17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16518 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 30.03.2017 Biberschäden in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen-Höchstadt im Jahr 2016 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Biberschäden wurden im Jahr 2016 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/ Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen-Höchstadt (bitte getrennt nach Landkreis und Schadensbereich) gemeldet? 2. Wie hoch waren die Biberschäden im Jahr 2016 in den genannten Landkreisen für die Bereiche Land-, Forst- ,und Teichwirtschaft (bitte getrennt nach Landkreis und Schadensbereich)? 3.1 Mit Mitteln in welcher Höhe wurden im Jahr 2016 in den drei Landkreisen Schäden ausgeglichen? 3.2 Wie waren bayernweit die Ausgleichsquoten im Jahr 2016? 3.3 War die Höhe des Ausgleichsfonds ausreichend? 4. Welche Teile Bayerns waren im Jahr 2016 am stärksten von Biberschäden betroffen? 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach Geschädigte durch Biber verursachte Schäden nicht melden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.04.2017 1. Wie viele Biberschäden wurden im Jahr 2016 von Land-, Forst- und Teichwirten in den Landkreisen Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Fürth und Erlangen -Höchstadt (bitte getrennt nach Landkreis und Schadensbereich) gemeldet? Im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurden folgende Schadensfälle gemeldet: Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Schadensart Fraß Vernässung Flurschäden Teiche/ Fischzucht Forstschäden Zahl der Fälle 5 6 5 6 14 Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden folgende Schadensfälle gemeldet: Landkreis Erlangen-Höchstadt Schadensart Fraß Maschinen Teiche/ Fischzucht Forstschäden Zahl der Fälle 1 1 3 2 Für den Landkreis Fürth wurden keine Schadensfälle gemeldet . 2. Wie hoch waren die Biberschäden im Jahr 2016 in den genannten Landkreisen für die Bereiche Land-, Forst- und Teichwirtschaft (bitte getrennt nach Landkreis und Schadensbereich)? Da keine Meldepflicht für Schäden besteht, ist die absolute Höhe der Schäden nicht bekannt. Für den Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurden folgende anerkannte Schadenssummen gemeldet: Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Schadensart Fraß Vernässung Flurschäden Teiche/ Fischzucht Forstschäden Schadenssumme in EURO 231,65 2.886,49 836,55 22.861,72 11.763,00 Für den Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden folgende anerkannte Schadenssummen gemeldet: Landkreis Erlangen-Höchstadt Schadensart Fraß Maschinen Teiche/ Fischzucht Forstschäden Schadenssumme in EURO 174,00 309,40 1.579,73 1.700,00 Für den Landkreis Fürth wurde keine Meldung erstattet. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16518 3.1 Mit Mitteln in welcher Höhe wurden im Jahr 2016 in den drei Landkreisen Schäden ausgeglichen? Die Schäden im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim wurden in folgender Höhe ausgeglichen: Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim Schadensart Fraß Vernässung Flurschäden Teiche/ Fischzucht Forstschäden Schadenssumme in EURO 231,65 2.886,49 836,55 22.861,72 11.763,00 74 % der Summe in EURO 171,42 2.136,00 619,05 16.917,67 8.704,62 Die Schäden im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurden in folgender Höhe ausgeglichen: Landkreis Erlangen-Höchstadt Schadensart Fraß Maschinen Teiche/Fischzucht Forstschäden Schadenssumme in EURO 174,00 309,40 1.579,73 1.700,00 74 % der Summe in EURO 128,76 228,96 1.169,00 1.258,00 Für den Landkreis Fürth wurden keine Schäden gemeldet. 3.2 Wie waren bayernweit die Ausgleichsquoten im Jahr 2016? Die Ausgleichsquote für das Jahr 2016 beträgt (gerundet) 74 Prozent. 3.3 War die Höhe des Ausgleichsfonds ausreichend? Siehe Antwort zu Frage 3.2. Das Bayerische Bibermanagement ruht auf den vier Säulen fachkundige Beratung, Prävention, Schadensausgleich und Maßnahmen gegen Biber und ihre Bauten. So sollen Schäden soweit wie möglich vermieden und gegebenenfalls im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeglichen werden. Es besteht keine Verpflichtung, Schäden durch Wildtiere auszugleichen. Vielmehr leistet der Freistaat Bayern seit 1. August 2008 freiwillige finanzielle Ausgleichszahlungen, um die am stärksten von Biberschäden Betroffenen in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zu unterstützen und die gesellschaftliche Akzeptanz des Bibers zu erhöhen. Seit dem Jahr 2011 stehen dafür jährlich 450.000 Euro zur Verfügung. Die Zahlungen dienen vor allem dazu, unvorhergesehene und existenzielle Betroffenheiten bei land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Unternehmen abzufedern. 4. Welche Teile Bayerns waren im Jahr 2016 am stärksten von Biberschäden betroffen? Die Verteilung der Schadenssummen und Schadensfälle auf die Regierungsbezirke stellt sich folgendermaßen dar: Regierungsbezirk Schadenssumme in EURO Schadensfälle Oberbayern 120.724,40 282 Niederbayern 135.904,95 283 Oberpfalz 138.412,51 232 Oberfranken 13.074,66 32 Mittelfranken 72.031,65 103 Unterfranken 22.579,88 47 Schwaben 107.400,23 153 5. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wonach Geschädigte durch Biber verursachte Schäden nicht melden? Es besteht keine Meldepflicht für Biberschäden. Daher liegen keine Erkenntnisse über nicht gemeldete Schadensfälle vor.