17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16488 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2017 Teichwirtschaft und Kreislaufanlagen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um zu verhindern, dass immer mehr Karpfenteichflächen gänzlich aufgegeben oder anderweitig aus der Produktion genommen werden? b) Wie will sie stattdessen erreichen, dass ein Ausbau der extensiven Karpfenproduktion stattfindet? 2. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den steigenden Bedarf an Speisefisch durch einen Zuwachs der bayerischen Fischerzeugung zu decken und so den Selbstversorgungsgrad zu steigern und die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren? b) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern betreiben zusätzlich Teichwirtschaft als weitere Einkommensquelle ? 3. a) Welche Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Aquakultur ergreift die Staatsregierung, um die im Bericht zur Teichwirtschaft als dringend notwendig beschriebene Kooperation und Koordination zwischen Erzeugern und Marktbeteiligten zu unterstützen und entsprechende Vermarktungs- und Organisationsstrukturen aufzubauen? b) Im Rahmen welcher Projekte und Initiativen unterstützt die Staatsregierung die Umstellung der Karpfenteichwirtschaft auf ökologische Erzeugung? 4. a) Wie sieht die Staatsregierung, mit Blick auf eine für Verbraucher transparente und nachvollziehbare regionale Herkunft von Fischen, die Produktkennzeichnung „geschützte geografische Angabe“, bei der nur mindestens eine Produktionsstufe im genannten Gebiet stattfinden muss und die Aussage zur Herkunft begrenzt ist? b) Gibt es in Bayern Fischprodukte mit der Kennzeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“, bei der die Rohstoffe und sämtliche Produktionsschritte aus und in dem angegebenen Gebiet erfolgen müssen? c) Gibt es Fischprodukte, die das bayerische Bio-Siegel tragen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 5. a) Wie viele teichwirtschaftliche Betriebe nahmen in den letzten fünf Jahren am Vertragsnaturschutzprogramm teil? b) Wie viele teichwirtschaftliche Betriebe nahmen in den letzten fünf Jahren am Kulturlandschaftsprogramm teil? c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Teichfläche von ca. 4.200 ha, die derzeit dem Vertragsnaturschutzprogramm und dem Kulturlandschaftsprogramm angeschlossen ist, zu steigern, um die Vorteile einer ökologischen und extensiven Wirtschaftsweise auf die insgesamt bestehenden 20.000 ha Teichfläche größtmöglich auszuweiten? 6. a) Sieht die Staatregierung in einer zukünftigen Förderung der Öko-Teichwirtschaft innerhalb des Kulturlandschaftsprogramms eine Möglichkeit, den Anteil der Öko-Teichwirtschaft in Hinblick auf BioRegio 2020 zu steigern? b) Wenn nein, warum nicht? 7. a) Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Staatsregierung , die Belastungen der Teichwirte durch den Klimawandel mit zunehmend heißen und trockenen Sommern und dem damit einhergehenden wärmeren und knapperen Wasser für die Teichwirtschaft zu minimieren ? b) Wie viele und welche Art von Betrieben wurden bei dem im Bericht zur Teichwirtschaft für Herbst 2016 angekündigten Besuch der EU-Kommission besichtigt? c) Welche Erleichterungen hinsichtlich des bürokratischen Aufwands wurden für die kleinstrukturierte bayerische Teichwirtschaft vonseiten der Kommission in Aussicht gestellt? 