Schriftliche Anfrage des/r Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.03.2017 Aufklärung über Publikationen des Kopp-Verlags an bayerischen öffentlichen Einrichtungen Der Kopp-Verlag ist für seine hetzerischen und xenophoben Falschmeldungen bekannt. Mir wurde zugetragen, dass in öffentlichen Büchereien diese rechtsgerichtete und nationalistische und oft auch antisemitische Literatur des umstrittenen Kopp-Verlags ausgelegt wird. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie stuft das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Kopp-Verlag bzw. Publikationen des Kopp- Verlags ein? 1.2 Prüft das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in regelmäßigen Abständen den Kopp-Verlag anhand öffentlich zugänglicher Veröffentlichungen? 1.3 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Position der Bayerische Bibliotheksverband (BBV), dessen Vorsitz Staatssekretär Bernd Sibler MdL innehat, gegenüber dem Kopp-Verlag bezieht? 2.1 Ist der Staatsregierung bekannt, dass in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken Publikationen des Kopp- Verlags ausgelegt werden? 2.2 In welchen Büchereien und Bibliotheken konkret werden Bücher und Medien des Kopp-Verlags ausgelegt (bitte einzeln auflisten nach Büchern und Einrichtungen )? 2.3 In welchen weiteren öffentlichen Einrichtungen werden Bücher und Medien des Kopp-Verlags ausgelegt (bitte einzeln auflisten nach Büchern und Einrichtungen)? 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken Literatur des Kopp-Verlags ausgelegt wird? 3.2 Auf welche Weise werden Büchereien und Bibliotheken von staatlicher Seite über solch umstrittene Bücher informiert bzw. welche Empfehlung gibt die Staatsregierung im konkreten Falle ab? 4.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass in öffentlichen Einrichtungen nur Bücher und Medien angeboten werden, die mit der Verfassung im Einklang stehen sowie dem Bildungsauftrag gerecht werden? 4.2 Welche Schulbücher werden vom Kopp-Verlag hera us gegeben? 4.3 Werden an bayerischen Schulen Schulbücher aus dem Kopp-Verlag eingesetzt, und wenn ja, an welchen Schulen und welche Schulbücher (bitte einzeln auflisten )? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 05.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1.1 Wie stuft das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz den Kopp-Verlag bzw. Publikationen des Kopp-Verlags ein? 1.2 Prüft das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz in regelmäßigen Abständen den Kopp- Verlag anhand öffentlich zugänglicher Veröffentlichungen ? Das Unternehmen Kopp Verlag e.K hat seinen Sitz in 72108 Rottenburg am Neckar (Baden-Württemberg) und ist laut Impressum der Internetseite www.kopp-verlag.de im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart eingetragen. Der Kopp-Verlag ist weder Beobachtungsobjekt des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz noch des Landesamtes für Verfassungsschutz Baden-Württemberg. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz führt keine Auswertung von Publikationen des Kopp-Verlags durch. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg prüft jedoch offen zugängliche Unterlagen und Informationen des Verlags (vgl. Landtagsdrucksache 15/7467 vom 02.10.2015 des Landtags von Baden-Württemberg). 1.3 Ist der Staatsregierung bekannt, welche Position der Bayerische Bibliotheksverband (BBV), dessen Vorsitz Staatssekretär Bernd Sibler MdL innehat, gegenüber dem Kopp-Verlag bezieht? Der Bayerische Bibliotheksverband (BBV) als Landesverband des Deutschen Bibliotheksverbandes e.V. vertritt die Interessen seiner Mitgliedsbibliotheken auf Landesebene. Die Kernaufgabe von Bibliotheken besteht darin, freien Zugang zu Informationen – ein breites Spektrum an Wissen , Ideen, medialen Inhalten und Meinungen – anzubieten . Grundlage der bibliothekarischen Praxis bildet die Informations - und Meinungsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz (GG). Nach Art. 5 GG hat jeder Bürger das Recht, sich ungehindert aus zugänglichen Quellen zu informieren. Die Bibliotheken sind ein Garant dieses Grundrechts. Mit ihren Informationsangeboten leisten sie einen wesentlichen Bei- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.08.2017 17/16418 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16418 trag zur informationellen Grundversorgung der Bürgerinnen und Bürger. Voraussetzung dafür ist, dass Bestände und Dienstleistungen frei von Zensur sind und das gesamte Meinungsspektrum repräsentieren. Die politische Teilnahme der Bürger an aktuellen gesellschaftlichen Diskursen und Entscheidungen wird durch die Nutzung bibliothekarischer Angebote erleichtert. Der Deutsche Bibliotheksverband sowie der Bayerische Landesverband setzen sich für die Wahrung der Meinungsvielfalt und den freien Zugang zu Informationen ein. Eine Zensur von Inhalten aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen sowie die Einstellung des Zugriffs auf Informationen lehnen sie ab. Im Einzelnen wird auf das beiliegende Positionspapier zum bibliothekarischen Umgang mit umstrittenen Werken (vgl. Anlage 1), herausgegeben von Bibliothek und Information Deutschland (BID), dem sich der Deutsche sowie Bayerische Bibliotheksverband angeschlossen haben, sowie auf den Ethikkodex für Bibliotheks - und andere Informationsfachleute der Internationalen Vereinigung bibliothekarischer Verbände und Einrichtungen (IFLA) verwiesen (abrufbar auf der Internetseite: www.ifla. org/DE/publications/node/8735; vgl. auch Anlage 2). Da Grundlage der Arbeit der Bibliotheken Art. 5 GG (Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit) ist, hat der BBV bisher zu einzelnen Verlagen keine Stellung bezogen . Die Arbeit der einzelnen Bibliotheken in Bayern erfolgt auf der Grundlage der geltenden Gesetze und Vorschriften. 2.1 Ist der Staatsregierung bekannt, dass in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken Publikationen des Kopp-Verlags ausgelegt werden? Bisher war der Staatsregierung nicht bekannt, ob in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken Publikationen des Kopp- Verlags ausgelegt wurden. Es ist auch nicht Aufgabe der Staatsregierung, die Bestände der Bibliotheken in Bayern zu überprüfen. Im Übrigen ist die Errichtung und Unterhaltung öffentlicher Bibliotheken in den Gemeinden eine Aufgabe der örtlichen Kulturpflege, die in den eigenen Wirkungskreis der Gemeinden fällt. Welche Publikationen gemeindliche öffentliche Büchereien und Bibliotheken im Rahmen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungshoheit der Gemeinden anschaffen und für die Einwohner auslegen, liegt in deren Verantwortung. Dem Freistaat Bayern kommt nur eine unterstützende Aufgabe zu. Daher fördert die Bayerische Staatsregierung die öffentlichen Bibliotheken durch finanzielle Zuwendungen und durch fachliche Beratung. 