17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16519 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Winter CSU vom 15.03.2017 Dritter Nationalpark in Bayern – Bejagung und Wildtiermanagement Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie genau findet die Bejagung der jeweiligen jagdbaren Wildarten in den bestehenden Nationalparks statt (bitte alle Formen der Jagd angeben)? b) Reichen diese Bejagungsformen für eine effektive Bestandsregulierung aus? c) Wie hoch sind die bisherigen Abschusszahlen auf der Fläche des geplanten Schutzgebietes im Spessart (je 100 ha)? 2. a) Wie genau findet die Bejagung von Schwarzwild in den bestehenden Nationalparks statt? b) Wie genau gestaltet sich die Fang-Jagd auf Schwarzwild (bitte explizite Erläuterung der Vorgehensweise)? c) Sind die für die Jagdausübung zuständigen Jäger/ Förster in den Nationalparks frei in ihrer Entscheidung über die anzuwendenden Methoden der Jagd auf Schwarzwild? 3. a) Bestehen rechtliche Grundlagen für eine Wiederansiedlung von ausgerotteten Arten wie dem Wolf in einem Nationalpark? b) Wenn ja, wer darf über eine Wiederansiedlung z.B. des Wolfes entscheiden? c) Wenn ja, ist eine Regulierung der Population von wieder angesiedelten Arten rechtlich möglich? 4. a) Wie viele Jagdverpachtungen bestehen in den beiden bayerischen Nationalparks (bitte auch mit Flächenangabe in ha)? b) Wie hoch ist die Pacht der jeweiligen Jagdreviere (in Euro pro ha)? c) viele Begehungsscheininhaber gibt es insgesamt in den einzelnen Jagdrevieren innerhalb der bayerischen Nationalparks bzw. in den angrenzenden Pflegezonen ? 5. a) Wer erstellt die Abschusspläne für die Jagdreviere innerhalb der bayerischen Nationalparks? b) Nach welchen Kriterien werden diese erstellt? c) Welche Sanktionen drohen dem Jagdpächter bei Nichterfüllung des Abschussplans? 6. a) Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung gegen den Ausbruch von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen innerhalb eines Nationalparks vorzugehen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. b) Welche Maßnahmen werden gegen die Schweinepest ergriffen? c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Ausbreitung von Tierseuchen über die Grenzen des Nationalparks zu verhindern? 7. a) Kann durch einen höheren Wildbestand in einem Nationalpark auch die Höhe des Wildschadens steigen? b) Wie plant die Staatsregierung mögliche Betroffene zu entschädigen? c) Könnte der Wildschaden auch in den an einen möglichen „Nationalpark Spessart“ angrenzenden Gebieten steigen? 8. a) Auf welchem Flächenanteil des Nationalparks Bayerischer Wald wird Wildtiermanagement betrieben (bitte in Prozent der Gesamtfläche und Prozent der jeweiligen Zone – Naturzone, Entwicklungszone 2a bis 2c, Randbereich und Erholungszone – angeben)? b) Plant die Staatsregierung den Flächenanteil im Nationalpark Bayerischer Wald, auf dem Wildtiermanagement betrieben wird, zu verringern? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 24.04.2017 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie genau findet die Bejagung der jeweiligen jagdbaren Wildarten in den bestehenden Nationalparks statt (bitte alle Formen der Jagd angeben)? Reguliert werden im Nationalpark Bayerischer Wald die Wildarten Rot- und Schwarzwild. Zur Anwendung kommen unter Beachtung des Tierschutzes der Abschuss im Wintergatter , die Einzeljagd oder der Sammelansitz, sowie beim Schwarzwild insbesondere der Abschuss im Saufang. Die Regulierung von Rehwild wurde 2007 im Landkreis Freyung -Grafenau und 2012 im Landkreis Regen im jeweiligen Nationalparkgebiet eingestellt. Im Nationalpark Berchtesgaden kommen ebenfalls unter Beachtung des Tierschutzes beim Reh-, Rot- und Gamswild Einzeljagd, Sammelansitz und Drückjagd (ohne freilaufende Hunde) zum Einsatz. b) Reichen diese Bejagungsformen für eine effektive Bestandsregulierung aus? Diese Bejagungsformen reichen für eine effektive Bestandsregulierung der genannten Wildarten in den Nationalparken aus. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16519 c) Wie hoch sind die bisherigen Abschusszahlen auf der Fläche des geplanten Schutzgebietes im Spessart (je 100 ha)? In den letzten Jahren kamen auf der Fläche der Suchkulisse für einen möglichen Nationalpark im Spessart im Durchschnitt rund 1.000 Stücke Schalenwild oder rund 9 Stücke Reh-, Rot- und Schwarzwild je 100 ha zur Strecke. Etwa die Hälfte der Jagdstrecke entfällt dabei auf das Schwarzwild. 2. a) Wie genau findet die Bejagung von Schwarzwild in den bestehenden Nationalparks statt? Die Regulierung von Schwarzwild im Nationalpark Bayerischer Wald erfolgt überwiegend durch Abschuss in den Saufängen, durch Einzeljagd oder Sammelansitzen sowie in geringem Umfang durch Abschuss im Wintergatter. Die Fläche des Nationalparks Berchtesgaden liegt nicht im Verbreitungsgebiet des Schwarzwilds. b) Wie genau gestaltet sich die Fang-Jagd auf Schwarzwild (bitte explizite Erläuterung der Vorgehensweise )? Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald hat seit etwa 30 Jahren mehrere stationäre Saufänge, seit Oktober 2015 auch mehrere transportable Saufänge. Diese stehen meist in der Nähe gefährdeter landwirtschaftlicher Grundstücke in den Enklaven oder am Rand des Nationalparks. Betrieben bzw. fängisch gestellt werden die Saufänge in der Regel im Zeitraum vom 16. Juni bis 31. Januar. Sind Schäden an landwirtschaftlichen Grundstücken zu erwarten , wird der betreffende Saufang bzw. werden die betreffenden Saufänge bekirrt. Dazu wird eine geringe Menge Lockfutter (Körnermais oder Bruchmais) im Saufang und im unmittelbaren Umfeld des Saufangs ausgebracht. Sobald die Wildschweine den Saufang mehrere Tage hintereinander annehmen, wird der Saufang fängisch gestellt. Am nächsten Morgen wird der Saufang bei der ersten Dämmerung kontrolliert. Befinden sich Wildschweine im Saufang, werden diese Tiere erlegt. c) Sind die für die Jagdausübung zuständigen Jäger/ Förster in den Nationalparks frei in ihrer Entscheidung über die anzuwendenden Methoden der Jagd auf Schwarzwild? Die bei der Regulierung des Schwarzwilds anzuwendenden Methoden sind grundsätzlich im Nationalparkplan Bayerischer Wald, Anlageband „Schalenwildmanagement“, festgelegt . Über den Betrieb der Saufänge entscheiden die Nationalparkdienststellenleiter bzw. Berufsjäger in Absprache mit dem für das Schalenwildmanagement zuständigen Sachgebietsleiter der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald. 3. a) Bestehen rechtliche Grundlagen für eine Wiederansiedlung von ausgerotteten Arten wie dem Wolf in einem Nationalpark? b) Wenn ja, wer darf über eine Wiederansiedlung z.B. des Wolfes entscheiden? c) Wenn ja, ist eine Regulierung der Population von wieder angesiedelten Arten rechtlich möglich? Eine aktive Wiederansiedlung von Wildtieren wie dem Wolf in einem Nationalpark in Bayern findet nicht statt. 4. a) Wie viele Jagdverpachtungen bestehen in den beiden bayerischen Nationalparks (bitte auch mit Flächenangabe in ha)? b) Wie hoch ist die Pacht der jeweiligen Jagdreviere (in Euro pro ha)? c) Wie viele Begehungsscheininhaber gibt es insgesamt in den einzelnen Jagdrevieren innerhalb der bayerischen Nationalparks bzw. in den angrenzenden Pflegezonen? In den beiden bayerischen Nationalparken gibt es keine Jagdverpachtungen und keine Begehungsscheininhaber, auch nicht in den Pflegezonen. 