8. a) Wie hat sich in Bayern die Zahl der Anlagen für die Produktion von Fischen in geschlossenen oder teilgeschlossenen Kreislaufanlagen in den letzten fünf Jahren entwickelt? b) Wie hat sich in Bayern die Zahl der Anlagen für die Produktion von Fischen in geschlossenen Warmwasser -Kreislaufanlagen in den letzten fünf Jahren entwickelt ? c) Wie hat sich die in den unter a und b genannten Kreislaufanlagen erzeugte Menge in Tonnen nach Arten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16488 Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 18.04.2017 1. a) Welche Strategien verfolgt die Staatsregierung, um zu verhindern, dass immer mehr Karpfenteichflächen gänzlich aufgegeben oder anderweitig aus der Produktion genommen werden? Eine der Voraussetzungen für die Teilnahme Deutschlands am fischereiwirtschaftlichen Förderprogramm „Europäischer Meeres- und Fischereifonds“ (EMFF, 2014–2020) war die Erstellung des deutschen „Nationalen Strategieplans Aquakultur “. Damit wurde die Grundlage gelegt zur Existenzsicherung der kleinteilig strukturierten bayerischen Familienbetriebe . Vorrangig geschieht dies über die Förderung von Investitionen der teichwirtschaftlichen Betriebe, u. a. in die Produktionstechnik oder Verarbeitung und Vermarktung. Gleichzeitig kann in Bayern die traditionelle, extensive Karpfenteichwirtschaft über das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) B58 in ihrem Bestand gesichert werden. b) Wie will sie stattdessen erreichen, dass ein Ausbau der extensiven Karpfenproduktion stattfindet? Dies geschieht über das Angebot des KULAP B58. Dabei kann der teilnehmende Betrieb 200 Euro pro Hektar Zuschuss erhalten, wenn u. a. Besatzobergrenzen eingehalten werden. 2. a) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um den steigenden Bedarf an Speisefisch durch einen Zuwachs der bayerischen Fischerzeugung zu decken und so den Selbstversorgungsgrad zu steigern und die Abhängigkeit von Importen zu reduzieren ? Hier ist zunächst auf den Widerspruch zwischen dem Ziel des Ausbaus extensiver, ökologischer Teichwirtschaft einerseits und dem Ziel der Erzeugungssteigerung andererseits hinzuweisen. Ein Ausbau extensiver Wirtschaftsweise verringert konsequenterweise die Menge erzeugter Speisefische . Da die Teichwirtschaft dem freien Marktgeschehen – auch dem internationalen – unterliegt und die Betriebsleiter unternehmerische Entscheidungen selbstständig treffen müssen, sollte es hier keine direkten Einflüsse des Staates geben. Gleichwohl ist das Instrumentarium des EMFF in Bayern so gestaltet, dass vorrangig Investitionen in produktionsrelevante Maßnahmen gefördert werden. b) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe in Bayern betreiben zusätzlich Teichwirtschaft als weitere Einkommensquelle? Eine Auswertung der Daten zum Mehrfachantrag (Stand: 2016) hat ergeben, dass von den Betrieben mit landwirtschaftlicher Betriebsnummer rund 1.000 Betriebe zusätzlich Teichwirtschaft betreiben. 3. a) Welche Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Aquakultur ergreift die Staatsregierung, um die im Bericht zur Teichwirtschaft als dringend notwendig beschriebene Kooperation und Koordination zwischen Erzeugern und Marktbeteiligten zu unterstützen und entsprechende Vermarktungs - und Organisationsstrukturen aufzubauen? Es wird im Folgenden angenommen, dass mit „Bericht zur Teichwirtschaft“ der Bericht der Staatsregierung zum Landtagsbeschluss Drs. 17/9424 „Entwicklung der Teichwirtschaft in Bayern“ gemeint ist. Private Öko-Verbände vergeben seit etwa 25 Jahren Zeichen für ökologische Teichwirtschaft. Doch hat sich bislang keine nennenswerte Zahl an Betrieben dafür entschlossen. Zurzeit sind ca. 30 Betriebe in Bayern einem Öko-Zertifikat unterstellt. Es ist zu erwarten, dass mit der EU-Öko- Aquakulturverordnung (EG) Nr. 710/2009 die Zahl evtl. noch etwas weiter zunimmt. Das Staatsministerium für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten gewährt mit dem EMFF auch Zuschüsse, um die Verluste der Umstellungsphase von konventioneller auf ökologische Wirtschaftsweise auszugleichen . Hierzu