Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer FREIE WÄHLER vom 14.03.2017 Informationsportal für öffentliche Bauten Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele öffentliche Bauten (Turn- und Mehrzweckhallen, Kindergärten, Schulen, Kläranlagen) in den kommenden 3 Jahren in Bayern entstehen werden bzw. geplant sind (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? 2. Welche Bauten werden aufgrund von Auflagen barrierefrei gebaut (bitte auch Anzahl nennen)? 3. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die planerischen und baulichen Gesamtkosten aller öffentlichen Bauten pro Jahr in den kommenden 3 Jahren in Bayern ein? 4.1 Ist der Staatsregierung bekannt, bei wie vielen Bauprojekten öffentlicher Bauten sich die Gesamtkosten über die ursprünglich angesetzte Kostengrenze/das geplante Budget hinaus entwickelt haben? 4.2 In welcher Größenordnung bewegten sich diese Mehrkosten ? 5. Worin sieht die Staatsregierung die hauptsächlichen Gründe für die Nichteinhaltung der Budgets? 6.1 Wäre es nach Auffassung der Staatsregierung sinnvoll , dass sich die Kommunen und öffentlichen Bauträger über ein sogenanntes „Bauportal“ – bayernweites Informationsportal für öffentliche Bauten – über vergleichbare Bauprojekte austauschen und informieren könnten? 6.2 Wenn nein, warum nicht? 7.1 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Kosten der einzelnen öffentlichen Bauprojekte durch die Installation eines „Bauportals“ gesenkt werden könnten , z. B. durch verminderten Planungsaufwand, bessere Vergleichsmöglichkeiten, Wissensaustausch, mehr Transparenz, Informationsaustausch über Auflagen und Barrierefreiheit usw.? 7.2 Wenn nein, warum nicht? 8.1 Plant die Staatsregierung, in nächster Zeit ein solches „Bauportal“ zur Unterstützung der Kommunen und öffentlichen Bauträger einzurichten? 8.2 Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.04.2017 Vorbemerkung: Der Staatsregierung liegen – von Einzelfällen abgesehen – keine Angaben über die geplanten Bauvorhaben der Kommunen und deren geschätzte Kosten vor, ebenso wenig wie über eventuelle Mehrkostenentwicklungen bei durchgeführten kommunalen Baumaßnahmen. Von einer Abfrage bei allen bayerischen Kommunen wurde wegen des damit verbundenen unvertretbar hohen Verwaltungsaufwands abgesehen. Die nachfolgende Antwort bezieht sich somit ausschließlich auf Bauvorhaben des Freistaates Bayern . 1. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele öffentliche Bauten (Turn- und Mehrzweckhallen, Kindergärten , Schulen, Kläranlagen) in den kommenden 3 Jahren in Bayern entstehen werden bzw. geplant sind (bitte aufgeteilt nach Regierungsbezirken)? Die mittelfristige Finanzplanung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist im Haushaltsgesetz 2017/2018 dokumentiert. In der jeweiligen Anlage S – Sonderausweis der staatlichen Hochbaumaßnahmen zu den Einzelplänen – sind alle geplanten und laufenden großen Baumaßnahmen mit Erläuterung gelistet. Der Gruppierungsübersicht des jeweils geltenden Haushaltsplans können die geplanten Investitionssummen des Staatlichen Hochbaus entnommen werden. Für den Staatlichen Hochbau sind im Jahr 2017: 819,2 Mio. € und 2018: 846,3 Mio. € im Haushalt verplant. Für das Jahr 2016 waren 967,2 Mio. € eingeplant. 2. Welche Bauten werden aufgrund von Auflagen barrierefrei gebaut (bitte auch Anzahl nennen)? Für die barrierefreie Errichtung von staatlichen und kommunalen Gebäuden bilden vor allem Art. 48 der Bayerischen Bauordnung, das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz und das Arbeitsstättenrecht den rechtlichen Rahmen, in dem alle staatlichen und kommunalen Maßnahmen barrierefrei gestaltet werden. Im Staatlichen Hochbau wird darüber hinaus bereits seit 2012 bei allen Baumaßnahmen das Audit „Barrierefreies Bauen“ durchgeführt. Es handelt sich dabei um ein Qualitätssicherungsinstrument zur Gewährleis tung der Berücksichtigung der Belange des barrierefreien Bauens . 