Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 14.03.2017 Wildtiermanagement Nationalpark Spessart Es wird befürchtet, dass durch die Schaffung eines Nationalparks im Spessart Probleme im Falle einer Schweinepest oder anderer Seuchen entstehen. Darüber hinaus gibt es Bedenken, dass ein Nationalpark zu einer unkontrollierten Vermehrung von Schwarzwild führe und somit auch mit hohen Schäden an landwirtschaftlichen Flächen zu rechnen sein werde. Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verweist darauf, dass solchen Problemlagen mit einem angemessenen (Wildtier-)Management entgegengewirkt werden könne. Maßnahmen wie beispielsweise sogenannte Saufänge sind vor allem aus tierschutzrechtlicher Perspektive allerdings höchst umstritten. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie soll das Wildtiermanagement in einem möglichen Nationalpark Spessart konkret gestaltet werden, um eine unkontrollierte Vermehrung von Schwarzwild zu verhindern? 1.2 Kann dies auch in der Kernzone umgesetzt werden? 2. Wie steht die Staatsregierung zur Praxis der sogenannten Saufänge? 3.1 Wie soll im Falle eines möglichen Ausbruchs der Schweinepest in einem Nationalpark im Spessart konkret eingegriffen werden? 3.2 Ist dies auch in der Kernzone möglich? 4. Wie ist im Falle eines möglichen Nationalparks die Jagd geregelt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2017 Zu 1.1: Klarer Auftrag einer Nationalparkverwaltung ist es u. a. auch, einen Schutz der angrenzenden Flächen vor Schwarzwildschäden zu gewährleisten. Hierfür wird im Bedarfsfall das gesamte Spektrum an möglichen Bejagungsstrategien im Einklang mit jagd- und tierschutzrechtlichen Vorgaben ausgeschöpft . Zu 1.2: Das Konzept eines Wildtiermanagements berücksichtigt den gesamten Nationalpark. Bislang existiert für einen möglichen Nationalpark Spessart lediglich eine konkretisierte Gebietskulisse. Ein Zonierungsvorschlag existiert nicht. Nähere Aussagen zum Wildtiermanagement mit Bezug auf die Zonierung sind daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu 2.: Jagdrechtlich genehmigte Saufänge werden im Nationalpark Bayerischer Wald zur effektiven Bejagung von Schwarzwild eingesetzt. Zu 3.1: Im Falle des Auftretens der Schweinepest würde die Nationalparkverwaltung alle gesetzlich zulässigen erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen ergreifen. Zu 3.2: Falls erforderlich, ist eine Seuchenbekämpfung auch in der Kernzone möglich. Zu 4.: Eine an jagdlichen Kriterien und Interessen ausgerichtete jagdliche Bewirtschaftung von Revierflächen wird in einem Nationalpark durch ein in der Verantwortung der Nationalparkverwaltung stehendes Wildtiermanagement ersetzt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.07.2017 17/16469 Bayerischer Landtag