werden Pauschalsätze für Karpfen und Forellen für max. drei Jahre festgelegt. Eine Koordination zwischen Erzeugern und Marktbeteiligten kann sich erst dann entwickeln, wenn das Potenzial des Angebotes in ausreichender Höhe gegeben ist. Gründe für die geringe Akzeptanz einer Umstellung bei den Betrieben wurden in dem Bericht zur Drs.17/9424 ausführlich dargelegt. b) Im Rahmen welcher Projekte und Initiativen unterstützt die Staatsregierung die Umstellung der Karpfenteichwirtschaft auf ökologische Erzeugung ? Siehe Antwort zu Frage 3 a. 4. a) Wie sieht die Staatsregierung, mit Blick auf eine für Verbraucher transparente und nachvollziehbare regionale Herkunft von Fischen, die Produktkennzeichnung „geschützte geografische Angabe“, bei der nur mindestens eine Produktionsstufe im genannten Gebiet stattfinden muss und die Aussage zur Herkunft begrenzt ist? Bei der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) wird gefordert, dass sich eine bestimmte Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft durch das geografische Gebiet ergibt. Es muss daher auch entweder nur die Erzeugung oder die Verarbeitung oder die Herstellung in dem begrenzten Gebiet erfolgen. Hinter der „geschützten geografischen Angabe“ steht somit ein komplexes Qualitätsversprechen, welches die Individualität und Spezifität des betreffenden Produktes im Fokus hat. Für die hohen Qualitätserwartungen der Verbraucher verbunden mit einer klaren Herkunftskennzeichnung setzt die Staatsregierung neben der Umsetzung des EU-Herkunftsschutzes auf die bayerischen Qualitätsprogramme „Geprüfte Qualität – Bayern“ (GQ) und das neue „Bayerische Bio-Siegel“. b) Gibt es in Bayern Fischprodukte mit der Kennzeichnung „geschützte Ursprungsbezeichnung“, bei der die Rohstoffe und sämtliche Produktionsschritte aus und in dem angegebenen Gebiet erfolgen müssen? Die Staatsregierung geht seit über zehn Jahren den Weg eines kontinuierlichen Ausbaus des Herkunftsschutzes (ergänzend z. B. zu den bayerischen Qualitätsprogrammen) und fördert die Eintragung neuer Produkte und die Aufwertung geschützter Produkte. Derzeit hat Bayern 31 geschützte Produkte (und damit ein Drittel der derzeit ca. 90 geschützten deutschen Produkte ) im Bereich der Agrarprodukte und Lebensmittel (sowie 5 geschützte Weinbauerzeugnisse, 12 geschützte Spirituosen -Spezialitäten und ein aromatisiertes weinhaltiges Drucksache 17/16488 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Getränk). Hierunter befinden sich drei Fischprodukte, die als „geschützte geografische Angabe“ eingetragen sind. Im Bereich „geschützte Ursprungsbezeichnung“ ist derzeit kein bayerisches Fischprodukt eingetragen. c) Gibt es Fischprodukte, die das bayerische Bio-Siegel tragen? Bisher wurde von den für die Siegel-Vergabe verantwortlichen Lizenznehmern 90 Unternehmen (inkl. dem Lebensmitteleinzelhandel ) für insgesamt über 830 Produkte das Zeichennutzungsrecht verliehen. Darunter befinden sich bereits zwei Zeichennutzer, die ihre Fischprodukte mit dem bayerischen Bio-Siegel kennzeichnen dürfen. 5. a) Wie viele teichwirtschaftliche Betriebe nahmen in den letzten fünf Jahren am Vertragsnaturschutzprogramm teil? Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe ist folgender Tabelle zu entnehmen: Anzahl Betriebe 2012 2013 2014 2015 2016 VNP (G41-G44/H41-H45) 200 200 196 235 242 b) Wie viele teichwirtschaftliche Betriebe nahmen in den letzten fünf Jahren am Kulturlandschaftsprogramm (VNP) teil? Die Anzahl der teilnehmenden Betriebe ist folgender Tabelle zu entnehmen: Anzahl Betriebe 2012 2013 2014 2015 2016 KULAP (A48/B58) 335 313 285 284 282 c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die Teichfläche von ca. 4.200 ha, die derzeit dem Vertragsnaturschutzprogramm