17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16491 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.03.2017 Europäische Polizeizusammenarbeit II Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Bayerische Polizistinnen und Polizisten haben seit dem Jahr 2000 im Rahmen von Auslandseinsätzen an EU-, OSZE1- und UN2- Einsätzen teilgenommen (bitte nach Geschlecht, Dienstgrad, Einsatzort und Jahr differenziert )? 1.2 Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland ausgewählt? 1.3 Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland vorbereitet? 2.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Polizistinnen und Polizisten zu ermutigen, an solchen Einsätzen teilzunehmen? 2.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um während der Auslandseinsätze für Fragen und Probleme der Familienangehörigen zur Verfügung zu stehen? 2.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die nach Auslandseinsätzen zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten sowie deren Angehörige zu betreuen ? 3.1 Welche Einsätze von ausländischen Polizistinnen und Polizisten in Bayern hat es seit dem Jahr 2000 gegeben ? 3.2 Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden während eines Auslandseinsatzes verletzt (ab Jahr 2000, jährlich differenzieren bitte)? 4.1 Wie fördert die Staatsregierung die europäische Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Aus- und Fortbildung? 4.2 Wie fördert die Staatsregierung die Fähigkeiten der Polizistinnen und Polizisten, in grenzüberschreitenden Teams zusammenzuarbeiten? 5.1 Worin sieht die Staatsregierung einen Nutzen in der gemeinsamen Aus- und Fortbildung durch die Europäische Polizeiakademie Collège Européen de Police (CE- POL)? 1 OSZE = Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 2 UN = Vereinte Nationen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 5.2 An wie vielen und an welchen Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL haben bayerische Polizistinnen und Polizisten seit dem Jahr 2000 teilgenommen (bitte einzeln auflisten)? 5.3 Sollten aus Sicht der Staatsregierung auch Staatsanwälte an gemeinsamen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL teilnehmen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.04.2017 1.1 Wie viele Bayerische Polizistinnen und Polizisten haben seit dem Jahr 2000 im Rahmen von Auslandseinsätzen an EU-, OSZE- und UN-Einsätzen teilgenommen (bitte nach Geschlecht, Dienstgrad, Einsatzort und Jahr differenziert)? In der nachfolgenden Aufstellung sind auf das jeweilige Jahr bezogen Ausreisen der Missionsteilnehmer und -innen in die jeweiligen Länder aufgelistet (Stand 09.03.2017). Ja hr G es am tz ah l d er M is si on st ei ln ah m en A us re is en v on M än ne rn /F ra ue n K os ov o B os ni en K ro at ie n/ A lb an ie n/ O st sl aw on ie n A fg ha ni st an FR O N TE X (G rie ch en la nd / Ita lie n) M al i 2000 55 53/2 41 12 2 2001 65 61/4 46 16 3 2002 56 52/4 45 11 2003 39 37/2 38 1 2004 25 23/2 25 2005 18 18/0 18 2006 13 13/0 13 2007 0 2008 15 14/1 15 2009 10 10/0 7 3 2010 38 36/2 15 23 2011 33 30/3 16 17 2012 23 20/3 5 18 2013 35 35/0 18 17 2014 7 7/0 3 4 2015 11 10/1 6 4 1 2016 38 34/4 9 4 25 2017 8 8/0 2 2 3 1 Gesamt: 489 461/28 322 40 5 92 29 1 Eine weitere Differenzierung nach Dienstgrad und Einsatzort ist nicht möglich. Insgesamt waren 20 Polizeibeamtinnen und 261 Polizeibeamte an den 489 Missionen beteiligt. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16491 1.2 Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland ausgewählt? Abhängig vom jeweiligen Personalbedarf für die Beteiligung der Bayer. Polizei an Einsätzen im Ausland finden innerhalb der Bayerischen Polizei Ausschreibungen mit dem Ziel der Personalgewinnung statt. In der Folge können sich Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte der 2., 3. und 4. Qualifikationsebene bewerben. Vor dem Hintergrund der Komplexität der Situation in den Missions-/Einsatzgebieten und der Vielfalt der erforderlichen Polizeiaufgaben müssen die freiwilligen Bewerber jedoch formelle Kriterien erfüllen, um am weiteren Auswahlverfahren teilnehmen zu können. Zu diesen Kriterien zählen unter anderem das Mindestalter von 25 Jahren, eine Mindestdienstzeit bei der Polizei von acht Jahren ab der Einstellung und ein Prädikat von mindestens acht Punkten in der letzten Beurteilung. Weiterhin müssen die Bewerber mindestens der Besoldungsgruppe A9 angehören . Daneben muss eine positive Bestätigung der grundsätzlichen Eignung durch das personalführende Polizeipräsidium vorliegen. Im nächsten Auswahlschritt werden die Bewerber einer polizeiärztlichen Untersuchung unterzogen und müssen einen Englischtest absolvieren. Mit dem Vorliegen positiver Ergebnisse werden die Bewerber im Rahmen eines durch den Zentralen Psychologischen Dienst der Bayer. Polizei (ZPD) betreuten Assessmentcenters ausgewählt. Das Assessmentcenter (AC) besteht unter anderem aus den Modulen Vorstellung, Gruppendiskussion, Rollenspiel und Einzelinterview . Im AC erfolgt die Prüfung der sozialen Kompetenz in den Dimensionen Repräsentantenrolle, Stressstabilität, Selbstdisziplin, ausgeprägtes Selbstmanagement und Improvisationsvermögen , Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten , ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit , Einfühlungsvermögen, Informationsstand über das Einsatzgebiet, stabile soziale und persönliche Verhältnisse, Motivation, Aufgeschlossenheit sowie Freizeitverhalten. Bewerber, die alle Voraussetzungen erfüllen und das AC positiv durchlaufen haben, werden in einen „Pool“ aufgenommen . Die im „Pool“ befindlichen Polizeivollzugsbeamten können sich in der weiteren Folge auf dem Dienstweg auf aktuelle Ausschreibungen des Bundesministeriums des Innern (BMI), diese werden je nach Ausschreibungsvorgaben des BMI zielgerichtet innerhalb des „Pools“ durch das Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei gesteuert, bewerben. Die vorgelegten Bewerbungen werden an das BMI weitergeleitet und von dort aus, je nach Mission bzw. sonstigem Einsatz, an den jeweiligen Mandatsträger weitergeleitet, der dann über die Auswahl entscheidet. 1.3 Wie werden die Polizistinnen und Polizisten für die Einsätze im Ausland vorbereitet? Im Zuge des Auswahlverfahrens erhalten die Bewerber eine Lageeinweisung über das jeweilige Missionsgebiet. Diese Einweisung wird durch einen ehemaligen Missionsteilnehmer durchgeführt. Dies soll den Interessenten die Möglichkeit geben, ihre Entscheidung ggf. nochmals zu überdenken. Der Referent vermittelt einen Überblick über das jeweilige Missionsgebiet, die jeweils aktuelle Lage und steht für alle Fragen der Bewerber zur Verfügung. Eine eintägige, vom ZPD durchgeführte Informationsveranstaltung dient insbesondere dazu, den Angehörigen bzw. den ausgewählten Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten private Problemfelder aufzuzeigen, die in Folge der Missionsteilnahme entstehen können. Neben Mitarbeitern des ZPD stehen hierbei auch ehemalige Missionsteilnehmer mit Partnern, die ihre persönlichen Erfahrungen darstellen, für Gespräche zur Verfügung. Im Regionalverbund mit den Ländern Hessen und Baden- Württemberg werden in Böblingen in einem zweiwöchigen Basisseminar für Erstverwender (einwöchig für Wiederverwender ) die für eine Missionsteilnahme relevanten Themenbereiche beleuchtet und teilweise geprüft. Schwerpunkte sind hierbei die Historie der Auslandseinsätze, Resolutionen , Landes- und Rechtskunde sowie Minenkunde. Neben praktischen Übungen absolvieren die Teilnehmer den sog. Coopertest und einen Englischtest. Zeitnah zur Ausreise in das Einsatzgebiet folgt das spezifische Vorbereitungsseminar. Dieses dauert für das Einsatzgebiet Kosovo eine Woche, für das Einsatzgebiet Afghanistan bzw. das Einsatzgebiet Mali vier Wochen. Außerdem erhalten die Beamten die für das Einsatzgebiet vorgesehenen zusätzlichen Schutzimpfungen. Unmittelbar vor der Ausreise in das jeweilige Einsatzgebiet findet im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr eine offizielle Verabschiedung der Missionsteilnehmer statt. 2.1 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Polizistinnen und Polizisten zu ermutigen, an solchen Einsätzen teilzunehmen? Hierzu wurde ein Öffentlichkeitsarbeitskonzept erstellt, das sowohl die Öffentlichkeitsarbeit nach innen als auch nach außen beschreibt. Als interne Maßnahmen sind insbesondere Missionsberichte in den Mitarbeiterzeitungen und im Intranet der Bayer. Polizei sowie Vorträge zurückgekehrter Missionsteilnehmer in den Dienststellen vorgesehen. Bereits in der Ausbildung wird unser Nachwuchs mit Vorträgen zum Thema informiert. Das Konzept sieht für die Öffentlichkeitsarbeit nach außen die Berichterstattung in Printmedien vor. Weiterhin können öffentlichkeitswirksame Aktionen der Dienststellen der Bayer. Polizei, z. B. Tag der offenen Tür, mit Ausstellungen zu den internationalen Polizeimissionen begleitet werden. 2.2 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um während der Auslandseinsätze für Fragen und Probleme der Familienangehörigen zur Verfügung zu stehen? Beim Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei ist eine „Betreuungskomponente Internationale Polizeimissionen“ eingerichtet. Die Mitarbeiter stehen nicht nur den Missionsteilnehmerinnen und Missionsteilnehmern, sondern auch den Angehörigen als ständige Ansprechpartner zur Verfügung . Auf diese Möglichkeit werden die Teilnehmer an Internationalen Polizeimissionen bei der Verabschiedung im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, vor der anstehenden Ausreise ausdrücklich hingewiesen. Jede Missionsteilnehmerin und jeder Missionsteilnehmer erhält bei der Verabschiedung eine Liste mit Ansprechpartnern, die von der Betreuungskomponente beim Präsidium der Bayer . Bereitschaftspolizei über den Zentralen Psychologischen Dienst der Bayer. Polizei bis zu Ansprechpartnern im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr reicht. Eine 24-stündige Erreichbarkeit ist sichergestellt. Darüber hinaus wird durch das Bundesministerium des Innern bei besonderen Vorkommnissen ein Kriseninterventionsteam entsandt. Drucksache 17/16491 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Daneben werden Inspektionsreisen in die Einsatzgebiete durchgeführt, um auch vor Ort ein Bild von der Lage und der Arbeit unserer Missionsteilnehmer zu erhalten. 2.3 Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um die nach Auslandseinsätzen zurückgekehrten Polizistinnen und Polizisten sowie deren Angehörige zu betreuen? Nach der Mission werden die zurückgekehrten Missionsteilnehmerinnen und Missionsteilnehmer aufgefordert, sich innerhalb von 14 Tagen mit dem Zentralen Psychologischen Dienst der Bayer. Polizei für ein sogenanntes „Erstes Rückkehrergespräch “ (Debriefing) in Verbindung zu setzen. Dieses Debriefing findet losgelöst von einem zu besuchenden Nachbereitungsseminar statt. Ca. ein halbes Jahr nach der Rückkehr findet noch ein 2½ tägiges Seminar (Missionsnachbereitung Bayern) statt. Hier wird u. a. die Zeit der „Wiedereingliederung“ nach der Mission im familiären und dienstlichen Bereich beleuchtet. Darüber hinaus stehen nach wie vor die Betreuungskomponente beim Präsidium der Bayer. Bereitschaftspolizei und auch die anderen Ansprechpartner für Gespräche zur Verfügung. 