Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 28.11.2016 Job-Ticket für Staatsbedienstete im VGN Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Staatsbeamte nutzen derzeit das Angebot für ein Job-Ticket des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) in den Finanzämtern Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd und Fürth? b) Welche weiteren Behörden bieten ihren Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen ein Job-Ticket im VGN an? c) Wie viele Staatsbedienstete sind im Bereich des VGN tätig? 2. Warum hat die Staatsregierung nach den Gesprächen im Jahr 2013 mit dem VGN keinen zentralen Ansprechpartner für alle Behördenteile benannt? 3. a) Hat die Staatsregierung auf das Angebot des VGN reagiert und einen zentralen Ansprechpartner als Vertragspartner benannt, der mit dem VGN Verhandlungen aufnehmen kann, um allen Bediensteten des Freistaates Bayern mit seinen vielen regional zerstreuten und mit unterschiedlichsten Aufgaben betreuten Dienststellen im VGN-Gebiet ein Job-Ticket anbieten zu können? b) Wenn ja, wer ist dafür federführend? c) Wenn nein, weshalb nicht? 4. Wann ist mit konkreten Ergebnissen der Gespräche zwischen Staatsregierung und VGN zu rechnen? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Regelung in Baden-Württemberg, das für seine Beschäftigten ein bezuschusstes Job-Ticket flächendeckend ab 01.01.2016 eingeführt hat? b) Ist angedacht, diese Regelung auf den Freistaat Bayern zu übernehmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.04.2017 1. a) Wie viele Staatsbeamte nutzen derzeit das Angebot für ein Job-Ticket des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) in den Finanzämtern Nürnberg -Nord, Nürnberg-Süd und Fürth? Insgesamt 39 Beschäftigte des Finanzamts Nürnberg-Nord, 154 Beschäftigte des Finanzamts Nürnberg-Süd und 15 Beschäftigte des Finanzamts Fürth nutzen derzeit das Angebot eines Job-Tickets des VGN. b) Welche weiteren Behörden bieten ihren Mitarbeiter /Mitarbeiterinnen ein Job-Ticket im VGN an? Im Rahmen einer Ressortumfrage wurden folgende Dienststellen gemeldet, die eigene Job-Ticket-Vereinbarungen mit dem VGN geschlossen haben: – Bayerisches Landesamt für Statistik – Landkreis Erlangen-Höchstadt – Landkreis Fürth – Regierung von Mittelfranken – Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) – Region Mittelfranken (sowie angeschlossen an diesen Vertrag: ZBFS Oberfranken , ZBFS Zentrale, Sozialgericht Nürnberg, Arbeitsgericht Nürnberg, Landesarbeitsgericht Nürnberg) c) Wie viele Staatsbedienstete sind im Bereich des VGN tätig? Derzeit haben insgesamt ca. 75.000 Beschäftigte des Freistaates Bayern im Verbundgebiet des VGN ihre Beschäftigungsdienstelle . 2. Warum hat die Staatsregierung nach den Gesprächen im Jahr 2013 mit dem VGN keinen zentralen Ansprechpartner für alle Behördenteile benannt? 3. a) Hat die Staatsregierung auf das Angebot des VGN reagiert und einen zentralen Ansprechpartner als Vertragspartner benannt, der mit dem VGN Verhandlungen aufnehmen kann, um allen Bediensteten des Freistaates Bayern mit seinen vielen regional zerstreuten und mit unterschiedlichsten Aufgaben betreuten Dienststellen im VGN-Gebiet ein Job-Ticket anbieten zu können? b) Wenn ja, wer ist dafür federführend? c) Wenn nein, weshalb nicht? Bereits im Herbst 2013, also noch vor Inkrafttreten des neuen Job-Ticket-Modells des VGN, hatte das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) Kontakt zur Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) aufgenommen und die ab 01.01.2014 gültigen Konditionen des damals neuen „Neukunden-FirmenAbos“ Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16477 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16477 erfragt. Der zuständige zentrale Ansprechpartner des Freistaates Bayern muss deshalb der VAG und dem VGN (nicht nur aufgrund dieser Anfrage) bekannt sein. Im Übrigen gibt es seitens der VAG, dem VGN oder der Stadt Nürnberg weder eine Aufforderung, einen zentralen Ansprechpartner für den Freistaat Bayern zu benennen, noch gibt es ein – der Fragestellung zu entnehmendes – „Angebot“ des VGN. Die weiteren Verhandlungen zum Abschluss eines VGN- FirmenAbos für alle Beschäftigten des Freistaates Bayern wurden vonseiten des StMFLH mit dem Ansprechpartner bei der Deutschen Bahn geführt, da auch die Deutsche Bahn das VGN-FirmenAbo zu den gleichen Konditionen wie die VAG anbietet. 4. Wann ist mit konkreten Ergebnissen der Gespräche zwischen Staatsregierung und VGN zu rechnen ? Aufgrund der begonnenen Behördenverlagerungen sah das StMFLH eine Chance, die für ein VGN-FirmenAbo erforderliche Neukundenquote von 20 Prozent zu erreichen und nahm deshalb im Oktober 2016 Kontakt mit dem Ansprechpartner bei der Deutschen Bahn auf. Nach einer Erfolg versprechenden Onlineumfrage unter den Beschäftigten wurde schließlich von Mitte Februar bis Ende März 2017 eine konkrete, verbindliche erste Bestellphase eines VGN- FirmenAbos durchgeführt. Die anhand dieser Bestellungen ermittelte Neukundenquote betrug allerdings nur 14 Prozent bei insgesamt 460 Bestellungen, sodass ein Rahmenvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn über ein VGN-FirmenAbo nicht zustande kam. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Regelung in Baden-Württemberg, das für seine Beschäftigten ein bezuschusstes Job-Ticket flächendeckend ab 01.01.2016 eingeführt hat? b) Ist angedacht, diese Regelung auf den Freistaat Bayern zu übernehmen? Die Regelung in Baden-Württemberg sieht vor, den unmittelbaren Landesbeschäftigten einen freiwilligen und zweckgebundenen Zuschuss zu den Kosten für Fahrten mit regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln zwischen Wohnung und Dienststätte von monatlich 20 Euro (höchstens die tatsächlich anfallenden Fahrkosten) zu zahlen. Eine Übertragung der Bezuschussung auf Bayern ist nicht erforderlich. Die bayerische Besoldungspolitik zielt in langjähriger und bewährter Weise auf nachhaltige und konstante Maßnahmen ab, wie z. B. die wiederholte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung . In Baden-Württemberg wurde der Tarifabschluss vom 28.03.2015 jedoch nur mit Abstrichen auf die Beamten übertragen ; die zeit- und inhaltsgleiche Übertragung erfolgte nur für die BesGr. bis A 9 und für Anwärter; die übrigen BesGr. erhielten die linearen Erhöhungen inhaltsgleich, aber zeitlich verschoben um bis zu 8 Monate. Auch den Tarifabschluss vom 17.02.2017 wird Baden- Württemberg erneut mit deutlichen zeitlichen Verschiebungen auf die Beamten übertragen. Bayern hingegen überträgt wie bereits in den letzten Jahren den Tarifabschluss zeit- und wirkungsgleich auf die Bezüge der bayerischen Beamten. Eine Bezuschussung zulasten der allgemeinen Besoldungsanpassung wie in Baden-Württemberg ist nicht sachgerecht.