Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 09.03.2017 Kombiklassen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Kombiklassen an Grundschulen gibt es aktuell in Niederbayern – gesamt, – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 2. Wie lange bestehen die Kombiklassen – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 3. Wie hoch ist die Klassenstärke in den Kombiklassen an Grundschulen aktuell – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 4. Wie viele Lehrkräfte sind aktuell im Grundschulbereich der Mobilen Reserve zugeordnet – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 5. Für welche Fälle wird die Mobile Reserve an Grundschulen momentan eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Vertretung Schwangerschaft/Mutterschutz, Fortbildung , langfristige Erkrankung ...) – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 6. Wie oft wurde seit Beginn des Schuljahres die Mobile Reserve im Grundschulbereich angefordert und wie oft konnte dem entsprochen werden – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 7. Wie viele Lehrkräfte werden aktuell als Vertretung an Grundschulen fachfremd eingesetzt – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 8. Wie viele Unterrichtsstunden sind seit Beginn des Schuljahres in Grundschulen wegen Lehrermangels (Krankheit , Fortbildung etc.) ausgefallen – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.04.2017 1. Wie viele Kombiklassen an Grundschulen gibt es aktuell in Niederbayern – gesamt, – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 2. Wie lange bestehen die Kombiklassen – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? 3. Wie hoch ist die Klassenstärke in den Kombiklassen an Grundschulen aktuell – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Für das Schuljahr 2016/2017 können auf Basis der Amtlichen Schulstatistik derzeit noch keine Angaben gemacht werden, da die im Rahmen des Verfahrens „Amtliche Schuldaten “ zum Stichtag 1. Oktober 2016 erhobenen Daten zunächst zeitaufwendige Plausibilisierungsprozesse durchlaufen , die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Ersatzweise ist in der nachfolgenden Tabelle die Anzahl der jahrgangskombinierten Klassen sowie die durchschnittliche Anzahl der Schüler in diesen Klassen an staatlichen Grundschulen in den Landkreisen Landshut, Rottal-Inn und Dingolfing-Landau im Schuljahr 2015/2016 dargestellt. Tabelle zu 1 und 3. Jahrgangskombinierte Klassen an staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 in den Landkreisen Landshut, Rottal-Inn und Dingolfing-Landau Kreis Jahrgangskombinierte Klassen an staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 Schüler je Klasse in jahrgangskombinierten Klassen an staatlichen Grundschulen im Schuljahr 2015/2016 Landshut/Land 1 22,0 Rottal-Inn 6 20,2 Dingolfing-Landau 4 20,0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.07.2017 17/16487 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16487 Insgesamt waren im Schuljahr 2015/2016 an staatlichen Grundschulen in Niederbayern 90 jahrgangskombinierte Klassen eingerichtet. Die staatlichen Grundschulen, die im Schuljahr 2015/2016 jahrgangskombinierte Klassen führten, richteten solche Klassen im Landkreis Landshut erstmals im Schuljahr 2013/2014 ein, im Landkreis Dingolfing-Landau bzw. Rottal- Inn erstmals im bzw. ab dem Schuljahr 2012/2013. 4. Wie viele Lehrkräfte sind aktuell im Grundschulbereich der Mobilen Reserve zugeordnet – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Der Einsatz der Lehrkräfte in der Mobilen Reserve unter liegt den Rahmenbedingungen und den besonderen Bedarfen vor Ort. Deshalb entscheiden die Staatlichen Schulämter eigenständig, in welcher Schulart die betreffende Lehrkraft der Mobilen Reserve konkret zum Einsatz kommt. Eine Unterscheidung nach Grund- und Mittelschule wird insbesondere bei den Lehrkräften, die im Rahmen der Aufstockungen der Mobilen Reserve zum Einsatz kommen, nicht vorgenommen. Auf Basis der im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten jährlich zum Stichtag 1. Oktober an den Grund- und Mittelschulen erhobenen Lehrer- und Unterrichtsdaten ist aufgrund des Erhebungskonzepts eine vollständige, trennscharfe Differenzierung nach Stammlehrkräften und Lehrkräften der Mobilen Reserve nicht möglich. Eine Beantwortung der Frage kann daher auf der Grundlage der Amtlichen Schuldaten nicht vorgenommen werden. Da die Unterrichtsversorgung in einzelnen Schulamtsbezirken Niederbayerns jüngst auch im Ausschuss für Bildung und Kultus des Landtages behandelt wurde, wurde in diesem Rahmen auch die Anzahl der Lehrkräfte in der Mobilen Reserve an Grund- und Mittelschulen erhoben. Nach Auskunft der o. g. Staatlichen Schulämter standen zum Stichtag 20.03.2017 die folgende Anzahl an Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen für einen Einsatz