und dem Kulturlandschaftsprogramm angeschlossen ist, zu steigern, um die Vorteile einer ökologischen und extensiven Wirtschaftsweise auf die insgesamt bestehenden 20.000 ha Teichfläche größtmöglich auszuweiten? Wie bereits erwähnt, treffen die Leiter teichwirtschaftlicher Betriebe ihre Entscheidungen selbstständig. Jede Teilnahme an Extensivierungsprogrammen oder Bio-Siegeln hat eine Verringerung der Erzeugungsmenge zur Folge. Dem muss ein entsprechend hoher Vermarktungspreis oder eine flächenbezogene Prämie gegenüberstehen. Aus diesem Grund bieten die Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auf der einen Seite das VNP und das KULAP an. Auf der anderen Seite werden Zuschüsse für Maßnahmen zur Sicherung oder Steigerung der Erzeugung angeboten. 6. a) Sieht die Staatsregierung in einer zukünftigen Förderung der Öko-Teichwirtschaft innerhalb des Kulturlandschaftsprogramms eine Möglichkeit, den Anteil der Öko-Teichwirtschaft in Hinblick auf BioRegio 2020 zu steigern? Für die Umstellungsphase kann der Betrieb finanzielle Unterstützung aus dem EMFF erhalten, wenn er ein Öko-Zertifikat anstrebt, siehe Antwort zu Frage 3 a. Bereits jetzt ist es möglich, dass ein teichwirtschaftlicher Betrieb an einem Öko-Zertifikat und, ganz unabhängig davon, auch am KU- LAP B58 teilnimmt. Im Übrigen obliegt die Akzeptanz dieser Angebote der Entscheidung des Betriebsleiters, siehe Antwort zu den Fragen 2 a und 5 a. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt. 7. a) Welche Überlegungen gibt es vonseiten der Staatsregierung, die Belastungen der Teichwirte durch den Klimawandel mit zunehmend heißen und trockenen Sommern und dem damit einhergehenden wärmeren und knapperen Wasser für die Teichwirtschaft zu minimieren? Der Klimawandel lässt für Bayern die Zunahme längerer und im Sommer zudem heißer Trockenphasen erwarten. Daraus können sich insbesondere auch für die Forellenteichwirtschaft durch ein verringertes nutzbares Wasserdargebot und durch eine aufgrund hoher Wassertemperaturen zusätzlich weniger geeignete Wasserqualität Beeinträchtigungen ergeben . Wassermangel kann sich auch für Himmelsteiche in der Karpfenteichwirtschaft ungünstig auswirken. Die Wassertemperatur spielt hier eine untergeordnete Rolle. Durch eine verlängerte Vegetationsperiode könnte die Karpfenproduktion durch eine erhöhte Naturnahrung in den Teichen sogar zum Teil profitieren. Gerade unter dem Eindruck des Klimawandels müssen die Nutzungen der Gewässer umweltgerecht und nachhaltig erfolgen. Die Umweltziele u. a. der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) müssen verpflichtend erreicht werden (siehe §§ 27–31 Wasserhaushaltsgesetz – WHG), etwa durch Abgabe einer ökologisch ausreichenden Mindestwassermenge (siehe § 33 Wasserhaushaltsgestz (WHG), Mindestwasserführung). Hier gilt es, einen Ausgleich zwischen den Ansprüchen der Fische in den Fließgewässern und in den Teichanlagen zu finden. Um Sauerstoffmangelsituationen in den Teichen entgegenzuwirken und geschmälerte Wasserzuläufe zu kompensieren , werden im EMFF Fördermittel u. a. zur Elektrifizierung von Teichanlagen, zum Kauf von Belüftungsgeräten oder zur Errichtung von Teilkreislaufanlagen bereitgestellt. b) Wie viele und welche Art von Betrieben wurden bei dem im Bericht zur Teichwirtschaft für Herbst 2016 angekündigten Besuch der EU-Kommission besichtigt? Der bereits für Herbst 2016 angekündigte Sondierungsbesuch der EU-Kommission hat bislang nicht stattgefunden. Zuletzt war von der DG SANTE eine Bereisung deutscher Aquakulturbetriebe vom 24. bis 28. April 2017 vorgesehen. Dieser Termin wurde aber am 22.03.2017 vonseiten der EU- Kommission kurzfristig abgesagt. Ein Ersatztermin wurde bislang nicht mitgeteilt. Die EU-Kommission möchte sich