Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 14.03.2017 Gigabit-Netze in Gewerbegebieten Herr Staatsminister Dr. Markus Söder hat in einer Pressemitteilung vom 9. Februar 2017 für den Freistaat eine „pilotenhafte “ Gigabit-Förderung angekündigt, in deren Rahmen in jedem Regierungsbezirk ausgewählte Gewerbegebiete beim Ausbau von Glasfaserleitungen bis in die Gebäude unterstützt werden sollen. Bisher wurde je Regierungsbezirk eine Gemeinde bzw. deren Gewerbegebiet vorgeschlagen. Außerdem will der Freistaat dies mit der EU-Kommission so abstimmen, um noch für das Jahr 2017 eine Genehmigung für diese Modell-Gewerbegebiete zu bekommen. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Gewerbegebiete gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? b) Aus wie vielen Betrieben bestehen die Gewerbegebiete im Einzelnen? c) Wie viele der einzelnen Betriebe verfügen bereits über einen FttH1-Glasfaseranschluss? 2. Für wann genau sind die oben genannten Gespräche mit der EU-Kommission geplant und ein entsprechendes Ergebnis zu erwarten? 3. Wie gestaltet sich der weitere Ausbau der Gigabit-Netze in den bayerischen Gewerbegebieten, wenn man die Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur Alexander Dobrindt vom 7. März 2017 in Betracht zieht, in der er angekündigt hat, dass bis Ende 2019 bestehende unterversorgte Gewerbegebiete ausschließlich mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden sollen und neue Gewerbegebiete von Beginn an mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden sollen? 1 FttH = Fiber to the home; deutsch: Glasfaser bis nach Hause Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.04.2017 1. a) Wie viele Gewerbegebiete gibt es in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? b) Aus wie vielen Betrieben bestehen die Gewerbegebiete im Einzelnen? c) Wie viele der einzelnen Betriebe verfügen bereits über einen FttH1-Glasfaseranschluss? Das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung weist in ganz Bayern 32.214 Siedlungsflächen der Objektart „Industrie- und Gewerbefläche “ aus, in denen sich 108.327 Adressen (Datenstand 22.03.2017) befinden. Anzahl der Siedlungsflächen der Objektart „Industrie- und Gewerbefläche“ und die darin befindlichen Adressen verteilen sich auf die Regierungsbezirke wie folgt: Regierungsbezirk Adressen in den Siedlungsflächen Anzahl der Siedlungsflächen (mit Adressangaben) Oberbayern 30.165 7.997 Niederbayern 11.437 4.403 Oberpfalz 10.531 3.601 Oberfranken 10.409 3.500 Mittelfranken 14.984 3.921 Unterfranken 13.305 3.666 Schwaben 17.496 5.126 Die Staatsregierung verfügt über keine bayernweite Statistik hinsichtlich der direkt mit Glasfaseranschlüssen in die Gebäude versorgten Betriebe. 2. Für wann genau sind die oben genannten Gespräche mit der EU-Kommission geplant und ein entsprechendes Ergebnis zu erwarten? Bevor das förmliche Notifizierungsverfahren eingeleitet werden soll, hält es das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat für zielführend, zunächst auf Arbeitsebene mit der Europäischen Kommission die Spielräume für eine Förderung des Glasfaserausbaus in den Pilotprojekten auszuloten. Eine erste schriftliche Kontaktaufnahme ist bereits erfolgt. Ziel der Staatsregierung ist es, noch im Jahr 2017 eine Genehmigung aus Brüssel zu erhalten. 3. Wie gestaltet sich der weitere Ausbau der Gigabit- Netze in den bayerischen Gewerbegebieten, wenn man die Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland des Bundesministers für Verkehr und digitale Struktur Alexander Dobrindt vom 7. März 2017 in Betracht zieht, in der er angekündigt hat, dass bis Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.06.2017 17/16425 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16425 Ende 2019 bestehende unterversorgte Gewerbegebiete ausschließlich mit Glasfaseranschlüssen ausgestattet werden sollen und neue Gewerbegebiete von Beginn an mit Glasfaseranschlüssen versorgt werden sollen? Es entspricht dem ständigen Beratungsinhalt der Breitbandmanager an den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, bisher unterversorgte Gebiete, die bereits heute oder in naher Zukunft Bedarf an besonders hohen Bandbreiten haben, insbesondere Gewerbegebiete oder sonstige Gewerbestandorte, aber auch Schulstandorte, im bayerischen Breitbandförderprogramm mit besonders hohen Bandbreiten (100 Mbit/s und mehr) auszuschreiben. Dort wird dann in der Regel ein Glasfaserausbau bis zu den Häusern (FttB) realisiert. In den laufenden Förderverfahren werden bereits über 55.000 Gebäude, insbesondere in Gewerbegebieten , direkt an das Glasfasernetz angeschlossen. Der Sonderaufruf „Gewerbegebiete“ im Rahmen des Breitbandförderprogramms des Bundes kann ergänzend zur bayerischen Förderung einen Beitrag dazu leisten, bisher nicht mit mind. 30 Mbit/s versorgte Gewerbegebiete mit Glasfaseranschlüssen in die Gebäude (FttB) zu versorgen. Eine Förderung in bereits mit mehr als 30 Mbit/s versorgten Gebieten ist jedoch auch im Sonderaufruf „Gewerbegebiete“ nicht möglich. Nach der mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze am 10.11.2016 neu in das Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Vorschrift des § 77i Absatz 7 Satz 2 TKG ist im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten (Wohnen und Gewerbe) stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden.