Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 16.02.2017 „Allgemeine“ Gründerzentren in Bayern In der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 21. Dezember 2016 betreffend Unternehmensgründungen in Bayern (Drs. 17/15318) führt die Staatsregierung aus, dass bereits seit Mitte der 1990er Jahre auf kommunaler Ebene sog. „allgemeine“ Gründerzentren in allen Landesteilen gefördert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viel Geld hat der Freistaat Bayern seit Einführung der „allgemeinen“ Gründerzentren in die Gründerzentren insgesamt investiert? 1.2 Wie hoch war die Förderung pro jeweiligem Gründerzentrum (insgesamt und pro Jahr)? 2.1 Hat der Freistaat die Einrichtung der „allgemeinen“ Gründerzentren gefördert? 2.2 Wurden die jeweiligen Gebäude neu gebaut oder angemietet ? 3.1 Wie hoch war die staatliche Förderung bei der Einrichtung des jeweiligen Gründerzentrums? 3.2 Wie hoch waren die Kosten der Einrichtung des jeweiligen Gründerzentrums insgesamt? 3.3 Wer kam im Einzelnen für die Finanzierung auf? 4.1 Fördert der Freistaat den Betrieb der „allgemeinen“ Gründerzentren? 4.2 Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Betrieb des jeweiligen Gründerzentrums (je Jahr)? 4.3 Wer kommt für die Finanzierung der Kosten des Betriebs des jeweiligen Gründerzentrums im Einzelnen auf (bitte je Jahr und Höhe der Kosten angeben)? 5.1 Wird in der staatlichen Förderung ein Unterschied zwischen „allgemeinem“ Gründerzentrum und „technologieorientiertem “ Gründerzentrum gemacht? 5.2 Falls ja, inwiefern? 6.1 Wird in der staatlichen Förderung ein Unterschied bezüglich thematischer Ausrichtung/Branchenschwerpunkt gemacht? 6.2 Falls ja, inwiefern? 7. Welche nicht monetäre Unterstützung leistet der Freistaat darüber hinaus bei Einrichtung und Betrieb von „allgemeinen“ Gründerzentren? 8.1 Mussten vom Freistaat bereits ausgezahlte Fördergelder von einem oder mehreren „allgemeinen“ Gründerzentren zurückgezahlt werden (bitte Höhe je Gründerzentrum angeben)? 8.2 War die Rückerstattung von Fördergeldern bei Nichterreichen bestimmter Ziele bei Vertragsabschluss vorgesehen ? 8.3 Wie genau waren die Konditionen? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 24.04.2017 1.1 Wie viel Geld hat der Freistaat Bayern seit Einführung der „allgemeinen“ Gründerzentren in die Gründerzentren insgesamt investiert? 1.2 Wie hoch war die Förderung pro jeweiligem Gründerzentrum (insgesamt und pro Jahr)? 2.1 Hat der Freistaat die Einrichtung der „allgemeinen “ Gründerzentren gefördert? 2.2 Wurden die jeweiligen Gebäude neu gebaut oder angemietet? 3.1 Wie hoch war die staatliche Förderung bei der Einrichtung des jeweiligen Gründerzentrums? 3.2 Wie hoch waren die Kosten der Einrichtung des jeweiligen Gründerzentrums insgesamt? 