Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 13.03.2017 Gesetzliche Rente und Grundsicherung Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Nettomonatseinkommen (absolut in Euro) galten 2016 als Schwellen für Erwachsene, um definitionsgemäß als arm, b) armutsgefährdet zu gelten? 2. Welches Nettomonatseinkommen (absolut in Euro) galt 2016 als Schwelle für Erwachsene ohne Vermögen , um Grundsicherung im Alter beantragen zu können ? 3. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2016 „Grundsicherung im Alter“? b) Wie hoch war ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieses Alters? 4. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2006 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2006 „Grundsicherung im Alter“? b) Wie viele waren es 2006 und wie hoch war ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieses Alters im Jahr 2006? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.04.2017 Vorbemerkung: Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten statistischen Daten über die Empfänger von Sozialhilfe in Bayern, wozu auch die Leistungen der Grundsicherung im Alter gehören, liegen für das Jahr 2016 noch nicht vor. 1. a) Welche Nettomonatseinkommen (absolut in Euro) galten 2016 als Schwellen für Erwachsene, um definitionsgemäß als arm zu gelten? Weder für die EU noch für Deutschland existiert ein fester Einkommensbetrag, unterhalb dessen per definitionem davon gesprochen werden kann, dass der jeweilige Einkommensbezieher als arm anzusehen ist. Mit den Leistungen der Mindestsicherung (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII – vgl. dazu auch Antwort zu Frage 2 wird Armut im konkreten Fall begegnet und das verfassungsrechtlich verbürgte, soziokulturelle Existenzminimum abgesichert. Das soziokulturelle Existenzminimum umfasst nicht nur die physischen Grundbedarfe wie Wohnen, Essen, Heizung und Kleidung, sondern auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und eines Mindestmaßes an Teilhabe am gesellschaftlichen , kulturellen und politischen Leben. b) um als armutsgefährdet zu gelten? Es ist gebräuchlich, die Einkommensgrenze, unterhalb derer man von einer Armutsgefährdung sprechen kann (sogenannte Armutsgefährdungsschwelle), bei 60 Prozent des Medians der Äquivalenzeinkommen der Bevölkerung (in Privathaushalten) anzunehmen. Personen, deren Äquivalenzeinkommen unter diesem Schwellenwert liegt, werden als armutsgefährdet angesehen. Der Wert der sogenannten Armutsgefährdungsschwelle für 2016 liegt noch nicht vor. 2. Welches Nettomonatseinkommen (absolut in Euro) galt 2016 als Schwelle für Erwachsene ohne Vermögen, um Grundsicherung im Alter beantragen zu können? Im Rahmen der Grundsicherung im Alter ist eine konkrete Benennung einer Einkommenshöhe, bis zu welcher ein Anspruch bestehen würde, nicht möglich, da der Grundsicherungsanspruch jeweils eine konkrete Prüfung des jeweiligen Einzelfalles unter Berücksichtigung der konkreten Unterkunftskosten voraussetzt. Alternativ könnte hier der durchschnittliche Bruttobedarf der Empfängerinnen und Empfänger für Grundsicherung im Alter in Bayern als Anhaltspunkt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16448 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16448 herangezogen werden. Dieser betrug im Jahr 2015 in Bayern 810 Euro. Der Wert für 2016 liegt noch nicht vor. Hierbei ist allerdings auch zu beachten, dass bei nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartnern sowie bei Partnern einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft auch das Einkommen des Partners, welches dessen notwendigen Lebensunterhalt übersteigt, zu berücksichtigen ist. 3. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2016 „Grundsicherung im Alter“? Zahlen zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen der Grundsicherung im Alter für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. b) Wie hoch war ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieses Alters? Zahlen zum Rentenbestand 2016 liegen noch nicht vor. 4. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2006 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2006 „Grundsicherung im Alter“? Am Jahresende 2006 bezogen in Bayern insgesamt 47.311 Empfängerinnen und Empfänger Leistungen der Grundsicherung im Alter. b) Wie viele waren es 2006 und wie hoch war ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieses Alters im Jahr 2006? Bezogen auf alle Bezieher von gesetzlichen Rentenleistungen (2.642.047) betrug der prozentuale Anteil der Bezieher von Grundsicherung im Alter (47.311) ca. 1,79 Prozent.