2.2 In welchen Büchereien und Bibliotheken konkret werden Bücher und Medien des Kopp-Verlags ausgelegt (bitte einzeln auflisten nach Büchern und Einrichtungen)? Es besteht sowohl in Bayern als auch in Deutschland kein Gesamtverzeichnis der in den öffentlichen Bibliotheken vorhandenen Medienbestände. Auch verfügen nicht alle öffentlichen Bibliotheken über einen Web-Opac. Angesichts von 2.056 bayerischen Gemeinden hat die Staatsregierung davon abgesehen, eine Abfrage bei ihnen durchzuführen. Eine bayernweite Abfrage wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand mehrerer Verwaltungsebenen verbunden, wobei zudem offen wäre, ob die gemeindlichen Büchereien und Bibliotheken überhaupt in der Lage wären, in kurzer Zeit und mit einem noch angemessenen Aufwand zu recherchieren, ob und wenn ja, welche Publikationen des Kopp-Verlags sie besitzen. Zur Beantwortung der Frage konnten daher nur die online recherchierbaren Medienbestände von zehn regionalen Katalogverbünden bayerischer öffentlicher Bibliotheken mit insgesamt 2.518.223 Medien aus 102 Bibliotheken im Rahmen einer repräsentativen Stichprobe überprüft werden. Die Gesamtzahl der ermittelten Titel aus dem Kopp-Verlag beläuft sich auf 211 Exemplare, die in 62 Bibliotheken vorhanden sind (vgl. Anlage 3). Eine Katalogrecherche für die wissenschaftlichen Bibliotheken und die regionalen staatlichen Bibliotheken im Gateway Bayern, das insgesamt ca. 25 Millionen Titeldatensätze enthält, ergab eine Trefferquote von 238 Titeln des Kopp- Verlags (vgl. Anlage 4). 2.3 In welchen weiteren öffentlichen Einrichtungen werden Bücher und Medien des Kopp-Verlags ausgelegt (bitte einzeln auflisten nach Büchern und Einrichtungen)? Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. 3.1 Wie bewertet die Staatsregierung die Tatsache, dass in öffentlichen Büchereien und Bibliotheken Literatur des Kopp-Verlags ausgelegt wird? Wie bereits erläutert ist die Bereitstellung eines umfangreichen Medienangebots eine Kernaufgabe der Bibliotheken. Im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen trifft die Leitung der Bibliothek die Anschaffungsentscheidung für die Medien nach fachlichen Kriterien, nach Eignung für die Erfüllung des bibliothekarischen Auftrags sowie der Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer. Folgende Aspekte spielen bei Aufbau und Pflege des Medienangebots eine Rolle: die Aufgabenstellung der Bibliothek (im Idealfall festgelegt in einem Bestandskonzept ), der aktuelle Bedarf der Nutzer (Nachfrage), ein örtlicher oder regionaler Sammelauftrag, die Größe der Bibliothek, das Angebot des Publikationsmarktes sowie die vom Unterhaltsträger zur Verfügung gestellten Finanzmittel. Sog. Lektoratskooperationen stellen den Bibliotheken fachliche Hilfen zur Verfügung. Sie filtern aus den deutschsprachigen Neuerscheinungen die für öffentliche Bibliotheken relevanten Titel heraus, stellen ihre bibliothekarische Bedeutung in kritischer Wertung fest und schlagen sie gemäß ihrer Eignung für die jeweiligen Bibliothekssparten und -größen über Informationsdienste vor. Die Träger der Lektoratskooperationen sind der Deutsche Bibliotheksverband , die ekz-Bibliotheksservice GmbH (bundesweit tätiger Dienstleister für Bibliotheken) und der Berufsverband Information Bibliothek e.V. So ist z. B. das Buch von Gerhard Wisnewski „verheimlicht – vertuscht – vergessen 2017“ aus dem Kopp-Verlag über die ekz-Standing Order zu erhalten, es befand sich auf der Spiegel-Bestseller-Liste. Das Angebot an grundsätzlich bibliotheksrelevanten Medien für öffentliche Bibliotheken ist kaum zu überblicken. Zur Sichtung des Medienangebots und für die Anschaffungsentscheidung bietet die Abteilung Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen der Bayerischen Staatsbibliothek Auswahlhilfen für Bibliotheken in ihrem Arbeitsbereich an, die bibliotheksrelevante Neuerscheinungen verzeichnen. Hierzu gehören die zweimal jährlich erscheinende Publikation „Bibtipp!“, die im Rahmen der Lektoratskooperation erscheint, und die Veröffentlichung „Bayern im Buch“, die ebenfalls zweimal pro Jahr bibliotheksgeeignete Medien nachweist. Solange die Anschaffungsentscheidungen im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgen, ist es nicht Auf- Drucksache 17/16418 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gabe der Staatsregierung, die fachliche Entscheidung der Bibliotheksleitung zu bewerten. Grundlage der Arbeit der Bibliotheken ist das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit , eine Zensur darf nicht stattfinden (vgl. oben die Antwort zu Frage 1.3). 3.2 Auf welche Weise werden Büchereien und Bibliotheken von staatlicher Seite über solch umstrittene Bücher informiert bzw. welche Empfehlung gibt die Staatsregierung im konkreten Falle ab? Alle öffentlichen Büchereien und Bibliotheken sind gehalten, sich regelmäßig über die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)“ darüber zu informieren, welche Medien nach amtlicher Prüfung durch die BPjM in die Liste jugendgefährdender Medien („Indizierung“) aufgenommen worden sind. Diese Medien dürfen aufgrund der besonderen Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen minderjährigen Nutzerinnen und Nutzern nicht zur Verfügung gestellt werden. Die Veröffentlichung der Indizierungen aus den Listenteilen A und B erfolgt im Bundesanzeiger. In dem amtlichen Mitteilungsblatt der BPjM ist die komplette Liste aller indizierten Trägermedien und eine Übersicht aller der BPjM mitgeteilten Medien, die beschlagnahmt oder eingezogen worden sind, einzusehen (vgl. BPjM aktuell: Amtliches Mitteilungsblatt. Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien. Mönchengladbach: Forum Verl. Godesberg). Darüber hinaus wird die Informations- und Meinungsfreiheit nur durch das Strafgesetzbuch (StGB) beschränkt (§ 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 130 Abs. 2, 5 StGB Volksverhetzung oder § 131 Gewaltverherrlichung). Das Strafgesetzbuch kennt das Verbreitungs- und Besitzverbot . Ein mit Verbreitungsverbot belegter Medieninhalt darf nicht einem unbegrenzten Kreis der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Für den Bibliotheksbetrieb gilt, dass die in Freihand ausgelegten Publikationen den Öffentlichkeitsbegriff erfüllen. Deshalb müssen Medien mit strafrechtlich relevanten Inhalten im Magazin, das keinen öffentlichen Zugang hat, aufbewahrt werden. Die Zurverfügungstellung an einen Nutzer ist dagegen keine Verbreitungshandlung und darf gegenüber volljährigen Benutzern im Rahmen der Informations- und Meinungsbildungsfreiheit vorgenommen werden. § 131 Abs. 3 schließt die Strafbarkeit aus, wenn „die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient“. § 86 Abs. 3 StGB beinhaltet einen ähnlichen, wenn auch noch umfassender formulierten, aber in dieselbe Richtung zielenden Strafbarkeitsausschluss, indem auch Zwecke der Wissenschaft, Kunst, Forschung und Lehre als privilegierend zugestanden werden. Es ist nicht Aufgabe der Staatsregierung, über umstrittene Bücher zu informieren bzw. dazu Empfehlungen abzugeben ; dies hätte eine zensurähnliche Wirkung. Innerhalb des rechtlichen Rahmens müssen die Bibliotheken frei und unabhängig über die Auswahl der Medien entscheiden können . Dies ergibt sich aus Art. 5 GG. Im Fall des Kopp-Verlags wird darauf hingewiesen, dass auch die Bayerische Staatsbibliothek (BSB) insgesamt 82 Titel des Verlages käuflich erworben hat. Diese Titel wurden von der BSB einem internen Prüfverfahren unterzogen, hierbei konnte für keinen der Titel die Erfüllung eines Straftatbestands festgestellt werden (vgl. auch Antwort zu Frage 4.1). 4.1 Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass in öffentlichen Einrichtungen nur Bücher und Medien angeboten werden, die mit der Verfassung im Einklang stehen sowie dem Bildungsauftrag gerecht werden? Wie bereits erläutert trifft die Leitung der Bibliothek im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen die Anschaffungsentscheidung für Medien unabhängig nach rein fachlichen Kriterien. Neben den in der Antwort zu Frage 3.1 dargestellten fachlichen Hilfen für die Medienauswahl gibt es für Bibliothekarinnen und Bibliothekare immer wieder Workshops zu Themen wie: „Wie gehe ich mit tendenziösen umstrittenen Inhalten um“ oder „Wie erkennt man strafrechtlich relevante Inhalte?“. Soweit Publikationen nicht dem Verbreitungsverbot durch das Strafgesetzbuch und/oder dem Gesetz gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte unterliegen, gilt Art. 5 GG. Darüber hinaus gibt es vonseiten der Staatsregierung keine Vorgaben. Es findet keine Zensur statt (vgl. dazu auch die Antworten zu den Fragen 3.1 und 3.2). Für den Bereich der staatlichen Bibliotheken wird als Beispiel für den Umgang mit Medien mit strafbaren Inhalten bzw. mit Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte das Verfahren der BSB, eine der größten Bibliotheken in Europa mit 10,4 Mio. Bänden, erläutert: Vorauszuschicken ist, dass die BSB als zentrale Landesund Archivbibliothek sowie als eine der führenden internationalen Forschungsbibliotheken umfassend Literatur in allen Sprachen, darunter auch politisch extremes Schrifttum zu Geschichte und Zeitgeschehen, sofern dies für eine Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken relevant erscheint, erwirbt und archiviert. Zudem ist die BSB als Landes- und Archivbibliothek verpflichtet, die bayerischen Verlagspublikationen im Rahmen der Pflichtablieferung umfassend zu sammeln und für die Nachwelt zu archivieren. Daneben erwirbt die BSB im Rahmen ihrer traditionellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Schwerpunktfächer Medien so umfassend wie möglich, ohne dabei politischweltanschauliche oder moralisch-religiöse Einschränkungen vorzunehmen. Insbesondere in ihren seit Jahrzehnten von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützten Sondersammelschwerpunkten Geschichte, Musikwissenschaften , Osteuropa und Altertumswissenschaften wird eine möglichst vollständige Sammlung der neu erscheinenden, für die wissenschaftliche Forschung relevanten Literatur angestrebt. Unter den jährlichen Neuzugängen von rund 140.000 Bänden befindet sich insofern ggf. auch radikales und politisch extremes Schrifttum. Die BSB trägt dafür Sorge, dass Literatur, die einen Straftatbestand erfüllt, nicht frei zugänglich gemacht oder unkontrolliert verbreitet wird. Den Umgang mit Literatur mit strafbarem Inhalt bzw. mit dem Verdacht auf strafrechtlich relevante Inhalte regelt an der BSB eine Dienstanweisung von 1998, die 2005 zu einem differenzierten Geschäftsgang ausgebaut wurde, der folgende abgestufte Vorgehensweise festlegt: – Publikationen, die aufgrund eines Gerichtsbeschlusses (Straf- oder Zivilgericht) verboten oder von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt wurden, werden – sofern die BSB von diesem Urteil Kenntnis erhält – von der Nutzung ausgeschlossen. Diese Medien erhalten eine sogenannte Remota-Signatur und einen Medientyp, der sie als nicht ausleihbar kennzeichnet. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16418 – Publikationen, die gemäß amtlicher Prüfung durch die BPjM einen Straftatbestand erfüllen (z. B. § 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen, § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, § 130 Abs. 2, 5 StGB Volksverhetzung oder § 131 StGB Gewaltverherrlichung ), werden nur an volljährige Personen zur Nutzung in den Lesesälen zur Verfügung gestellt. Die BSB hat sich zu dieser Nutzungseinschränkung entschlossen, um auch über den Jugendschutz hinaus keiner unkontrollierten Verbreitung von derartigen Publikationen Vorschub zu leisten. Diese Medien erhalten eine Remota-Signatur und einen Medientyp, der eine Nutzung nur durch volljährige Personen für die vom Gesetzgeber privilegierten Zwecke, insbesondere der Kunst oder Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, ermöglicht. – Literatur, die strafrechtlich relevante Inhalte aufweist, aber nicht von der Bundesprüfstelle indiziert wurde, wird einem internen Prüfverfahren unterzogen. Dieses interne Prüfverfahren ist in einem 2016 aktualisierten Workflow geregelt. Angelehnt an die oben aufgeführten relevanten Paragrafen des Strafgesetzbuches werden Publikationen mit starker Tendenz zu folgenden strafrechtlich relevanten Inhalten dieser internen Prüfung unterzogen: 1. Revisionistische Publikationen, in denen einer der aufgeführten Aspekte behandelt wird: o Leugnung oder Verharmlosung des Holocausts; o Leugnung oder Verharmlosung von Massakern, die von Deutschen im Krieg an der Zivilbevölkerung der gegnerischen Länder begangen wurden; o Leugnung oder Relativierung der Kriegsschuld Deutschlands; o Verherrlichung des Nationalsozialismus und seiner Führungspersonen; o Verherrlichung der deutschen Truppen (z. B. der Waffen -SS) im Krieg. 2. Antisemitische Hetzschriften. 3. Islamistische Hetzschriften. 