Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 14.03.2017 Tierschutz in bayerischen Zoos und Tierparks – Teil 1: Tötung von Tieren Der Tiergarten Nürnberg tötet nach eigenen Angaben etwa 30–60 Tiere pro Jahr, weil sie überzählig sind. Das umfasste in der Vergangenheit auch einen Pavian, eine Fuchsmanguste und auch unter Artenschutz stehende seltene Tierarten wie das Przewalski-Pferd oder einen Prinz-Alfred- Hirsch, also Tierarten, die nicht als sogenannte Futtertiere gezüchtet werden. Das 2014 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) veröffentlichte „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren “ sieht eine Tötung von Tieren jedoch nur als „ultimo ratio“ bzw. als „Ausnahmefall“ vor und nicht als regelmäßig wiederkehrende Verfahrensweise. Zoologischen Einrichtungen steht mittlerweile eine Vielzahl von Methoden zur Verfügung , um Nachwuchs zu unterbinden, wie zum Beispiel Geschlechtertrennung oder chemische Verhütungsmittel. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung Kenntnisse vor, wie viele gesunde Tiere in den vergangenen fünf Jahren in bayerischen Zoos und Tierparks getötet wurden (bitte aufgelistet nach Zoo, Tierart, Tötungsgrund und Jahr der Tötung)? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die über Jahre hinweg regelmäßige Tötung von Tieren – insbesondere wenn die Tiere nicht als Futtertiere gezüchtet wurden –, obwohl die BMEL-Richtlinien Tötungen nur im Ausnahmefall zulassen ? 3. Welche Schritte wird die Staatsregierung unternehmen, um die regelmäßigen Tötungen von gesunden Tieren, die nicht speziell als sog. Futtertiere gezüchtet werden, zu unterbinden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.04.2017 Zu 1.: Das Tierschutzgesetz des Bundes sieht vor, dass gesunde Tiere nur im Ausnahmefall und mit Vorliegen eines vernünftigen Grundes getötet werden dürfen. Entsprechende Dokumentations- oder Meldepflichten bestehen nicht. Die Staatsregierung verfügt folglich nicht über die gewünschten Informationen. Zu 2. und 3.: Da der Staatsregierung – wie in Frage 1 aufgeführt – Zahlen zur Tötung einzelner Tiere nicht vorliegen, kann keine Bewertung zu der Frage 2 zugrunde liegenden Annahme abgegeben werden. Die Fragen 2 und 3 werden im Übrigen gemeinsam beantwortet . Das „Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren“ (Säugetiergutachten) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft führt im Kapitel Tierbestandsmanagement aus: „Zucht und Bestandsmanagement sind für die Erhaltung einer gesunden Population sowie das Wohlbefinden und die Gesundheit der Tiere unabdingbar . Sie sind unter Nutzung vernetzter Informationen zu Zucht- und Erhaltungsprogrammen verantwortungsvoll zu planen und vorausschauend auszurichten. Dazu hat der Tierhalter glaubhaft nachweisbar alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass nachgezüchtete Tiere entsprechend geltender Tierschutzvorgaben untergebracht werden können. Die Tötung von Tieren zu Fütterungszwecken kann bei der Abwägung und Planung einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes darstellen.“ Im Säugetiergutachten gehört zur erforderlichen Lebensraumbereicherung für Tiere in Zoos, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen ausdrücklich auch die Bereitstellung von entsprechender Nahrung. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.06.2017 17/16429 Bayerischer Landtag