Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.03.2017 Entsorgung von Hexabromcyclododecan (HBCD) in Bayern Nachdem die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen durch die Einstufung als Sondermüll zu teils chaotischen Zuständen bei den Entsorgern geführt hat, wurde mit einer Kompromisslösung die im Herbst 2015 vom Bundesrat beschlossene Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) explizit für HBCD für zwölf Monate wieder ausgesetzt. Damit wird das Problem aber nur verschoben und nicht gelöst . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) In welchen Müllverbrennungsanlagen in Bayern können HBCD-haltige Dämmstoffe aktuell gefahrlos entsorgt werden? b) Welche Müllverbrennungsanlagen in Bayern besitzen die Genehmigung, HBCD-haltige Dämmstoffe zu verbrennen ? 2. Welche Mengen HBCD-haltige Dämmstoffe wurden seit der Einstufung als Sondermüll in Bayern wo entsorgt ? 3. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Mengen an HBCD-haltigen Dämmmitteln, die in Bayern verbaut wurden? b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die jährlich anfallende Menge an zu entsorgenden HBCD-haltigen Dämmstoffen in Bayern? 4. Hält die Staatsregierung ein Aufrechterhalten des Vermischungsverbotes zur besseren Kontrolle der zu entsorgenden HBCD-haltigen Dämmstoffe für nötig? 5. Wo sollen nach Auffassung der Staatsregierung ausreichende Lagerplätze für HBCD-haltige Dämmstoffe geschaffen werden, bei den Müllverbrennungsanlagen oder den Entsorgern? 6. Welche Kosten entstehen durch das Trennen der HBCD-haltigen Dämmstoffe durch die Betriebe und das anschließende Vermischen der HBCD-haltigen Abfälle durch die Müllverbrennungsanlagen? 7. Hält die Staatsregierung ein stoffliches Recyclingverfahren (z. B. CreaSolv) für HBCD-haltige Dämmmittel für zielführend, wenn ja, wie würde sie eine stoffliche Verwertung unterstützen? 8. Welche Initiativen ergreift die Staatsregierung, um den Einsatz problematischer Chemikalien im Baubereich unter Vorsorgegesichtspunkten zu unterbinden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 13.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) In welchen Müllverbrennungsanlagen in Bayern können HBCD-haltige Dämmstoffe aktuell gefahrlos entsorgt werden? HBCD-haltige Dämmstoffe können in allen Müllverbrennungsanlagen in Bayern schadlos entsorgt werden. b) Welche Müllverbrennungsanlagen in Bayern besitzen die Genehmigung, HBCD-haltige Dämmstoffe zu verbrennen? Alle bayerischen Müllverbrennungsanlagen in Bayern verfügen über die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen, HBCD-haltige Dämmstoffe zu entsorgen. 2. Welche Mengen HBCD-haltige Dämmstoffe wurden seit der Einstufung als Sondermüll in Bayern wo entsorgt? Mit der Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 22.12.2016 wird die Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen für ein Jahr ausgesetzt. Im Rahmen der bisher gestellten Entsorgungsnachweise wurden knapp 200 Tonnen HBCD-haltige Dämmmaterialien in den bayerischen Müllverbrennungsanlagen zur Entsorgung angeliefert, weitere rund 210 Tonnen in Zwischenlagern oder Behandlungsanlagen . 3. a) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die Mengen an HBCD-haltigen Dämmmitteln, die in Bayern verbaut wurden? Hierzu liegen keine spezifischen Zahlen vor. Eine Abschätzung ist nicht möglich. b) Wie hoch schätzt die Staatsregierung die jährlich anfallende Menge an zu entsorgenden HBCD-haltigen Dämmstoffen in Bayern? Die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen als Abfälle zur Verwertung obliegt dem freien Markt. Hierzu liegen außer den unter Ziffer 2 genannten Mengen keine An- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16450 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16450 gaben vor. Schätzungen über die jährlich anfallende Menge können deshalb nicht abgegeben werden. 4. Hält die Staatsregierung ein Aufrechterhalten des Vermischungsverbotes zur besseren Kontrolle der zu entsorgenden HBCD-haltigen Dämmstoffe für nötig? Nach § 9 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt für gefährliche Abfälle zur Verwertung ein grundsätzliches Vermischungsverbot . HBCD-haltige Abfälle sind nach aktueller Rechtslage keine gefährlichen Abfälle. Nach § 8 der im Bundesrat und Bundestag bereits endgültig beratenen, aber noch nicht in Kraft getretenen Gewerbeabfallverordnung sind zur Ausschöpfung der Verwertungspotenziale Abfälle aus dem Baubereich nach verschiedenen Fraktionen, wozu auch Dämmmaterialien gehören, getrennt zu halten, soweit dies technisch möglich oder wirtschaftlich zumutbar ist. 5. Wo sollen nach Auffassung der Staatsregierung ausreichende Lagerplätze für HBCD-haltige Dämmstoffe geschaffen werden, bei den Müllverbrennungsanlagen oder den Entsorgern? Nachdem die Entsorgung der HBCD-haltigen Dämmstoffe als Abfälle zur Verwertung dem freien Markt obliegt, gilt es, eine ggf. notwendige Lagerung im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben gemeinsam zwischen den Entsorgungsunternehmen , Betreibern von Vorbehandlungsanlagen und Betreibern der thermischen Anlagen abzustimmen. 6. Welche Kosten entstehen durch das Trennen der HBCD-haltigen Dämmstoffe durch die Betriebe und das anschließende Vermischen der HBCD-haltigen Abfälle durch die Müllverbrennungsanlagen? Aus technischen Gründen können größere Monochargen an HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen nicht ohne vorherige Zerkleinerung bzw. Vorbehandlung in den Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Diese Chargen werden ohnehin getrennt erfasst. Angaben zu Kosten hierüber liegen nicht vor. Kleinere Mengen an HBCD-haltigen Dämmstoffen können aktuell gemeinsam mit Baumischabfällen direkt durch die thermische Behandlung entsorgt werden. 7. Hält die Staatsregierung ein stoffliches Recyclingverfahren (z. B. CreaSolv) für HBCD-haltige Dämmmittel für zielführend, wenn ja, wie würde sie eine stoffliche Verwertung unterstützen? Grundsätzlich sind stoffliche Recyclingverfahren für HBCD im Rahmen der gesetzlich normierten Abfallhierarchie zu unterstützen, wenn sichergestellt ist, dass die Schadstoffe zuverlässig aus dem Stoffkreislauf ausgeschleust werden. 8. Welche Initiativen ergreift die Staatsregierung, um den Einsatz problematischer Chemikalien im Baubereich unter Vorsorgegesichtspunkten zu unterbinden ? Im Rahmen der Überwachung der POP-Verordnung (EU- Verordnung über persistente organische Schadstoffe) werden seitens der Bayerischen Gewerbeaufsicht unter anderem auch Produkte aus dem Baubereich auf HBCD untersucht.