4. Gewaltverherrlichendes Schrifttum; Anleitung zum Töten. Nur bei Feststellung eines Straftatbestandes durch die wissenschaftlichen Bibliotheksreferenten (ggf. unter Hinzuziehung des Justiziariats der BSB) erhalten die Publikationen eine Numerus-Currens-Signatur und einen Medientyp, der eine Nutzung nur durch volljährige Personen für die vom Gesetzgeber privilegierten Zwecke, insbesondere der Wissenschaft , der Forschung oder der Lehre, ermöglicht. Der Nachweis des legitimierten Zweckes wird durch die Unterschrift der Nutzerin/des Nutzers auf einem Formular erbracht , welches im Lesesaal aufbewahrt wird. Als ein wichtiges Hilfsmittel bei der internen Prüfung steht den Bibliotheksreferenten eine Liste zur Verfügung, die alle Verlage aufführt, welche wiederholt mit politisch extremen Literaturangeboten in Erscheinung getreten sind. Diese Liste wurde im Laufe der nunmehr über zehnjährigen Laufzeit des Geschäftsgangs erarbeitet; sie wird laufend ergänzt und aktualisiert. Derzeit enthält die Liste 112 Verlage, davon 27 ausländische und 85 deutsche Verlage. Die von der BSB erarbeitete Liste kann von Bibliotheken bei der BSB eingesehen oder auf Wunsch auch zur Verfügung gestellt werden. Auch der Kopp-Verlag wird angesichts des teilweise rechtspopulistisch-verschwörungstheoretischen Titelangebots in der Liste der auffälligen Verlage geführt. Mit Sitz in Rottenburg am Neckar zählt dieser Verlag nicht zu den bayerischen Pflichtverlagen, sodass es nicht Aufgabe der BSB ist, dessen Publikationen umfassend in ihren Bestand aufzunehmen. Titel zu aktuellen politischen und historischen Themen werden in Auswahl erworben und durchlaufen den internen Prüf-Geschäftsgang zur Klärung einer ggf. zu verhängenden Ausleihbeschränkung. Die BSB hat insgesamt 82 Titel des Verlages käuflich erworben. Da für keinen der Titel ein eindeutiger Straftatbestand festgestellt werden konnte, wurden die Titel nicht mit einer Ausleihbeschränkung belegt. 4.2 Welche Schulbücher werden vom Kopp-Verlag herausgegeben ? Eine Internetrecherche des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat ergeben, dass der Kopp-Verlag ein Reprint „Deutscher Schulatlas“ herausgibt oder bewirbt, der ursprünglich im Jahr 1910 erschienen ist. Dabei handelt sich jedoch nicht um ein Schulbuch im Sinn von Art. 51 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, da es nicht „eigens für Unterrichtszwecke zur Erreichung der in den Lehrplänen festgelegten Lernziele herausgegeben“ ist. Das Buch wurde auch nicht beim Staatsministerium zur Zulassung eingereicht . Insgesamt ist festzuhalten, dass der Kopp-Verlag weder aktuell noch in der Vergangenheit beim Staatsministerium die Zulassung von Schulbüchern beantragt hat. 4.3 Werden an bayerischen Schulen Schulbücher aus dem Kopp-Verlag eingesetzt, und wenn ja, an welchen Schulen und welche Schulbücher (bitte einzeln auflisten)? Wie bereits in der Antwort zu Frage 4.2 ausgeführt, enthält das Verzeichnis aller für bayerische Schulen schulaufsichtlich allgemein zugelassenen Lernmittel keinen Titel aus dem Kopp-Verlag. Damit können Erzeugnisse dieses Verlages auch nicht als Lernmittel in den Schulen verwendet werden. Gemäß § 3 der Verordnung über die Zulassung von Lernmitteln werden vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst auf Antrag in seinem Geschäftsbereich nur solche Lernmittel zum Gebrauch in den Schulen zugelassen, die u. a. nicht im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, die Anforderungen der Lehrpläne erfüllen sowie den Anforderungen entsprechen, die nach pädagogischen Erkenntnissen, insbesondere nach methodischen und didaktischen Grundsätzen sowie nach Auswahl, Anordnung, Darbietung und Umfang des Stoffs für die betreffende Schulart und Jahrgangsstufe angemessen sind. Bibliotheken stehen für Meinungs- und Informationsfreiheit: Positionspapier zum bibliothekarischen Umgang mit umstrittenen Werken Eine Initiative des Landesverbandes Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband, herausgegeben von Bibliothek & Information Deutschland (BID) Der Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband und die weiteren Verbände unter dem Dach von Bibliothek & Information Deutschland (BID) setzen sich für Meinungsvielfalt und Informationsfreiheit in Bibliotheken ein. Sie befürworten insbesondere die Bereitstellung von gesellschaftlich und politisch kontrovers diskutierten Werken in ihren Mitgliedsbibliotheken, die einen politisch, weltanschaulich und religiös ausgewogenen Bestand und ein vielfältiges Spektrum an Meinungen gewährleisten. Dadurch ermöglichen sie die demokratische Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung. Zum Hintergrund: Aktuell erscheinen immer wieder Literatur- und Sachbuchtitel auf dem deutschen Buchmarkt, die kontroverse gesellschaftliche und politische Debatten auslösen sowie ethische oder juristische Fragen aufwerfen. Mitgliedsbibliotheken berichten, dass zunehmend einzelne Bürgerinnen und Bürger, aber auch Vertreter von Politik und Verwaltung versuchen, Einfluss auf das Medienangebot von Bibliotheken zu nehmen, indem sie das Entfernen von Titeln aus dem Bestand fordern oder Verbote aussprechen, für die keine rechtliche Grundlage besteht. Die bibliothekarischen Verbände zeigen sich besorgt über diese Entwicklung, die zur Einschränkung der Informations- und Meinungsfreiheit führen kann. Die Kernaufgabe von Bibliotheken besteht darin, freien Zugang zu Informationen – ein breites Spektrum an Wissen, Ideen, medialen Inhalten und Meinungen – anzubieten, auch wenn diese für einzelne Personen oder gesellschaftliche Gruppen inakzeptabel erscheinen1. Die Informations- und Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bildet die Grundlage bibliothekarischer Praxis. Im Einklang mit den Grundrechten unterstreichen die bibliothekarischen Verbände die herausgehobene Funktion von Bibliotheken für das Entstehen von Meinungsvielfalt, für den Prozess der Meinungsbildung und die Eröffnung des freien Zugangs zu Informationen. Bibliotheken tragen dadurch sowohl zur persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe des Einzelnen als auch zur kulturellen und allgemeinen Bildung und zur Festigung demokratischer Strukturen in der Gesellschaft bei. Bibliotheken helfen dadurch, demokratische Werte zu schützen. 1 Der Begriff ‘Information’ bezieht sich hier unabhängig vom Medium auf alle Ausdrucksformen in Wort, Bild oder Ton. Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände e. V. www.BIDeutschland.de Präsident: Dr. Heinz-Jürgen Lorenzen c/o Büchereizentrale S-H Waitzstr. 