im Rahmen von Inspektionsreisen in mehrere Mitgliedsstaaten über die Situation der jeweiligen Aquakultur, der Umsetzung der sog. Aquakulturrichtlinie („Fischseuchenrichtlinie“) und die damit verbundenen Schwierigkeiten vor Ort informieren. Ein Besuch der EU-Kommission in dieser Angelegenheit wird vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiterhin ausdrücklich befürwortet, weil sich dadurch die Gelegenheit bietet, die Besonderheiten und Belange der bayerischen Teichwirtschaft den Vertretern der Kommission unmittelbar vortragen zu können. c) Welche Erleichterungen hinsichtlich des bürokratischen Aufwands wurden für die kleinstrukturierte bayerische Teichwirtschaft von Seiten der Kommission in Aussicht gestellt? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 7 b. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16488 8. a) Wie hat sich in Bayern die Zahl der Anlagen für die Produktion von Fischen in geschlossenen oder teilgeschlossenen Kreislaufanlagen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Produktion von Fischen in teilgeschlossenen Kreislaufanlagen betrifft in Bayern hauptsächlich die Forellenproduktion , also mit Kaltwasser. In Bayern produzieren vier Betriebe seit ca. 10 Jahren Regenbogenforellen und Saiblinge mithilfe dieser Technologie. Derzeit planen weitere Forellenzuchten den Umbau/Ausbau zum teilgeschlossenen Kreislauf. Geschlossene Kreislaufanlagen siehe Antwort zu Frage 8 b. b) Wie hat sich in Bayern die Zahl der Anlagen für die Produktion von Fischen in geschlossenen Warmwasser -Kreislaufanlagen in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die Zahl der geschlossenen Warmwasser-Kreislaufanlagen in Bayern beläuft sich aktuell auf vier. Darunter befinden sich drei Anlagen, die in der Zeit 2014/2015 aufgebaut bzw. in Betrieb genommen wurden. Etwa im gleichen Zeitraum (2014) wurde eine Anlage stillgelegt, die im Vorjahr in Betrieb genommen worden war. c) Wie hat sich die in den unter a und b genannten Kreislaufanlagen erzeugte Menge in Tonnen nach Arten in den letzten fünf Jahren entwickelt? In den letzten fünf Jahren ist die Fischproduktion in teilgeschlossenen Kreislaufanlagen (Kaltwasser) langsam, aber stetig angestiegen. Die derzeit vier Betriebe erzeugen zusammen etwa 200 t/a Regenbogenforellen und Saiblinge. Der Trend ist gegenwärtig zunehmend, siehe Antwort zu Frage 8 a. Auch geschlossene Warmwasser-Kreislaufanlagen zeigen in den letzten Jahren in Bayern einen zunehmenden Trend. Während in den Vorjahren lediglich einzelne Anlagen dieser Art existierten und zumeist nach wenigen Betriebsjahren wieder geschlossen wurden, wurden in den letzten 5 Jahren insgesamt 4 neue Anlagen in Betrieb genommen. Die bayerische Jahresproduktion in geschlossenen Warmwasser -Kreislaufanlagen beläuft sich nach der letzten Erfassung (2015) auf ca. 123 t. Davon sind etwa 120 t Afrikanische Welse und 3 t Tilapia. In 2015 wurde zudem eine Warmwasser -Kreislaufanlage zur Erzeugung tropischer Garnelen (Shrimps) in Betrieb genommen, die im Jahr 2016 eine Gesamterzeugung von etwa 10 t hervorbrachte und seither zunehmend produziert. Weitere Anlagen zur Aufzucht von Flusskrebsen und Quappen befinden sich in der Einlaufphase , eine nennenswerte Jahresproduktion daraus ist bisher nicht dokumentiert. Hinzu kommt ein statistisch nicht erfasster Anteil kleiner Experimentalanlagen (z. T. auch Aquaponic ), die verschiedene Fischarten erproben (z. B. Karpfen, Tilapia, Pacus, Europäische Welse). Letztgenannte Betriebe sind derzeit noch nicht am Speisefischmarkt vertreten bzw. sie vermarkten ihre Kleinstmengen regional (Spezialitäten- Gastronomie). Demnach kann derzeit von einer bayerischen Gesamterzeugung im Warmwasser von rund 140 t/a ausgegangen werden.