927 Anteil in % 26,3 Frauen 2.595 Anteil in % 73,7 12. 09778 Unterallgäu Insgesamt Insgesamt 46.270 Männer 27.935 Anteil in % 60,4 Frauen 18.335 Anteil in % 39,6 62 Verkaufsberufe Insgesamt 2.373 Männer 482 Anteil in % 20,3 Frauen 1.891 Anteil in % 79,7 13. 09779 Donau-Ries Insgesamt Insgesamt 59.154 Männer 34.667 Anteil in % 58,6 Frauen 24.487 Anteil in % 41,4 62 Verkaufsberufe Insgesamt 3.476 Männer 682 Anteil in % 19,6 Frauen 2.794 Anteil in % 80,4 14. 09780 Oberallgäu Insgesamt Insgesamt 47.980 Männer 25.577 Anteil in % 53,3 Frauen 22.403 Anteil in % 46,7 62 Verkaufsberufe Insgesamt 3.301 Männer 653 Anteil in % 19,8 Frauen 2.648 Anteil in % 80,2 c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent ) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) im Einzelhandel? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik verdienten in der Berufsgruppe Verkauf (ohne Produktspezialisierung ) in Bayern Männer durchschnittlich 3.132 Euro monatlich und Frauen 2.331 Euro monatlich. Daten für die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. 6. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? Die Antworten zu den Fragen 6 a und 6 b werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 09 Bayern Insgesamt Insgesamt 5.234.414 Männer 2.820.813 Anteil in % 53,9 Frauen 2.413.601 Anteil in % 46,1 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 366.087 Männer 65.709 Anteil in % 17,9 Frauen 300.378 Anteil in % 82,1 Drucksache 17/16416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 097 Schwaben Insgesamt Insgesamt 698.225 Männer 380.500 Anteil in % 54,5 Frauen 317.725 Anteil in % 45,5 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 42.825 Männer 6.165 Anteil in % 14,4 Frauen 36.660 Anteil in % 85,6 1. 09761 Augsburg, Stadt Insgesamt Insgesamt 140.315 Männer 70.944 Anteil in % 50,6 Frauen 69.371 Anteil in % 49,4 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 9.391 Männer 1.618 Anteil in % 17,2 Frauen 7.773 Anteil in % 82,8 2. 09762 Kaufbeuren, Stadt Insgesamt Insgesamt 17.535 Männer 7.857 Anteil in % 44,8 Frauen 9.678 Anteil in % 55,2 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 979 Männer 143 Anteil in % 14,6 Frauen 836 Anteil in % 85,4 3. 09763 Kempten (Allgäu), Stadt Insgesamt Insgesamt 37.876 Männer 18.079 Anteil in % 47,7 Frauen 19.797 Anteil in % 52,3 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 2.334 Männer 330 Anteil in % 14,1 Frauen 2.004 Anteil in % 85,9 4. 09764 Memmingen, Stadt Insgesamt Insgesamt 29.595 Männer 16.039 Anteil in % 54,2 Frauen 13.556 Anteil in % 45,8 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 1.604 Männer 200 Anteil in % 12,5 Frauen 1.404 Anteil in % 87,5 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 5. 09771 Aichach-Friedberg Insgesamt Insgesamt 33.362 Männer 17.668 Anteil in % 53,0 Frauen 15.694 Anteil in % 47,0 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 2.540 Männer 272 Anteil in % 10,7 Frauen 2.268 Anteil in % 89,3 6. 09772 Augsburg Insgesamt Insgesamt 69.304 Männer 39.351 Anteil in % 56,8 Frauen 29.953 Anteil in % 43,2 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 4.316 Männer 551 Anteil in % 12,8 Frauen 3.765 Anteil in % 87,2 7. 09773 Dillingen a. d. Donau Insgesamt Insgesamt 31.704 Männer 16.848 Anteil in % 53,1 Frauen 14.856 Anteil in % 46,9 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 1.866 Männer 235 Anteil in % 12,6 Frauen 1.631 Anteil in % 87,4 8. 09774 Günzburg Insgesamt Insgesamt 48.348 Männer 26.600 Anteil in % 55,0 Frauen 21.748 Anteil in % 45,0 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 2.893 Männer 513 Anteil in % 17,7 Frauen 2.380 Anteil in % 82,3 10. 09776 Lindau (Bodensee) Insgesamt Insgesamt 29.713 Männer 16.297 Anteil in % 54,8 Frauen 13.416 Anteil in % 45,2 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 1.538 Männer 195 Anteil in % 12,7 Frauen 1.343 Anteil in % 87,3 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 11. 09777 Ostallgäu Insgesamt Insgesamt 45.183 Männer 25.998 Anteil in % 57,5 Frauen 19.185 Anteil in % 42,5 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 2.642 Männer 327 Anteil in % 12,4 Frauen 2.315 Anteil in % 87,6 12. 09778 Unterallgäu Insgesamt Insgesamt 46.270 Männer 27.935 Anteil in % 60,4 Frauen 18.335 Anteil in % 39,6 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 2.903 Männer 421 Anteil in % 14,5 Frauen 2.482 Anteil in % 85,5 13. 09779 Donau-Ries Insgesamt Insgesamt 59.154 Männer 34.667 Anteil in % 58,6 Frauen 24.487 Anteil in % 41,4 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 3.445 Männer 443 Anteil in % 12,9 Frauen 3.002 Anteil in % 87,1 14. 09780 Oberallgäu Insgesamt Insgesamt 47.980 Männer 25.577 Anteil in % 53,3 Frauen 22.403 Anteil in % 46,7 714 Büro und Sekretariat Insgesamt 3.047 Männer 455 Anteil in % 14,9 Frauen 2.592 Anteil in % 85,1 c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent ) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Bürofachkraft? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik verdienten in der Berufsgruppe Büro und Sekretariat in Bayern Männer durchschnittlich 3.750 Euro monatlich und Frauen 3.031 Euro monatlich. Daten für die einzelnen Regierungsbezirke , Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. 7. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieur? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieurin? Die Antworten zu den Fragen 7 a und 7 b werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Es wird auf die Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Klassifikation des dargestellten Berufsbildes hingewiesen (vgl. Anlage 2). Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 09 Bayern Insgesamt Insgesamt 5.234.414 Männer 2.820.813 Anteil in % 53,9 Frauen 2.413.601 Anteil in % 46,1 Aggregat Ingenieurberufe (siehe Registerblatt Ingenieure) Insgesamt 186.252 Männer 158.222 Anteil in % 85,0 Frauen 28.030 Anteil in % 15,0 097 Schwaben Insgesamt Insgesamt 698.225 Männer 380.500 Anteil in % 54,5 Frauen 317.725 Anteil in % 45,5 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 18.141 Männer 15.920 Anteil in % 87,8 Frauen 2.221 Anteil in % 12,2 1. 