5 24937 Flensburg Tel.: +49 (0)461 8606151 Fax: +49 (0)461 8606111 E-Mail: lorenzen@bz-sh.de Geschäftsführerin: Dr. Monika Braß Fritschestraße 27-28 10585 Berlin Tel.: +49 (0)30 644 98 99 20 Fax: +49 (0)30 644 98 99 27 E-Mail: bid@bideutschland.de Bankverbindung: Commerzbank IBAN: DE 61 1208 0000 4050 8536 00 BIC: DRESDEFF 120 BID-Mitglieder: BIB Berufsverband Information Bibliothek e. V. dbv Deutscher Bibliotheksverband e. V. ekz.bibliotheksservice GmbH Goethe-Institut VDB Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare e. V. Ständige Kommission der BID: BII Bibliothek & Information International www.bi-international.de 2 Eine Zensur von Inhalten aus politischen, religiösen oder weltanschaulichen Gründen sowie die Einschränkung des Zugriffs auf Informationen lehnen die bibliothekarischen Verbände ab. Sie setzen sich für die Wahrung der Meinungsvielfalt und den freien Zugang zu Informationen ein. Bibliotheken bieten ein umfassendes und ausgewogenes Informationsangebot an, das Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet und ein vielfältiges Spektrum an Meinungen zulässt. Ein umfassendes Informationsangebot schließt auch kontrovers diskutierte Titel ein. Bibliotheken stellen Medien bereit, die relevant sind für einen vielschichtigen gesellschaftlichen Diskurs. Die bibliothekarischen Verbände betonen, dass Bibliotheken im rechtlichen Rahmen frei und ohne Zwang über die Auswahl, den Erwerb, den Umgang und die Verbreitung von Informationen entscheiden. Bibliotheksbestände werden nach rein fachlichen Kriterien, nach ihrer Qualität und ihrer Eignung für die Erfüllung des bibliothekarischen Auftrags sowie der Bedarfe der Nutzerinnen und Nutzer ausgewählt – unabhängig von persönlichen Meinungen und Einstellungen der Beschäftigten oder von Einflüssen Dritter. Die bibliothekarischen Verbände setzen sich ausdrücklich dafür ein, dass als rechtskonform eingestufte Werke allen Bürgerinnen und Bürgern in Bibliotheken zur Verfügung stehen. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft, die auf aktiver Teilnahme an politischen Prozessen beruht, stehen informierte Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Bibliotheken ermöglichen allen Bürgerinnen und Bürgern freien Zugang zu ihren Beständen und zu vielen öffentlich verfügbaren Informationen. Sie unterstützen ihre Nutzerinnen und Nutzer in der Fähigkeit, für sie relevante Informationen zu finden, zu bewerten und zu nutzen. Die bibliothekarischen Verbände fordern ihre Mitgliedsbibliotheken sowie Politik und Gesellschaft dazu auf, die Diskussion über gesellschaftlich und politisch umstrittene Werke zu ermöglichen und zu führen, um so die Meinungsvielfalt und damit letztlich die demokratischen Strukturen zu stärken. Die bibliothekarischen Verbände bekräftigen die berufsspezifischen ethischen Grundsätze, dargelegt in den Kodizes Ethik und Information – Ethische Grundsätze der Bibliotheks- und Informationsberufe von Bibliothek & Information Deutschland (BID) (2007)2 und dem Ethik- Kodex für Bibliotheks- und Informationsfachleute des bibliothekarischen Weltverbandes IFLA, der International Federation of Library Associations and Institutions (2012)3. Hannover/Berlin, April 2016 *** Der Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband (lvn) hat die Positionierung zum bibliothekarischen Umgang mit umstrittenen Werken im März 2016 initiiert, der sich der Deutsche Bibliotheksverband, der Berufsverband Information Bibliothek, der Verein Deutscher Bibliothekarinnen und Bibliothekare, die ekz.bibliotheksservice GmbH und das Goethe-Institut unter dem Dach von Bibliothek und Information Deutschland (BID) angeschlossen haben. Die Position wurde von den Vorständen des lvn und von BID im April 2016 verabschiedet. 2 www.bideutschland.de/download/file/allgemein/EthikundInformation.pdf 3 www.ifla.org/files/assets/faife/codesofethics/germancodeofethicsfull.pdf 3 Über Bibliothek & Information Deutschland (BID) Bibliothek & Information Deutschland e.V. (BID) ist der Dachverband der Institutionen- und Personalverbände des Bibliothekswesens und zentraler Einrichtungen der Kulturförderung in Deutschland. BID vertritt deren Gesamtinteressen auf nationaler und europäischer Ebene sowie in internationalen Gremien. www.bideutschland.de Kontakt: Dr. Monika Braß BID-Geschäftsführerin Fritschestraße 27-28 10585 Berlin bid@bideutschland.de www.bideutschland.de. Über den Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. Der Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. (lvn) ist der Interessensverband niedersächsischer Bibliotheken. Er repräsentiert öffentliche, wissenschaftliche und kirchliche Bibliotheken sowie Schul- und Privatbibliotheken. Der lvn setzt sich dafür ein, die Rolle der Bibliotheken in Gesellschaft und Politik zu stärken und macht die Bedeutung der Bibliotheken in Kultur, Bildung und Wissenschaft sowie ihre wichtige Funktion für eine demokratische Gesellschaft sichtbar. Der Landesverband formuliert bibliothekspolitische Forderungen, nimmt sich grundsätzlicher Sachfragen an und bezieht Position zu aktuellen Entwicklungen. Die Vernetzung der Bibliotheken in Niedersachsen ist dem Verband ein besonderes Anliegen. www.bibliotheksverband.de/niedersachsen Kontakt Wiebke Dalhoff Landesverband Niedersachsen im Deutschen Bibliotheksverband e.V. c/o Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek Waterloostraße 8 30169 Hannover lvn.dbv@gwlb.de www.bibliotheksverband.de/niedersachsen IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) Seite 1 von 4 Direkt zum Inhalt la IFLA • Über die IFLA • Mitgliedschaft • Aktivitäten und Gruppen • Sponsoren • Aktuelles • Publikationen • Standards • Annual Conference Sie befinden sich hier: Startseite » Aktivitäten und Gruppen» FAIFE » Publikationen» IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) Suchformular Suchel Suche I IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) English 1Espariol Präambel Dieser Ethik-Kodex wird als eine Reihe ethischer Vorschläge präsentiert, die Handlungsempfehlungen für einzelne Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten geben sollen sowie Bibliotheks- und Informationsverbände bei der Aus- oder Überarbeitung ihrer eigenen ethischen Richtlinien unterstützen können. Der Ethik-Kodex soll • zur Reflexion über Handlungsprinzipien ermutigen, auf deren Basis Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Informationsfachleute Richtlinien entwickeln, mit Herausforderungen umgehen, • ihre fachliche Selbstwahrnehmung verbessern • und für Transparenz bei Nutzerinnen und Nutzern und der Gesellschaft im Allgemeinen sorgen können. Dieses Dokument ersetzt keine bereits bestehenden Ethik-Kodizes und entbindet die Fachverbände nicht von ihrer Pflicht, einen eigenen Ethik-Kodex als Ergebnis von Recherchen, file:///C:/Users/aiv-weberc/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Intern... 10.04.2017 IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) Seite 2 von 4 Konsultation und kooperativer Ausgestaltung zu entwickeln. Es wird keine vollständige Übereinstimmung mit diesem Kodex erwartet. Die Klauseln dieses Ethik-Kodexes stützen sich auf die Grundsätze, die in dieser Präambel aufgeführt sind, um eine Reihe von Vorschlägen für das Verhalten von Fachkräften zu entwickeln. Die IFLA ist sich bewusst, dass diese Grundsätze zwar den Kern jedes Ethik-Kodexes bilden sollten, die Einzelheiten der jeweiligen Ethik-Kodizes jedoch in unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen, Communities of Practice oder virtuellen Gemeinschaften variieren können. Es zählt zu den grundlegenden Aufgaben jedes Berufsverbandes, eine Berufsethik zu entwickeln — genauso wie die ethische Reflexion für alle Mitglieder eines Berufsstandes notwendig ist. Zu diesem Zweck empfiehlt die IFLA allen ihren Mitgliedsorganisationen, Institutionen, einzelnen Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten diesen Ethik-Kodex. IFLA verpflichtet sich, diesen Kodex bei Bedarf zu überarbeiten. 1. Zugang zu Informationen Kernaufgabe von Bibliothekarinnen und Bibliothekaren sowie anderer Mitarbeiter/innen ist es, den Zugangs zu Informationen für alle sicherzustellen — zur persönlichen Weiterentwicklung, zu Bildungszwecken, zur kulturellen Bereicherung, für die Freizeit, für wirtschaftliche Aktivität, für eine informierte Teilhabe an einer Demokratie und für deren Weiterentwicklung. Zu diesem Zweck lehnen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten Zensur in jeder Form ab, unterstützen die Bereitstellung kostenloser Dienste für die Benutzer/innen, informieren potenzielle Nutzerinnen und Nutzer über Sammlungen und Dienste und streben die bestmögliche Barrierefreiheit für Präsenzbestände und virtuelle Dienste an. 2. Verantwortung gegenüber den Menschen und der Gesellschaft Um Inklusion zu fördern und Diskriminierung zu beseitigen, stellen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten sicher, dass niemandem das Recht des Zugangs zu Information verwehrt wird und gleiche Dienste für alle angeboten werden — ungeachtet des Alters, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, der Genderidentität, des kulturellen Hintergrundes, der Bildung, des Einkommens, des Zuwanderer- oder Asylbewerberstatus, des Familienstandes, der Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, der Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung. Um den Zugang für alle zu optimieren, unterstützen Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten die Menschen bei der Suche nach Informationen, helfen Ihnen bei der Weiterentwicklung ihrer Lesefähigkeiten und ihrer Informationskompetenz und ermuntern sie zu einer ethischen Nutzung von Informationen (unter besonderer Berücksichtigung der Fürsorge für junge Menschen). 3. Datenschutz, Verschwiegenheit und Transparenz Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten respektieren die persönliche Privatsphäre und den Schutz persönlicher Daten, deren Austausch file:///ClUsers/aiv-weberc/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Intern... 10.04.2017 IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) Seite 3 von 4 zwischen Einzelpersonen und Institutionen notwendig ist. Gleichzeitig unterstützen sie die größtmögliche Transparenz bezüglich aller Informationen über Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen des Privatsektors und allen anderen In stitutionen, deren Aktivitäten sich auf den Einzelnen und gesamtgesellschaftlich auswirken. 4. Freier Informationszugang (Open Access) und geistiges Eigentum Es ist im Interesse von Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten, den Bibliotheksbenutzer/inne/n den bestmöglichen Zugang zu Informationen und Ideen in sämtlichen Medien bzw. Formaten zu ermöglichen. Dies geschieht in dem Bewusstsein, dass sie Partner von Autorinnen und Autoren, Verlagen und anderen Urheber/inne/n von Werken sind, die dem Urheberrecht unterliegen. Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informationsdiensten stellen sicher, dass sowohl die Rechte der Nutzer/inne/n als auch die Rechte der Urheber/innen berücksichtigt werden. Sie fördern Open Access, Open Source und freie Lizenzen. Sie engagieren sich für angemessene und notwendige Beschränkungen und Ausnahmen für Bibliotheken und setzen sich insbesondere dafür ein, dass sich die Ausweitung urheberrechtlicher Bestimmungen in bestimmten Grenzen bewegt. 5. Neutralität, Integrität und Fachkompetenz Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Mitarbeiter/innen von Informations-diensten sind hinsichtlich der Sammlungen, des Zugangs zu Informationen und ihrer Dienstleistungen zu strengster Neutralität verpflichtet. Sie engagieren sich für ausgewogene Sammlungen und faire Richtlinien für ihre Dienste. Ihre persönlichen Überzeugungen geraten nicht in Konflikt mit der Ausübung ihrer beruflichen Pflichten. Sie bekämpfen Korruption und streben bei der Berufsausübung einen höchstmöglichen Standard an. 6. Kollegiales Miteinander und Arbeitgeber-Arbeitnehmer- Verhältnis Bibliothekarinnen und Bibliothekare sowie andere Informationsfachleute behandeln sich gegenseitig fair und respektvoll. Zu diesem Zweck opponieren sie gegen Diskriminierung aufgrund des Alters, der Staatsangehörigkeit, der politischen Überzeugung, körperlicher oder geistiger Fähigkeiten, der Genderidentität, des Familienstandes, der Herkunft, der Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe, der Religionszugehörigkeit oder der sexuellen Orientierung. Sie setzen sich für die gleiche Bezahlung gleicher Arbeitsleistung für Männer und Frauen ein, teilen ihre Berufserfahrung mit anderen und leisten einen Beitrag für die Arbeit ihrer jeweiligen Berufsverbände. Ausgearbeitet von Loida Garcia-Febo, Anne Hustad, Hermann Rösch, Paul Sturges und Amelie Vallotton (FAIFE-Arbeitsgruppe). Bestätigt durch den IFLA-Verwaltungsrat im August 2012 Publikationen, FAIFE (Committee on Freedom of Access to Information and Freedom of Expression Letzte Aktualisierung: 11 September 2014 file:///ClUsers/aiv-weberc/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Intern... 10.04.2017 IFLA Ethik-Kodex für Bibliotheks- und andere Informationsfachleute (Kurzfassung) Seite 4 von 4 • FAIFE • More about this group • News • Events • Publications • FAIFE Mission • FAIFE Spotlight • Lectures & Various Papers • Members of the FAIFE Committee • Past activities • Professional Codes of Ethics for Librarians • World Report Series • Rules of Procedure • Liberties in the Library Updates Web Editor for this group Contact Stephen Wyber • Weltkongress Bibliothek und Information o General Information o WLIC 2017 o WLIC 2016 O WLIC 2015 o WLIC 2014 o WLIC 2013 o WLIC 2012 o WLIC 2011 • Über diese Webseite o General Information o New on the Site o Promotion o Haftungsausschluss o Datenschutz o Copyright o Notice and Takedown O Kontakt • Folgen Sie uns o News feed o Facebook (31,000+ likes) O Twitter (17,000+ followers) o Flickr o Vimeo o YouTube Login for Web Editors / IFLA staff The IFLA.ORG domain file:///ClUsers/aiv-weberc/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Intern... 