Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 21.03.2017 Art und Volumen der Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen von Finanzministerium und Staatskanzlei Beim Volumen der vergebenen Aufträge an anerkannte Werkstätten lassen sich mit Blick auf die einzelnen Ressorts für das Jahr 2015 große Unterschiede feststellen. So gab die Staatkanzlei lediglich Aufträge in Höhe von 173,80 Euro an solche Werkstätten, während das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat 354.230,09 Euro für solche Aufträge ausgab. Es wäre von großem Interesse zu erfahren, welche Arten von Tätigkeiten sich an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen besonders gut „outsourcen“ lassen, um in Zukunft in allen Ressorts höhere Auftragsvolumen zu erzielen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Arten von Tätigkeiten (z. B. Kopiearbeiten) wurden 2015 von der Staatskanzlei bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Auftrag gegeben (bitte auch Volumen angeben)? 2. Welche Arten von Tätigkeiten (z. B. Kopiearbeiten) wurden 2015 vom Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bei anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in Auftrag gegeben (bitte auch Volumen angeben)? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: Zu 1.: Von der Staatskanzlei wurden im Jahr 2015 im Bereich Catering im Umfang von 1.738,00 Euro (ohne Mehrwertsteuer) Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen vergeben. Vom Gesamtumsatz konnten 10 v. H. als Arbeitsleistung im Sinne des § 140 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) angerechnet werden. Die Staatskanzlei hat vergleichsweise einen kleinen Personalkörper ohne Geschäftsbereich. Zu 2.: Das gesamte Auftragsvolumen des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen lag im Jahr 2015 bei 440.673,86 Euro. Auf die Arbeitsleistung der anerkannten Werkstätten entfallen hiervon 354.230,09 Euro. Die von den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen erbrachte Arbeitsleistung kann generell sieben unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen zugeordnet werden. Mit 228.786,51 Euro entfällt der größte Teil der Arbeitsleistung (64,59 Prozent) auf EDV-Dienstleistungen. Hierzu gehören vorwiegend Leistungen zur Systembetreuung und Leistungen zur IT-Fachkoordination, welche im Bereich der Steuerverwaltung erbracht wurden. Es folgen sonstige nicht spezifisch zuordenbare Dienstleistungen (z. B. Cateringdienste, Winterdienste, Gärtnerarbeiten, Umbauarbeiten, etc.) mit 99.207,58 Euro (28,01 Prozent). Für die Arbeitsleistung im Zusammenhang mit der Beschaffung von Reinigungsmaterialien wurden im Jahr 2015 12.203,13 Euro an anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen gezahlt. Dies entspricht einem prozentuellen Anteil von 3,44 Prozent. Zudem wurden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat 3.986,58 Euro (Arbeitsleistung) zur Anschaffung von Büroausstattungen an anerkannte Werkstätten verausgabt (1,13 Prozent). Daneben beinhaltet das oben aufgeführte Gesamtvolumen eine Arbeitsleistung in Höhe von 3.478,60 Euro zur Anschaffung von Sanitärartikeln (0,98 Prozent). Arbeitsleistungen für Wäschereidienstleistungen und Buchbindearbeiten wurden von den anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen in einem Volumen von 2.513,22 Euro (0,71 Prozent) bzw. 545,41 Euro (0,15 Prozent) bezogen. Die übrigen nicht auf die soeben ausgeführten Bereiche zuordenbaren Arbeitsleistungen der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen betrugen 3.509,06 Euro. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16446 Bayerischer Landtag