17. Wahlperiode 05.07.2017 17/16608 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 22.03.2017 Situation Grund- und Mittelschulen In einem Brandbrief an Ministerpräsident Horst Seehofer vom 8. Februar 2017 hat die Präsidentin des Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverbands (BLLV) auf die massive Überbelastung der Schulleiterinnen und Schulleiter und deren Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen aufmerksam gemacht. Der BLLV und die oben genannten Berufsgruppen fordern in diesem Schreiben mehr Leitungszeit für die Schulleitungen, eine bessere Ausstattung mit Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen sowie das Aussetzen der externen Evaluation als belastungsmindernde und ressourcenschonende Sofortmaßnahme. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Grund- und Mittelschulen gibt es im Freistaat Bayern (bitte aufgelistet nach Regierungsbezirken)? 2. Wie viele Verwaltungsangestellte wurden in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 jeweils an den bayerischen Grund- und Mittelschulen a) in Vollzeit und b) in Teilzeit beschäftigt (bitte jeweils aufgelistet nach Regierungsbezirken )? 3. Welche Mittel wurden für die Beschäftigung von Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 jeweils bereitgestellt ? 4. Wie wurden und werden die Schulleitungen bei der Einführung des neuen Schulverwaltungsprogramms ASV im Schuljahr 2016/2017 vonseiten des Freistaates unterstützt? 5. Wie bewertet die Staatsregierung die Eingruppierung von Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen in die Entgeltgruppe E4 und den Vorwurf der mangelhaften Aufstiegsmöglichkeiten für die selbigen Angestellten? 6. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung auf die vom BLLV geäußerten Probleme und Forderungen einzugehen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.04.2017 1. Wie viele Grund- und Mittelschulen gibt es im Freistaat Bayern (bitte aufgelistet nach Regierungsbezirken )? Schulart Schulen in O be rb ay er n N ie de rb ay er n O be rp fa lz O be rf ra nk en M itt el fr an ke n U nt er fr an ke n Sc hw ab en B ay er n Grundschulen 716 267 241 225 274 258 345 2.326 darunter private Grundschulen 27 5 9 2 12 7 6 68 Mittelschulen 255 118 95 87 114 108 129 906 darunter private Mittelschulen 13 3 2 2 7 4 1 32 private Grundund Mittelschulen 36 8 2 6 7 5 13 77 2. Wie viele Verwaltungsangestellte wurden in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 jeweils an den bayerischen Grund- und Mittelschulen a) in Vollzeit b) in Teilzeit beschäftigt (bitte aufgelistet nach Regierungsbezirken )? Stand 01.10.2016 Regierungsbezirk Vollzeit (VZ) Teilzeit (TZ) Oberbayern 15 789 Niederbayern 4 257 Oberpfalz 4 230 Oberfranken 5 220 Mittelfranken 14 273 Unterfranken 2 257 Schwaben 7 357 Stand 01.10.2015 Regierungsbezirk VZ TZ Oberbayern 15 775 Niederbayern 4 256 Oberpfalz 4 220 Oberfranken 8 217 Mittelfranken 13 274 Unterfranken 2 252 Schwaben 6 360 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16608 Stand 01.10.2014 Regierungsbezirk VZ TZ Oberbayern 19 774 Niederbayern 4 251 Oberpfalz 7 210 Oberfranken 6 220 Mittelfranken 17 278 Unterfranken 1 259 Schwaben 5 359 Stand 01.10.2013 Regierungsbezirk VZ TZ Oberbayern 19 758 Niederbayern 5 251 Oberpfalz 7 207 Oberfranken 7 219 Mittelfranken 18 275 Unterfranken 1 261 Schwaben 7 356 3. Welche Mittel wurden für die Beschäftigung von Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen in den Schuljahren 2013/2014 bis 2016/2017 jeweils bereitgestellt? Für die Beschäftigung von Verwaltungskräften an den Grundschulen und Mittelschulen sah bzw. sieht der Staatshaushalt in den einzelnen Haushaltsjahren die nachfolgend dargestellten Stellengehälter und Personalmittel vor (Kap. 05 12 Öffentliche Grund- und Mittelschulen; in Tsd. Euro): Haushaltsjahre Stellengehälter/Personalmittel 2013 48.944,4 2014 53.580,6 2015 57.042,0 2016 57.980,1 2017 58.476,3 4. Wie wurden und werden