3.3 Wer kam im Einzelnen für die Finanzierung auf? Der Freistaat Bayern hat im Rahmen des aus Privatisierungserlösen getra genen Programms „Offensive Zukunft Bayern“ (OZB) ab Mitte der 90er Jah re an 23 Standorten in überwiegend strukturschwachen Gebieten Bayerns die Errichtung allgemeiner Existenzgründerzentren gefördert. Die Errich tungsinvestitionen sowie ergänzende Ausstattungsinvestitionen im Zuge der Betriebserrichtungen wurden mit öffentlichen Zuschüssen in Höhe von insgesamt rund 23 Mio. Euro unterstützt. Die Zuschüsse wurden aus Mit teln der OZB sowie aus EU- und GA-Mitteln (,,Gemeinschaftsaufgabe regi onale Wirtschaftsstruktur“) bereitgestellt. Die Förderung der Investitionen zur Errichtung allgemeiner Gründerzentren und teilweise zur ergänzenden Ausstattung wurde als einmalige lnitialförde rung angesehen. Weitere finanzielle Unterstützungen dieser Gründerzen tren durch den Freistaat Bayern wurden nicht gewährt. Ebenso wurden an gemietete Objekte nicht gefördert. Nähere Einzelheiten über die Förderungen in den allgemeinen Gründerzen tren sind aus der Anlage ersichtlich. In den Spalten 3 und 5 sind die bewil ligten Zuschüsse, das Jahr der Bewilligungen und die Förderprogramme so- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2017 17/16520 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16520 wie die förderfähigen Investitionsaufwendungen für jedes Gründerzent rum zu ersehen. 4.1 Fördert der Freistaat den Betrieb der „allgemeinen “ Gründerzentren? 4.2 Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Betrieb des jeweiligen Gründerzentrums (je Jahr)? 4.3 Wer kommt für die Finanzierung der Kosten des Betriebs des jeweiligen Gründerzentrums im Einzelnen auf (bitte je Jahr und Höhe der Kosten angeben )? Betriebsbeihilfen für allgemeine Gründerzentren werden nicht gewährt. Durch die staatliche Förderung der Errichtungsinvestitionen wurde im Rahmen einer einmaligen Aktion der Staatsregierung ein Anstoß zur Schaf fung dieser Einrichtungen gegeben. Weitergehende finanzielle Unterstüt zungen zur Abdeckung der Betriebsaufwendungen und eventueller Be triebsdefizite der Gründerzentren sind Aufgabe der kommunalen Betreiber bzw. Träger, die diese im regionalen Interesse durchführen. Träger und Be treiber der branchenunabhängigen, allgemeinen Gründerzentren sind überwiegend die örtlich zuständigen Landkreise und Gemeinden. 5.1 Wird in der staatlichen Förderung ein Unterschied zwischen „allgemeinem“ Gründerzentrum und „technologieorientiertem“ Gründerzentrum gemacht ? 5.2 Falls ja, inwiefern? Grundlage der Förderung von Gründerzentren sind die einschlägigen beihil ferechtlichen und förderrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Allge meine Gruppenfreistellungsverordnung der EU-Kommission (AGVO) sowie die Bayerische Haushaltsordnung (BayHO). Ein förderrechtlicher Unter schied besteht nicht. 6.1 Wird in der staatlichen Förderung ein Unterschied bezüglich thematischer Ausrichtung/Branchenschwerpunkt gemacht? 6.2 Falls ja, inwiefern? Technologiespezifische Gründerzentren stellen in der Regel besondere An forderungen an Gebäude und Ausstattung (z.B. Laborflächen, Infrastruktur). Ein förderrechtlicher Unterschied wird nicht gemacht. 7. Welche nicht monetäre Unterstützung leistet der Freistaat darüber hinaus bei Einrichtung und Betrieb von „allgemeinen“ Gründerzentren? Der Freistaat Bayern leistet keine weitere nicht monetäre Unterstützung bei Einrichtung und Betrieb von „allgemeinen “ Gründerzentren. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass von der Förderung der BayStartUP GmbH auch die technologieaffinen Start-ups in den allgemeinen Gründerzentren profitieren, da sich innovative Startups immer häufiger auch in „allgemeinen“ Gründer zentren befinden. Die BayStartUP GmbH ist die bedeutendste bayerische Institution zur Unterstützung innovativer, technologieorientierter Startup Unternehmen im Bereich der Geschäftsplanung und bei der Finanzierungssuche. Die Ba yStartUP GmbH bietet mit den Angeboten Wettbewerbe, Finanzierungs netzwerk und Coaching wichtige Hilfestellungen in den Anfangsjahren und damit in den entscheidenden Lebensphasen der Startups. Besonders be währt haben sich die dreistufigen Businessplan-Wettbewerbe. 8.1 Mussten vom Freistaat bereits ausgezahlte Fördergelder von einem oder mehreren „allgemeinen“ Gründerzentren zurückgezahlt werden (bitte Höhe je Gründerzentrum angeben)? Ein Teil der bereits ausgezahlten Fördergelder musste zurückgezahlt wer den. Die zurückgezahlten Zuwendungen der einzelnen allgemeinen Grün derzentren sind in der beigefügten Anlage Spalte 4 enthalten. 8.2 War die Rückerstattung von Fördergeldern bei Nichterreichen bestimmter Ziele bei Vertragsabschluss vorgesehen? 8.3 Wie genau waren die Konditionen? Die Förderung der Errichtung allgemeiner Gründerzentren erfolgte gemäß den 1995 erstellten Grundsätzen für die Förderung von Gründerzentren im Rahmen des Konzepts „Offensive Zukunft Bayern“ unter anderem „in Aus führung der Art. 2 und 6 des Mittelstandsförderungsgesetzes“ und „nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen – insbe sondere der Art. 23 und 44 BayHO und der dazu erlassenen Verwaltungs vorschriften“ ab Mitte der 90er Jahre. Sie ist in den einzelnen Zuwendungs bescheiden an bestimmte haushaltsrechtliche und förderrechtliche Bedin gungen geknüpft worden, bei deren Nichtbeachtung grundsätzlich eine teilweise oder vollständige Rücknahme oder ein Widerruf der Förderung gemäß Art. 48 und 49 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) zu prüfen sind. Zweck und Gegenstand der Förderung nach diesen Fördergrundsätzen und den entsprechenden Zuwendungsbescheiden war die Errichtung allgemei ner Gründerzentren (ursprüngliche Bezeichnung: kommunale Gründerzen tren) und damit mittelbar die Unterstützung Gründungswilliger aus Industrie, Handel, Handwerk und Dienstleistungen. Die Aufnahme der Gründer war auf fünf Jahre begrenzt, die Förderung von Gewerbehöfen und ähnlichen Einrichtungen sowie des Betriebs der Grün derzentren unzulässig. Die Auswahl der Standorte erfolgte unter Einbin dung der Kommunen und Regierungen bayernweit. Die Zuwendungsempfänger sind förderrechtlich an Bindungsfristen von 25 Jahren für langlebige (meist bauliche) Investitionen bzw. von regelmäßig 10 Jahren für sonstige Investitionsaufwendungen gebunden . 1 Anlage Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (zu Fragen 1.1 bis 3.3 und 8.