10.04.2017 Autor Titel Ort Bandulet, Bruno Die letzten Jahre des Euro Bad Tölz Bandulet, Bruno Die letzten Jahre des Euro Bad Tölz Bandulet, Bruno Die letzten Jahre des Euro Selb Baumbach, Irina Die fünfzig besten Kalorienkiller Wiesentheid Becker, Jens stakkato Forchheim Böckl, Manfred Die berühmtesten Propheten Europas und ihre Weissagungen für das Dritte JahrtausendKolbermoor Brückner, Michael Vorsicht Währungsreform! Bruckmühl Coleman, Vernon Bodypower. Das Geheimnis der Selbstheilungskräfte Ochsenfurt Coleman, Vernon Wie Sie Ihren Arzt davon abhalten, Sie umzubringen Marktredwitz Coleman, Vernon Wie Sie Ihren Arzt davon abhalten, Sie umzubringen Selb Däniken, Erich von Das unheilige Buch Forchheim Däniken, Erich von Falsch informiert Miesbach Däniken, Erich von Was ich jahrzehntelang verschwiegen habe Bad Tölz Däniken, Erich von Was ist falsch im Maya-Land? Freilassing Däniken, Erich von [Hrsg.] Brisante Archäologie Schonungen Engdahl, F. William Amerikas heiliger Krieg Forchheim Engdahl, F. William Krieg in der Ukraine Marktheidenfeld Engdahl, F. William Saat der Zerstörung Bruckmühl Engdahl, F. William Saat der Zerstörung Ochsenfurt Ercivan, Erdogan Verbotene Ägyptologie Leutershausen Eschbach, Constanze von Selbstversorgung aus der Natur mit essbaren Wildpflanzen Bad Aibling Eschbach, Constanze von Selbstversorgung aus der Natur mit essbaren Wildpflanzen Stadtlauringen Estulin, Daniel Die wahre Geschichte der Bilderberger Forchheim Farkas, Viktor Lügen in Krieg und Frieden Bobingen Farkas, Viktor Lügen in Krieg und Frieden Feuchtwangen Fife, Bruce Gelenkschmerzen Bad Kissingen Fife, Bruce Gelenkschmerzen Giebelstadt Fife, Bruce Gelenkschmerzen Röthenbach/Pegnitz Fife, Bruce Gelenkschmerzen Wiesentheid Fife, Bruce Kokosöl Röthenbach/Pegnitz Fife, Bruce Kokosöl: Das Geheimnis gesunder Zellen Ochsenfurt Autor Titel Ort Fife, Bruce Ölziehkur Berchtesgaden Fife, Bruce Ölziehkur Bruckmühl Fife, Bruce Ölziehkur Gersthofen Fife, Bruce Ölziehkur Rothenburg ob der Tauber Fife, Bruce Ölziehkur Selb Frohn, Birgit Natürlich heilen mit Olivenöl Röthenbach/Pegnitz Fronek, Heidrun; Drössler, Walter A Stevia Oberhaching Grandt, Guido Aktenzeichen Politiker Rothenburg ob der Tauber Grandt, Guido Schwarzbuch Freimaurerei Hammelburg Grandt, Guido Vorsicht Internet ! Herrieden Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Geretsried Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Hersbruck Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Marktheidenfeld Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Peißenberg Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Starnberg Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur Wiesentheid Grandt, Marion Antibiotika aus der Natur: Sanfte Heilung durch natürliche Medizin Ochsenfurt Grandt, Marion Das Handbuch der Selbstversorgung Freilassing Grandt, Michael Das Handbuch der Selbstversorgung Tacherting Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Ansbach Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Bad Tölz Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Burghausen Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Burgkirchen a.d. Alz Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Forchheim Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Gersthofen Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Höchberg Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Kitzingen Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Königsbrunn Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Marktheidenfeld Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Marktredwitz Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Neuburg Autor Titel Ort Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Nördlingen Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Ottobrunn Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Schwabmünchen Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Selb Grandt, Michael Der Staatsbankrott kommt! Starnberg Grandt, Michael Europa vor dem Crash Geretsried Grandt, Michael Europa vor dem Crash Marktheidenfeld Grandt, Michael Europa vor dem Crash Neuburg Grandt, Michael Europa vor dem Crash Ottobrunn Grandt, Michael Vorsicht Lebensversicherung! Oberhaching Grandt, Michael; Spannbauer, Gerhar Europa vor dem Crash Oberhaching Grandt, Michael; Spannbauer, Gerhar Europa vor dem Crash Selb Greenhill, Kelly M. Massenmigration als Waffe Starnberg Griffin, G. Edward Die Kreatur von Jekyll Island Bad Tölz Griffin, G. Edward Eine Welt ohne Krebs Wassertruedingen Griffin, G. Edward Eine Welt ohne Krebs. Die Geschichte des Vitamin B17 und seiner Unterdrückung Ochsenfurt Hamann, Brigitte Haarausfall natürlich heilen: Das Geheimnis schöner und gesunder Haare Buchloe Hamann, Brigitte Magnesiumöl Oberhaching Hamann, Brigitte Tinnitus natürlich heilen Marktredwitz Hamann, Brigitte Wie Sie Ihre Selbstheilungskräfte aktivieren: Das Geheimnis von Gesundheit, Vitalität und GlückOchsenfurt Hankel, Wilhelm Das Euro-Abenteuer geht zu Ende Ottobrunn Hannich, Günter Börsenkrach und Weltwirtschaftskrise Feucht Hannich, Günter Die Deflation kommt Ottobrunn Hartenbach, Walter Die Cholesterin-Lüge Höchstadt/Aisch Herman, Eva Das Medienkartell Weilheim Herman, Eva Die Wahrheit und ihr Preis: Meinung, Macht und Medien Dettelbach Hesemann, Michael Das Fatima - Geheimnis Wunsiedel Hesemann, Michael Das Fatima-Geheimnis Ansbach Heßmann-Kosaris, Anita Die 50 besten Immun-Turbos - Welche Lebensmittel schützen am besten ? Abwehrkräfte stärken - GesundOchsenfurt Johannes «Hierosolymitanus» Das Buch der Prophezeiungen Selb Juhnke, Susanne; Wedekind, Beate In guten und in schlechten Tagen Marktredwitz Autor Titel Ort Katz, Sandor Ellix So einfach ist Fermentieren Burghausen Köster, Sundaro Krampfadern schonend und natürlich entfernen Miesbach Köster, Sundaro Krampfadern schonend und natürlich entfernen Unterhaching Kroiss, Thomas Heilung statt Pillen Bad Aibling Levy, Thomas E. Heilung des Unheilbaren Starnberg Ludwiger, Illobrand v. UFOs - die unerwünschte Wahrheit Taufkirchen Markham, Brett L. Mini-Farming Ansbach Markham, Brett L. Mini-Farming Bad Aibling Markham, Brett L. Mini-Farming Rothenburg