Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 02.02.2017 Entwicklungshilfe – Was tut Bayern für Afrika? Nach einem Medienbericht (ntv vom 7. Januar 2017) will Bayern im Rahmen eines Konzepts zur Generalüberholung der deutschen Asylpolitik, der sogenannten „Charta“ der Asylpolitik, die Hilfe für Entwicklungsländer, vor allem für Afrika ausbauen. Die Bedingungen vor Ort in der Heimat der Menschen zu verbessern, Arbeitsplätze schaffen, Grundlagen für Bildung schaffen, den Menschen vor Ort zu helfen und es gar nicht so weit kommen zu lassen, dass sie aufgrund der Lebensumstände fliehen müssen, wird die Aufgabe und Verantwortung der Zukunft für die „reichen“ Staaten sein. Neben dem Bekenntnis zur Aufnahme von Flüchtlingen , müssen auch die Menschen in den Herkunftsländern langfristig unterstützt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Entwicklungshilfemaßnahmen für Afrika sieht Ministerpräsident Horst Seehofer vor, wenn er sagt, „die Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer , vor allem in Afrika, solle ausgebaut werden“? (ntv, Samstag, 7. Januar 2017) 2. Welchen Anteil haben die EU, Deutschland und der Freistaat Bayern an der Finanzierung und Umsetzung des von Ministerpräsident Horst Seehofer eingeforderten „Afrikapakts“? 3. In welchen Ländern des afrikanischen Kontinents würde die Staatsregierung Maßnahmen zur Entwicklungshilfe planen bzw. vorsehen? 4. Denkt die Staatsregierung hinsichtlich des Afrikapakts bezogen auf die Afrikahilfe auch daran, Initiativen und Organisationen wie Socialis for The Gambia, Landesarbeitsgemeinschaft LAG Mali e.V., und andere etablierte Organisationen zu unterstützen und auf deren Erfahrungen zurückzugreifen? 5. Welchen Etat sieht die Staatsregierung für die Umsetzung der geplanten Entwicklungshilfemaßnahmen für Afrika vor? 6. Welche Eckpunkte sieht das von Ministerpräsident Horst Seehofer vorgeschlagene Einwanderungsbegrenzungsgesetz vor? 7. Wann genau liegt das Gesamtkonzept für den Afrikapakt vor? Antwort der Staatsministerin für Europa angelegenheiten und regionale Beziehungen in der Bayerischen Staatskanzlei vom 13.04.2017 1. Welche konkreten Entwicklungshilfemaßnahmen für Afrika sieht Ministerpräsident Horst Seehofer vor, wenn er sagt, „die Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer , vor allem in Afrika, solle ausgebaut werden“? (ntv, Samstag, 7. Januar 2017) Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 10.01.2017 das grundlegende zuwanderungspolitische Positionspapier „Damit Deutschland Deutschland bleibt“ beschlossen. Dieses führt zu der hier aufgeworfenen Frage Folgendes aus: „Eine nachhaltige Begrenzung des Zuzugs erfordert zuallererst die Bekämpfung von Fluchtursachen. Hilfe vor Ort und die Schaffung von Lebensperspektiven in der Heimat sind das beste Mittel gegen neue Migrationswellen. Erst recht dürfen Elend und Not in Flüchtlingslagern vor Ort nicht durch die Streichung oder Unterfinanzierung von Hilfsprogrammen zur Fluchtursache werden. Neben der EU und ihren Mitgliedstaaten ist auch die internationale Staatengemeinschaft zu einer neuen und verantwortungsbewussten Entwicklungspolitik aufgerufen. Wir brauchen einen „Afrikapakt “ der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen dabei faire Entwicklungschancen für diese Länder. Gerechtigkeit und Solidarität durch die Förderung von Zukunftschancen für die jungen Generationen in Afrika, das ist die Zukunftsaufgabe schlechthin.“ Im Doppelhaushalt 2017/2018 setzt die Staatsregierung das Sonderprogramm zur Schaffung von „Perspektiven für Flüchtlinge in ihren Heimatländern“ um. Der Landtag hat hierfür insges. 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen in den Schwerpunktländern Nordirak, Libanon, Tunesien und Senegal Projekte vorrangig in der Wasser- und Gesundheitsversorgung, der schulischen und beruflichen Bildung sowie spezielle Frauen- und Verwaltungsprojekte gefördert werden. Darüber hinaus unterstützt die Staatsregierung bereits Projekte in ausgewählten weiteren Staaten Subsahara-Afrikas wie Kenia, Tansania und Togo. 2. Welchen Anteil haben die EU, Deutschland und der Freistaat Bayern an der Finanzierung und Umsetzung des von Ministerpräsident Horst Seehofer eingeforderten „Afrikapakts“? 2017 ist das Afrikajahr in Deutschland und in der Europäischen Union. Afrika ist das Schwerpunktthema der deutschen G20-Präsidentschaft. Der Afrikapakt adressiert die EU. Die EU arbeitet bereits an einem neuen Afrikakonzept: Mit einem neuen Partnerschaftsvertrag soll das Abkommen von Cotonou aus dem Jahr 2000 erneuert und die Zusammenarbeit auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die dazu bislang veröffentlichten Eckpunkte sehen vor, die Partnerschaft zwischen der EU und Afrika prioritär auf die fol- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2017 17/16465 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16465 genden Aspekte auszurichten: Verwirklichung von Frieden und Stabilität, Stärkung der Demokratie und der guten Regierungsführung , Nutzung wirtschaftlicher Chancen, Steuerung von Migration und Mobilität sowie Erzielung von Standards im Bereich der menschlichen Entwicklung. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat einen Marshallplan mit Afrika aufgelegt, der darauf abzielt, vorwiegend die wirtschaftliche Entwicklung des Kontinents voranzutreiben. Kernidee ist es, private Investitionen stärker zu fördern, Jobs und Beschäftigung zu schaffen und einen größeren Teil der staatlichen Entwicklungshilfe zur Förderung wirtschaftlich erfolgreicher Länder einzusetzen. Die Staatsregierung engagiert sich mit dem Sonderprogramm und weiteren ausgewählten Projekten in Afrika und prüft, welchen Beitrag Bayern darüber hinaus zu einem möglichen EU-Afrika-Pakt und dem Marshallplan mit Afrika leisten kann. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In welchen Ländern des afrikanischen Kontinents würde die Staatsregierung Maßnahmen zur Entwicklungshilfe planen bzw. vorsehen? Derzeit werden Projektanträge in folgenden Ländern geprüft bzw. eine Förderung vorbereitet: • Kenia • Mali • Mosambik • Senegal • Sierra Leone • Südafrika • Tunesien • Uganda 4. Denkt die Staatsregierung hinsichtlich des Afrikapakts bezogen auf die Afrikahilfe auch daran, Initiativen und Organisationen wie Socialis for The Gambia, Landesarbeitsgemeinschaft LAG Mali e.V. , und andere etablierte Organisationen zu unterstützen und auf deren Erfahrungen zurückzugreifen ? Die Staatsregierung arbeitet bei allen Projekten eng mit der Bundesregierung, Nichtregierungsorganisationen, politischen Stiftungen und Organisationen der Wirtschaft (bfz, bbw) und der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) zusammen. Die im Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. zusammengeschlossenen über 150 Mitgliedsgruppen und Initiativen sind mit ihren Erfahrungen ein wertvoller Partner für die Staatsregierung. Im Vordergrund stehen Projekte, die direkt bei den Menschen vor Ort ankommen. Maßgeblich für die Projekt- bzw. Länderauswahl sind nach Möglichkeit Kontakte und Strukturen von Organisationen aus Bayern vor Ort. Eine Bevorzugung bestimmter Initiativen findet nicht statt. 5. Welchen Etat sieht die Staatsregierung für die Umsetzung der geplanten Entwicklungshilfemaßnahmen für Afrika vor? Im Rahmen des Sonderprogramms „Perspektiven für Flüchtlinge in ihren Heimatländern 2017/2018“ werden für die vier Schwerpunktländer Nordirak, Libanon, Tunesien und Senegal für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 20 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird je nach Bedarf auf die einzelnen Länder aufgeteilt. Für die Förderung von Projekten in weiteren Staaten Afrikas können jährlich bis zu 2,6 Mio. Euro eingesetzt werden. 6. Welche Eckpunkte sieht das von Ministerpräsident Horst Seehofer vorgeschlagene Einwanderungsbegrenzungsgesetz vor? Das vom Ministerrat in seiner Sitzung vom 10.01.2017 beschlossene grundlegende zuwanderungspolitische Positionspapier „Damit Deutschland Deutschland bleibt“ führt zu der hier aufgeworfenen Frage Folgendes aus: „Daneben braucht Deutschland ein Einwanderungsbegrenzungsgesetz , das die legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt steuert und begrenzt. Das Asylrecht ist kein allgemeines Zuwanderungsrecht. Zuwanderung in unser Land findet hauptsächlich über die europäische Freizügigkeit statt. Viele Staaten in der Welt legen klare Kriterien für Zahl und Struktur ihrer Zuwanderung fest. Auch für Deutschland wollen wir die legale Zuwanderung einer klaren gesetzlichen Regelung unterwerfen: Anzahl, Fachkräftebedarf, Qualifikation , Integrationsprognose sowie ein gesicherter Arbeitsplatz und Lebensunterhalt sind Elemente dazu. Die Zu- und Abwanderung nach Deutschland infolge der europäischen Freizügigkeit bestimmt den Umfang für zusätzliche legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt von außerhalb der EU.“ 7. Wann genau liegt das Gesamtkonzept für den Afrikapakt vor? Die Europäische Kommission hat im November 2016 ein aus drei Mitteilungen bestehendes Paket zur Nachhaltigen Entwicklung vorgelegt. Die darin enthaltene Mitteilung zur Zukunft der Beziehungen zu den Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifischen Raums (sog. AKP-Staaten) bildet den Ausgangspunkt für ein Nachfolgeabkommen zum Cotonou-Abkommen, das 2020 ausläuft. Die Kommission beabsichtigt, diese Mitteilung als einen Beitrag für die Ausarbeitung einer Empfehlung mit Verhandlungsrichtlinien zu verwenden, die im Laufe des Jahres 2017 an den Rat gerichtet werden soll. Nach einer Einigung mit dem Rat über diese Verhandlungsrichtlinien können dann mit den Partnerländern Verhandlungen über eine neue Partnerschaft eingeleitet werden . Die Kommission zielt darauf ab, die Verhandlungen noch vor August 2018 zu beginnen.