3.1 Welche Einsätze von ausländischen Polizistinnen und Polizisten in Bayern hat es seit dem Jahr 2000 gegeben? Ausländische Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte werden nur bei besonderen Anlässen in Bayern eingesetzt. Hierzu zählen beispielsweise die Unterstützung der örtlich zuständigen Polizei durch szenekundige Beamte bei der Bekämpfung der Taschendiebstahlskriminalität während großer Veranstaltungen (Oktoberfest), die grenznahe Kooperation bei gemeinsamen Schwerverkehrs- bzw. Schwerpunktkontrollen sowie der Einsatz von sprachmittelnden Verbindungsbeamten bei internationalen Sportveranstaltungen. 3.2 Wie viele Polizistinnen und Polizisten wurden während eines Auslandseinsatzes verletzt (ab Jahr 2000, jährlich differenzieren bitte)? Hierzu werden keine Aufzeichnungen geführt, die in Bezug auf die Teilnahme an Auslandsmissionen der Bayer. Polizei statistisch ausgewertet werden können. 4.1 Wie fördert die Staatsregierung die europäische Kompetenz der Polizistinnen und Polizisten im Rahmen der Aus- und Fortbildung? Im Rahmen der Ausbildung wird unseren Beamten das grundlegende Wissen vermittelt, mit anderen nationalen Polizeibehörden zu kooperieren bzw. über Kontaktstellen mit diesen in Verbindung zu treten. Dabei stellt die Vermittlung der englischen Sprache als internationale Verkehrssprache der Polizei ein wesentliches Element in der Ausbildung dar. Daneben stellt die Vermittlung Interkultureller Kompetenz seit jeher eine wichtige Schlüsselqualifikation für die Bayer. Polizei dar, um im täglichen Polizeidienst der Aufgabenzuweisung im Bereich der Prävention und Repression gerecht werden zu können. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz und nehmen keine Fokussierung auf nur eine Kultur oder einen Kulturkreis vor. Eine spezielle Schwerpunktsetzung würde den Blick auf die Vielfalt der Kulturen unnötig verengen. Zu den spezifischen Unterrichtsinhalten verweisen wir auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze vom 03.08.2016 betreffend Umgang mit rechtsextremistisch motivierten Strafund Gewalttaten I: Schulungsangebote für bayerische Polizisten (LT-Drs. 17/13096). 4.2 Wie fördert die Staatsregierung die Fähigkeiten der Polizistinnen und Polizisten, in grenzüberschreitenden Teams zusammenzuarbeiten? Bereits bei der Einstellung von künftigen Polizeivollzugsbeamten achten wir besonders auf die charakterliche Eignung sowie persönliche und soziale Kompetenz. In der Ausbildung werden diese Eigenschaften weiter gesteigert. Am Ende unserer anspruchsvollen Ausbildung soll ein rechtlich und praktisch geschulter sowie ein sozial kompetenter Polizeivollzugsbeamter in Bayern Dienst verrichten. Sein Verhalten und seine Vorgehensweise hat er der jeweiligen Situation durch kommunikative Fähigkeiten, psychologisches Geschick und Kompetenz in der Konfliktbewältigung anzupassen. Diese Philosophie spiegelt sich in der Fortbildung uneingeschränkt wider. In unseren Seminaren am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei in Ainring (BPFI Ainring ) nehmen neben der fachbezogenen Wissensvermittlung Themen wie Interaktion im Innen- und Außenverhältnis, Stressbewältigung, emotionale Stabilität, Konfliktmanagement und Selbstkontrolle eine zentrale Rolle ein. Mit diesen Maßnahmen werden unseren Polizeibeamten Kompetenzen vermittelt, die es ihnen ermöglichen, erfolgreich in einem Team zusammenzuarbeiten. Zunehmend