Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 13.03.2017 Einflussnahme der Bürger auf Angelegenheiten eines Nationalparks Kritiker befürchten, dass eine Einflussnahme durch die Bürger auf Angelegenheiten der eingesetzten Nationalparkverwaltung in einem möglichen Nationalpark im Spessart kaum möglich sein wird. Ich frage die Staatsregierung: Welchen Einfluss können die Bürger auf Angelegenheiten einer eingesetzten Nationalparks-Verwaltung nehmen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2017 Zur Sicherung der Belange der Kommunen ist bei den Nationalparken Bayerischer Wald und Berchtesgaden ein jeweils in der Nationalparkverordnung verankerter Kommunaler Nationalparkausschuss eingerichtet, in dem die Landräte bzw. der Landrat sowie die Bürgermeister der Region vertreten sind. Dieser Ausschuss wirkt insbesondere bei Planungen sowie der Festlegung von Maßnahmen mit, soweit diese Einfluss auf das Vorfeld des Nationalparks haben. Zur fachlichen Beratung ist ferner in beiden Nationalparken ein ebenfalls in der jeweiligen Nationalparkverordnung festgelegter Beirat eingerichtet. Diesem gehören u. a. Vertreter der Kommunen sowie von örtlichen Vereinen und Verbänden an. Beide Nationalparkverwaltungen pflegen außerdem regelmäßige Kontakte mit den Nutzergruppen in der Region wie z. B. der Land- und Forstwirtschaft oder des Tourismus, stimmen sich mit diesen ab und bringen gemeinsame Projekte auf den Weg. Bürgerinnen und Bürger können sich außerdem mit ihren Anliegen jederzeit unmittelbar an die Nationalparkverwaltungen wenden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.07.2017 17/16474 Bayerischer Landtag