Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 13.03.2017 Die Rolle der sogenannten Spessartforstrechte bei der Diskussion um einen möglichen Nationalpark im Spessart Die sogenannten Spessartforstrechte sind ein sensibles Thema rund um die mögliche Schaffung eines Nationalparks im Spessart. Ich frage die Staatsregierung: Wie stellt sich die Staatsregierung eine Lösung des Konfliktes rund um die sogenannten Spessartforstrechte konkret vor? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2017 Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) wird die bestehenden Spessartforstrechte nicht infrage stellen. Eine zwangsweise Ablösung oder eine Enteignung wird es nicht geben. Die Ausübung dieser Rechte soll und wird weiter möglich sein. Das StMUV würde die Ausübung der Oberholzrechte gemäß der Vereinbarung, wie sie im Jahr 1978 zwischen dem Verband der Spessartforstberechtigten und der damaligen Bayerischen Staatsforstverwaltung getroffenen wurde, im Falle der Einrichtung eines Nationalparks weiterhin gewährleisten . Auch mit einem Nationalpark würden (außerhalb der Kernzonen) in gleicher Weise Hiebe angeboten werden, in denen die Berechtigten unverändert ihr Recht in der vereinbarten Form ausüben können. Hierfür bieten sich in den Pflegezonen und auf den im Vergleich immer noch deutlich größeren Staatswaldflächen außerhalb des Nationalparks ausreichende Möglichkeiten. Dadurch wird das ggf. im Grundbuch festgeschriebene Recht als solches nicht ausgehebelt. Sollte sich ein Rechtler gegen die Vereinbarung von 1978 mit ihren Vorteilen entscheiden, so kann er sein Recht allein auf Basis des ursprünglichen Rechtebeschriebs ausüben. Dies wird auch unabhängig von der Existenz eines Nationalparks auf der gesamten zugunsten der Gemeinde verpflichteten Fläche möglich sein. Ziel des StMUV ist, gemeinsam mit der Region ein Konzept zu erarbeiten, das die Ausübung der Forstrechte in ungeschmälertem Umfang und ortsnah garantiert. Dieses Konzept soll in eine Vereinbarung aufgenommen werden, die mit der Einrichtung eines Nationalparks verbindlich werden würde. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.07.2017 17/16478 Bayerischer Landtag