werden die Aufgaben für unsere Polizei komplexer und lassen sich vielfach nur noch durch eine grenzübergreifende Zusammenarbeit wirkungsvoll erfüllen. Um diesem Umstand gerecht werden zu können, bieten wir am Fortbildungsinstitut der Bayer. Polizei in Ainring (BPFI Ainring) mit dem Seminar „Nationale/Internationale Zusammenarbeit “ eine Fortbildung an, die speziell das Thema Zusammenarbeit der Bayerischen Polizei mit ausländischen Behörden bei grenzüberschreitender Rechts- und Amtshilfe aufgreift. Weiterhin wird die Thematik „Internationale Rechtshilfe/Internationale Polizeiliche Zusammenarbeit“ auch partiell in den am BPFI Ainring angebotenen Seminaren „Kriminal-Basis-Seminar“, „Eingriffsrechte“, „Schleuserkriminalität “, „Fahndung/Kontrolle/Betäubungsmittel für Fahndungsdienststellen“ und „Schleierfahndung“ behandelt. Darüber hinaus nutzen unsere Spezialisten das Lehrgangsangebot des Bundeskriminalamts. Dort werden beispielsweise die Seminare „Internationale Zusammenarbeit von Strafverfolgungsbehörden“ und „Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ angeboten, die unter anderem auch das Thema „Joint Investigation Teams“ behandeln . Die Deutsche Hochschule der Polizei (DHPol) veranstaltet auch Fortbildungsseminare, an denen regelmäßig Führungskräfte der Bayer. Polizei teilnehmen. Die Thematik „Joint Investigation Teams“ wurde dabei in den DHPol-Seminaren „Europäische Polizeiliche Kooperation“ und „Überregionale Bandenkriminalität“ behandelt. Sowohl die Mitteleuropäische Polizeiakademie (MEPA) als auch die Europäische Polizeiakademie CEPOL führten speziell Seminare zum Thema „Joint Investigation Teams“ durch, an denen auch Bayer. Polizeibeamte teilgenommen haben. 5.1 Worin sieht die Staatsregierung einen Nutzen in der gemeinsamen Aus- und Fortbildung durch die Europäische Polizeiakademie Collège Européen de Police (CEPOL)? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16491 CEPOL bietet als Agentur der EU den nationalen Strafverfolgungsbeamten Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu Themen an, die für die Sicherheit der Europäischen Union und ihrer Bürger von zentraler Bedeutung sind. Die Angebote decken Themenbereiche wie neue Erscheinungsformen der Kriminalität, Techniken der Strafverfolgung und Zusammenarbeit auf EU-Ebene ab. Damit werden auf Unionsebene Schulungen angeboten, denen gegenüber nationalen Fortbildungsmaßnahmen ein zusätzlicher Nutzen zukommt. Jedoch kann CEPOL aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen das nationale Angebot nur ergänzen und nicht ersetzen . Hinzu kommt, dass je Seminar nur ein einziger Teilnehmerplatz für ganz Deutschland zur Verfügung steht, so dass die Erfolgsaussichten für eine Seminarteilnahme eines Bayer. Polizeibeamten gering sind. Trotz der dargestellten Einschränkungen bieten die CEPOL-Seminare unseren Teilnehmern neben dem Wissens - und Erfahrungsaustausch auch die Möglichkeit der internationalen Netzwerkbildung und sind somit eine gewinnbringende Ergänzung unserer Fortbildungsangebote. 5.2 An wie vielen und an welchen Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL haben bayerische Polizistinnen und Polizisten seit dem Jahr 2000 teilgenommen (bitte einzeln auflisten)? Aufgrund der Umstellung des Personalverwaltungssystems mit der Einführung des Moduls „Veranstaltungsmanagement “ kann eine EDV-gestützte Auswertung der Fortbildungsdaten erst ab dem Jahr 2011 erfolgen. In der nachfolgenden Liste sind alle CEPOL-Seminare seit dem Jahr 2011 aufgeführt, zu denen die Bayer. Polizei Teilnehmer entsandt hat. 2011 Police Cooperation with North America Southeast Europe Organised Crime Organisations Counter Terrorism Strategic