o. d. Tauber Markham, Brett L. Mini-Farming Traunstein Moosmaier, Klaus Radwanderbuch Härtsfeld - Ries Nördlingen Müller-Nothmann, Sven-David Die fünfzig besten Fettkiller Wiesentheid Neumann, Bernd Ärzte gefährden Ihre Gesundheit Hammelburg Paul, Ron Befreit die Welt von der US-Notenbank! Burghausen Petrovic, Jasminka Sex für Einsteiger Donauwörth Petrowski, Thorsten Sicherheit im Internet für alle Kolbermoor Petrowski, Thorsten Sicherheit im Internet für alle Neubiberg Petrowski, Thorsten Sicherheit im Internet für alle Oberhaching Preston, Douglas; Child, Lincoln Formula Marktredwitz Retyi, Andreas von Das Geheimnis ewiger Energie Kolbermoor Retyi, Andreas von Die Stargate Verschwörung Königsbrunn Rétyi, Andreas von Streng geheim Wunsiedel Rétyi, Andreas von Unzensiert 2011 - Was die Massenmedien Ihnen verschweigen Rothenburg ob der Tauber Rétyi, Andreas von; Strapatin, Manu Geheimakte Gizeh-Plateau Selb Schaufler, Miriam Die fünfzig effektivsten Blutzucker-Senker Wiesentheid Schulte, Thorsten Silber das bessere Gold Ottobrunn Schwarz, Gabriela Die hundert gesündesten Lebensmittel Wiesentheid Sitchin, Zecharia Versunkene Reiche Gersthofen Spannbauer, Gerhard Finanzcrash Gersthofen Spannbauer, Gerhard Perfekte Krisenvorsorge Kolbermoor Tarpley, Webster Griffin Barack Obama Feucht Autor Titel Ort Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Donauwörth Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Gerolzhofen Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Gersthofen Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Königsbrunn Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Marktheidenfeld Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Ottobrunn Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Röthenbach/Pegnitz Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Starnberg Ulfkotte, Udo Die Asyl-Industrie Unterhaching Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Bad Aibling Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Bad Tölz Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Bruckmühl Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Burghausen Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Burgkirchen a.d. Alz Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Donauwörth Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Forchheim Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Forchheim Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Freilassing Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Geretsried Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Gersthofen Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Höchberg Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Hösbach Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Kissing Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Kolbermoor Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Königsbrunn Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Marktheidenfeld Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Neubiberg Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Neuburg Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Nördlingen Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Oberhaching Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Ottobrunn Autor Titel Ort Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Röthenbach/Pegnitz Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Rothenburg ob der Tauber Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Schwaig Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Schwarzenbruck Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Selb Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Starnberg Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Taufkirchen Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Töging Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Unterhaching Ulfkotte, Udo Gekaufte Journalisten Weilheim Ulfkotte, Udo Kein Schwarz. 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Ihre Wohnung als Kraftort Burghausen Wisnewski, Gerhard 2016 - das andere Jahrbuch Lohr am Main Wisnewski, Gerhard 2016 - das andere Jahrbuch Taufkirchen Autor Titel Ort Wisnewski, Gerhard 2016 - das andere Jahrbuch Unterhaching Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Bad Aibling Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Bad Tölz Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Burghausen Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Gersthofen Wisnewski, Gerhard 2017 - Das andere Jahrbuch Kissing Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Kitzingen Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Marktheidenfeld Wisnewski, Gerhard 2017 - Das andere Jahrbuch Neubiberg Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Ottobrunn Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Starnberg Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Traunstein Wisnewski, Gerhard 2017 - das andere Jahrbuch Unterhaching Wisnewski, Gerhard 2017 Das andere Jahrbuch: Verheimlicht, vertuscht, vergessen Rothenburg ob der Tauber Wisnewski, Gerhard Lügen im Weltraum Forchheim Wisnewski, Gerhard Verheimlicht - Vertuscht - Vergessen Schwabmünchen Wisnewski, Gerhard verheimlicht - vertuscht - vergessen 2017 Donauwörth Wisnewski, Gerhard Verheimlicht - vertuscht - vergessen 2017 Königsbrunn Wisnewski, Gerhard verheimlicht - vertuscht - vergessen 2017 Selb Wisnewski, Gerhard verheimlicht - vertuscht - vergessen 2017: Was 2016 nicht in der Zeitung stand Freilassing Woloshyn, Tom Die Zitronensaft-Kur Forchheim Wormer, Eberhard Vitamin D Wiesentheid Wormer, Eberhard J. Vitamin D. Traunstein Zunneck, Karl-Heinz Die geheimen Zeichen und Rituale der Freimaurer Starnberg Heilung statt Pillen Freilassing Auswertung aus Gateway Bayern zum Nachweis von Titeln des Kopp Verlags (Rottenburg am Neckar) Suchkriterien Verlag: Kopp Ort: Rottenburg Gesamttrefferzahl: 238 Suchfilter: Bestand Anzahl der Titel je Bibliothek jeweils in Klammer Bayerischer Verbund BSB München (85) * HFF München (33) UB Passau (23) LB Coburg (18) UB Bayreuth (16) UB Bamberg (15) UB BW München (13) UB Würzburg (12) UB Eichstätt (10) UB Augsburg (9) IfZ München (8) UB LMU München (8) Ohm-HSB Nürnberg (7) UB Regensburg (6) UB Erl.-Nbg. HB (6) HSB Landshut (5) HSB Neu-Ulm (5) HSB Würzburg (4) SB Passau (4) Dt. Mus. München (3) HSB Aschaffenburg (3) HSB Kempten (3) Hofb. Aschaffenburg (3) UB Erl.-Nbg. 29T (3) HSB Coburg (2) HSB Weihenstephan (2) HSB Ingolstadt (2) HSB München (2) Hanns-Seidel-Stiftung (2) SB Ansbach (2) Freising TU München/Weihenst (2) Bischöfl. ZB Rbg (1) Ev. 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