Schulleitungen bei der Einführung des neuen Schulverwaltungsprogramms ASV im Schuljahr 2016/2017 vonseiten des Freistaats unterstützt? Die Einführung einer neuen Software ist für die Beteiligten mit einem zeitlich begrenzten Mehraufwand verbunden. Die Einführung der neuen Schulverwaltungssoftware ASV an Grund- und Mittelschulen wurde intensiv vorbereitet und begleitet, um diesen zeitlich begrenzten Mehraufwand zu minimieren. So ging dieser ein dreijähriger Parallelbetrieb an etwa 400 Schulen voraus. Viele Schwierigkeiten, die in der Natur einer solchen Einführung liegen, konnten damit im Vorfeld bereits ausgeschlossen werden. Zudem wurde eine Vielzahl an unterschiedlichen und individuellen Hilfsund Unterstützungskonzepten entwickelt und während der Einführung angeboten: E-Session- und E-Learning-Kurse, die überarbeitete ASV-Online-Dokumentation mit einem speziellen Bereich für die Grund- und Mittelschule, die Wissensdatenbank mit aktuellen Frage- und Problemstellungen genauso wie das Forum für ASV-Benutzer. Ganz besonders wird auf die etwa 170 Multiplikatoren und neun sog. Leuchtturm-Multiplikatoren hingewiesen, welche zur Unterstützung für die Schulen vor Ort zur Verfügung stehen. Hinzu kommt das eigens geschaffene Supportteam für die Grund- und Mittelschule, das für die Meldung der Unterrichtssituation zum 1. Oktober im Rahmen einer Telefon- Hotline als direkter Ansprech- und Hilfspartner agierte. Das dem Support zugrunde liegende computergestützte und online-verfügbare ASV-Ticketsystem ermöglicht es sämtlichen mit ASV arbeitenden Personen zudem, bei Problemen schnell und unmittelbar Hilfe zu einzelnen Fragen zu erhalten . Durch die solide Planung und Einführung des Schulverwaltungsprogrammes ASV kommt den Schulleitungen in der Programmanwendung somit eine umfassende Unterstützung zu. 5. Wie bewertet die Staatsregierung die Eingruppierung von Verwaltungsangestellten an Grund- und Mittelschulen in die Entgeltgruppe 4 und den Vorwurf der mangelhaften Aufstiegsmöglichkeiten für die selbigen Angestellten? Die Eingruppierung der Verwaltungskräfte richtet sich nach der 2012 in Kraft getretenen Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Verwaltungskräfte an staatlichen Schulen sind nach der im Einzelfall ausgeübten Tätigkeit (auch in Abhängigkeit von der Art der Schule) entsprechend den Entgeltgruppen des TV-L eingruppiert. Für die Verwaltungskräfte an Grundschulen und Mittelschulen gelten derzeit folgende Eingruppierungen: Grundschulen: EG 4 Mittelschulen ohne vollständigen M-Zug: EG 4 Mittelschulen mit vollständigem M-Zug und „Vollschulen“ (Grundschule + Mittelschule): EG 6 Nach der Entgeltordnung entsprechen die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 4 schwierigeren Tätigkeiten und Tätigkeiten, die mindestens zu einem Viertel gründliche Fachkenntnisse erfordern. Die Tätigkeitsmerkmale der Entgeltgruppe 6 entsprechen Tätigkeiten, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Diese Eingruppierungen werden für sach- und tarifgerecht erachtet. 6. Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung auf die vom BLLV geäußerten Probleme und Forderungen einzugehen? Die Arbeitssituation der Schulleitungen an den Grund- und Mittelschulen ist in den letzten Jahren immer weiter verbessert worden. Aber auch darüber hinaus werden die Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen weiter entlastet. Durch die Bereitstellung von 50 zusätzlichen Verwaltungsangestellten im Doppelhaushalt 2017/2018 kann eine Verbesserung in der Zuteilung bereits zum Schuljahr 2017/2018 erfolgen. Ein Bestandteil des Bildungspakets ,Für Bildung begeistern! Fördern , Fordern, Forschen‘ ist eine stärkere Unterstützung von Schulleitungen. Hierzu sollen im Jahr 2018 schulartübergreifend weitere 150 Stellen für Verwaltungsangestellte sowie 150 zusätzliche Stellen bereitgestellt werden, um Schulleitungen an Grund-, Mittel-, Realschulen und beruflichen Schulen mehr Leitungszeit zu ermöglichen.