Course Northeast Europe Organised Crime Organisations Information Seminar Police Medical Experts and Psychologist workshop 2012 Training course on dismantling illicit synthetic drug laboratories Joint Investigation Teams Language Development: Instruments and Systems of European Police Cooperation Fraud & Confiscation of Assets English Language for English Language Trainers Investigating Cybercrime Crime Analysis and Crime Intelligence ENFAST Dismantling Illicit Laboratories Transition Internet Protocol Version 4 (IPv4) to IPv6 2013 Joint Investigation Teams Member States and Union Capacities to detect, investigate and prosecute cybercrime ENFAST Network Cooperation Training on dismantling illicit drug laboratories Human Rights and Police Ethics Cooperation with Russia on the focus on criminal use of technologies Eastern Partnership Law Enforcement Cooperation: way forward Cybercrime vs. Cybersecurity (zwei Teilnehmer) Quality Assurance in Law Enforcement Training 2014 Fighting drugs and strategic perspectives in synthetic drugs Cybercrime forensics & digital evidence (zwei Teilnehmer) 2015 Foreign fighters and returnees from a counter-terrorism perspective , in particular with regard to Syria: state of play and proposals for future work Islamic State – A new threat to internal security in Europe Social Network Analysis training Financial investigations Police English Language Online Course 2016 Migration Flow – Mediterranean Focus Organised Crime Groups behind illegal immigration – Focus Western-Balkans Crisis Hostage Negotiation Financial Investigation; towards a multidisciplinary and integrated approach New Technologies to Detect False Documents Social Network Analysis Joint Investigation Teams Combating card fraud De-radicalisation of Foreign Fighters European EOD Network Conference/Seminar & Training Synthetic Drugs Radicalization – Opportunities for Prevention Preventing Attacs on Critical Infrastructures Heroin smuggling Firearms – Cross Border Investigations Police English Language Online Course 2017 (Stand 09.03.2017) Targeting Technologies Daneben nahmen einzelne Polizeibeamte an dem von CE- POL organisierten Austauschprogramm und den Studienbesuchen bei EUROPOL teil. 5.3 Sollten aus Sicht der Staatsregierung auch Staatsanwälte an gemeinsamen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen von CEPOL teilnehmen? Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wird diese Frage wie folgt beantwortet: Die Fortbildungsveranstaltungen von CEPOL wurden zwischenzeitlich auch für Staatsanwälte geöffnet. Diese Fortbildungsveranstaltungen sind jedoch häufig sehr spezifisch auf die Belange der Polizei ausgerichtet und daher für Staatsanwälte weniger geeignet. So sind beispielsweise Seminare, welche die Durchführung polizeilicher Kontrollen oder den Einsatz gegen bewaffnete Personen betreffen, für Staatsanwälte ersichtlich nicht von Relevanz. Hinzu kommt, dass regelmäßig je Seminar nur ein einziger Teilnehmerplatz für ganz Deutschland zur Verfügung steht, sodass die Erfolgsaussichten für eine Bewerbung relativ gering erscheinen. Es ist daher festzuhalten, dass für bayerische Staatsanwälte grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme an Seminaren von CEPOL besteht und dass eine solche Teilnahme durch das Staatsministerium der Justiz auch ermöglicht würde; aufgrund der für die staatsanwaltschaftliche Tätigkeit oftmals weniger relevanten Seminarinhalte und der geringen Erfolgschancen einer etwaigen Bewerbung wird von den Fortbildungsangeboten von CEPOL jedoch faktisch bislang kaum Gebrauch gemacht. Soweit hier bekannt, stellt sich die Situation in den übrigen Bundesländern meist ähnlich dar.