in der Mobilen Reserve zur Verfügung: Tabelle zu Frage 4: Anzahl der Mobilen Reserven (in „Personen“) an Grund- und Mittelschulen; Stand 20.03.2017 Kreis Anzahl der Mobilen Reserve einschließlich Fachlehrer zum Stand 20.03.2017 Landkreis Landshut 92 Landkreis Rottal-Inn 42 Landkreis Dingolfing-Landau 42 5. Für welche Fälle wird die Mobile Reserve an Grundschulen momentan eingesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Art der Vertretung Schwangerschaft/Mutterschutz , Fortbildung, langfristige Erkrankung ...) – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Die Zuständigkeit für die Planung und Zuteilung der Mobilen Reserven an die einzelnen Schulen liegt bei den Staatlichen Schulämtern. Diese nehmen ihre Planung unter Berücksichtigung der konkreten Vertretungsfälle im Schulamtsbezirk vor. Der Umfang ist dabei so bemessen, dass neben kurzfristigen auch langfristige Erkrankungen sowie Vertretungen, z. B. aufgrund von Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Fortbildungsinitiativen oder Ausscheiden von Lehrkräften, während des Schuljahres abgedeckt werden können. Die Daten über die Abwesenheitszeiten von Lehrkräften nebst den zugrunde liegenden Ursachen dürfen weder an den Regierungen noch im Staatsministerium in elektronischer Form erfasst und gespeichert werden; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Abfrage an allen Stammund Einsatzschulen der Lehrkräfte vorgenommen werden, worauf zur Vermeidung zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen verzichtet wurde. 6. Wie oft wurde seit Beginn des Schuljahres die Mobile Reserve im Grundschulbereich angefordert und wie oft konnte dem entsprochen werden – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden an Grund- und Mittelschulen die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt. Ist eine Lehrkraft zu vertreten, so übernimmt das jeweilige Staatliche Schulamt die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven der entsprechenden Schule zu. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Seitens der Staatlichen Schulämter besteht allerdings keine Verpflichtung, die Häufigkeit der Anforderung einer Mobilen Reserve durch die einzelnen Schulen systematisch zu erfassen und zu speichern. Eine Beantwortung der Frage ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. 7. Wie viele Lehrkräfte werden aktuell als Vertretung an Grundschulen fachfremd eingesetzt – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Die Lehramtsausbildung an Grund- und Mittelschulen ist keine fächerbezogene Ausbildung mit Einsatz in wenigen Fächern, sondern eine lehramtsbezogene Ausbildung, die mit Ausnahme der Fächer mit besonderer Lehrerlaubnis (Religion, Schwimmen) grundsätzlich einen Einsatz in allen Fächern der Stundentafel ermöglicht. Im Bereich der Grundschulen ist in § 6 Abs. 1 Lehrerdienstordnung (LDO) explizit festgelegt, dass die Klassenleiterin oder der Klassenleiter nach Möglichkeit den gesamten Unterricht der jeweiligen Klasse abzudecken hat. Das Prinzip des Klassenleiterunterrichts ist auch in der Mittelschule Alleinstellungsmerkmal und im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Möglichkeiten umzusetzen . Während der zweiten Ausbildungsphase (Vorbereitungsdienst ) erfolgt die Ausbildung daher auch in nicht studierten Fächern. Weitere Kenntnisse werden bei Bedarf im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen vermittelt. 8. Wie viele Unterrichtsstunden sind seit Beginn des Schuljahres in Grundschulen wegen Lehrermangels (Krankheit, Fortbildung etc.) ausgefallen – im Landkreis Landshut, – im Landkreis Rottal-Inn und – im Landkreis Dingolfing-Landau? Unterrichtsausfall stellt stets nur die letzte denkbare Fallgestaltung dar und kommt nur in vergleichsweise geringem Umfang vor. Um die in der Öffentlichkeit, den Medien und der Bildungspolitik intensiv geführte Diskussion zum Drucksache 17/16487 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Thema Unterrichtsausfall auf eine sachliche Grundlage zu stellen, wurde zum Schuljahr 2005/2006 das Konzept einer 1999/2000 im Auftrag des Landtags durchgeführten Erhebung zum Unterrichtsausfall aufgegriffen und kontinuierlich weitergeführt. Für die Grund- und Mittelschulen werden seit dem Schuljahr 2010/2011 in einer repräsentativen Stichprobe über das gesamte Schuljahr hinweg wichtige Kenngrößen zum Unterrichtsausfall ermittelt. Bedingt dadurch, dass nur eine Stichprobe betrachtet wird, sind aufgrund der geringen Fallzahl nur Werte für Bayern insgesamt statistisch aussagekräftig. Im Schuljahr 2015/2016 (aktuellste Auswertung ) konnten danach an den Grundschulen in Bayern 0,8 Prozent der Unterrichtsstunden nicht durch Vertretungen oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden. Die Auswertung zum Unterrichtsausfall im aktuellen Schuljahr erfolgt nach Abschluss des Schuljahres im Herbst 2017.