17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16501 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 15.03.2017 Glyphosat im Honig Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO berichtete im Juli 2016, dass in einer Probe, die ein Imker aus Brandenburg vorsichtshalber eingereicht hatte, die hundertfache Menge der zulässigen Menge Glyphosat im Honig gefunden wurde. Das Pflanzenschutzmittel Glyphosat darf in Honig höchstens in einer Menge von 0,05 Milligramm vorkommen. In acht der anschließend insgesamt 40 untersuchten Honigproben konnte Glyphosat nachgewiesen werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es auch im bayerischen Honig der letzten fünf Jahre auffällige Glyphosat-Werte? b) Wenn ja, wo c) und in welchen Mengen (aufgeschlüsselt nach Standort , Honigart und Menge)? 2. Welche Glyphosat-Werte wurden in den Bienenwachsproben der letzten 5 Jahre festgestellt (aufgeschlüsselt nach Standort, Honigart und Menge)? 3. Welche anderen Pflanzenschutzmittel wurden in den Bienenwachsproben der letzten 5 Jahre gefunden (aufgeschlüsselt nach Standort, Honigart und Menge)? 4. a) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Imkerei ? b) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Kerzenherstellung? c) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Kosmetikindustrie? 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Belastung des Bienenwachses durch Pflanzenschutzmittelrückstände allgemein? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Belastung des Bienenwachses durch Glyphosat? 6. a) Besteht die Gefahr der weiteren Anreicherung von Pflanzenschutzmittelrückständen im wiederverwendeten Bienenwachs? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Gefahr zu minimieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Gibt es auch im bayerischen Honig der letzten fünf Jahre auffällige Glyphosat-Werte? Im Rahmen der amtlichen Überwachung wurden in den Jahren 2016 und 2017 am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) 25 Honigproben auf Glyphosat untersucht. In 22 Proben war kein Wirkstoff nachweisbar. In zwei Honigen wurde Glyphosat unterhalb der Bestimmungsgrenze von 0,02 mg/kg nachgewiesen. Ein Honig enthielt 0,029 mg/kg an Glyphosat. Dieser Wert liegt ebenfalls unterhalb des gesetzlich zulässigen Höchstgehalts von 0,05 mg/kg für Honig gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005. Somit war keine der 25 untersuchten bayerischen Proben zu beanstanden. Beim Bienengesundheitsdienst des Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. (TGD) wurde in 2016 eine Analyse nach konkreter Anfrage eines Imkers durchgeführt; Glyphosat war nicht nachweisbar. b) Wenn ja, wo c) und in welchen Mengen (aufgeschlüsselt nach Standort, Honigart und Menge)? Die am LGL untersuchte Probe mit dem Gehalt an 0,029 mg/kg Glyphosat stammte aus einer Imkerei in Mittelfranken . Es handelte sich nach den Angaben auf dem Etikett um einen Blütenhonig, von dem 26 Gläser à 500 g beim Erzeuger vorrätig waren. 2. Welche Glyphosat-Werte wurden in den Bienenwachsproben der letzten 5 Jahre festgestellt (aufgeschlüsselt nach Standort, Honigart und Menge)? Glyphosat kann sich aufgrund seiner chemisch-physikalischen Eigenschaften (stark hydrophil) nicht in Wachs einlagern . Der Wirkstoff ist deshalb nicht im Analysespektrum des TGD zur Untersuchung von Wachs enthalten. 3. Welche anderen Pflanzenschutzmittel wurden in den Bienenwachsproben der letzten 5 Jahre gefunden (aufgeschlüsselt nach Standort, Honigart und Menge)? Beim TGD werden seit 2015 Wachsproben untersucht. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16501 2015 war in keiner Probe (gesamt: ca. 300 Proben), 2016 zweimal Pflanzenschutzmittel nachzuweisen (gesamt: ca. 450 Proben, Bestimmungsgrenze 0,5 mg/kg): 1x 1,6 mg/kg Boscalid in einer Mittelwand aus dem Landkreis Ansbach, 1x 1,2 mg/kg Lambda-Cyhalothrin in einer Mittelwand aus dem Landkreis Bamberg 4. a) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Imkerei? b) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Kerzenherstellung? Gesetzliche Grenzwerte für Bienenwachs in der Imkerei und in der Kerzenherstellung sind nicht festgelegt. c) Welche Grenzwerte gelten für Bienenwachs in der Kosmetikindustrie? Das europäische Kosmetikrecht (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) enthält keine spezifischen Verbotsregelungen bezüglich Glyphosat in kosmetischen Mitteln und keine Grenzwerte für Glyphosat in Bienenwachs, das als kosmetischer Rohstoff eingesetzt wird. 5. a) Wie bewertet die Staatsregierung die Belastung des Bienenwachses durch Pflanzenschutzmittelrückstände allgemein? Bisher liegen keine gesicherten Erkenntnisse zur Auswirkung von Rückständen im Bienenwachs auf die Bienengesundheit vor. Die für die Wachsanalytik gewählte Bestimmungsgrenze von 0,5 mg/kg basiert auf Studien der Universität Hohenheim. Wie sich Belastungen im Wachs unterhalb dieser Grenze auf die Bienengesundheit auswirken, wird derzeit am Institut für Bienenschutz des Julius-Kühn- Instituts untersucht. b) Wie bewertet die Staatsregierung die Belastung des Bienenwachses durch Glyphosat? Rückstände von Glyphosat in Wachs sind aufgrund seiner chemischen Eigenschaften nicht zu erwarten (siehe auch Antwort zu Frage 2). 6. a) Besteht die Gefahr der weiteren Anreicherung von Pflanzenschutzmittelrückständen im wiederverwendeten Bienenwachs? Aufgrund der physikalisch-chemischen Eigenschaften ist nicht zu erwarten, dass sich polare Pflanzenschutzwirkstoffe wie Glyphosat in Bienenwachs anreichern. Bei unpolaren (fettlöslichen) Pflanzenschutzwirkstoffen wäre eine Anreicherung in Bienenwachs grundsätzlich denkbar. Da der Wachskreislauf offen ist (Verwendung von älteren Chargen zur Kerzenherstellung), kann durch entsprechendes Management eine Anreicherung verhindert werden. b) Was unternimmt die Staatsregierung, um diese Gefahr zu minimieren? Hochwertiges und möglichst unbelastetes Bienenwachs ist eine Grundvoraussetzung für Bienengesundheit und gute Honigqualität. Deshalb bietet der TGD kostenlose Wachsuntersuchungen für Imker an – gefördert vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Neben diesem Angebot fördert die Staatsregierung die Neuanschaffung moderner Gerätschaften für die eigene Wachsverarbeitung. Durch eigene Wachsverarbeitung , z. B. auch innerhalb eines Imkervereins, kann der Eintrag von Verunreinigungen vermieden werden. Das Fachzentrum und die Fachberatung unterstützen die Imker beim Aufbau eigener Wachskreisläufe mit hohem Qualitätsstandard .