Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm (fraktionslos) vom 20.03.2017 Abschiebungen nach Afghanistan – Bayerische Geflüchtete , darunter ein Verletzter Verschiedene Medien berichten darüber, dass am Morgen des 23. Februar 2017 ein Flugzeug mit 18 abgeschobenen afghanischen Flüchtlingen aus Deutschland in Kabul gelandet sei. Laut den Medienberichten kommen fünf der abgeschobenen Flüchtlinge aus Bayern. Es wird darauf hingewiesen , dass es sich um alleinstehende Männer, darunter auch Straftäter, handelt. Einer der Passagiere wirkte nach Aussagen von Beobachtern verletzt oder geschwächt. Aktuelle Berichte von Menschenrechtsorganisationen warnen vor der prekären Sicherheitslage im Land. „1.600 Menschen wurden im ersten Halbjahr 2016 bei Kämpfen am Boden, aber auch durch Selbstmordanschläge und improvisierte Sprengkörper getötet. 3.565 Zivilisten wurden verletzt. Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) spricht von der höchsten Zahl ziviler Opfer seit 2009.“ (Quelle: http://www.zeit.de/politik/deutschland/ 2017-02/afghanistan-dritte-abschiebung-gelandet-kabul) Auch nach Einschätzung der Bundesregierung stehen „kriegerische Auseinandersetzungen, Attentate und Bombenanschläge in Afghanistan an der Tagesordnung“. (Quelle : interne Leitsätze des Bundesamts für Migration und Flüchtline – BAMF) Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Straftaten hatten die Abgeschobenen begangen (bitte mit Zahlenangabe)? 2. a) Befanden sich unter den Abgeschobenen aus Bayern auch Straftäter? b) Wenn ja, wieviele? c) Wenn ja, welche Straftaten hatten sie begangen (bitte mit Zahlenangabe)? 3. a) War der Staatsregierung bekannt, dass einer der abgeschobenen Geflüchteten verletzt war? b) Wenn ja, um welche Verletzung hat es sich gehandelt? c) Wenn ja, wie versorgte man den Verletzten? 4. Wurde medizinischer Rat eingeholt, ob die Reise vertretbar ist? 5. War der verletzte abgeschobene Geflüchtete ein Straftäter ? 6. a) Wie wurden die Abgeschobenen in Afghanistan aufgenommen ? b) Welche konkrete Hilfe für Unterkunft erhalten sie im Land? c) Welchen Schutz vor Verfolgung erhalten sie im Land? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.04.2017 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage nimmt auf die am 22.02.2017 durchgeführte Sammelabschiebung Bezug, die vom Bund organisiert und im Rahmen derer insgesamt 18 afghanische Staatsangehörige nach Afghanistan zurückgeführt wurden. Davon wurden vier vollziehbar ausreisepflichtige Afghanen in der Zuständigkeit bayerischer Behörden abgeschoben. Ein weiterer, vollziehbar ausreisepflichtiger afghanischer Staatsangehöriger, der in Bayern aufhältig war, wurde in alleiniger Zuständigkeit der Bundespolizei abgeschoben. Die Staatsregierung nimmt insofern nur zu den Abschiebungen der vier in bayerischer Zuständigkeit am 22.02.2017 abgeschobenen Afghanen Stellung. 1. Welche Straftaten hatten die Abgeschobenen begangen (bitte mit Zahlenangabe)? Keiner der vier in bayerischer Zuständigkeit abgeschobenen Afghanen wurde wegen begangener Straftaten verurteilt . Zwei von ihnen waren allerdings Beschuldigte in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Gegen einen dieser Beschuldigten wurde zugleich wegen Urkundenfälschung ermittelt. Dieses Verfahren wurde gemäß § 154 Abs. 1 der Strafprozessordnung durch die zuständige Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. a) Befanden sich unter den Abgeschobenen aus Bayern auch Straftäter? b) Wenn ja, wieviele? c) Wenn ja, welche Straftaten hatten sie begangen (bitte mit Zahlenangabe)? Auf die Antwort zur Frage 1 wird verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.06.2017 17/16628 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/16628 3. a) War der Staatsregierung bekannt, dass einer der abgeschobenen Geflüchteten verletzt war? b) Wenn ja, um welche Verletzung hat es sich gehandelt ? c) Wenn ja, wie versorgte man den Verletzten? Die bayerische Zuständigkeit für die vier abgeschobenen Afghanen endete mit der Übergabe dieser Personen an die für die polizeiliche Begleitung des betreffenden Sammelflugs zuständige Bundespolizei. Zum Zeitpunkt der Übergabe waren den bayerischen Behörden keine Informationen über bestehende Verletzungen bei den vier, in bayerischer Zuständigkeit abgeschobenen Afghanen bekannt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wurde medizinischer Rat eingeholt, ob die Reise vertretbar ist? Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. 5. War der verletzte abgeschobene Geflüchtete ein Straftäter? Auf die Antwort zur Frage 3 wird verwiesen. 6. a) Wie wurden die Abgeschobenen in Afghanistan aufgenommen? b) Welche konkrete Hilfe für Unterkunft erhalten sie im Land? c) Welchen Schutz vor Verfolgung erhalten sie im Land? Mit der Übergabe der betreffenden vier afghanischen Staatsangehörigen, die in bayerischer Zuständigkeit am 22.02.2017 abgeschoben wurden, an die für die Begleitung des betreffenden Sammelflugs zuständige Bundespolizei endete die Zuständigkeit bayerischer Behörden. Nach insoweit bestehender Kenntnis der Staatsregierung werden abgeschobene Afghanen entsprechend der im Zuständigkeitsbereich des Bundes abgeschlossenen „Gemeinsamen Erklärung zwischen Deutschland und Afghanistan über die Zusammenarbeit in den Bereichen freiwillige Rückkehr und Rückführung vom 02.10.2016“ von den afghanischen Migrationsbehörden sowie von den vor Ort anwesenden karitativen Hilfsorganisationen in ihre Obhut genommen und versorgt.