3. Wie hoch schätzt die Staatsregierung die planerischen und baulichen Gesamtkosten aller öffentlichen Bauten pro Jahr in den kommenden 3 Jahren in Bayern ein? Siehe Antwort zu Frage 1. 4.1 Ist der Staatsregierung bekannt, bei wie vielen Bauprojekten öffentlicher Bauten sich die Gesamt- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.07.2017 17/16622 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16622 kosten über die ursprünglich angesetzte Kostengrenze /das geplante Budget hinaus entwickelt haben ? Die Kostensicherheit von staatlichen Hochbaumaßnahmen wurde mit einer Erhebung von fertiggestellten Projekten in den Jahren 2006 bis 2014 analysiert. Von 444 Baumaßnahmen, die in der Anlage S ausgewiesen waren, wurde bei 161 Projekten ein Haushaltsnachtrag notwendig. Dabei wurden auch Bauvorhaben berücksichtigt, die nur eine geringe Budgetüberschreitung hatten. 4.2 In welcher Größenordnung bewegten sich diese Mehrkosten? Die Mehrkosten betrugen, über alle Bauvorhaben gerechnet , 7 Prozent der genehmigten Kosten. 5. Worin sieht die Staatsregierung die hauptsächlichen Gründe für die Nichteinhaltung der Budgets? Die hauptsächlichen Gründe für die Nichteinhaltung von Budgets sind im Wesentlichen die Mehrkosten durch Preiserhöhungen (2,7 Prozent), nutzerbedingte Mehrkosten durch nachträglichen Bedarf (1,5 Prozent) und unvorhergesehene, zusätzliche baubedingte Maßnahmen (2,8 Prozent). 6.1 Wäre es nach Auffassung der Staatsregierung sinnvoll, dass sich die Kommunen und öffentlichen Bauträger über ein sogenanntes „Bauportal“ – bayernweites Informationsportal für öffentliche Bauten – über vergleichbare Bauprojekte austauschen und informieren könnten? 6.2 Wenn nein, warum nicht? 7.1 Ist die Staatsregierung der Auffassung, dass die Kosten der einzelnen öffentlichen Bauprojekte durch die Installation eines „Bauportals“ gesenkt werden könnten, z. B. durch verminderten Planungsaufwand , bessere Vergleichsmöglichkeiten, Wissensaustausch, mehr Transparenz, Informationsaustausch über Auflagen und Barrierefreiheit usw.? 7.2 Wenn nein, warum nicht? 8.1 Plant die Staatsregierung, in nächster Zeit ein solches „Bauportal“ zur Unterstützung der Kommunen und öffentlichen Bauträger einzurichten? 8.2 Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Für die in der Fragestellung umschriebene Zweckbestimmung eines „Bauportals“ und weit darüber hinaus steht der Bauverwaltung die Datenbank und das Kostenplanungsinstrument PLAKODA (PLAnungs- und KOstenDAten) zur Verfügung. PLAKODA wurde vom Institut für wirtschaftliches Bauen (IWB) Freiburg im Auftrag der Bauministerkonferenz bereits vor über 20 Jahren entwickelt und wird von den Bundesländern in der nun aktuellen Fassung 2016 angewendet . Die PLAKODA-Datenbank unterliegt einer stetigen Fortschreibung durch die Objekteingaben der Länder (abgeschlossene Landes- und Bundesbaumaßnahmen) und ermöglicht eine präzise Selektion nach unterschiedlichsten Vergleichsobjekten. Das Programm PLAKODA ist zudem ein Instrument für die zielgerichtete und DIN-gerechte Ermittlung von Kosten- und Flächendaten nach definierten Modulen für Neubauvorhaben, Bestandsbauten bis hin zu Auslandsbauten oder Sonderbauten. Darüber hinaus gewährleisten zusätzliche Module wie beispielsweise für Lebenszykluskosten , Orientierungswerte im Hochschulbau, Umweltwirkungen, Wärme oder energetische Sanierung zusätzliche Anwendungen mit dem Ziel einer transparenten Kosteninformation durch Vergleichs- und Orientierungswerte . Die PLAKODA©-Programm-Module können käuflich erworben werden und stehen somit auch interessierten Kommunen zur Verfügung.