Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 11.03.2014 Horte in Bayern und Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Horte gibt es derzeit in Bayern und Schwaben und jeweils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie viele davon sind direkt an Schulen? 2. In wie vielen Fällen (gelistet nach den unter 1 genannten Orten) werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert? Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen auf? 3. Wie viele Familien in Bayern und Schwaben und jeweils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben die Übernahme der Kosten für das Mittagessen aus dem Bildungspaket beantragt, seitdem das Bildungspaket besteht? Wie viele haben diese Leistung erhalten? 4. Wie sollen künftig die Zuständigkeiten für die Horte zwischen den Ministerien Soziales und Kultus definiert sein, um eine Verzahnung zwischen Ganztagsschule und Hort zu gewährleisten? 5. Wie viele der Horte in Bayern und Schwaben und jeweils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit Inklusion um? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 09.04.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Horte gibt es derzeit in Bayern und Schwaben und jeweils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie viele davon sind direkt an Schulen? Die Anzahl der Horte ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle . Darüber, inwieweit diese Horte jeweils „direkt“ an einer Schule sind, liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Horte Bayern 845 Schwaben 85 Augsburg 28 Kaufbeuren 2 Kempten 3 Memmingen 3 LK Aichach-Friedberg 7 LK Augsburg 15 LK Dillingen 2 LK Donau-Ries 3 LK Günzburg 4 LK Lindau 3 LK Neu-Ulm 7 LK Oberallgäu 1 LK Ostallgäu 5 LK Unterallgäu 2 2. In wie vielen Fällen (gelistet nach den unter 1 genannten Orten) werden schulische Ganztagsangebote mit dem Besuch eines Hortes kombiniert? Wie viele Horte nehmen in den Ferien Schüler aus Ganztags-Klassen auf? Die Zahl der Schulkinder, die im Anschluss an ein schulisches Ganztagsangebot in einem Hort betreut werden, wird statistisch nicht erfasst. Verfügbar sind die Buchungszeiten der Schulkinder. Bei Buchungszeiten im Umfang von maximal 2 Stunden täglich liegt die Vermutung nahe, dass es sich um eine Ergänzungsbetreuung handelt. Im Dezember 2013 wiesen von 3.643 Schulkindern in schwäbischen Horten 131 Schulkinder eine entsprechende Buchung auf (3,6 %). In Bayern wiesen von 40.096 Schulkindern 893 Schulkinder Buchungen mit 1–2 Stunden auf (2,2 %). Eine Aufschlüsselung nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist nicht möglich. Darüber, wie viele Horte in den Ferien Schüler aus Ganztagsklassen aufnehmen, liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor. Diese Möglichkeit steht grundsätzlich jedem Hort offen, sofern die Betriebserlaubnis dies im Einzelfall zulässt. In fördertechnischer Hinsicht wird die Ferienbetreuung in einem bestehenden Hort privilegiert behandelt, indem Kurzzeitbuchungen zusammengezählt und aufgerundet werden (§ 26 Abs. 3 Ausführungsverordnung zum Bayerischen Kinderbildungs - und -betreuungsgesetz). 3. Wie viele Familien in Bayern und Schwaben und jeweils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten haben die Übernahme der Kosten für das Mittagessen aus dem Bildungspaket beantragt, seitdem das Bildungspaket besteht? Wie viele haben diese Leistung erhalten? Das sog. „Bildungs- und Teilhabepaket“ wurde zum 1. Januar 2011 rückwirkend eingeführt. Statistische Aufschlüsse- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.05.2014 17/1644 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1644 lungen der Inanspruchnahme der einzelnen Teilleistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ in Bayern liegen nicht vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aber eine Evaluation in Form des Forschungsprojektes Bildung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen im unteren Einkommensbereich – Untersuchung der Implementationsphase des „Bildungs- und Teilhabepakets“ veranlasst. Die Ergebnisse mit Stand 31. Mai 2012 beruhen auf bundesweiten Repräsentativbefragungen von Leistungsberechtigten: Bundesweit nehmen 21 % der unter 18-jährigen Leistungsberechtigten hiernach den Zuschuss zum gemeinsamen Mittagessen in Kita und Schule in Anspruch (19 % im SGB- II-Bezug, 26 % im Wohngeld-/Kinderzuschlagsbezug). Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern enthalten die vorliegenden Ergebnisse der genannten Evaluation nicht. 4. Wie sollen künftig die Zuständigkeiten für die Horte zwischen den Ministerien Soziales und Kultus definiert sein, um eine Verzahnung zwischen Ganztagsschule und Hort zu gewährleisten? Die Zuständigkeit für den Hort als Angebot der Kinder- und Jugendhilfe ist beim Staatsministerium für Arbeit und Soziales , Familie und Integration angesiedelt. Die Zweiteilung in der Zuständigkeit für Fragen der Bildung und Erziehung hat in Deutschland und damit auch in Bayern eine lange Tradition . Die intensive Abstimmung und enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsministerien für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie für Arbeit und Soziales, Familie und Integration stellt insofern eine seit Langem geübte Praxis dar. Damit wird gewährleistet, dass der Bereich Bildung und Erziehung eng an die Zuständigkeit für Familie und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Migrationsfragen und berufliche Ausbildung einerseits und Fragen der wissenschaftlichen Ausbildung andererseits angebunden ist. So treffen sich unter Federführung der beiden Staatsministerien in regelmäßigen Abständen der Arbeitskreis „Kindertageseinrichtungen und Grundschule“ (AK KitaSch), um sich insbesondere hinsichtlich der Kooperation schulischer Angebote mit Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe abzustimmen , sowie der Arbeitskreis „Jugendhilfe und Ganztagsschule “ (AK JuGa), dem neben den Vertretern der beiden Staatsministerien u. a. Vertreter des Landesjugendhilfeausschusses , der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und des Schulbereichs angehören. Eine Verzahnung zwischen Ganztagsschule und Hort wird derzeit in einem Modellversuch erprobt. Dieses Kooperationsmodell sieht vor, dass die Erzieherinnen und Erzieher schon in den Zeiten der Ganztagsschule in den rhythmisierten Unterricht eingebunden werden und umgekehrt durch den Einsatz von Lehrkräften schulische Elemente in den Hort getragen werden. An dem Modell nehmen derzeit die sogenannten Innovativen Projektschulen der Landeshauptstadt München, die Ganztagsschule Vaterstetten, das Bildungshaus Bad Aibling, die Ganztagsschule Haar und die Grundschule Inntal teil. Weitere Projekte z. B. in Nürnberg und Würzburg sind in Planung. Der konzeptionelle und fördertechnische Rahmen des Modellprojekts ist von den beiden Ministerien gemeinsam erarbeitet und abgestimmt worden. 5. Wie viele der Horte in Bayern und Schwaben und je- weils in den schwäbischen Landkreisen und kreisfreien Städten nehmen auch Kinder mit Behinderungen auf und setzen damit Inklusion um? Der Anteil von Horten mit Kindern mit Behinderung ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. Horte insgesamt davon mit mind. einem Kind mit Behinderung Anteil Bayern 845 211 25,0 % Schwaben 85 35 41,2 % Augsburg 28 7 25,0 % Kaufbeuren 2 2 100,0 % Kempten 3 2 66,7 % Memmingen 3 3 100,0 % LK AichachFriedberg 7 1 14,3 % LK Augsburg 15 9 60,0 % LK Dillingen 2 1 50,0 % LK Donau-Ries 3 1 33,3 % LK Günzburg 4 1 25,0 % LK Lindau 3 2 66,7 % LK Neu-Ulm 7 2 28,6 % LK Oberallgäu 1 1 100,0 % LK Ostallgäu 5 2 40,0 % LK Unterallgäu 2 1 50,0 %