Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 13.03.2017 Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in einem möglichen Nationalpark Spessart Es gibt Bedenken, dass mit einem Nationalpark Spessart auch signifikante Einschränkungen bei der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für die örtlichen Kommunen einhergehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie soll die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für die örtlichen Kommunen für den Fall, dass ein Nationalpark im Spessart geschaffen wird, garantiert werden? 2. Wie wurde und wird die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung konkret rund um die Nationalparke Bayerischer Wald und Berchtesgaden sichergestellt? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2017 Zu 1.: Eine hochwertige Trinkwasserversorgung der Gemeinden wird auch mit einem Nationalpark Spessart möglich sein. Sowohl innerhalb wie außerhalb eines Nationalparks sind für neue Wasserversorgungsanlagen die üblichen Genehmigungsverfahren durchzuführen. Bereits im Rahmen der Ausweisung eines Schutzgebiets kann auf Belange der Trinkwasserversorgung Rücksicht genommen werden. So sind in den Nationalparken Bayerischer Wald und Berchtesgaden bestehende Anlagen von der Nationalparkverordnung ausgenommen. Es besteht daher für solche Anlagen ein sog. „Bestandsschutz“. Sollen über den Bestandsschutz hinausgehende Maßnahmen an bestehenden Anlagen erfolgen oder beispielsweise neue Quellen erschlossen werden, können hierfür generell Ausnahmen in der Verordnung oder im Einzelfall Befreiungen zugelassen werden. Zu 2.: Die bestehende Wasserversorgung und Abwasserentsorgung wurden und werden bei beiden Nationalparken durch entsprechende Ausnahmeregelungen in den Nationalparkverordnungen sichergestellt. In § 11 Abs. 3 der Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald ist festgelegt, dass die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung aufgrund besonderer Genehmigungen und Rechte zulässigen Maßnahmen, insbesondere die Wassernutzung, unberührt bleiben. Im Nationalpark Bayerischer Wald werden jährlich rund 1,5 Millionen Kubikmeter Wasser aus dem Nationalpark für die Trinkwasserversorgung verwendet. In § 11 Abs. 2 der Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden ist festgelegt, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung aufgrund besonderer Genehmigungen zulässige Maßnahmen unberührt bleiben. Dazu gehören auch die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung. Die Nationalparkgemeinden im Raum Berchtesgaden beziehen ihr Trinkwasser weit überwiegend aus dem Nationalpark. Sollen bei beiden Nationalparken über den Bestandsschutz hinausgehende Maßnahmen an bestehenden Anlagen erfolgen oder beispielsweise neue Quellen erschlossen werden, können hierfür Befreiungen zugelassen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.07.2017 17/16480 Bayerischer Landtag