5. a) Wer erstellt die Abschusspläne für die Jagdreviere innerhalb der bayerischen Nationalparks? Die Abschusspläne für die bayerischen Nationalparke erstellen die Nationalparkverwaltungen. Im Falle der Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald erfolgt beim Rotwild eine Abstimmung mit der Hochwildhegegemeinschaft. b) Nach welchen Kriterien werden diese erstellt? Die Erstellung der Abschusspläne für die bayerischen Nationalparke orientiert sich in erster Linie an der Zielsetzung, Wildtiere und indirekt ihre Lebensräume, insbesondere den Wald, in Anlehnung an natürliche Mechanismen zu managen . Weitere Kriterien sind ggf. die Bekämpfung von Tierseuchen und der Schutz der umgebenden Kulturlandschaft vor zu hohen Wildbeständen. Begleitet wird das Wildtiermanagement durch ein Monitoring und durch wildbiologische Forschung, deren Ergebnisse in die Abschussplanung einfließen . c) Welche Sanktionen drohen dem Jagdpächter bei Nichterfüllung des Abschussplans? Entfällt (siehe hierzu auch die Antwort zu den Fragen 4 a bis 4 c). 6. a) Mit welchen Maßnahmen plant die Staatsregierung gegen den Ausbruch von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen innerhalb eines Nationalparks vorzugehen ? Die gegebenenfalls erforderlichen Maßnahmen beim Ausbruch von Tierseuchen sind im Tierseuchenrecht geregelt. Diese Bestimmungen gelten unabhängig von einem möglichen Nationalpark. Gegebenenfalls wird jagdlich eingegriffen , um die Ansteckungsgefahr zu verringern. Im Nationalpark Bayerischer Wald wird erlegtes Schwarzwild auf die Klassische Schweinepest, die Afrikanische Schweinepest und die Aujeszkysche Krankheit untersucht. Die Ergebnisse haben Einfluss auf die Abschussplanung . Im Nationalpark Berchtesgaden wurden in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 1 bis 2 Individuen mit Gamsräude pro Jahr erlegt. Die seit dem Jagdjahr 2014/2015 in beiden Nationalparken beim Rotwild durchgeführten Untersuchungen auf Tuberkulose führten zu negativen Befunden. b) Welche Maßnahmen werden gegen die Schweinepest ergriffen? Die Bekämpfung der Schweinepest ist in der Schweinepest- Verordnung geregelt. Zur Früherkennung wird auf Grundlage der Schweinepestmonitoring-Verordnung jährlich ein Monitoring durchgeführt. Die Nationalparkverwaltung Bayerischer Wald ist in das allgemeine Schweinepestmonitoring eingebunden und greift in die Schwarzwildbestände regulierend ein. Drucksache 17/16519 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Ausbreitung von Tierseuchen über die Grenzen des Nationalparks zu verhindern? Siehe Antworten zu den Fragen 6 a und 6 b. 7. a) Kann durch einen höheren Wildbestand in einem Nationalpark auch die Höhe des Wildschadens steigen? b) Wie plant die Staatsregierung mögliche Betroffene zu entschädigen? c) Könnte der Wildschaden auch in den an einen möglichen „Nationalpark Spessart“ angrenzenden Gebieten steigen? Der Schalenwildbestand würde in einem möglichen Nationalpark im Spessart u. a. mit dem Ziel reguliert, dass durch diesen kein erhöhter Wildschaden in den angrenzenden Gebieten entsteht. 8. a) Auf welchem Flächenanteil des Nationalparks Bayerischer Wald wird Wildtiermanagement betrieben (bitte in Prozent der Gesamtfläche und Prozent der jeweiligen Zone – Naturzone, Entwicklungszone 2 a bis 2 c, Randbereich und Erholungszone – angeben )? Die Flächenanteile mit und ohne Wildtiermanagement in den verschiedenen Zonen sind wie folgt: Naturzone: 2 Prozent mit, 98 Prozent ohne Wildtiermanagement; Entwicklungszone 2a bis 2c: 58 Prozent mit, 42 Prozent ohne Wildtiermanagement; Randzone: 87 Prozent mit, 13 Prozent ohne Wildtiermanagement; Erholungszone: 0 Prozent mit, 100 Prozent ohne Wildtiermanagement. Somit wird im Nationalpark Bayerischer Wald seit 01.04.2016 auf 25 Prozent der Fläche ein Wildtiermanagement betrieben . b) Plant die Staatsregierung den Flächenanteil im Nationalpark Bayerischer Wald, auf dem Wildtiermanagement betrieben wird, zu verringern? Eine weitere Verringerung des Flächenanteils, auf dem Wildtiermanagement betrieben wird, ist im Nationalpark Bayerischer Wald nicht geplant.