09761 Augsburg, Stadt Insgesamt Insgesamt 140.315 Männer 70.944 Anteil in % 50,6 Frauen 69.371 Anteil in % 49,4 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 4.741 Männer 4.146 Anteil in % 87,4 Frauen 595 Anteil in % 12,6 2. 09762 Kaufbeuren, Stadt Insgesamt Insgesamt 17.535 Männer 7.857 Anteil in % 44,8 Frauen 9.678 Anteil in % 55,2 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 342 Männer 306 Anteil in % 89,5 Frauen 36 Anteil in % 10,5 Drucksache 17/16416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 3. 09763 Kempten (Allgäu), Stadt Insgesamt Insgesamt 37.876 Männer 18.079 Anteil in % 47,7 Frauen 19.797 Anteil in % 52,3 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 802 Männer 666 Anteil in % 83,0 Frauen 136 Anteil in % 17,0 4. 09764 Memmingen, Stadt Insgesamt Insgesamt 29.595 Männer 16.039 Anteil in % 54,2 Frauen 13.556 Anteil in % 45,8 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 630 Männer 554 Anteil in % 87,9 Frauen 76 Anteil in % 12,1 5. 09771 Aichach- Friedberg Insgesamt Insgesamt 33.362 Männer 17.668 Anteil in % 53,0 Frauen 15.694 Anteil in % 47,0 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 547 Männer 472 Anteil in % 86,3 Frauen 75 Anteil in % 13,7 6. 09772 Augsburg Insgesamt Insgesamt 69.304 Männer 39.351 Anteil in % 56,8 Frauen 29.953 Anteil in % 43,2 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 1.443 Männer 1.210 Anteil in % 83,9 Frauen 233 Anteil in % 16,1 7. 09773 Dillingen a. d. Donau Insgesamt Insgesamt 31.704 Männer 16.848 Anteil in % 53,1 Frauen 14.856 Anteil in % 46,9 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 490 Männer 418 Anteil in % 85,3 Frauen 72 Anteil in % 14,7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 8. 09774 Günzburg Insgesamt Insgesamt 48.348 Männer 26.600 Anteil in % 55,0 Frauen 21.748 Anteil in % 45,0 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 815 Männer 724 Anteil in % 88,8 Frauen 91 Anteil in % 11,2 9. 09775 Neu-Ulm Insgesamt Insgesamt 61.886 Männer 36.640 Anteil in % 59,2 Frauen 25.246 Anteil in % 40,8 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 1.582 Männer 1.370 Anteil in % 86,6 Frauen 212 Anteil in % 13,4 10. 09776 Lindau (Bodensee) Insgesamt Insgesamt 29.713 Männer 16.297 Anteil in % 54,8 Frauen 13.416 Anteil in % 45,2 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 1.429 Männer 1.270 Anteil in % 88,9 Frauen 159 Anteil in % 11,1 11. 09777 Ostallgäu Insgesamt Insgesamt 45.183 Männer 25.998 Anteil in % 57,5 Frauen 19.185 Anteil in % 42,5 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 937 Männer 844 Anteil in % 90,1 Frauen 93 Anteil in % 9,9 12. 09778 Unterallgäu Insgesamt Insgesamt 46.270 Männer 27.935 Anteil in % 60,4 Frauen 18.335 Anteil in % 39,6 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 1.182 Männer 1.069 Anteil in % 90,4 Frauen 113 Anteil in % 9,6 Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 13. 09779 Donau-Ries Insgesamt Insgesamt 59.154 Männer 34.667 Anteil in % 58,6 Frauen 24.487 Anteil in % 41,4 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 2.308 Männer 2.092 Anteil in % 90,6 Frauen 216 Anteil in % 9,4 14. 09780 Oberallgäu Insgesamt Insgesamt 47.980 Männer 25.577 Anteil in % 53,3 Frauen 22.403 Anteil in % 46,7 Aggregat Ingenieurberufe Insgesamt 893 Männer 779 Anteil in % 87,2 Frauen 114 Anteil in % 12,8 c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) als Ingenieur bzw. Ingenieurin? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik verdienten in Bayern Männer als Ingenieur durchschnittlich 5.697 Euro monatlich und Frauen als Ingenieurin 4.587 Euro monatlich. Daten für die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. 8. a) Wie viele Männer (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? b) Wie viele Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent) arbeiten in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? Die Antworten zu den Fragen 8 a und 8 b werden in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Es wird auf die Informationen der Bundesagentur für Arbeit zur Klassifikation des dargestellten Berufsbildes hingewiesen (vgl. Anlage 2). Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 09 Bayern Insgesamt Insgesamt 5.234.414 Männer 2.820.813 Anteil in % 53,9 Frauen 2.413.601 Anteil in % 46,1 Aggregat Metallberufe (siehe Registerblatt Metall- + Elektroberufe Insgesamt 296.861 Männer 267.107 Anteil in % 90,0 Frauen 29.754 Anteil in % 10,0 097 Schwaben Insgesamt Insgesamt 698.225 Männer 380.500 Anteil in % 54,5 Frauen 317.725 Anteil in % 45,5 Aggregat Metallberufe Insgesamt 52.692 Männer 47.280 Anteil in % 89,7 Frauen 5.412 Anteil in % 10,3 1. 09761 Augsburg, Stadt Insgesamt Insgesamt 140.315 Männer 70.944 Anteil in % 50,6 Frauen 69.371 Anteil in % 49,4 Aggregat Metallberufe Insgesamt 7.991 Männer 7.131 Anteil in % 89,2 Frauen 860 Anteil in % 10,8 2. 09762 Kaufbeuren, Stadt Insgesamt Insgesamt 17.535 Männer 7.857 Anteil in % 44,8 Frauen 9.678 Anteil in % 55,2 Aggregat Metallberufe Insgesamt 1.197 Männer 897 Anteil in % 74,9 Frauen 300 Anteil in % 25,1 Drucksache 17/16416 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 3. 09763 Kempten (Allgäu), Stadt Insgesamt Insgesamt 37.876 Männer 18.079 Anteil in % 47,7 Frauen 19.797 Anteil in % 52,3 Aggregat Metallberufe Insgesamt 1.866 Männer 1.542 Anteil in % 82,6 Frauen 324 Anteil in % 17,4 4. 09764 Memmingen, Stadt Insgesamt Insgesamt 29.595 Männer 16.039 Anteil in % 54,2 Frauen 13.556 Anteil in % 45,8 Aggregat Metallberufe Insgesamt 2.893 Männer 2.368 Anteil in % 81,9 Frauen 525 Anteil in % 18,1 5. 09771 Aichach- Friedberg Insgesamt Insgesamt 33.362 Männer 17.668 Anteil in % 53,0 Frauen 15.694 Anteil in % 47,0 Aggregat Metallberufe Insgesamt 2.596 Männer 2.366 Anteil in % 91,1 Frauen 230 Anteil in % 8,9 6. 09772 Augsburg Insgesamt Insgesamt 69.304 Männer 39.351 Anteil in % 56,8 Frauen 29.953 Anteil in % 43,2 Aggregat Metallberufe Insgesamt 4.795 Männer 4.336 Anteil in % 90,4 Frauen 459 Anteil in % 9,6 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 7. 