17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16516 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 28.03.2017 Fälle der Aujeszkyschen Krankheit in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Tierarten können an der Aujeszkyschen Krankheit erkranken? b) Besteht bei der Aujeszkyschen Krankheit eine Übertragungsgefahr für den Menschen? c) Wenn ja, welche Auswirkung hat eine Übertragung auf den Menschen? 2. a) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildtieren hat es in den letzten zehn Jahren in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Lankreis/kreisfreie Stadt)? b) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit hat es in den letzten zehn Jahren bei Haustieren (z. B. Hunden) in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Lankreis/kreisfreie Stadt)? c) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit hat es in den letzten zehn Jahren bei Nutztieren (z. B. Schafe, Rinder, Schweine, Ziegen) in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Landkreis/kreisfreie Stadt)? 3. a) Ist in den letzten zehn Jahren eine signifikante Steigerung der Fallzahlen in Bayern zu erkennen? b) Wenn ja, in welchen Regionen ist eine signifikante Steigerung zu erkennen (Regierungsbezirke, Landkreise /kreisfreie Städte)? c) Wenn ja, sieht die Staatsregierung die Gefahr einer weiteren Ausbreitung? 4. a) Für den Fall, dass in den letzten zehn Jahren eine signifikante Steigerung der Fallzahlen beobachtet werden konnte, erachtet die Staatsregierung es für notwendig, hiergegen Maßnahmen zu treffen? b) Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? 5. a) Welche Symptome treten bei den an der Aujeszkyschen Krankheit erkrankten Tieren auf? b) Hat die Erkrankung an der Aujeszkyschen Krankheit immer den Tod des Tieres zur Folge? c) Wenn nein, wie sieht eine mögliche Behandlung aus? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.04.2017 1. a) Welche Tierarten können an der Aujeszkyschen Krankheit erkranken? Die Aujeszkysche Krankheit (AK) kommt weltweit vor und wird durch das Suide Herpesvirus 1 (SHV1), auch als Pseudorabiesvirus (PrV) bezeichnet, verursacht. Hauptwirte und natürliches Reservoir für SHV1 sind Haus- und Wildschweine. Wildschweine entwickeln keine oder nur geringe klinische Symptome, bleiben nach Infektion mit SHV1 aber lebenslang Virusträger. Hunde, Katzen und andere Fleischfresser sowie Wiederkäuer können ebenfalls an der AK erkranken. Sie sind Endwirte, d. h. eine Übertragung vom infizierten Endwirt zu gesunden Fleischfressern bzw. Wiederkäuern erfolgt nicht. b) Besteht bei der Aujeszkyschen Krankheit eine Übertragungsgefahr für den Menschen? Nein, für den Menschen ist die AK ungefährlich. c) Wenn ja, welche Auswirkung hat eine Übertragung auf den Menschen? Siehe Antwort zu Frage 1 b. 2. a) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit bei Wildtieren hat es in den letzten zehn Jahren in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Landkreis/kreisfreie Stadt)? Die AK ist in der Wildschweinpopulation Bayerns vorhanden ; seit 2012 werden im Rahmen des AK-Monitorings am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) systematische bayernweite Untersuchungen durchgeführt. AK-Untersuchungen Wildschwein (LGL) 2012–2016 Positive Nachweise 2016: Niederbayern: 46 (16 Prozent positiv) Unterfranken: 154 (18 Prozent) Oberpfalz: 81 (12 Prozent) Mittelfranken: 14 (7 Prozent) Oberfranken: 30 (6 Prozent) Oberbayern: 16 (5 Prozent) Schwaben: 0 Gesamt: 341 von 2.979 untersuchten Proben (11 Prozent) Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16516 Positive Nachweise 2015: Niederbayern: 98 (22 Prozent positiv) Unterfranken: 155 (11 Prozent) Oberpfalz: 98 (11 Prozent) Mittelfranken: 24 (9 Prozent) Oberfranken 27 (4 Prozent) Oberbayern: 6 (2 Prozent) Schwaben: 0 Gesamt: 405 von 4.125 untersuchten Proben (10 Prozent) Positive Nachweise 2014: Niederbayern: 53 (17,5 Prozent positiv) Unterfranken: 334 (18,5 Prozent) Oberpfalz: 103 (11 Prozent) Mittelfranken: 22 (7,5 Prozent) Oberfranken: 26 (3,4 Prozent) Oberbayern: 