Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 27.02.2017 Nächtliche Polizeipräsenz in den Landkreisen des Oberlandes (Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen , Miesbach, Weilheim-Schongau) Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Polizeidienststellen in den oben genannten Landkreisen sind derzeit (Zeitraum ab 01.01.2015 bis 28.02.2017 bzw. Planung bis 31.12.2017) auch nachts durchgängig besetzt, bitte aufgeschlüsselt nach • den jeweiligen Polizeidienststellen, • dem entsprechenden Personalbestand für die Nachtdienste (Soll- und Istvergleich) und • dem jeweils abzudeckenden Einsatzgebiet (u. a. Gemeinden , Bevölkerungszahl)? 2. Welche Zeit benötigen Streifen im Einsatz (ausgehend von den unter Nr. 1 erfragten Polizeidienststellen), um innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs der einzelnen Polizeidienststelle die einzelnen Orte im Einsatzbereich zu erreichen (z. B. Erreichbarkeit von Oberammergau, wenn die Streifenbesatzung von Garmisch-Partenkirchen losfährt bzw. während eines anderen Einsatzes in Mittenwald nach Oberammergau fahren muss)? 3.1 In wie vielen Fällen konnte im oben genannten Zeitraum die Besetzung der Nachtschichten nur eingeschränkt erfolgen (z. B. aufgrund von Krankheitsfällen ), bitte aufgeschlüsselt nach 3.2 den einzelnen Jahren und 3.3 den einzelnen Polizeidienststellen? 4. In welchem Umfang werden in den genannten Landkreisen Streifenfahrten (Tag bzw. Nacht) durchgeführt, um rund um die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber Präsenz zu zeigen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.04.2017 1. Welche Polizeidienststellen in den oben genannten Landkreisen sind derzeit (Zeitraum ab 01.01.2015 bis 28.02.2017 bzw. Planung bis 31.12.2017) auch nachts durchgängig besetzt, bitte aufgeschlüsselt nach • den jeweiligen Polizeidienststellen, • dem entsprechenden Personalbestand für die Nachtdienste (Soll- und Istvergleich) und • dem jeweils abzudeckenden Einsatzgebiet (u. a. Gemeinden, Bevölkerungszahl)? In den vier Landkreisen des Oberlandes Garmisch-Partenkirchen , Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und Weilheim- Schongau sind die folgenden Dienststellen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd situiert: Landkreis Garmisch-Partenkirchen: - Polizeiinspektion (PI) Garmisch-Partenkirchen - Polizeiinspektion Mittenwald - Polizeiinspektion Murnau - Polizeistation Oberammergau - Kriminalpolizeistation (KPS) Garmisch-Partenkirchen Landkreis Miesbach: - Polizeiinspektion Bad Wiessee - Polizeiinspektion Holzkirchen - Polizeiinspektion Miesbach - Polizeistation Fahndung Kreuth - Autobahnpolizeistation (APS) Holzkirchen - Kriminalpolizeistation Miesbach Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen: - Polizeiinspektion Bad-Tölz - Polizeiinspektion Geretsried - Polizeiinspektion Wolfratshausen - Polizeistation Kochel Landkreis Weilheim-Schongau: - Polizeiinspektion Penzberg - Polizeiinspektion Schongau - Polizeiinspektion Weilheim - Polizeiinspektion Fahndung (PIF) Weilheim - Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Weilheim - Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Weilheim - Operative Ergänzungsdienste (OED) Weilheim Grundsätzlich waren und sind alle o. g. Polizei- und Verkehrspolizeiinspektionen sowie die APS Holzkirchen auch nachts durchgängig besetzt. Bei der PI Mittenwald werden seit 2. Januar 2017 dienstbetrieblich angepasste Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr erprobt. Hierdurch wird in erster Linie eine temporäre Erhöhung der Streifenpräsenz im örtlichen Zuständigkeits- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16444 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16444 bereich der Dienststelle ermöglicht. Die Personaldisposition (Dienstplangestaltung) unterliegt dem Direktionsrecht des Inspektionsleiters und orientiert sich an den Notwendigkeiten , die sich insbesondere aus der Einsatzbelastung und den dienstbetrieblichen Erfordernissen ergeben. Der Außendienst wird wie bisher rund um die Uhr gewährleistet und zu einsatzkritischen Zeiten verstärkt. Bei der KPI Weilheim, der KPS Garmisch-Partenkirchen und der KPS Miesbach handelt es sich um klassische Tagesdienst -Dienststellen. Die Beschäftigten leisten dort ihren Dienst regulär werktags von Montag bis Freitag zu den üblichen Tagesdienstzeiten. Freilich ist der Kriminaldauerdienst (KDD) in diesem Bereich durchgängig auch nachts im Dienst. Für den Dienstbereich der KPS Miesbach übernimmt der KDD der übergeordneten KPI Rosenheim und für den Dienstbereich der KPS Garmisch-Partenkirchen der KDD der übergeordneten KPI Weilheim diese Zeiten. Die oben angeführten Polizeistationen sind nachts nicht besetzt. Die Dienstzeiten der PI Fahndung Weilheim und des OED Weilheim werden rund um die Uhr lageangepasst festgelegt. Für den Nachtdienst gibt es keine Festlegung von Sollstellen und -stärken. Auch existieren seitens des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr diesbezüglich keine Vorgaben. Sollstellen und -stärken werden als planerische Organisationsvorgabe grundsätzlich nur bis zur Ebene der Dienststelle als Ganzes festgeschrieben. Jeder Dienststellenleiter legt lageangepasst fest, welcher Anteil des zur Verfügung stehenden Personals zur jeweiligen Tages- und Nachtzeit im Außendienst eingesetzt wird. Somit wird ein belastungsorientierter Personaleinsatz gewährleistet . Dieser orientiert sich insbesondere an der Infrastruktur (z. B. Bahnhof, Fußgängerzone, Gaststätten, Nachtlokale , Veranstaltungsörtlichkeiten etc.), lokalen Brenn- und Schwerpunkten, Tages- und Nachtzeit und dem aktuellen Einsatzgeschehen. Umfang und Ausgestaltung des Außendienstes ist daher sehr stark von aktuellen Gegebenheiten abhängig. Die geleisteten Nachtdienstzeiten werden täglich in den sogenannten Dienstnachweisen erfasst, welche aufgrund der Urkundseigenschaft händisch geführt werden müssen. Um die Fragestellungen zu Frage 1 beantworten zu können , müsste jede betroffene Dienststelle in den vier Landkreisen des Oberlands die täglichen Dienstnachweise für die Zeit vom 1. Januar 2015 bis 28. Februar 2017 manuell auswerten, was einen immensen, unvertretbaren personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten würde. Eine weitergehende Beantwortung der Fragen ist daher in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Der beigefügten Anlage können die jeweils abzudeckenden Einsatzgebiete (Zuständigkeitsbereich) entnommen werden. Die Einsatzgebiete der Polizeistationen sind bei den jeweils übergeordneten Polizeiinspektionen beinhaltet, da diese nachts nicht besetzt sind. Die Dienststellen mit kriminal- und verkehrspolizeilichen Aufgaben sowie die PIF und der OED Weilheim sind überregional für den Gesamtbereich zuständig. 2. Welche Zeit benötigen Streifen im Einsatz (ausgehend von den unter Nr. 1 erfragten Polizeidienststellen ), um innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs der einzelnen Polizeidienststelle die einzelnen Orte im Einsatzbereich zu erreichen (z. B. Erreichbarkeit von Oberammergau, wenn die Streifenbesatzung von Garmisch-Partenkirchen losfährt bzw. während eines anderen Einsatzes in Mittenwald nach Oberammergau fahren muss)? In den Zuständigkeitsbereichen der unter Ziffer 1 genannten Polizeidienststellen befinden sich 94 Gemeinden. Detaillierte Weg-Zeit-Berechnungen sind aufgrund der Vielzahl der möglichen Start- und Endpunkte und der vielfältigen Einflussfaktoren (Verkehrslage, Witterung, Tageszeit, Priorität des Einsatzes, Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten etc.) nicht möglich. Auch sind die Streifen grundsätzlich im gesamten Dienstgebiet unterwegs und fahren bei Einsätzen regelmäßig nicht von der Dienststelle aus zum Einsatzort. Bei den eingesetzten Beamten sind eine hohe Flexibilität und eine große Bereitschaft vorhanden, um schnellstmöglich den Einsatzort zu erreichen. 3.1 In wie vielen Fällen konnte im oben genannten Zeitraum die Besetzung der Nachtschichten nur eingeschränkt erfolgen (z. B. aufgrund von Krankheitsfällen ), bitte aufgeschlüsselt nach 3.2 den einzelnen Jahren und 3.3 den einzelnen Polizeidienststellen? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass Polizeidienststellen mit einer Rund-um-die-Uhr Besetzung und Wachbetrieb in den genannten Landkreisen nachts personell nicht besetzt waren. Personelle Engpässe werden durch organisatorische und dienstbetriebliche Maßnahmen gegebenenfalls auch äußerst kurzfristig kompensiert. 4. In welchem Umfang werden in den genannten Landkreisen Streifenfahrten (Tag bzw. Nacht) durchgeführt, um rund um die jeweiligen Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber Präsenz zu zeigen? Die Festlegung von Objektschutzmaßnahmen an Asylbewerberunterkünften erfolgt nach Lagebeurteilung durch das Polizeipräsidium Oberbayern Süd. Dieses teilt mit, dass für zentrale Unterkünfte mit einer Kapazität von mehr als 50 Personen besondere Schutzmaßnahmen angeordnet sind, welche insbesondere eine Bestreifung mehrmals täglich zu unregelmäßigen Zeiten beinhaltet. Die übrigen kleineren Unterkünfte werden im Rahmen der Streife angefahren. Der Umfang orientiert sich hierbei an den personellen und zeitlichen Ressourcen der jeweiligen Dienststellen und auf Grundlage der aktuellen Lagebeurteilung . Da dies im Rahmen des üblichen Streifendienstes erfolgt , liegen keine Zahlen über den Umfang der Bestreifung von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber vor.