09773 Dillingen a. d. Donau Insgesamt Insgesamt 31.704 Männer 16.848 Anteil in % 53,1 Frauen 14.856 Anteil in % 46,9 Aggregat Metallberufe Insgesamt 2.611 Männer 2.429 Anteil in % 93,0 Frauen 182 Anteil in % 7,0 8. 09774 Günzburg Insgesamt Insgesamt 48.348 Männer 26.600 Anteil in % 55,0 Frauen 21.748 Anteil in % 45,0 Aggregat Metallberufe Insgesamt 4.924 Männer 4.410 Anteil in % 89,6 Frauen 514 Anteil in % 10,4 9. 09775 Neu-Ulm Insgesamt Insgesamt 61.886 Männer 36.640 Anteil in % 59,2 Frauen 25.246 Anteil in % 40,8 Aggregat Metallberufe Insgesamt 5.959 Männer 5.591 Anteil in % 93,8 Frauen 368 Anteil in % 6,2 10. 09776 Lindau (Bodensee) Insgesamt Insgesamt 29.713 Männer 16.297 Anteil in % 54,8 Frauen 13.416 Anteil in % 45,2 Aggregat Metallberufe Insgesamt 2.021 Männer 1.627 Anteil in % 80,5 Frauen 394 Anteil in % 19,5 Seite 12 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16416 c) Welches durchschnittliche Gehalt erhalten jeweils vollzeitbeschäftigte Männer und Frauen (Angaben für alle folgenden Fragen bitte in Zahlen und Prozent ) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirk Schwaben und den dortigen Landkreisen und kreisfreien Städten) in einem Metallberuf? Nach Auskunft des Bayerischen Landesamtes für Statistik verdienten in Bayern in Metallberufen Männer durchschnittlich 3.361 Euro monatlich und Frauen 2.748 Euro monatlich. Daten für die einzelnen Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreien Städte liegen nicht vor. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 11. 09777 Ostallgäu Insgesamt Insgesamt 45.183 Männer 25.998 Anteil in % 57,5 Frauen 19.185 Anteil in % 42,5 Aggregat Metallberufe Insgesamt 3.911 Männer 3.624 Anteil in % 92,7 Frauen 287 Anteil in % 7,3 12. 09778 Unterallgäu Insgesamt Insgesamt 46.270 Männer 27.935 Anteil in % 60,4 Frauen 18.335 Anteil in % 39,6 Aggregat Metallberufe Insgesamt 4.791 Männer 4.422 Anteil in % 92,3 Frauen 369 Anteil in % 7,7 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach ausgeübter Tätigkeit (KldB 2010) Stichtag: 31.12.2015 Region Berufe Geschlecht Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 13. 09779 Donau-Ries Insgesamt Insgesamt 59.154 Männer 34.667 Anteil in % 58,6 Frauen 24.487 Anteil in % 41,4 Aggregat Metallberufe Insgesamt 4.148 Männer 3.851 Anteil in % 92,8 Frauen 297 Anteil in % 7,2 14. 09780 Oberallgäu Insgesamt Insgesamt 47.980 Männer 25.577 Anteil in % 53,3 Frauen 22.403 Anteil in % 46,7 Aggregat Metallberufe Insgesamt 2.989 Männer 2.686 Anteil in % 89,9 Frauen 303 Anteil in % 10,1 insgesamt männlich in Prozent weiblich in Prozent insgesamt männlich in Prozent weiblich in Prozent 161 Ingolstadt, Stadt 759 55 7% 704 93% 247 11 4% 236 96% 162 München, Landeshauptstadt 4.936 1.115 23% 3.821 77% 5.634 1.520 27% 4.114 73% 163 Rosenheim, Stadt 245 32 13% 213 87% 126 9 7% 117 93% 171 Altötting 925 108 12% 817 88% 372 34 9% 338 91% 172 Berchtesgadener Land 757 148 20% 609 80% 262 36 14% 226 86% 173 Bad Tölz-Wolfratshausen 610 107 18% 503 82% 215 23 11% 192 89% 174 Dachau 878 188 21% 690 79% 334 50 15% 284 85% 175 Ebersberg 781 132 17% 649 83% 252 44 17% 208 83% 176 Eichstätt 631 46 7% 585 93% 179 4 2% 175 98% 177 Erding 705 106 15% 599 85% 153 24 16% 129 84% 178 Freising 721 113 16% 608 84% 313 42 13% 271 87% 179 Fürstenfeldbruck 1.180 199 17% 981 83% 552 60 11% 492 89% 180 Garmisch-Partenkirchen 596 137 23% 459 77% 223 65 29% 158 71% 181 Landsberg am Lech 572 65 11% 507 89% 251 22 9% 229 91% 182 Miesbach 523 114 22% 409 78% 196 23 12% 173 88% 183 Mühldorf a.Inn 992 118 12% 874 88% 269 17 6% 252 94% 184 München 2.207 478 22% 1.729 78% 1.001 232 23% 769 77% 185 Neuburg-Schrobenhausen 543 52 10% 491 90% 301 41 14% 260 86% 186 Pfaffenhofen a.d.Ilm 613 81 13% 532 87% 240 23 10% 217 90% 187 Rosenheim 2.345 483 21% 1.862 79% 718 80 11% 638 89% 188 Starnberg 604 115 19% 489 81% 426 60 14% 366 86% 189 Traunstein 1.134 160 14% 974 86% 630 93 15% 537 85% 190 Weilheim-Schongau 749 120 16% 629 84% 357 30 8% 327 92% 1 Oberbayern 24.006 4.272 18% 19.734 82% 13.251 2.543 19% 10.708 81% 261 Landshut, Stadt 747 80 11% 667 89% 231 21 9% 210 91% 262 Passau, Stadt 613 91 15% 522 85% 299 33 11% 266 89% 263 Straubing, Stadt 484 46 10% 438 90% 134 11 8% 123 92% 271 Deggendorf 986 88 9% 898 91% 294 14 5% 280 95% 272 Freyung-Grafenau 516 39 8% 477 92% 240 19 8% 221 92% 273 Kelheim 631 65 10% 566 90% 984 145 15% 839 85% 274 Landshut 841 99 12% 742 88% 222 20 9% 202 91% 275 Passau 1.425 234 16% 1.191 84% 842 91 11% 751 89% 276 Regen 570 75 13% 495 87% 192 19 10% 173 90% 277 Rottal-Inn 951 104 11% 847 89% 661 72 11% 589 89% 278 Straubing-Bogen 443 40 9% 403 91% 498 50 10% 448 90% 279 Dingolfing-Landau 575 44 8% 531 92% 834 72 9% 762 91% 2 Niederbayern 8.782 1.005 11% 7.777 89% 5.431 567 10% 4.864 90% 361 Amberg, Stadt 447 30 7% 417 93% 126 8 6% 118 94% 362 Regensburg, Stadt 1.138 160 14% 978 86% 757 202 27% 555 73% 363 Weiden i.d.OPf., Stadt 408 64 16% 344 84% 479 44 9% 435 91% 371 Amberg-Sulzbach 820 87 11% 733 89% 354 42 12% 312 88% 372 Cham 977 96 10% 881 90% 677 59 9% 618 91% 373 Neumarkt i.d.OPf. 968 92 10% 876 90% 296 22 7% 274 93% 374 Neustadt a.d.Waldnaab 687 77 11% 610 89% 428 27 6% 401 94% 375 Regensburg 1.263 154 12% 1.109 88% 295 31 11% 264 89% 376 Schwandorf 1.006 87 9% 919 91% 627 71 11% 556 89% Stationäre Pflege (Stichtag 15.12.2015) Tätige Personen ohne hauswirtschaftliches und technisches Personal Ambulante Pflege (Stichtag 15.12.2015) Tätige Personen ohne hauswirtschaftliches und technisches PersonalRegionale Zuordnung Schriftliche Anfrage 17/16416 Anlage 1, Seite 1 377 Tirschenreuth 650 53 8% 597 92% 278 23 8% 255 92% 3 Oberpfalz 8.364 900 11% 7.464 89% 4.317 529 12% 3.788 88% 461 Bamberg, Stadt 719 103 14% 616 86% 482 77 16% 405 84% 462 Bayreuth, Stadt 726 125 17% 601 83% 237 37 16% 200 84% 463 Coburg, Stadt 428 32 7% 396 93% 231 39 17% 192 83% 464 Hof, Stadt 519 45 9% 474 91% 164 7 4% 157 96% 471 Bamberg 999 127 13% 872 87% 288 33 11% 255 89% 472 Bayreuth 885 117 13% 768 87% 431 43 10% 388 90% 473 Coburg 645 82 13% 563 87% 192 24 13% 168 88% 474 Forchheim 727 79 11% 648 89% 241 15 6% 226 94% 