Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 13.03.2017 Gesetzliche Rente und Grundsicherung Teil 3 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 „Grundsicherung im Alter“ in Anspruch nahmen, bezogen außerdem eine gesetzliche Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente , ausschließlich Hinterbliebenenrente oder überhaupt keine gesetzliche Rentenleistung (bitte einzeln und tabellarisch auflisten)? b) Wie viele Menschen in Bayern, die heute 55 bis unter 65 Jahre alt sind, würden bei regulärem Renteneintritt aufgrund der zu erwartenden Höhe gesetzlicher Rentenleistungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben? c) Wie hoch wird ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieser Altersgruppe, voraussichtlich sein? 2. a) Wie viele Menschen in Bayern, die heute 45 bis unter 55 Jahre alt sind, würden bei regulärem Renteneintritt aufgrund der zu erwartenden Höhe gesetzlicher Rentenleistungen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben? b) Wie hoch wird ihr prozentualer Anteil, gemessen an allen Beziehern gesetzlicher Rentenleistungen dieser Altersgruppe, voraussichtlich sein? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.04.2017 Zu 1. a): Die vom Bayerischen Landesamt für Statistik veröffentlichten statistischen Daten über die Empfänger von Sozialhilfe in Bayern, wozu auch die Leistungen der Grundsicherung im Alter gehören, für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Zu 1. b) bis 2. b): Bezüglich der zu erwartenden Höhe gesetzlicher Rentenleistungen für heute 55 bis unter 65 Jahre oder 45 bis unter 55 Jahre alte Menschen in Bayern ist keine Prognose möglich , da keine Aussagen über die Beitragszahlungen bis zum Renteneintritt (bei einem heute 45-jährigen Versicherten bis zu 27 Jahren) und deren Auswirkungen auf die Rentenhöhe getroffen werden können. Es wird auch darauf hingewiesen , dass wegen der stufenweisen Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr nicht mehr von einem einheitlichen regulären Renteneintritt ausgegangen werden kann, sondern die individuelle Regelaltersgrenze je nach Geburtsdatum bestimmt werden muss. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16449 Bayerischer Landtag