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt MdL FREIE WÄHLER vom 16.02.2017 betreffend „Allgemeine" Gründerzentren in Bayern) Förderung der allgemeinen Gründerzentren in Bayern Spal ten 1 2 3 4 5 Lfd. Nr. Standorte der Gründerzentren Betreiber der Gründerzentren Bewilligte Zuschüsse Zurückbezahlte Zuschüsse Zuwendungsfähige Investitionen Jahr Art der Fördermittel * Fördervolumen Tausend € Tausend € Millionen € 1 Bad Kissingen RSG Bad Kissingen Rhön- Saale Gründerund Innovationszentrum GmbH & Co. KG 1997 Zuschuss aus EU- Konversion 1.266 0 2,5 2 Bamberg IGZ Bamberg GmbH 1997 1999 2000 2002 Zuschuss aus OZB Zuschuss aus EU- Konver Zuschuss aus OZB dto. 2.045 13 24 22 18 4,6 3 Freilassing Gründerzentrum Berchtesgadener Land GmbH 1998 1999 2000 Zuschuss aus EU- Interreg II dto. dto. 419 179 148 0 1,6 Grafenwöhr Gründerzentrum Beteiligungs- GmbH 1996 2000 Zuschuss aus EU- Konver II dto. 665 238 0 2,0 5 Großwallstadt Zentec Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH 1997 Zuschuss aus OZB 1.588 0 3,2 6 Gunzenhausen Gründerzentrum Gunzenhausen GmbH 1996 Zuschuss aus OZB 1023 0 2,2 2 7 Hof Innovations- und Gründerzentrum Hof Betriebs GmbH 1996 1996 Zuschuss aus EU- EFRE Ziel 2 Zuschuss aus GA 767 358 0 1,6 Ingolstadt Existenzgründerzentrum 1997 Zuschuss aus OZB 971 35 5,1 8 Ingolstadt GmbH 1998 dto. 902 2002 dto. 7 2003 dto. 105 Kempten Dobler GmbH & 1997 Zuschuss 730 0 1,5 9 Co. KG, aus OZB Kaufbeuren 2001 dto. 5 Kronach Wirtschafts- und Strukturentwick- 1996 Zuschuss aus OZB 352 1 0,7 10 lungsgesellschaft Landkreis Kronach mbH 11 Maxhütte/ Haidhof Mittelstandszentrum Maximilianshütte 1998 2001 Zuschuss aus OZB dto. 494 95 85 1,2 GmbH Memmingen EGZ Existenzgründungs - 1997 Zuschuss aus OZB 1.022 0 2,6 12 zentrum Memmingen und 2001 2004 dto. dto. 16 1 Unterallgäu GmbH & Co. KG Neu-Ulm TFU-Technologie Förderungs- 1997 Zuschuss aus EU- 497 0 1,1 Unternehmen Konver GmbH, Ulm 1999 dto. 32 13 2001 Zuschuss aus OZB 14 2002 dto. 11 2003 dto. 10 2004 dto. 4 14 Nürnberg Klee-Center GmbH 2004 Zuschuss aus EU- EFRE 729 0 1,7 Ziel 2 Passau Grundstücksverwertungs - 1998 Zuschuss aus EU- 863 627 1,7 15 gesellschaft Konver Passau mbH 2002 Zuschuss aus OZB 1 Roding/ Furth i. Wirtschaftsförderungs - 1996 Zuschuss aus OZB 307 0 0,8 16 Wald gesellschaft im 2000 dto. 83 Landkreis Cham bis GmbH 2003 Schwa- Schwung GmbH 1996 Zuschuss 240 4 2,4 17 bach aus OZB 1997 dto. 782 3 18 Schweinfurt Stadt- und Wohnbau GmbH, Schweinfurt 1999 Zuschuss aus EU- EFRE Ziel 2 833 92 2,4 Straubing- ZV Industrie- 1996 Zuschuss 1.278 91 2,9 19 Sand gebiet mit Donauhafen 2000 aus OZB dto. 13 Straubing-Sand 2002 dto. 8 Sulzbach- Rosenberg AS Technologieund Gründerzentrum 1998 Zuschuss aus EU- Resider II 812 87 1,7 1998 Zuschuss aus GA 289 20 2000 Zuschuss aus EU- 11 Resider II 2000 Zuschuss 32 bis aus OZB 2005 Töging a. Inn Gründerzentrum für Handwerk und 1997 Zuschuss aus OZB 767 19 2,1 21 Gewerbe GmbH 2004 dto. 23 Waldkir- ZV Innovations- 1997 Zuschuss 920 36 2,1 22 chen und Gründerzent- aus OZB rum Waldkirchen 2001 dto. 22 Wald- Wirtschafts- 1997 Zuschuss 678 12 1,4 sassen förderung und bis aus OZB 23 Gründerzentrum 2002 im LKr Tirschenreuth GmbH 2004 dto. 1 Förderprogramme: OZB = Privatisierungserlöse aus der Offensive Zukunft Bayern GA = Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" EU-Mittel = EFRE-Ziel 2, Interreg II, Konver, Konver II, Konversionsmittel, Resider II SchriftlicheAnfrage-GabiSchmidt-AllgemeineGr%C3%BCnderzentren-Anla.pdf Page 1 Page 2 Page 3