475 Hof 1.055 139 13% 916 87% 269 16 6% 253 94% 476 Kronach 580 65 11% 515 89% 324 23 7% 301 93% 477 Kulmbach 608 69 11% 539 89% 439 31 7% 408 93% 478 Lichtenfels 631 56 9% 575 91% 172 15 9% 157 91% 479 Wunsiedel i.Fichtelgebirge 640 65 10% 575 90% 349 29 8% 320 92% 4 Oberfranken 9.162 1.104 12% 8.058 88% 3.819 389 10% 3.430 90% 561 Ansbach, Stadt 435 58 13% 377 87% 197 36 18% 161 82% 562 Erlangen, Stadt 761 132 17% 629 83% 433 108 25% 325 75% 563 Fürth, Stadt 825 130 16% 695 84% 181 36 20% 145 80% 564 Nürnberg, Stadt 3.400 582 17% 2.818 83% 2.043 420 21% 1.623 79% 565 Schwabach, Stadt 350 55 16% 295 84% 147 10 7% 137 93% 571 Ansbach 1.165 148 13% 1.017 87% 590 46 8% 544 92% 572 Erlangen-Höchstadt 711 119 17% 592 83% 192 20 10% 172 90% 573 Fürth 846 121 14% 725 86% 408 57 14% 351 86% 574 Nürnberger Land 1.221 176 14% 1.045 86% 482 41 9% 441 91% 575 Neustadt a.d.Aisch-Bad Windshei 727 82 11% 645 89% 306 28 9% 278 91% 576 Roth 725 76 10% 649 90% 597 35 6% 562 94% 577 Weißenburg-Gunzenhausen 723 97 13% 626 87% 373 27 7% 346 93% 5 Mittelfranken 11.889 1.776 15% 10.113 85% 5.949 864 15% 5.085 85% 661 Aschaffenburg, Stadt 475 62 13% 413 87% 323 49 15% 274 85% 662 Schweinfurt, Stadt 586 53 9% 533 91% 175 11 6% 164 94% 663 Würzburg, Stadt 1.323 221 17% 1.102 83% 376 61 16% 315 84% 671 Aschaffenburg 934 119 13% 815 87% 473 66 14% 407 86% 672 Bad Kissingen 1.072 136 13% 936 87% 454 50 11% 404 89% 673 Rhön-Grabfeld 584 74 13% 510 87% 343 25 7% 318 93% 674 Haßberge 478 49 10% 429 90% 304 23 8% 281 92% 675 Kitzingen 678 75 11% 603 89% 208 17 8% 191 92% 676 Miltenberg 944 91 10% 853 90% 299 22 7% 277 93% 677 Main-Spessart 950 122 13% 828 87% 686 122 18% 564 82% 678 Schweinfurt 761 83 11% 678 89% 247 21 9% 226 91% 679 Würzburg 687 116 17% 571 83% 401 61 15% 340 85% 6 Unterfranken 9.472 1.201 13% 8.271 87% 4.289 528 12% 3.761 88% 761 Augsburg, Stadt 2.147 294 14% 1.853 86% 1.234 163 13% 1.071 87% 762 Kaufbeuren, Stadt 415 51 12% 364 88% 154 19 12% 135 88% 763 Kempten (Allgäu), Stadt 514 85 17% 429 83% 215 40 19% 175 81% 764 Memmingen, Stadt 316 29 9% 287 91% 379 58 15% 321 85% 771 Aichach-Friedberg 585 96 16% 489 84% 190 22 12% 168 88% 772 Augsburg 1.507 155 10% 1.352 90% 624 74 12% 550 88% 773 Dillingen a.d.Donau 630 50 8% 580 92% 166 4 2% 162 98% 774 Günzburg 792 88 11% 704 89% 273 22 8% 251 92% 775 Neu-Ulm 848 84 10% 764 90% 328 26 8% 302 92% 776 Lindau (Bodensee) 760 124 16% 636 84% 214 18 8% 196 92% Schriftliche Anfrage 17/16416 Anlage 1, Seite 2 777 Ostallgäu 772 91 12% 681 88% 462 69 15% 393 85% 778 Unterallgäu 930 98 11% 832 89% 282 18 6% 264 94% 779 Donau-Ries 746 49 7% 697 93% 430 23 5% 407 95% 780 Oberallgäu 870 142 16% 728 84% 286 24 8% 262 92% 7 Schwaben 11.832 1.436 12% 10.396 88% 5.237 580 11% 4.657 89% Bayern gesamt 83.507 11.694 71.813 42.293 6.000 36.293 Schriftliche Anfrage 17/16416 Anlage 1, Seite 3 insgesamt männlich in Prozent weiblich in Prozent insgesamt männlich in Prozent weiblich in Prozent 761 Augsburg, Stadt 2.147 294 14% 1.853 86% 1.234 163 13% 1.071 87% 762 Kaufbeuren, Stadt 415 51 12% 364 88% 154 19 12% 135 88% 763 Kempten (Allgäu), Stadt 514 85 17% 429 83% 215 40 19% 175 81% 764 Memmingen, Stadt 316 29 9% 287 91% 379 58 15% 321 85% 771 Aichach-Friedberg 585 96 16% 489 84% 190 22 12% 168 88% 772 Augsburg 1.507 155 10% 1.352 90% 624 74 12% 550 88% 773 Dillingen a.d.Donau 630 50 8% 580 92% 166 4 2% 162 98% 774 Günzburg 792 88 11% 704 89% 273 22 8% 251 92% 775 Neu-Ulm 848 84 10% 764 90% 328 26 8% 302 92% 776 Lindau (Bodensee) 760 124 16% 636 84% 214 18 8% 196 92% 777 Ostallgäu 772 91 12% 681 88% 462 69 15% 393 85% 778 Unterallgäu 930 98 11% 832 89% 282 18 6% 264 94% 779 Donau-Ries 746 49 7% 697 93% 430 23 5% 407 95% 780 Oberallgäu 870 142 16% 728 84% 286 24 8% 262 92% 7 Schwaben 11.832 1.436 12% 10.396 88% 5.237 580 11% 4.657 89% Regionale Zuordnung Stationäre Pflege (Stichtag 15.12.2015) Tätige Personen ohne hauswirtschaftliches und technisches Personal Ambulante Pflege (Stichtag 15.12.2015) Tätige Personen ohne hauswirtschaftliches und technisches Personal Schriftliche Anfrage 17/16416 Anlage 1, Seite 4 Aggregatbeschreibung Stand: März 2013 "Ingenieurberufe" Auf Basis der Klassifikation der Berufe von 2010 (KldB 2010) Kurzbeschreibung Das Berufsaggregat "Ingenieurberufe" umfasst Berufsgattungen der KldB2010, die für ausgebildete Ingenieure typische Berufe im Sinne von Tätigkeiten beschreiben und ist nicht im Sinne von personenbezogenen Berufsausbildungen zu interpretieren. Das bedeutet im Umkehrschluss, eine Berufsausbildung zum Ingenieur stellt nicht die einzige Zugangsmöglichkeit zu diesen Berufen bzw. Tätigkeiten dar, auch wenn sie vielleicht als idealtypisch gelten mag. Zugeordnete Berufe (Beispiele) Maschinenbauingenieur/-in Ingenieur/-in - Druck- und Medientechnik Elektrotechnikingenieur/-in Bauingenieur/-in Negativabgrenzung - nicht einbezogene Berufe (Beispiele) Landwirtschaftliche Verwalter/-in Techniker/-in kaufmännische Betriebs-/Produktions-/Kundendienstleiter/-in Chemiker/-in Zusammensetzung Berufsgattungen KldB 2010 Bereich Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Landschaftsbau Tätigkeitsfeld Land-, Forst- und Tierwirtschaft Landwirtschaft (o.S.) - Experte 11104 Landtechnik - Experte 11114 Nutztierhaltung - Experte 11214 Fischerei - Experte 11424 Weinbau - Experte 11604 Forstwirtschaft - Experte 11714 Natur-, Landschaftspflege - Experte 11724 Tätigkeitsfeld Garten- und Landschaftsbau Berufe im Gartenbau (o.S.) - Experte 12104 Garten-, Landschafts-, Sportplatzbau-Experte 12144 Bereich Produktion und Fertigung Tätigkeitsfeld Metallverarbeitung Hüttentechnik - Experte 24114 Metallumformung - Experte 24124 Industrielle Gießerei – Experte 24134 Metallbearbeitung Laserstrahl-Experte 24244 Metalloberflächenbehandlung (oS)-Experte 24304 Metallbau - Experte 24414 Schweiß-, Verbindungstechnik - Experte 24424 Feinwerktechnik - Experte 24514 Werkzeugtechnik - Experte 24524 Tätigkeitsfeld Maschinen- und Fahrzeugtechnik Maschinenbau-, Betriebstechnik (oS)-Experte 25104 Techn. Servicekräfte, Wartung, Instandhaltung-Exp. 25134 Maschinenbau, Betriebstechnik (ssT)-Experte 