12 (3,8 Prozent) Schwaben: 0 Gesamt: 550 von 4.581 untersuchten Proben (12 Prozent) Positive Nachweise 2013: Niederbayern: 65 (20,1 Prozent positiv) Unterfranken: 180 (13,7 Prozent) Oberpfalz: 29 (8,6 Prozent) Mittelfranken: 2 (1,7 Prozent) Oberfranken: 7 (2,3 Prozent) Oberbayern: 4 (1,9 Prozent) Schwaben: 0 Gesamt: 287 von 2.798 untersuchten Proben (10 Prozent) Positive Nachweise 2012: Niederbayern: 37 (19,5 Prozent) Unterfranken: 17 (3,5 Prozent) Oberpfalz: 20 (5,6 Prozent) Mittelfranken: 0 Oberfranken: 0 Oberbayern: 5 (3,0 Prozent) Schwaben: 2 (1,0 Prozent) Gesamt: 81 von 1.632 untersuchten Proben (5 Prozent) Eine Erhebung auf Landkreisebene war im vorgegebenen Zeitrahmen aufgrund des hohen Aufwands nicht möglich. b) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit hat es in den letzten zehn Jahren bei Haustieren (z. B. Hunden) in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Landkreis/kreisfreie Stadt)? In Bayern wurde im Jahr 2015 die AK bei einem Hund in Niederbayern im Landkreis Kelheim nachgewiesen (Quelle: Tierseuchennachrichtensystem; TSN). c) Wie viele Fälle der Aujeszkyschen Krankheit hat es in den letzten zehn Jahren bei Nutztieren (z. B. Schafe, Rinder, Schweine, Ziegen) in Bayern gegeben (bitte aufgeschlüsselt nach Jahr, Regierungsbezirk und Landkreis/kreisfreie Stadt)? Keine; mit Entscheidung der Kommission vom 26. Februar 2003 wurde Deutschlands Hausschweinepopulation als frei von der AK erklärt. 3. a) Ist in den letzten zehn Jahren eine signifikante Steigerung der Fallzahlen in Bayern zu erkennen? Nein; siehe auch Daten zu 2 a. b) Wenn ja, in welchen Regionen ist eine signifikante Steigerung zu erkennen (Regierungsbezirke, Landkreise /kreisfreie Städte)? Siehe Antwort zu Frage 3 a. c) Wenn ja, sieht die Staatsregierung die Gefahr einer weiteren Ausbreitung? Siehe Antwort zu Frage 3 a. 4. a) Für den Fall, dass in den letzten zehn Jahren eine signifikante Steigerung der Fallzahlen beobachtet werden konnte, erachtet die Staatsregierung es für notwendig, hiergegen Maßnahmen zu treffen? Grundsätzliche Schutzmaßnahmen für Hunde (und Katzen) sind die Vermeidung der Aufnahme von rohem Fleisch oder Innereien (Aufbruch) von Haus- und Wildschweinen und bei Jagdhunden die Vermeidung des direkten Kontakts mit lebendem Schwarzwild. Diese gelten unabhängig davon, dass Deutschlands Hausschweinepopulation seit 2003 AKfrei ist. Schutzmaßnahmen für Hausschweinebestände: Grundsätzlich birgt das Vorhandensein von der AK in der Schwarzwildpopulation das Risiko der Einschleppung der AK in Hausschweinebestände, insbesondere bei Freilandund Auslaufhaltung von Hausschweinen. Um dies zu verhindern , sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung besondere Biosicherheitsanforderungen an die Freiland- und Auslaufhaltung festgelegt, verbunden mit der Genehmigung bzw. Anzeige der Haltung durch und an die zuständige Behörde sowie zusätzliche Auflagen bei Nachweis von Tierseuchen bei Wildtieren. b) Wenn ja, wie sehen diese Maßnahmen konkret aus? Siehe Antwort zu Frage 4 a. 5. a) Welche Symptome treten bei den an der Aujeszkyschen Krankheit erkrankten Tieren auf? Die Krankheitssymptome bei Schweinen unterscheiden sich je nach Altersgruppe: Junge Saugferkel: Allgemeine Krankheitserscheinungen mit Fieber, Lähmungserscheinungen, Zittern und hoher Sterblichkeit. Ferkel: Allgemeine Krankheitserscheinungen mit Fieber und Atemwegserkrankung. Erwachsene Schweine: Meist milde respiratorische Erscheinungen mit anschließender Genesung (stumme Durchseuchung). Zum Teil schwere Lungenentzündungen durch Sekundärinfektionen. Sauen: Fruchttod und Aborte kommen vor. Andere Tierarten: Das charakteristischste Symptom ist der akute Juckreiz. Die Krankheit kann Tollwut-ähnlich verlaufen. Die Infektion führt innerhalb weniger Stunden bis Tage zum Tod. b) Hat die Erkrankung an der Aujeszkyschen Krankheit immer den Tod des Tieres zur Folge? Bei Hunden und Katzen verläuft die Infektion mit dem AK- Virus immer tödlich. c) Wenn nein, wie sieht eine mögliche Behandlung aus? Siehe Antwort zu Frage 5 b.