Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 06.03.2017 Längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften Frau M. lebt seit 16 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften in Bayern (derzeit in Aschaffenburg). Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele bzw. welche Personen leben in Bayern in Gemeinschaftsunterkünften länger als 5 Jahre (bitte jeweils den Namen der Gemeinschaftsunterkunft nennen und nach Bezirken und Landkreisen gliedern und jeweils das Geschlecht und das jeweilige Alter angeben)? 2. Wie viele bzw. welche Personen leben in Bayern in Gemeinschaftsunterkünften länger als 10 Jahre (bitte jeweils den Namen der Gemeinschaftsunterkunft nennen und nach Bezirken und Landkreisen gliedern und jeweils das Geschlecht und das jeweilige Alter angeben)? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 07.04.2017 Vorbemerkung: Bei der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage wird davon ausgegangen, dass mit dem im Titel der Anfrage genannten Begriff der „Flüchtlinge“ „Asylbewerberinnen und Asylbewerber “ gemeint sind und sich die Schriftliche Anfrage demnach auf Asylbewerberinnen und Asylbewerber bezieht. Flüchtlinge sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Verfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. Flüchtlinge sind grundsätzlich weder berechtigt noch verpflichtet , in Asylunterkünften zu wohnen. Zu 1. und 2.: Der Staatsregierung liegen keine Daten vor, wie viele Personen länger als 5 Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren. Der Staatsregierung sind im Wege einer Auswertung über die Datenbank „integriertes Migrantenverwaltungssystem (iMVS)“ lediglich dahingehende Angaben möglich, wie viele Personen weniger als 30 Tage, zwischen 1 Monat bis 1 Jahr, zwischen 1 bis 2 Jahren, zwischen 3 bis 10 Jahren oder länger als 10 Jahre in Gemeinschaftsunterkünften verweilten, und deren Auszug in einem bestimmten Zeitraum erfolgte. Danach erfolgte zwischen dem 1. Januar 2015 und dem 1. Januar 2017 der Auszug von 2.240 Personen, die zwischen 3 bis 10 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren, und von 276 Personen, die länger als 10 Jahre in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht waren. Eine entsprechende Aufschlüsselung der Personen nach Person, Name der Gemeinschaftsunterkunft, Bezirk, Landkreis , Geschlecht und Alter ist mit vertretbarem Aufwand innerhalb der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16417 Bayerischer Landtag