25184 Führungskräfte – Maschinenbau u. Betriebstechnik 25194 Kraftfahrzeugtechnik - Experte 25214 Land-, Baumaschinentechnik - Experte 25224 Luft- und Raumfahrttechnik - Experte 25234 Schiffbautechnik - Experte 25244 Zweiradtechnik - Experte 25254 Führungskräfte – Fahrzeug-, Luft-, Schiffbautechnik 25294 Tätigkeitsfeld Mechatronik, Energie- und Elektrotechnik Mechatronik - Experte 26114 Automatisierungstechnik - Experte 26124 Energie-, Kraftwerkstechnik - Experte 26234 Regenerative Energietechnik - Experte 26244 Leitungsinstallation, -wartung - Experte 26264 Elektrotechnik (o.S.) - Experte 26304 Informations-,Telekommunikationstechnik-Experte 26314 Mikrosystemtechnik - Experte 26324 Luftv.Schiff,Fahrzeugelektronik-Experte 26334 Elektrotechnik (s.s.T.) - Experte 26384 Tätigkeitsfeld Technische Forschung und Produktionssteuerung Techn. Forschung, Entwicklung (oS)-Experte 27104 Techn. Forschung, Entwicklung (ssT)-Experte 27184 Führungskräfte – Techn. Forschung u. Entwicklung 27194 Konstruktion und Gerätebau - Experte 27224 Techn. Zeichnen, Konstruktion, Modellbau (ssT)-Exp. 27284 Führungskräfte – Techn. Zeichnen, Konstruktion 27294 Techn. Produktionsplanung, -steuerung-Experte 27304 Technische Qualitätssicherung - Experte 27314 Führungskräfte – Techn. Produktionsplanung 27394 Sonstige Tätigkeitsfelder in Produktion und Fertigung Berg- und Tagebau - Experte 21114 Sprengtechnik - Experte 21124 Führungskräfte – Berg-, Tagebau, Sprengtechnik 21194 Kunststoff-, Kautschukherstellung (oS)-Experte 22104 Kunststoff-, Kautschukverarbeitung (ssT)-Experte 22184 Farb-, Lacktechnik (o.S.) - Experte 22204 Holzbe-, -verarbeitung (o.S.) - Experte 22304 Papierherstellung - Experte 23114 Papierverarbeitung, Verpackungstechnik-Experte 23124 Fototechnik - Experte 23314 Drucktechnik - Experte 23414 Textiltechnik (o.S.) - Experte 28104 Bekleidungsherstellung - Experte 28224 Lederherstellung - Experte 28314 Getränkeherstellung (o.S.) - Experte 29104 Brauer/innen, Mälzer/innen - Experte 29114 Brenner, Destillateure - Experte 29134 Führungskräfte - Getränkeherstellung 29194 Lebensmittelherstellung (o.S.) - Experte 29204 Lebensmittelherstellung (ssT) - Experte 29284 Bereich Bau, Architektur, Vermessung und Gebäudetechnik Tätigkeitsfeld Bauwesen Bauplanung, -überwachung (oS) – Experte 31104 Stadt- und Raumplanung – Experte 31124 Bauplanung Verkehrswege, -anlagen – Experte 31134 Wasserwirtschaft – Experte 31144 Bauwerkserhaltung, -erneuerung - Experte 31154 Bausachverständige, -kontrolleure-Experte 31164 Führungskräfte – Bauplanung, Architektur 31194 Hochbau (o.S.) – Experte 32104 Tiefbau (o.S.) – Experte 32204 Straßen- und Asphaltbau – Experte 32224 Kultur- und Wasserbau – Experte 32264 Tätigkeitsfeld Architektur Architektur – Experte 31114 Tätigkeitsfeld Vermessungswesen Vermessungstechnik – Experte 31214 Kartografie – Experte 31224 Tätigkeitsfeld Gebäude- und Versorgungstechnik Gebäudetechnik (o.S.) – Experte 34104 Sanitär-, Heizung-, Klimatechnik – Experte 34214 Kältetechnik – Experte 34234 Ver- und Entsorgung (o.S.) – Experte 34304 Wasserversorgung, Abwassertechnik-Experte 34314 Rohrleitungsbau – Experte 34324 Abfallwirtschaft – Experte 34334 Anlagen-, Behälter-, Apparatebau-Experte 34344 Bereich Naturwissenschaften und Informatik Biologisch-technisches Laboratorium-Experte 41214 Chemie- und Pharmatechnik – Experte 41314 Physikalisch-technisches Laboratorium-Experte 41414 Werkstofftechnik – Experte 41424 Baustoffprüfung – Experte 41434 Geotechnik – Experte 42114 Umweltschutztechnik (o.S.) – Experte 42204 Strahlenschutzbeauftragte – Experte 42334 Technische Informatik - Experte 43124 Bereich Verkehrsbetrieb und (Arbeits-)Sicherheitstechnik Technischer Schiffsverkehrsbetrieb – Experte 51134 Wartung Eisenbahninfrastruktur – Experte 51224 Flugsicherungstechnik – Experte 51234 Überwachung Verkehrsbetrieb (oS) – Experte 51504 Arbeitssicherheit, Sicherheitstechnik-Experte 53124 Brandschutz – Experte 53134 Bereich Technischer Vertrieb (nicht IKT) Vertrieb (außer IKT) - Experte 61124 Sonstige Bereiche (Medizintechnik, Innenarchitektur, Veranstaltungs-/Tontechnik usw.) Med.-techn. Berufe Funktionsdiagnostik-Experte 81224 Medizintechnik (o.S.) - Experte 82504 Orthopädie-, Rehatechnik - Experte 82514 Augenoptik - Experte 82524 Hörgeräteakustik - Experte 82534 Innenarchitektur - Experte 93214 Veranstaltungs-, Bühnentechnik - Experte 94514 Bild- und Tontechnik - Experte 94534 Museums-, Ausstellungstechnik - Experte 94714 Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 1 Aggregatbeschreibung Stand: Juni 2013 "Metall- und Elektroberufe" Auf Basis der Klassifikation der Berufe von 2010 (KldB 2010) Kurzbeschreibung Das Berufsaggregat "Metall- und Elektroberufe" besteht aus der Summe dreier Unteraggregate: (1) Metallberufe, (2) Elektroberufe und (3) Mischberufen ohne eindeutigen Schwerpunkt. Bei Metallberufen steht die Erzeugung, Bearbeitung und Weiterverarbeitung von Metall im Mittelpunkt oder Metall ist für die ausgeübte Tätigkeit von großer Bedeutung, bspw. als Werkstoff. Bei Elektroberufen steht die Erzeugung und Weiterleitung von elektrischem Strom sowie die Entwicklung, Planung und Installation, Wartung und Reparatur elektrischer Anlagen im Mittelpunkt. Berufe, die sowohl relevante Metall- als auch Elektroanteile aufweisen, werden den Mischberufen ohne eindeutigen Schwerpunkt zugeordnet, darunter fällt bspw. der Maschinenbau. Das Aggregat enthält Berufspositionen aller Anforderungsniveaus und - sofern die Fachlichkeit hinsichtlich Metall oder Elektro gegeben ist - auch Aufsichts- und Führungskräfte. Zugeordnete Berufe (Beispiele) Metallbauschlosser/in Elektriker/in Mechatroniker/in Negativabgrenzung - nicht einbezogene Berufe (Beispiele) Gerätezusammensetzer/in Informatiktechniker/in technische Informatik Zusammensetzung Berufsgattungen KldB 2010 Unteraggregat Metallberufe Hufbeschlagschmiede/innen - Spezialist 11333 Metallerzeugung (o.S.) - Helfer 24101 Hüttentechnik - Fachkraft 24112 Hüttentechnik - Spezialist 24113 Hüttentechnik - Experte 24114 Metallumformung - Fachkraft 24122 Metallumformung - Spezialist 24123 Metallumformung - Experte 24124 Industrielle Gießerei - Fachkraft 24132 Industrielle Gießerei - Spezialist 24133 Industrielle Gießerei - Experte 24134 Handw.Metall-,Glockengießerei-Fachkraft 24142 Aufsicht - Metallerzeugung 24193 Metallbearbeitung (o.S.) - Helfer 24201 Metallbearbeitung (o.S.) - Fachkraft 24202 Metallbearbeitung (o.S.) - Spezialist 24203 Spanlose Metallbearbeitung - Fachkraft 24212 Schleifende Metallbearbeitung-Fachkraft 24222 Spanende Metallbearbeitung - Fachkraft 24232 Spanende Metallbearbeitung - Spezialist 24233 Metallbearbeitung Laserstrahl-Spezialist 24243 Metallbearbeitung Laserstrahl-Experte 24244 Aufsicht - Metallbearbeitung 24293 Metalloberflächenbehandl. (oS) - Helfer 24301 Metalloberflächenbehandl.