17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16493 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hans-Ulrich Pfaffmann SPD vom 13.03.2017 Gesetzliche Rente und Grundsicherung Teil 1 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2016 eine gesetzliche Altersrente , eine volle Erwerbsminderungsrente, eine Hinterbliebenenrente oder keinerlei gesetzliche Rentenleistung (bitte tabellarisch auflisten)? b) Wie hoch war die durchschnittliche monatliche Rentenleistung in Euro, unterteilt nach o. g. Rentenarten? c) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 55 bis unter 65 Jahre alt waren, bezogen 2016 eine gesetzliche Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente (bitte tabellarisch auflisten )? 2. Wie hoch war die durchschnittliche monatliche Leistung in Euro, unterteilt nach o. g. Rentenarten? 3. a) Wie viele Menschen in Bayern, die 2016 65 Jahre oder älter waren, bezogen 2016 erstmals eine gesetzliche Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine Hinterbliebenenrente (bitte tabellarisch auflisten )? b) Wie hoch war die durchschnittliche monatliche Leistung in Euro, unterteilt nach o. g. Rentenarten? c) Wie hoch wäre die monatliche Rentenleistung in Euro bei einem 10 Prozent höheren Rentensicherungsniveau gewesen, unterteilt nach o. g. Rentenarten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 10.04.2017 Zu 1. a) bis c), 2. und 3. a) bis b): Zahlen zum Rentenbestand 2016 liegen noch nicht vor. Ihre Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Juni 2017. Zu 3. c): Eine fiktive Berechnung der monatlichen Rentenleistung bei einem um 10 Prozent höheren Rentensicherungsniveau ist nicht möglich, da die Zahlen zum Rentenbestand 2016 noch nicht vorliegen. Ihre Veröffentlichung erfolgt voraussichtlich im Juni 2017. Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) beziffert das Verhältnis der Rente eines sogenannten Eck- oder Standardrentners (2015: 1.222,09 Euro alte Bundesländer) zum aktuellen Durchschnittseinkommen. Es lag 2015 bei 47,6 Prozent (alte Bundesländer). Der Eck- oder Standardrentner ist eine für Vergleichszwecke herangezogene fiktive Person, die 45 Jahre lang durchschnittlich verdient und in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, also 45 Entgeltpunkte erworben hat. Wenn man davon ausgeht, dass zur Erhöhung des Rentensicherungsniveaus der aktuelle Rentenwert um 10 Prozent zu erhöhen ist, würde sich jede Rente in gleichem Maße um 10 Prozent erhöhen. Denn die Rentenhöhe ist das Produkt aus individuell erworbenen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert.