17. Wahlperiode 26.06.2017 17/16525 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 02.03.2017 Landesmittel für Ehrenamtskoordinatoren Im bayerischen Doppelhaushalt 2017/18 sind im Kap. 10 53 Tit. 633 62 Mittel für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Finanzierung von Ehrenamtskoordinatoren, daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben diese Mittel abgerufen? b) In welcher Höhe haben sie diese Mittel erhalten (aufgelistet nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? 2. a) Wie viele Landkreise haben mit den Mitteln eigenes Personal eingestellt? b) Wie viele Landkreise haben freie Träger mit diesen Aufgaben betraut? 3. a) Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus, um den Bedarf in den Landkreisen und kreisfreien Städten abzudecken? b) Wenn nein, in welcher Höhe bringen die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Mittel auf, um Ehrenamtskoordinatoren zu finanzieren? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 24.04.2017 Vorbemerkung: Der Vollzug der Ehrenamtskoordinatoren-Richtlinie, welche der Förderung der hauptamtlichen Koordinatorenstellen im Bereich Asyl zugrunde liegt, wurde im November 2016 an die Regierung von Mittelfranken delegiert. Insgesamt wurden bei der Regierung von Mittelfranken für das Jahr 2017 35 Förderanträge gestellt (Stand 01.04.2017). Die im Rahmen der Antwort zu Frage 1 a genannten Kommunen haben im Jahr 2017 noch keine Mittel abgerufen , da dies erst nach Erstellung der jeweiligen Bescheide möglich ist. Es handelt sich somit bei den zu Frage 1 a genannten Kommunen um die Kommunen, welche für das Jahr 2017 eine Förderung beantragt und im Rahmen eines vorzeitigen Maßnahmebeginns bereits eine Ehrenamtskoordinatorenstelle geschaffen haben bzw. eine bereits im Jahr 2016 genehmigte Förderung fortführen. Die unter Frage 1 b.genannten Beträge beziehen sich auf die beantragten Zuschüsse . 1. a) Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben diese Mittel abgerufen? a. Landkreise (23 Anträge) Aichach-Friedberg, Aschaffenburg, Augsburg, Bad-Kissingen , Berchtesgadener Land, Ebersberg, Eichstätt, Freising , Freyung-Grafenau, Günzburg, Haßberge, Landshut, Main-Spessart, Miltenberg, Neu-Ulm, Passau, Regensburg, Rosenheim, Roth, Schwandorf, Tirschenreuth, Weilheim- Schongau, Würzburg. b. Kreisfreie Städte (12 Anträge) Amberg, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg, Bayreuth, Coburg, Fürth, Kaufbeuren, Landshut, Nürnberg, Passau. b) In welcher Höhe haben sie diese Mittel erhalten (aufgelistet nach Landkreisen bzw. kreisfreien Städten)? a. Landkreise: Aichach-Friedberg 30.000,00 EUR Aschaffenburg 17.902,00 EUR Augsburg 30.000,00 EUR Bad-Kissingen 30.000,00 EUR Berchtesgadener Land 25.750,00 EUR Ebersberg 30.000,00 EUR Eichstätt 32.000,00 EUR Freising 27.262,10 EUR Freyung-Grafenau 20.473,66 EUR Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16525 Günzburg 22.206,65 EUR Haßberge 15.935,00 EUR Landshut 30.000,00 EUR Main-Spessart 31.174,24 EUR Miltenberg 15.000,00 EUR Neu-Ulm 17.739,50 EUR Passau 30.000,00 EUR Regensburg 22.362,47 EUR Rosenheim 23.469,00 EUR Roth 23.424,00 EUR Schwandorf 20.000,00 EUR Tirschenreuth 14.000,00 EUR Weilheim-Schongau 30.625,00 EUR Würzburg 30.000,00 EUR Summe bisher beantragter Mittel 569.323,62 EUR b. Kreisfreie Städte: Amberg 12.500,00 EUR Ansbach 27.187,50 EUR Aschaffenburg 30.000,00 EUR Augsburg 23.450,00 EUR Bamberg 30.000,00 EUR Bayreuth 28.530,95 EUR Coburg 17.642,00 EUR Fürth 34.956,07 EUR Kaufbeuren 16.965,15 EUR Landshut 28.350,00 EUR Nürnberg 34.327,95 EUR Passau 30.000,00 EUR Summe bisher beantragter Mittel 313.909,62 EUR Insgesamt wurden daher für das Jahr 2017 im ersten Quartal Mittel in Höhe von 883.233,24 EUR beantragt. 2. a) Wie viele Landkreise haben mit den Mitteln eigenes Personal eingestellt? 18 Landkreise bzw. kreisfreie Städte haben mit den Mitteln eigenes Personal eingestellt. Es handelt sich um die nachfolgend genannten: Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Augsburg, Landkreis Berchtesgadener Land, Landkreis Ebersberg, Landkreis Eichstätt, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Günzburg , Landkreis Freising, Landkreis Landshut, Landkreis Main-Spessart, Landkreis Regensburg, Landkreis Roth, Landkreis Tirschenreuth, Landkreis Schwandorf, Stadt Amberg , Stadt Bamberg, Stadt Bayreuth, Stadt Passau. b) Wie viele Landkreise haben freie Träger mit diesen Aufgaben betraut? 17 Landkreise bzw. kreisfreie Städte haben freie Träger mit den Aufgaben betraut. Es handelt sich um die nachfolgend genannten: Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Bad Kissingen, Landkreis Haßberge, Landkreis Miltenberg, Landkreis Neu- Ulm, Landkreis Passau, Landkreis Rosenheim, Landkreis Schwandorf, Landkreis Weilheim-Schongau, Landkreis Würzburg, Stadt Ansbach, Stadt Augsburg, Stadt Aschaffenburg , Stadt Fürth, Stadt Kaufbeuren, Stadt Landshut, Stadt Nürnberg. 3. a) Reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus, um den Bedarf in den Landkreisen und kreisfreien Städten abzudecken? Die Förderung nach der Ehrenamtskoordinatoren-Richtlinie besteht in der Gewährung einer Zuwendung, die im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung ausgereicht wird. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 30.000 Euro, bei interkommunalen Zusammenschlüssen maximal 40.000 Euro. Auf diese Weise sollen möglichst viele Landkreise und kreisfreie Städte von den Fördermitteln in Höhe von 2,5 Mio. Euro profitieren, die jeweils für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfügung stehen. Die staatliche Förderung setzt eine mindestens gleich hohe Beteiligung des Zuwendungsempfängers, also der Landkreise und kreisfreien Städte voraus, wobei der Eigenanteil teilweise durch Drittmittel ersetzt werden kann (bis zu 40 Prozent). Nach allgemeinen förderrechtlichen Grundsätzen hat der Zuwendungsempfänger aber mindestens 10 Prozent an Eigenanteil zu tragen. Darüber hinaus reichen die zur Verfügung gestellten Mittel aus. In der Mehrzahl der Fälle (s. Antwort zu Frage 1.b.) wird der Zuwendungshöchstbetrag voraussichtlich nicht ausgeschöpft. b) Wenn nein, in welcher Höhe bringen die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Mittel auf, um Ehrenamtskoordinatoren zu finanzieren? Siehe Antwort zu Frage 3 a.