(oS)-Fachkraft 24302 Metalloberflächenbehandl.(oS)-Spezialist 24303 Metalloberflächenbehandl. (oS)-Experte 24304 Metalloberflächenbehandl.(ssT)-Fachkraft 24382 Aufsicht - Metalloberflächenbehandlung 24393 Metallbau - Helfer 24411 Metallbau - Fachkraft 24412 Metallbau - Spezialist 24413 Metallbau - Experte 24414 Schweiß-, Verbindungstechnik - Fachkraft 24422 Schweiß-,Verbindungstechnik - Spezialist 24423 Schweiß-, Verbindungstechnik - Experte 24424 Industrietaucher/innen u.a. - Fachkraft 24432 Aufsicht - Metallbau und Schweißtechnik 24493 Feinwerktechnik - Helfer 24511 Feinwerktechnik - Fachkraft 24512 Feinwerktechnik - Spezialist 24513 Feinwerktechnik - Experte 24514 Werkzeugtechnik – Fachkraft 24522 Werkzeugtechnik - Spezialist 24523 Werkzeugtechnik - Experte 24524 Uhrmacherhandwerk - Fachkraft 24532 Uhrmacherhandwerk - Spezialist 24533 Aufsicht - Feinwerk- u. Werkzeugtechnik 24593 Maschinenbau-,Betriebstechnik(oS)-Helfer 25101 Maschinenbau,Betriebstech(ssT)-Fachkraft 25182 Maschinenbau,Betriebstec(ssT)-Spezialist 25183 Maschinenbau,Betriebstechn.(ssT)-Experte 25184 Fahrzeugtechnik (o.S.) - Helfer 25201 Klempnerei (o.S.) - Helfer 34201 Klempnerei (o.S.) - Fachkraft 34202 Klempnerei (o.S.) - Spezialist 34203 Sanitär,Heizung,Klimatechnik - Fachkraft 34212 Ver- und Entsorgung (o.S.) - Fachkraft 34302 Rohrleitungsbau - Fachkraft 34322 Anlagen-,Behälter-,Apparatebau-Fachkraft 34342 Anlage-,Behälter-,Apparatebau-Spezialist 34343 Anlagen-,Behälter-,Apparatebau-Experte 34344 Werkstofftechnik - Fachkraft 41422 Werkstofftechnik - Spezialist 41423 Werkstofftechnik - Experte 41424 Kunsthandw. Metallgestaltung - Fachkraft 93512 Kunsthandw. Metallgestaltung-Spezialist 93513 Kunsth.Schmuckher.Edelsteinbe.-Fachkraft 93522 Kunsth.SchmuckherEdelsteinbe.-Spezialist 93523 Kunsth.Schmuckher.Edelsteinbear.-Experte 93524 Gravur - Fachkraft 93532 Metallblasinstrumentenbau - Fachkraft 93632 Metallblasinstrumentenbau - Spezialist 93633 Unteraggregat Elektroberufe Automatisierungstechnik - Fachkraft 26122 Automatisierungstechnik - Spezialist 26123 Automatisierungstechnik - Experte 26124 Bauelektrik - Fachkraft 26212 Elektromaschinentechnik - Fachkraft 26222 Elektromaschinentechnik - Spezialist 26223 Energie-, Kraftwerkstechnik – Fachkraft 26232 Energie-, Kraftwerkstechnik – Spezialist 26233 Energie-, Kraftwerkstechnik - Experte 26234 Regenerative Energietechnik - Fachkraft 26242 Regenerative Energietechnik - Spezialist 26243 Regenerative Energietechnik - Experte 26244 Elektrische Betriebstechnik - Fachkraft 26252 Elektrische Betriebstechnik - Spezialist 26253 Leitungsinstallation,-wartung -Fachkraft 26262 Leitungsinstallation,-wartung-Spezialist 26263 Leitungsinstallation,-wartung - Experte 26264 Aufsicht - Energietechnik 26293 Elektrotechnik (o.S.) - Helfer 26301 Elektrotechnik (o.S.) - Fachkraft 26302 Elektrotechnik (o.S.) - Spezialist 26303 Elektrotechnik (o.S.) - Experte 26304 Inform-,Telekommunikationst.-Fachkraft 26312 Inform-,Telekommunikationst.-Spezialist 26313 Inform-,Telekommunikationst.-Experte 26314 Mikrosystemtechnik - Fachkraft 26322 Mikrosystemtechnik - Spezialist 26323 Mikrosystemtechnik - Experte 26324 Luftv.Schiff,Fahrzeugelektron.-Fachkraft 26332 Luftv.Schiff,Fahrzeugelektron-Spezialist 26333 Luftv.Schiff,Fahrzeugelektronik-Experte 26334 Elektrotechnik (s.s.T.) - Fachkraft 26382 Elektrotechnik (s.s.T.) - Spezialist 26383 Elektrotechnik (s.s.T.) - Experte 26384 Aufsicht - Elektrotechnik 26393 Medizintechnik (o.S.) - Fachkraft 82502 Medizintechnik (o.S.) - Spezialist 82503 Medizintechnik (o.S.) - Experte 82504 Hörgeräteakustik - Fachkraft 82532 Hörgeräteakustik - Spezialist 82533 Hörgeräteakustik - Experte 82534 Unteraggregat Mischberufe ohne eindeutigen Schwerpunkt Maschinenbau-,Betriebstech(oS)-Fachkraft 25102 Maschinenbau,Betriebstech(oS)-Spezialist 25103 Maschinenbau-,Betriebstechn.(oS)-Experte 25104 Tech.Servicekr.Wartung,Instand-Fachkraft 25132 TechServicekr.Wartung,Instand-Spezialist 25133 Tech.Servicekr.Wartung,Instand.-Experte 25134 Aufsicht - Maschinenbau-,Betriebstechnik 25193 Kraftfahrzeugtechnik - Fachkraft 25212 Kraftfahrzeugtechnik - Spezialist 25213 Kraftfahrzeugtechnik - Experte 25214 Land-, Baumaschinentechnik - Fachkraft 25222 Land-, Baumaschinentechnik - Spezialist 25223 Land-, Baumaschinentechnik - Experte 25224 Luft- und Raumfahrttechnik - Fachkraft 25232 Luft- und Raumfahrttechnik - Spezialist 25233 Luft- und Raumfahrttechnik - Experte 25234 Schiffbautechnik - Fachkraft 25242 Schiffbautechnik - Spezialist 25243 Schiffbautechnik – Experte 25244 Zweiradtechnik – Fachkraft 25252 Zweiradtechnik - Spezialist 25253 Zweiradtechnik - Experte 25254 Aufsicht-FahrzeugLuftRaumf.Schiffbautech 25293 Mechatronik - Fachkraft 26112 Mechatronik - Spezialist 26113 Mechatronik - Experte 26114 Aufsicht-Mechatronik,Automatisierungst. 26193 Techn.Forschung,Entwickl.(oS)-Spezialist 27103 Ofen- und Luftheizungsbau - Fachkraft 34222 Kältetechnik - Fachkraft 34232 Kältetechnik - Spezialist 34233 Aufsicht-Klemp.Sanitär,Heizung,Klimatech 34293 Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 2 Beschäftigungsstatistik Stand: Mai 2016 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist (im Zeitraum vom 01.01.2015 bis 31.12.2018: drei Monate oder insgesamt 70 Arbeitstage) . Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden. Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind. Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehrund Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31.12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Beide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung (§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 3 Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtlinien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit * anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http://statistik.arbeitsagentur.de/cae/servlet/contentblob/4412/publicationFile/858/Qualitaetsbericht-Statistik- Beschaeftigung.pdf Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 4 Beschäftigungsstatistik Stand: November 2016 Methodische Hinweise Sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelte Dies geschieht durch die Berechnung des durchschnittlichen individuellen Bruttomonatsentgelts nach folgender Formel: Grundlagen und Besonderheiten Die Entgeltstatistik ist Bestandteil der Beschäftigungsstatistik und liefert ein differenziertes Bild über die sozialversicherungspflichtigen Bruttomonatsentgelte (inkl. Sonderzahlungen) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Entgeltinformationen stammen aus den Arbeitgebermeldungen zur Sozialversicherung. Es handelt sich um eine Vollerhebung dieser Beschäftigten in Deutschland. Bruttomonatsentgelt Es handelt sich um das Arbeitsentgelt vor Abzug von Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätsbeitrag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträgen (i.d.R. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung). Dazu gehören auch: - Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, - Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, - Familienzuschläge, - Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen, - Provisionen und Abfindungen. Auswertungen über das Entgelt sind aufgrund der Verfahrensregeln des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung nur für den Stichtag 31. Dezember sinnvoll und aussagekräftig. A. Berechnung des monatlichen Bruttoentgelts Zwar werden die Entgelte für Beschäftigte zum Stichtag 31. Dezember „gemessen“, aber ihre sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte beziehen sich immer auf den ganzen, bis zu diesem Tag durchgehenden Beschäftigungszeitraum beim Arbeitgeber. Der Beschäftigungszeitraum kann das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag (den 31. Dezember) umfassen. Aufgrund dieser Rechenvorschrift können sich insbesondere bei der Umrechnung von in kurzen Beschäftigungszeiträumen erzielten Arbeitsentgelten auf durchschnittliche Bruttomonatsentgelte die Beitragsbemessungsgrenze deutlich überschreitende Werte ergeben. Umgekehrt führt die Rechenvorschrift bei bestimmten Konstellationen auch dazu, dass es für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. geringfügig entlohnt Beschäftigte Werte unter bzw. über der Geringfügigkeitsgrenze (bis 31.12.2012: 400 Euro; ab 01.01.2013: 450 Euro) gibt. Die Kerngruppe umfasst folgende Personengruppen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung: •Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale •Nebenerwerbslandwirte •Nebenerwerbslandwirte saisonal bedingt •Unständig Beschäftigte (Meldung des Arbeitgebers) •Versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters •Seeleute und Seelotsen •In der Seefahrt beschäftigte versicherungsfreie Altersvollrentner und Versorgungsbezieher wegen Alters •Unständig Beschäftigte (Meldung der Krankenkasse) Um vergleichbare Angaben zu erhalten, müssen die Entgeltangaben A. auf einen einheitlichen monatlichen Zeitraum normiert und B. auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte einer Kerngruppe bezogen werden. B. Betrachtung der Kerngruppe Die Darstellungen und Analysen werden durchgehend auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe eingeschränkt. Mit der Kerngruppe wird eine arbeitsmarktkonforme Beschäftigung erfasst, die ein Marktentgelt erzielt. Durch diese Eingrenzung können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche gesetzliche Regelungen oder durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. 12 365,25x ungstageBeschäftig EuroinEntgeltetsentgeltBruttomonattlichesdurchschni = Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 5 https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftigungsstatistik/Generische- Publikationen/Methodenbericht-Bruttomonatsentgelte-nach-Revision-2014.pdf Beitragsbemessungsgrenze Das sozialversicherungspflichtige Bruttomonatsentgelt ist von Arbeitgebern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung zu melden. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung handelt es sich um die Einkommensgröße, bis zu der in Deutschland die Beiträge zur Rentenversicherung von dem Beitragspflichtigen erhoben werden dürfen. Einkommen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden nicht zum Sozialversicherungsbeitrag herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Durchschnittseinkommen in Deutschland angepasst. Median und Quantile Die Begrenzung der Einkommensverteilung am oberen Rand hat zur Folge, dass die Berechnung von Mittelwerten, wie dem arithmetischen Mittel, methodisch nicht sinnvoll ist, da die tatsächlichen Bruttomonatsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt sind. Ein geeignetes Mittel, um die Streuung der Entgelte zu charakterisieren, sind Quantile. Dabei wird die Anzahl der Personen in der Kerngruppe in gleichgroße Gruppen geteilt: Quartil 4 Gruppen; Quintil 5 Gruppen. Der Median ist das 50%- Quantil: Die Hälfte der Beschäftigten erzielt ein geringeres Entgelt als der Medianwert, die andere Hälfte ein höheres Entgelt. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel folgende Vorteile: Eine offene obere Grenze verhindert nicht die Berechnung des Medians, wenn der Median kleiner ist als der Wertebereich der offenen oberen Klasse. Außerdem ist der Median - anders als das arithmetische Mittel - gegenüber sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen. Da die Einkommensverteilung der Beschäftigten in den statistischen Auswertungssystemen der BA nur in klassierter Form (50 Euro- Schritte) vorliegt, muss zur Berechnung des Medians eine Näherungslösung angewendet werden. Schwelle des unteren Entgeltbereichs In Anlehnung an die "Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)" gilt hier als Beschäftigter des unteren Entgeltbereichs, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). Symbole "X" und ">" Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Gleiches gilt damit auch für Medianentgelte (und andere Verteilungsparameter) sowie die Anzahl an Beschäftigten im unteren Entgeltbereich. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen, Medianentgelten (oder anderen Verteilungsparametern) und Beschäftigten im unteren Entgeltbereich in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 1.000 Beschäftigten. In diesen Fällen wurde der entsprechende Wert durch "X" ersetzt. In der Berichterstattung der Entgeltstatistik werden Medianentgelte (oder andere Verteilungsparameter) nicht referiert, wenn sie in die Klasse fallen, in der die niedrigste, für das betrachtete Gebiet geltende Beitragsbemessungsgrenze liegt. Stattdessen wird bei solchen Konstellationen das Symbol „>“ gesetzt. Weitere Informationen zum Entgelt finden im Methodenbericht: "Bruttomonatsentgelte von Beschäftigten nach der Revision 2014" Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 6 Beschäftigungsstatistik Stand: März 2014 Methodische Hinweise - Ausgeübte Tätigkeit und Anforderungsniveau (KldB 2010) Ausgeübte Tätigkeit Die ausgeübte Tätigkeit wird in der Beschäftigungsstatistik seit dem Stichtag 31.12.2012 nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) abgebildet. Maßgebend für die Verschlüsselung ist allein die Tätigkeit, die der Beschäftigte aktuell im Betrieb ausübt – auch wenn diese Tätigkeit nicht dem erlernten Beruf entspricht. Treffen mehrere Tätigkeitsbezeichnungen für einen Beschäftigten zu, wird die Bezeichnung verschlüsselt, die für die überwiegend ausgeübte Tätigkeit gilt. Auszubildende werden mit ihrem Zielberuf (gemäß Ausbildungsvertrag) verschlüsselt. Ein Vergleich der KldB 2010 mit den Angaben älterer Klassifikationen (KldB 1988) ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Klassifikation der Berufe 2010 strukturiert und gruppiert die in Deutschland üblichen Berufsbezeichnungen anhand ihrer Ähnlichkeit über ein hierarchisch aufsteigendes, numerisches System in fünf Ebenen. Als strukturgebende Dimension weist die KldB 2010 auf den ersten vier Aggregationsebenen die „Berufsfachlichkeit“ aus. Anforderungsniveau Die fünfte Stelle der Klassifikation der Berufe 2010 kennzeichnet das „Anforderungsniveau“. Beispiel: der Einzelberuf „Bäcker/in" wird der Berufsgattung 29222 zugewiesen und hat damit das Anforderungsniveau 2. Das Anforderungsniveau steht für die Komplexität oder Schwierigkeit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit. Das Anforderungsniveau ist nicht zu verwechseln mit dem beruflichen Bildungsabschluss eines Beschäftigten. Zur Einstufung werden zwar die für die Ausübung des Berufs erforderlichen formalen Qualifikationen herangezogen, informelle Bildung und/oder Berufserfahrung sind bei der Zuordnung aber ebenfalls von Bedeutung. Das Anforderungsniveau wird in vier Ausprägungsstufen erfasst: Anforderungsniveau 1: Helfer Die Helfer- und Anlerntätigkeiten des Anforderungsniveau 1 umfassen typischerweise einfache, wenig komplexe (Routine-)Tätigkeiten. Für die Ausübung dieser Tätigkeiten sind in der Regel keine oder nur geringe spezifische Fachkenntnisse erforderlich. Aufgrund der geringen Komplexität der Tätigkeiten wird i. d. R. kein formaler beruflicher Bildungsabschluss bzw. lediglich eine einjährige (geregelte) Berufsausbildung vorausgesetzt. Anforderungsniveau 2: Fachkraft Berufe, denen das Anforderungsniveau 2 zugeordnet wird, sind gegenüber den Helfer- und Anlerntätigkeiten deutlich komplexer bzw. stärker fachlich ausgerichtet. Das bedeutet, für die sachgerechte Ausübung dieser Tätigkeiten werden fundierte Fachkenntnisse und Fertigkeiten vorausgesetzt. Das Anforderungsniveau 2 wird üblicherweise mit dem Abschluss einer zwei- bis dreijährigen Berufsausbildung erreicht. Eine entsprechende Berufserfahrung und/oder informelle berufliche Ausbildung werden als gleichwertig angesehen. Anforderungsniveau 3: Spezialist Die Berufe mit Anforderungsniveau 3 sind gegenüber den Berufen, die dem Anforderungsniveau 2 zugeordnet werden, deutlich komplexer und mit Spezialkenntnissen und -fertigkeiten verbunden. Zudem erfordern die hier verorteten Berufe die Befähigung zur Bewältigung gehobener Fach- und Führungsaufgaben. Es handelt sich um berufliche Tätigkeiten, für die üblicherweise eine Meister- oder Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Fachschul- oder Hochschulabschluss vorausgesetzt wird. Anforderungsniveau 4: Experte Dem Anforderungsniveau 4 werden die Berufe zugeordnet, deren Tätigkeitsbündel einen sehr hohen Komplexitätsgrad aufweisen bzw. ein entsprechend hohes Kenntnis- und Fertigkeitsniveau erfordern. Dazu zählen z.B. Entwicklungs-, Forschungs- und Diagnosetätigkeiten, Wissensvermittlung sowie Leitungs- und Führungsaufgaben innerhalb eines (großen) Unternehmens. In der Regel setzt die Ausübung dieser Berufe eine mindestens vierjährige Hochschulausbildung und/oder eine entsprechende Berufserfahrung voraus. Der typischerweise erforderliche berufliche Bildungsabschluss ist ein Hochschulabschluss (Masterabschluss, Diplom, Staatsexamen o. Ä.). Weiterführende Informationen zur Klassifikation der Berufe 2010 finden Sie unter: Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 7 http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Grundlagen/Klassifikation-der-Berufe/Klassifikationder -Berufe-Nav.html Schriftliche Anfrage 17/16416, Anlage 2, Seite 8 Strohmayr-2104_A_Anlage_1.pdf BY Schwaben Strohmayr-2104_A_Anlage_2.pdf Ingenieure Metall+Elektroberufe Hinweise SVB GB Hinweise_Entgelt Hinweise ausgeübte Tätigkeit Strohmayr-2104_A_Anlage_1.pdf BY Schwaben Strohmayr-2104_A_Anlage_2.pdf Ingenieure Metall+Elektroberufe Hinweise SVB GB Hinweise_Entgelt Hinweise ausgeübte Tätigkeit